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Service 12-24 Monate????

Mercedes C-Klasse W204

Hallo!
Eine Frage:
ich habe jetzt schon mehrere unterschiedliche Zeiten gelesen was die Serviceintervalle bestrifft!
Ist schon klar,daß es auch vom fahren abhängt,aber wie ist denn die Grundregel?
Habe einen C320 CDI aus 11/07 der mir laut BC sagt,daß alle 365 Tage ein Service fällig ist.Hier haben wir aber Leute,bei denen 25000 als Intervall hinterlegt sind.Was ist denn nun richtig?
Danke für eure Infos!
Grüße,CLKMan

Beste Antwort im Thema

Der Tipp mit dem Überziehen des wartungsintervall ist schlecht, denn damit verspielt man mit grösster Wahrscheinlichkeit jegliche Kulanz, und unter Umständen sogar deine Garantieansprüche.
Zum Thema Garntieverlängerung habe ich z.B. folgendes gefunden:

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche
2. Ansprüche des Garantienehmers
Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantie- bedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver- bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie- nehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War- tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;

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ChAoZisonfire,
hey, das ist interessant ! Also kann ich mit meinem nagelneuen W204 auch innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung den Service bei z.B. ATU machen lassen, ohne dass es die Garantie negativ beeinflusst ?
Wusste ich nicht....
Auf welcher Rechtsgrundlage/EU-Verordnung (oder so) basiert Deine Aussage ? Achso, Du meinst die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung vom 1.6.2010 (EU-Richtlinie).
Gruss
Der Blonde Hans

Naja, die Worte hier sind eigentlich eindeutig und unmissverständlich:
http://www.euromaster.de/.../...nach-herstellervorgaben-bei-euromaster
http://www.focus.de/.../freie-oder-vertragswerkstatt_aid_8127.html
Sicher, abzuklären ist das vorher mit dem Hersteller, allerdings dort direkt und nicht mit der Werkstatt, diese wird einem klar und sicher zu verstehen geben, dass die Ansprüche wegfallen. Genauso wie die meisten hier immernoch denken, dass selbst mitgebrachtes Öl nach Herstellerfreigabe zum erlöschen der Garantieansprüche führt...

Ja, kapiert. Da hast Du wahr !
Gruss
DBH

Es ist doch total egal was Focus oder Euromaster schreiben - im Gesetzestext steht etwas von "Gewährleistung" und nicht "Garantie" !
Es ist wirklich erschreckend wie viele Autoren diverser Fachartikel das nicht auseinanderhalten können oder im gleichen Satz die beiden Begriffe sinngleich verwenden und durcheinanderwerfen...

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