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Service 12-24 Monate????

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 17. Januar 2011 um 8:04

Hallo!

Eine Frage:

ich habe jetzt schon mehrere unterschiedliche Zeiten gelesen was die Serviceintervalle bestrifft!

Ist schon klar,daß es auch vom fahren abhängt,aber wie ist denn die Grundregel?

Habe einen C320 CDI aus 11/07 der mir laut BC sagt,daß alle 365 Tage ein Service fällig ist.Hier haben wir aber Leute,bei denen 25000 als Intervall hinterlegt sind.Was ist denn nun richtig?

Danke für eure Infos!

Grüße,CLKMan

Beste Antwort im Thema

Der Tipp mit dem Überziehen des wartungsintervall ist schlecht, denn damit verspielt man mit grösster Wahrscheinlichkeit jegliche Kulanz, und unter Umständen sogar deine Garantieansprüche.

Zum Thema Garntieverlängerung habe ich z.B. folgendes gefunden:

 

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

2. Ansprüche des Garantienehmers

Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantie- bedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver- bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie- nehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War- tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;

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Hallo. 365 Tage sind schon richtig !!! Oder 25000 km wenn die er erreicht werden .(zb. 11 Monate). ist dann der Service fällig.

Themenstarteram 17. Januar 2011 um 8:17

HallO!

Danke für die Info!

Finde ich echt einen schlechten Witz von MB,meine Freundin fährt einen 1er BMW.Der hat 30000KM Intervall..........

Naja,so ist es halt:)

Das ist mal ein echter Grund für Kritik ein Wartungsintervall von 12 Monaten ist für einen Wenigfahrer ein schlechter Witz. Selbst Porsche , die Weltmeister der Ertragsmaximierung, hat vor 8 Jahren auf 24 Monate umgestellt.

Hallo!!! Ja so sehe ich es auch!!!!!! Wir haben noch einen Golf der Brauch auch nur alle 24 Monate ,oder 30000 km zum Services. ( so war es beim w 203 auch ). Grüße Fazer.

Ihr müsst das ja nicht zwingend machen. Es ist zwar eine Vorgabe, aber ich "überziehe" immer min. 2-3 Monate, bzw. fahre etwa 30000 Km. Es ist wurscht, da der Wagen trotzdem noch zeitnah zum Service kommt. Die tragen zwar die "Mehrkilometer und die Mehrzeit" ein, ist aber im Prinzip egal. Das habe ich dem Meister auch so zu verstehen gegeben. Die wollen die Autos eben recht früh wiedersehen, damit eventuelle Kundendienstmassnahmen gemacht werden können, die der Kunde gar nicht mitbekommt, bevor ein Problem auftreten kann. Aber mal ehrlich.....was soll da sein ?...das sind gute Autos.....

Es geht also nicht um servicerelevante Flüssigkeiten und Teile, die könnten auch 50000 Km drin bleiben. Schliesslich leben wir hier in einer gemässigten Zone und nicht in der Wüste, und Rennen fahren wir auch nicht mit den Autos.

Also, zusammengefasst ist es so, dass wir hier im Schnitt eher die 30000 Km zusammenbekommen, bevor 24 Monate rum sind. Also macht man den Service nach 30000 Km ...FERTIG ! Somit ist es kein Unterschied zu den Anderen....(achso, da waren ja noch die Service-Preise bei MB....;) )

Der Tipp mit dem Überziehen des wartungsintervall ist schlecht, denn damit verspielt man mit grösster Wahrscheinlichkeit jegliche Kulanz, und unter Umständen sogar deine Garantieansprüche.

Zum Thema Garntieverlängerung habe ich z.B. folgendes gefunden:

 

§4 Voraussetzung für Garantieansprüche

2. Ansprüche des Garantienehmers

Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantie- bedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unver- bindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantie- nehmer:

a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen War- tungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke durchführen lässt; eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;

Zitat:

Original geschrieben von lulesi

Der Tipp mit dem Überziehen des wartungsintervall ist schlecht, denn damit verspielt man mit grösster Wahrscheinlichkeit jegliche Kulanz, und unter Umständen sogar deine Garantieansprüche.

Quark...

wichtig ist, dass man nur nicht "fremdgeht"....kein Mensch kümmert das. Der Wagen kann genauso 3 Monate in der Garage stehen, weil du im Ausland arbeiten musst. Ich hab noch keinen Fall gehört, dass dies negativ bewertet wurde. Aber rennt ihr ruhig hin, sobald der Hinweis kommt. Wenn man überlegt, dass z. Bsp. 5,5 Liter hochwertigstes Öl, z. Bsp. Mobil 1 nach 1 Jahr weggekippt werden, tränen mir die Augen. Jeder weiss, dass das locker 50000 km drin sein kann.

Das Beste ist das Wort "unschädlich".....:D, ja klar. ab 1001 Km wirds schädlich und bei 1500 Km kommt der erste Kolbenfresser...:D

Aber Gut, soll jeder machen, was er für richtig hält.

Laut meiner Werkstatt darf man 14 Tage bzw. 1.400 km max. überziehen, damit Garantieansprüche nicht erlöschen. Zumindest in der Garantiezeit würde ich mich an die Vorgaben halten, auch wenn man ne Anschlussgarantie hat.

Zitat:

Original geschrieben von lecaro

Zitat:

Original geschrieben von lulesi

Der Tipp mit dem Überziehen des wartungsintervall ist schlecht, denn damit verspielt man mit grösster Wahrscheinlichkeit jegliche Kulanz, und unter Umständen sogar deine Garantieansprüche.

Quark...

wichtig ist, dass man nur nicht "fremdgeht"....kein Mensch kümmert das.

.....

Aber Gut, soll jeder machen, was er für richtig hält.

Ich bin mir nicht sicher ob "Quark" der richtige Terminus für dieses Problem ist.

Habe heute von meinem Wagen die Unterlagen der letzten Inspektion bekommen, und als erstes nach TYP, EZ und FIN steht da REstlaufzeit und Restlaufstrecke bei der Inspektion.

Außerdem meine ich mal in einer Verbrauchersendung im Radio gehört zu haben, dass man jegliche Ansprüche durch Überziehung verwirkt. Ich habe noch keine solchen Erfahrungen gemacht, aber wir haben auch eine 3-stellige Anzahl Fahrzeuge von Mercedes von einem Händler, da zahlt der Händler gerne aus eigener Tasche wenn das Werk nicht wollen sollte.

Bei Privatkunden sieht die Lage normalerweise etwas anders aus.

Aber ich gebe Dir Recht, es soll jeder machen was er für richtig hält.

Hallo, muss das Thema mal wieder auferstehen lassen, auf der MB-Seite finde ich nämlich nichts! Hat sich zufällig beim Service-Intervall zum Facelift was geändert? Mich interessieren speziell die Benziner (falls diese auf 2 Jahre verlängert wurden und die Diesel bei 12 Monaten blieben). Zwischen Limo und Coupe wirds ja keinen Unterschied geben denke ich mal...

Am Interval hat sich nichts geändert, auch nicht an der Tatsache, dass überziehen der denkbar beste Weg für Mercedes aus der Garantie zu kommen ist.

Wenn explizit erwähnt ist dass man einen Monat oder 1000km überziehen DARF ohne das die Garantie erlischt, dann ist das so. Fährst du 1001 Kilometer oder kommst nach 32 Tagen musst du darauf hoffen, dass der Kundendienstberater dir entgegen kommt und beim Kilometerstand entsprechend schönt, sofern dass aufgrund der Eingangskontrolle mit xEntry überhaupt noch geht. Aus der Garantiesache ist Mercedes dann jedenfalls raus, hoffen kannst du dann nur noch auf Kulanz!

Ich möchte hier nicht die Meinung vertreten, dass 12 Monate bzw 25.000km in Ordnung sind, im Gegenteil der allgemeine Tenor nennt 24 Monate. Da MB die Regel so gesetzt hat kommt man eben nicht drum herum.

Den Satz mit dem Fremdgehen ist schlimmer ist genauso Blödsinn! ATU, EUROMASTER und wie sie sonst noch so heißen dürfen Inspektionen durchführen OHNE dass die Herstellergarantie auch nur einen Hauch von erlischt.

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Den Satz mit dem Fremdgehen ist schlimmer ist genauso Blödsinn! ATU, EUROMASTER und wie sie sonst noch so heißen dürfen Inspektionen durchführen OHNE dass die Herstellergarantie auch nur einen Hauch von erlischt.

Das was Du schreibst ist ziemlich sicher Blödsinn! ;)

Die Bedingungen der Garantie werden vom Garantiegeber herausgegeben - verstößt Du dagegen bist Du aus der Garantie raus.

Ich vermute, daß Du das mit der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten verwechselst... ;)

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Den Satz mit dem Fremdgehen ist schlimmer ist genauso Blödsinn! ATU, EUROMASTER und wie sie sonst noch so heißen dürfen Inspektionen durchführen OHNE dass die Herstellergarantie auch nur einen Hauch von erlischt.

Das was Du schreibst ist ziemlich sicher Blödsinn! ;)

Die Bedingungen der Garantie werden vom Garantiegeber herausgegeben - verstößt Du dagegen bist Du aus der Garantie raus.

Ich vermute, daß Du das mit der gesetzlichen Gewährleistung von 24 Monaten verwechselst... ;)

Da vermutest du leider falsch! ;)

naja die Rechtssprechung geht doch nur von Gewährleistung aus (gesetzlich 2 Jahre) und dass man da in freie Werkstätten kann, wenn diese nach Herstellervorschrift arbeitet. Wenn ein Hersteller 2 Jahre Garantie bietet, bin ich der Meinung, dass er dies weiterhin an die Vertragswerkstatt binden kann. Und bei der Anschlussgarantie kann jeder Hersteller seine eigene Regeln aufstellen.

Gesetzlich gibts ja zwei Jahre Gewährleistung, wo rein theoretisch nach Ablauf von 6 Monaten der Käufer beweisen müsste, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war.

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