Seitenspiegel wurde abgefahren --> Fahrerflucht... irrge Geschichte...
Hallo Zusammen,
gestern so gegen 23:10 Uhr fuhr ich auf einer sehr engen kurvenreichen Straße.
Mein jüngerer Bruder fuhr mit seinem eigenen PKW hinter mir her...
Naja, da bermerkte ich, dass das entgegenkommende Auto recht Mittig auf der Fahrbahn fuhr (die Straße ist wirklich schmal und wenn da die Spiegel abgefahren werden, ist es die Regel, dass jeder seinen Schaden selber zahlt)...
Nun ja, ich hab abgebremst und bin dann eigentlich schon gestanden als der mir entgegenkommende PKW den Seitenspiegel auf der Fahrerseite abfuhr.
Konnte leider nicht mehr weiter aufs Bankett ausweichen, da auf meiner Höhe der Begrenzungspfosten und ein Baum war... mein Bruder fuhr fast in den Graben (rechtzeitig aufs Bankett, sodass er gerade noch Glück hatte...)....
Ich stieg sofort aus meinem Auto aus (mein Bruder auch) und wir rannten dem PKW hinter her... dieser bog gleich in eine Seitenstraße ein (in einen Wald) und fuhr weiter...
Naja, als er uns dann bemerkte, dass wir ihm hinter her rannten beschleunigte dieser voll und haute quasi auf der Schotterstraße ab...
Ich und mein Bruder (auch Girls waren dabei) gingen dann zum Polizeiposten und machten eine Anzeige... das Kennzeichen und die Marke des PKW habe ich mir natürlich notiert... dieser bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht...
Der Fahrer, der Abgehaut ist, ist in dieser Ortschaft bekannt und hat zudem keinen Führerschein...
Meine Frage nun:
Normalerweise ist es ja so, dass in dieser engen Straße jeder für seinen Schaden selber aufkommt (sehr enge Straße)... Wie ist es eigentlich dann in diesem Fall... Hat jemand Erfahrungen bzw. ist jemand schon mal in solch einer Situation gewesen?
Was denkt ihr?
Der Fahrzeugbesitzer kann ja auch angeben, dass nicht er gefahren ist... Ich hab jedenfalls Zeugen und hab eine Anzeige gemacht...
Schaden an meinem Auto:
Der Fahrerspiegel ist Schrott und das Fenster an der Fahrertür ist ganz leicht verkratzt... Naja, ich wollt ja sowieso den kleinen Fahrerspiegel ran machen und den Originalen ersetzen...
Vielen Dank im Voraus für Eure Statements...
Gruß Ibo
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von giovannisbora
wer übrigens gefahren ist, ist vollkommen unerheblich. die haftpflichtversicherung des gegners hat deinen schaden zu bezahlen. von wem sie sich ihr geld dann evtl. zurück holt, ist ihr problem. einzig wichtig ist, dass du durch zeugen - deinen bruder und die mädels - belegen kannst,
Falsch. Musste mal 'ne Notbremsung machen weil so Depp mich geschnitten hatte.
Fahrzeug-Halter (großer Händler) war bekannt. Fahrer war dem Händler auch bekannt und wurde der Polizei benannt. Zeitlicher Ablauf und meine Beschreibung stimmten 170%ig überein. Der einzige der auf seinem Schaden sitzen blieb war ich.
In Deutschland Recht zu haben und zu bekommen liegt nicht soweit die Flensburg und Freiburg entfernt, sondern eher wie Nord- & Südpol. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
quatsch. das ist mal wieder typisch polizei!
Ja das is echt ein Trauerspiel mit dem Schnittlauch.
Man ist nur verpflichtet, Angaben zur eigenen Person zu machen (Name u.s.w.), aber nicht zur Sache.
Eine dahingehende Belehrung hat durch die Beamten zu erfolgen, und zwar nachweislich. Andernfalls ist die Aussage ungültig.
So einfach ist das, ob´s denen nun passt oder nicht.
Dem TE kann das aber alles egal sein, da er seine Ansprüche nicht an den (unbekannten) Fahrer, sondern die Versicherung des Fahrzeuges stellt.
Naja, nachdem ich aus Österreich bin sind da die Gesetze einwenig anders...
Der Fahrzeughalter ist verpflichtet der Polizei anzugeben, wer gefahren ist und somit wird aufjedenfall mal einer Gestraft... Falls er keine Angaben machen kann, wird die Tat dem Fahrzeughalter "gut geschrieben"...
Gruß Ibo
Seit wann muss man den Schaden zahlen, wenn jemand den verursacht, der hätte gar nicht hätte Auto fahren dürfen.
Seit wann können stehende Autos einen Unfall verursachen und so mit dran Schuld sein? Wenn man als Fahrer an einem Hindernis nicht vorbei kommt, muss man zur Not einen anderen Weg fahren oder aufgeben. Von der Fahrerflucht mal ganz zu schweigen und davon das er in die Gegenspur reingefahren ist. Du warst ja maximal am Rand. ;-)
So sind zumindest die Gedankengänge bei der 'Schadenverteilung' vor Gericht. Daher würde ich mich sehr wundern, wenn der TE inkl. vieler Zeugen da auch nur einen Cent für seinen Schaden zahlen muss. ;-) Wenn doch dann die Vehrkehrsrechschutz nutzen oder zumindest mal bei nem Anwalt anfragen. Fragen kostet da meist nichts.
Die grün/blauen versuchen gerne alles, um (über den Fahrzeughalter) den Fahrer raus zu bekommen und täuschen da auch gerne eine andere Rechtslage vor, wie se eigentlich ist. Erinnert mich teils an die GEZ. Gegenüber Familienmitgliedern / engen Verwandten muss man nie irgendwas aussagen, sich ausweisen dagegen schon.
In Deutschland kann der Fahrzeughalter nicht für verknackt werden, für etwas was ein anderer Fahrzeugführer angestellt hat. Es sei denn er hat den Schlüssel stecken gelassen u.ä. Natürlich wird das versucht und wer es nicht weiß hat dann hald Pech gehabt. Als Chef z.B. in einem Unternehmen (hatte mal einen in einer Nachschulung, weil Er für die anderen ständig gebüßt hatte) sollte man auch zusehen das man das nicht einfach auf sich sitzen lässt und zur Not den Fahrer dann angibt um jeglichen Ärger los zu sein. Der Fahrzeughalter kann aber zu einem Fahrtenbuch verknackt werden für das Auto, das soetwas nicht nochmal passieren kann. Aber danach kann man ja immer noch das Auto auf einen anderen Halter umschreiben oder sich ein anderes zulegen. ^^
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Zitat:
Original geschrieben von Dringi
Der einzige der auf seinem Schaden sitzen blieb war ich.
Darf man fragen, warum die gegnerische Versicherung die Zahlung abgelehnt hat und warum Du keinen Anwalt eingeschaltet hast? Bei sowas zahlt meines Wissens nach immer die gegnerische Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von AndyV5
Darf man fragen, warum die gegnerische Versicherung die Zahlung abgelehnt hat und warum Du keinen Anwalt eingeschaltet hast? Bei sowas zahlt meines Wissens nach immer die gegnerische Versicherung.
Der verursachende Wagen fuhr mit Händlerkennzeichen und wurde Gefahren von einem slowenischen Geschäftspartner des Händlers. Slowenien war damals noch kein Mitglied der EU. Die Polizei sagte, dass sich der Händler nichts annehmen würde. Mein Anwalt sagte, dass er Null Ahnung hätte wie man 'nen Nicht-EU-Ausländer im Nicht-EU-Ausland verklagt. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein weil "... der Ausländer wohl mittlerweile das Staatsgebiet der BRD verlassen habe..." und "...aufgrund der Geringe des Schadens...". Es waren ja auch "nur" 400 Euro für 4 neue Pirellie-Sommereifen mit Brtemsplatten (mein Polo 6N von 1996 hatte noch kein ABS und ich bin von knapp 170 auf unter 50km/h binnen kürzester Strecke runter (knapp 40 Meter Bremsspur).
Gruss
Holger
P.S.: Welche Schlussfolgerungen ich aus der Sache gezogen habe verrate ich hier lieber nicht...
Hmmm, doofe Sache, mein Beileid. Aber da es sich im Fall des Threaderstellers um ein "ordentlich" in D zugelassenes Auto handelt, wird es hier anders laufen. Auch wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, haftet die Versicherung des PKWs und wird den Schaden auf den Halter abwälzen.
Bei Dir war die Händlerzulassung warscheinlich das Problem. Wobei ich das aber als Lücke sehe, wenn sich da die Versicherung auf die Nichterreichbarkeit des Fahrers berufen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Dringi
P.S.: Welche Schlussfolgerungen ich aus der Sache gezogen habe verrate ich hier lieber nicht...
Lass mich raten, du hast in Slowenien jetzt einen Zweitwohnsitz ... 😁
Mir ist mit nem Polen mal was ähnliches passiert, hatte keine Chance auch nur einen Cent einzutreiben. Rund 1000 EUR galten als "Bagatelle", da hat nichtmal jemand irgendein Schreiben beantwortet.
@TE: Ist natürlich Klasse, dass du immerhin ganz am Schluss damit herausrückst, das du aus Österreich bist und sich die Sache dort abgespielt hat. Sehr sinnig ... da die Spielregeln dort völlig anders sind als bei uns.
@Göölf
Naja, ganz am Schluss war es ja nicht...
Wie schon erwähnt... in Österreich ist man verpflichtet zu wissen, wer zu welcher Zeit mit dem PKW gefahren ist... falls er keine Angaben machen kann wird dem Fahrzeughalter die Tat angehängt...
Da bin ich besser bedient, als wenn die Sache in Deutschland passiert wäre...
Gruß Ibo
Zitat:
Original geschrieben von Dringi
Mein Anwalt sagte, dass er Null Ahnung hätte wie man 'nen Nicht-EU-Ausländer im Nicht-EU-Ausland verklagt.
Warum hast du keinen Fachanwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragt?
Hab heut beim Freundlichen einen Kostenvoranschlag machen lassen...
Kostenpunkt ca. 350 Euro...
Gruß Ibo
Heute war ich beim Anwalt (Rechtsschutz)...
Dieser meinte, dass es ziemlich sicher so ausgehen wird, dass mir der Schaden bezhalt wird (Grund: Es wird durch Zeugen bezeugt, dass ich schon gestanden bin...)... sonst wäre es anscheinend ein Härtefall...
Werd euch diesbezüglich auf dem laufenden halten...
Gruß Ibo
also, ich bin mir zu 100% sicher, dass wenn du gestanden hast und dieses beweisen/bezeugen kannst, der gegnerische fahrer 100% schuld bekommt. nur wenn der fahrzeugbesitzer bescheid bekommt und dieser dann behauptet, seinen ist jemand anders gefahren und er weiss nicht wer es war dann haste zu 99% die a-karte gezogen......
auf jedenfall beim rechtsschutz immer auf dem laufenden halten, damit die auch nen druck bekommen, sich dafür einzusetzen. aber soweit ich weiss machen die jungs ihren job ganz gut.
die bullizei hier in D ist sowas von...... vielleicht auch nur wegen den gesetzen........ vielleicht auch nur wegen der faulheit........
Hallo,
@dringi: Du kannst Deinen Fall doch nicht mit dem des OP vergleichen. Gibt zu viele Besonderheiten bei Deinem Fall. Der Fall des OPs hingegen ist doch sonnenklar.
Im Übrigen: Bremsen gehört zum Autofahren dazu. Daher auch zur Betriebsgefahr. Du hättest Deinen Bremsplatten eh nie ersetzt bekommen. Es gab keinen Unfall und daher auch keinen Schaden. Sonst würde ich bei jeder schärferen Bremsaktion den Reifenverschließ dem unachtsamen Autofahrer in Rechnung stellen... Davon ab: einen komischen Anwalt hattest Du da 🙂
Ich gebe Dir aber Recht, dass man im Umgang mit der Exekutive seine Rechte selber kennen sollte, um nicht 'über den Tisch gezogen zu werden'.
@teddy-bär: Auch, wenn der Fahrzeughalter behauptet, dass er nicht gefahren sei, hat der OP keineswegs die A-Karte gezogen. Es ist UNERHEBLICH, wer gefahren ist. Ein Schaden entstand, den die gegnerische Versicherung übernimmt. Teilweise werden Schäden reguliert, ohne, dass der Halter davon viel mitbekommt. Erst beim letzten Rempler selber erlebt: Unfallverursacherin wollte den Schaden ihrer Versicherung melden. Hat sie aber nicht - bzw. mir nicht schnell genug. Also Zentralruf der Versicherer, Kostenvoranschlag von der Werkstatt einreichen lassen und den Schaden direkt reparieren lassen. Als die Unfallverursacherin dann Post von ihrer Versicherung bekam, war der Schaden längst reguliert...
Schönen Gruß
Jo
Zitat:
Original geschrieben von giovannisbora
Als die Unfallverursacherin dann Post von ihrer Versicherung bekam, war der Schaden längst reguliert...
Jo
dann wird sich ihre versicherung, die daten zum unfall, von der unfallakte (oder wie dass ding auch heisst), hergeholt haben. falls polizei nichts vermerkt hat (nicht anwesend war), wird wohl keine versicherung, ohne den bescheid des mandanten, auch nur einen cent für irgendetwas zahlen.
der fahrzeughalter könnte sagen, ihm wurde sein auto gestohlen und er hat nix mitbekommen o.ä.