Seitenspiegel wurde abgefahren --> Fahrerflucht... irrge Geschichte...

VW Golf 4 (1J)

Hallo Zusammen,

gestern so gegen 23:10 Uhr fuhr ich auf einer sehr engen kurvenreichen Straße.
Mein jüngerer Bruder fuhr mit seinem eigenen PKW hinter mir her...
Naja, da bermerkte ich, dass das entgegenkommende Auto recht Mittig auf der Fahrbahn fuhr (die Straße ist wirklich schmal und wenn da die Spiegel abgefahren werden, ist es die Regel, dass jeder seinen Schaden selber zahlt)...

Nun ja, ich hab abgebremst und bin dann eigentlich schon gestanden als der mir entgegenkommende PKW den Seitenspiegel auf der Fahrerseite abfuhr.
Konnte leider nicht mehr weiter aufs Bankett ausweichen, da auf meiner Höhe der Begrenzungspfosten und ein Baum war... mein Bruder fuhr fast in den Graben (rechtzeitig aufs Bankett, sodass er gerade noch Glück hatte...)....
Ich stieg sofort aus meinem Auto aus (mein Bruder auch) und wir rannten dem PKW hinter her... dieser bog gleich in eine Seitenstraße ein (in einen Wald) und fuhr weiter...
Naja, als er uns dann bemerkte, dass wir ihm hinter her rannten beschleunigte dieser voll und haute quasi auf der Schotterstraße ab...

Ich und mein Bruder (auch Girls waren dabei) gingen dann zum Polizeiposten und machten eine Anzeige... das Kennzeichen und die Marke des PKW habe ich mir natürlich notiert... dieser bekommt jetzt eine Anzeige wegen Fahrerflucht...

Der Fahrer, der Abgehaut ist, ist in dieser Ortschaft bekannt und hat zudem keinen Führerschein...

Meine Frage nun:
Normalerweise ist es ja so, dass in dieser engen Straße jeder für seinen Schaden selber aufkommt (sehr enge Straße)... Wie ist es eigentlich dann in diesem Fall... Hat jemand Erfahrungen bzw. ist jemand schon mal in solch einer Situation gewesen?
Was denkt ihr?

Der Fahrzeugbesitzer kann ja auch angeben, dass nicht er gefahren ist... Ich hab jedenfalls Zeugen und hab eine Anzeige gemacht...

Schaden an meinem Auto:
Der Fahrerspiegel ist Schrott und das Fenster an der Fahrertür ist ganz leicht verkratzt... Naja, ich wollt ja sowieso den kleinen Fahrerspiegel ran machen und den Originalen ersetzen...

Vielen Dank im Voraus für Eure Statements...

Gruß Ibo

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von teddy-bär


...wird wohl keine versicherung, ohne den bescheid des mandanten, auch nur einen cent für irgendetwas zahlen.

der fahrzeughalter könnte sagen, ihm wurde sein auto gestohlen und er hat nix mitbekommen o.ä.

Wenn nach der Rechtslage klar ist, daß das versicherte Fahrzeug am Unfall schuld war, dann ist die Haftpflicht-Versicherung des Fahrzeuges in der Zahlungspflicht. Dazu braucht sie keine besondere Zustimmung des Fahrzeughalters.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Warum hast du keinen Fachanwalt mit der Wahrung deiner Rechte beauftragt?

Es war ja nun nicht so, dass sich mein Anwalt nicht schlau gemacht hätte und ganz ehrlich: 400 Euro Schadren reich(t)en mir, da mussten nicht noch 150 Euro SB der RV zukommen mit ungewissem Ausgang.

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von giovannisbora


Im Übrigen: Bremsen gehört zum Autofahren dazu. Daher auch zur Betriebsgefahr. Du hättest Deinen Bremsplatten eh nie ersetzt bekommen. Es gab keinen Unfall und daher auch keinen Schaden. Sonst würde ich bei jeder schärferen Bremsaktion den Reifenverschließ dem unachtsamen Autofahrer in Rechnung stellen... Davon ab: einen komischen Anwalt hattest Du da 🙂
Ich gebe Dir aber Recht, dass man im Umgang mit der Exekutive seine Rechte selber kennen sollte, um nicht 'über den Tisch gezogen zu werden'.

Die Aussage gab es von einem, dem ersten, Polizei auch, ein anderer Polizist hat die Anzeige dann aber aufgenommen, nachdem er seinen Kollegen deutlichst ungläubig angeschaut und dann zum Kaffee holen geschickt hat.

Was wäre denn dann die Schlussfolgerung? Ich darf deine Vorfahrtsrechte missachten dich schneiden und dir die Vorfahrt nehmen, weil Du ja bremsen musst? Weitergedacht: Wenn Du nicht rechtzeitig genug weitgenug abbremsen kannst ist es Dein Pech, weil wer (rein)bumst muss lacken?

Gruss
Holger

Zitat:

Original geschrieben von Dringi


Was wäre denn dann die Schlussfolgerung? Ich darf deine Vorfahrtsrechte missachten dich schneiden und dir die Vorfahrt nehmen, weil Du ja bremsen musst? Weitergedacht: Wenn Du nicht rechtzeitig genug weitgenug abbremsen kannst ist es Dein Pech, weil wer (rein)bumst muss lacken?

Kurz gesagt und ohne ins Detail zu gehen: Ja, klar!

Du musst genügend Abstand halten und bremsen und den Verschleiß Deiner Reifen und Bremsen selber tragen. Du darfst Deine Vorfahrt ja auch nicht erzwingen sonst zahlst Du auch, obwohl Du Vorfahrt hattest.

Alles andere wäre auch vollkommen sinnbefreit!

Schönen Gruß

Jo

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Zitat:

Original geschrieben von Dringi


Was wäre denn dann die Schlussfolgerung? Ich darf deine Vorfahrtsrechte missachten dich schneiden und dir die Vorfahrt nehmen, weil Du ja bremsen musst? Weitergedacht: Wenn Du nicht rechtzeitig genug weitgenug abbremsen kannst ist es Dein Pech, weil wer (rein)bumst muss lacken?

So allgemein ist das nicht richtig. Wenn Dir einer die Vorfahrt nimmt, hat er erstmal Schuld. Wenn Du jetzt aber durch einen Vollanker einen Bremsplatten hast, und er abhaut, wird die Beweislage für Dich schwieriger. Deswegen, so hart es auch klingt, ist man mit einem Blechschaden hier besser bedient.

Wenn er allerdings nur ein wenig in der Kreuzung steht und Du locker hättest ausweichen können, dann hast Du wieder Teilschuld. Kommt also immer auf die Umstände an.

Wie ich schon schrieb: Ich musste von gut 170km/h auf gut 50km/h runter bei 'ner 40 Meter Bremsspur.
Es hat auch gut gequetscht, gequallmt und nach Gummi gerochen....

Wie ich weiter schrieb: Schlussfolgerungen wurden gezogen...

Gruss
Holger

Grüße,

ich wollte euch ja u. a. bekannt geben, wie die Geschichte nun zu Ende ging...!

Ich hab das Geld überwiesen bekommen und somit in diesem Fall "Recht" bekommen.

Gruß Ibo

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