Seitenschaden entpuppte sich als starker Rahmenschaden
Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?
Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt. AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet. Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla. Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
Moin, hab da n Problem, könnt ihr mir vielelicht helfen?
Habe einen W204 im März 2009 gekauft mit einen Seitenschaden und im Vertrag von mobile.de diesen auch so vermerkt. AUßerdem wurde im KV "das fahrzeug wurde nicht als Taxi und oder Mietwagen genutzt" angekreuzt und dass der Wagen aus zweiter Hand ist. Später stellte sich heraus, dass der Wagen einen Rahmenschaden hinter dem Vorderachsträger hatte, der sich sehr schwer beheben lässt, ein Leihwagen der Firma Eurocar war und zuvor 3 Voreinträge hatte. Klage wurde erhoben. Die Gegenseite meint nun, dass man das Risiko eines Ramenschaden hinnehmen muss,w enn man Unfallautos kauft, wobei ein Seitenschaden, wo die Seite leicht verkratzt ist (zum Teil mit Politur wegbekommen hat), niemals ein Ramenschaden vermutet. Die Gegenseite (GG) meint auch, dass das Ankreuzen sich nur darauf bezogen hat, dass der Verkäufer damit nur sich meinte, also dass er den Wagen nicht als Mietwagen genutzt hätte und er keine Kenntnis davon hätte, dass der Wagen mehrer Vorbesitzer hätte. Sein Vater hätte den Wagen von der NL gekauft und die hätten es dem Vater verschwiegen, er hätte den Wagen unwissend verkauft und sei ja auch nur ein privatmann, ohne Gewähr bla bla. Habe jetzt einen Termin beim Anwalt. Was kann man da noch machen?
Mindestens ein Versäumnis musst du dir selbst ankreiden:
Die Anzahl an Vorbesitzern hättest du dem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) entnehmen können. In den neuen sieht man zwar nicht mehr wer die vorigen Besitzer waren, in jedem Fall siehst du aber die Anzahl an Vorbesitzern.Das jedoch ein MB-Autohaus geschweige denn eine NL solch eine Vorgeschichte verschweigt, halte ich für eine Lüge des Vorbesitzers. Kein seriöses MB-Autohaus - zumindest offiziell von MB anerkannte und auf der Internetseite aufgeführte - wird sich so etwas erlauben.
Warst du mal in einer NL und hast dich nach der Fahrzeughistorie erkundigt?
da täuscht du dich gewaltig..
grad die autoriesierten werkstätten sind oft mieser als freie händler..
dort wo ich gelernt hab, haben sie einen gebrauchten 3 mal als unfallfrei verkauft und immer wieder zurückbekommen wegen einem nicht angegebenen ramenschaden..
und kilometermanipulation hatten wir auhc schon erlebt..
man denkt immer das man bei einer autorisierten werkstatt besser aufgehoben ist als wo anders..
aber das das nicht so ist beweisen ja oft schon die werkstatt tests...
allerdings glaub ich hier in dem fall das sich der verkäufer einfach rausreden will..
eine frechheit sowas..
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25 Antworten
Danke für die zahlreichen Beiträge:
Der Wagen wurde an die Eurocar vermietet, dann ging er an einem Leasingnehmer, dann zurück an M. MB hat es dann an einem Privatman, der einen Seitenschaden mit dem Wagen hatte. Und von dem habe ich das Auto gekauft. Der Brief lag beim Verkaufsgespräch nicht vor, weil er der Wagen finanziert wurde. So wie es ausschaut hat MB verschwiegen, dass er zwei Vorbesitzer hatte, wovon einer die EC war. Das nehme ich ihm auch ab. Sein Vater hätte sich aber den Brief zeigen lassen und da mal reinschauen müssen. Diese Möglichkeit hatte ich nicht gehabt, und musste darauf vertrauen.
Er sagt jetzt, dass er den Wagen vom Vater mit dem Auftrag zum Verkaufen hatte und er nichts dafür konnte. ".... der rahmenschaden für jedermann ersichtlich war"..wie soll ich einen Ramehnschaden hinterm Achsträger sehen. ich bin davon ausgegangen, dass der Unfallschwerpunkt an der Seite war (Schraubteile, zum Selberreparieren).
Wie kann man unsere Einwände untermauern? Dieses Ankreuzen von Angaben im mobile.de Vertrag scheinen nicht ganz ausreichend zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von 5tarlight
der vater haftet da trotzdem..
gibt da ein schönes sprichwort..
unwissenheit schützt vor strafe nicht..
er muss für das was er angekreutzt hat grade stehen..
danach kann er ja zur nl gehen und die darauf verklagen..
aber er ist jetz der der es dir so verkauft hat..
und ein ramenschaden muss IMMER angegeben werden..
da kommt er nicht drum herum..
was willst du denn haben ein teil von deinem geld zurück??
Dieser schei... Rahmenschaden lässt sich nicht so einfach beheben, die Spur stimmt halt immer noch nicht richtig. Ich sehe das auch so...ich denke, dass er ANsprüche abwenden und die Kohle wegen Mietwagennutzung und ANzahl der Vorbesitzer von MB einheimsen will. Wieviel % kann man bei Mietwagennutzung und"vielbenutzer" geltend machen. Anwalt hat Pauschal 1% wegen der "Mehrhand" und 10% wegen Mietwagennutzung und den Aufwand für die Behebungd es Rahmenschadens gemacht.
Mindestens ein Versäumnis musst du dir selbst ankreiden:
Die Anzahl an Vorbesitzern hättest du dem Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) entnehmen können. In den neuen sieht man zwar nicht mehr wer die vorigen Besitzer waren, in jedem Fall siehst du aber die Anzahl an Vorbesitzern.
Der brief lag nicht vor, war finanziert und lag bei der bank, ich habe auf das vertraut, was er gesagt hat.
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
...Der Brief lag beim Verkaufsgespräch nicht vor, weil er der Wagen finanziert wurde. So wie es ausschaut hat MB verschwiegen, dass er zwei Vorbesitzer hatte, wovon einer die EC war. Das nehme ich ihm auch ab. Sein Vater hätte sich aber den Brief zeigen lassen und da mal reinschauen müssen. Diese Möglichkeit hatte ich nicht gehabt, und musste darauf vertrauen.
...
Und das ist eben ein Fehler, Vertrauen gibt es in der heutigen Gebrauchtwagen-Welt nicht. Wenn du soviel Geld für einen Wagen zu zahlen bereit bist, dann investiert man auch etwas mehr Zeit, sprich: du hättest entweder direkt oder über den Verkäufer Kontakt zur Bank aufnehmen können und um eine Kopie der Dokumente bitten können!
Oder anders gefragt: du hast doch nicht etwa das Auto vorab bezahlt und dir dann nachträglich die Fahrzeugdokumente aushändigen lassen??

Cash gegen Brief, so kann man die Papiere nochmals prüfen und dann bezahlen, wenn sich ein Verkäufer darauf nicht einlässt, dann ist ohnehin irgendwas faul an der Geschichte und er versucht etwas zu vertuschen!
Zitat:
Original geschrieben von dinamo79
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
...Der Brief lag beim Verkaufsgespräch nicht vor, weil er der Wagen finanziert wurde. So wie es ausschaut hat MB verschwiegen, dass er zwei Vorbesitzer hatte, wovon einer die EC war. Das nehme ich ihm auch ab. Sein Vater hätte sich aber den Brief zeigen lassen und da mal reinschauen müssen. Diese Möglichkeit hatte ich nicht gehabt, und musste darauf vertrauen.
...
Und das ist eben ein Fehler, Vertrauen gibt es in der heutigen Gebrauchtwagen-Welt nicht. Wenn du soviel Geld für einen Wagen zu zahlen bereit bist, dann investiert man auch etwas mehr Zeit, sprich: du hättest entweder direkt oder über den Verkäufer Kontakt zur Bank aufnehmen können und um eine Kopie der Dokumente bitten können!
Oder anders gefragt: du hast doch nicht etwa das Auto vorab bezahlt und dir dann nachträglich die Fahrzeugdokumente aushändigen lassen??![]()
Cash gegen Brief, so kann man die Papiere nochmals prüfen und dann bezahlen, wenn sich ein Verkäufer darauf nicht einlässt, dann ist ohnehin irgendwas faul an der Geschichte und er versucht etwas zu vertuschen!
Wir haben das Auto zusammen ausbezahlt und die MB Tussi hat noch den ganzen PapierKram gemacht, das wurde dann genutzt um sich aus dem Staub zu machen. ich habe das AUto nur angezahlt gehabt, damit ich ihn mir sicher und den rest bei Briefabholung. Vorab dokument schciken lassen. wie soll das gehen. autokaufen bedeutet nicht, dass ich wochen damit verbringen will. Egal wie, der rahmenschaden und die EC Nutzung wurden verschwiegen und gehen auch nicht aus dem neuen Brief hervor. da stehen nur einträge. Das straßenverkehrsamt hat mich ja auf EC gebracht, weil mích wissen wollte wer die vorbesitzer waren, die nichjt angegeben wurden.
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
Dieser schei... Rahmenschaden lässt sich nicht so einfach beheben, die Spur stimmt halt immer noch nicht richtig. Ich sehe das auch so...ich denke, dass er ANsprüche abwenden und die Kohle wegen Mietwagennutzung und ANzahl der Vorbesitzer von MB einheimsen will. Wieviel % kann man bei Mietwagennutzung und"vielbenutzer" geltend machen. Anwalt hat Pauschal 1% wegen der "Mehrhand" und 10% wegen Mietwagennutzung und den Aufwand für die Behebungd es Rahmenschadens gemacht.
Hallo
Das ein Rahmenschaden nicht einfach zu beheben ist, stufe ich mal unter Ammenmärchen ein.
Ein gelernter Karosseriebauer, zu denen ich auch zähle, macht auf der Richtbank aus einer Ziehharmonika wieder ein gebrauchsfähiges Fahrzeug bei dem die Spur, Sturz und Nachlauf dem original entsprechen.
Wenn das Fahrzeug vermessen wurde stell doch mal bitte das Vermessungsprotokoll ein, das würde schon helfen.
mfg roland
Zitat:
Original geschrieben von fisirota
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
Dieser schei... Rahmenschaden lässt sich nicht so einfach beheben, die Spur stimmt halt immer noch nicht richtig. Ich sehe das auch so...ich denke, dass er ANsprüche abwenden und die Kohle wegen Mietwagennutzung und ANzahl der Vorbesitzer von MB einheimsen will. Wieviel % kann man bei Mietwagennutzung und"vielbenutzer" geltend machen. Anwalt hat Pauschal 1% wegen der "Mehrhand" und 10% wegen Mietwagennutzung und den Aufwand für die Behebungd es Rahmenschadens gemacht.
Hallo
Das ein Rahmenschaden nicht einfach zu beheben ist, stufe ich mal unter Ammenmärchen ein.
Ein gelernter Karosseriebauer, zu denen ich auch zähle, macht auf der Richtbank aus einer Ziehharmonika wieder ein gebrauchsfähiges Fahrzeug bei dem die Spur, Sturz und Nachlauf dem original entsprechen.
Wenn das Fahrzeug vermessen wurde stell doch mal bitte das Vermessungsprotokoll ein, das würde schon helfen.
mfg roland
Ja danke für dein beitrag. Sicherlich wird JEDER Schaden zu beheben sein....Stichwort: Verhältnismäßigkeit. Wenn du KB bis, dann weißt du, dass ein Knick hinter dem Achsträger SEHR viel Arbeit ist. Motor/Getriebe/Achsträger/ re. Achse müssen raus und der Vorbau muss erneuert werden. Meine Werkstatt hat mit 20 TONNEN am Längsträger gezopgen und den Knik dennoch nicht ganz rausbekommen, dafür aber hat sich das vordere Blech (Pralldämpfer) gelöst. Mal soeben ist das auch nicht gemacht, ganz zu schweigen vom Kostenfaktor. Die guten Polen machen auch asu zwei eins. Hier stellte sich doch die Frage: Muss ich ein Rahmenschaden in kauf nehmen,w enn ich der verkäufer nur Seitenschaden angibt. Wie hätte ich denstarken Schaden merken können, darum geht es doch. Immerhin ist der Wagen ein wirt. TS. Aber ich lad dich gerne ein, kannst ja noch richtig wennst du lust und launig bist.
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
Ja danke für dein beitrag. Sicherlich wird JEDER Schaden zu beheben sein....Stichwort: Verhältnismäßigkeit. Wenn du KB bis, dann weißt du, dass ein Knick hinter dem Achsträger SEHR viel Arbeit ist. Motor/Getriebe/Achsträger/ re. Achse müssen raus und der Vorbau muss erneuert werden.
Na nicht der gesamten Vorderwagen sondern nur die beschädigte Seite.
Zitat:
Meine Werkstatt hat mit 20 TONNEN am Längsträger gezopgen und den Knik dennoch nicht ganz rausbekommen, dafür aber hat sich das vordere Blech (Pralldämpfer) gelöst.
Öhhmmm wer hat an welchem Träger gezogen? Wer zieht denn mit 20 Tonnen am PKW oder wollte da jemand eine StretchLimo bauen, schon mal was von kaltverformung gehört?
Kann es sein das Du uns nur die halbe Geschichte erzählt hast?
Zitat:
Mal soeben ist das auch nicht gemacht, ganz zu schweigen vom Kostenfaktor. Die guten Polen machen auch asu zwei eins. Hier stellte sich doch die Frage: Muss ich ein Rahmenschaden in kauf nehmen,w enn ich der verkäufer nur Seitenschaden angibt. Wie hätte ich denstarken Schaden merken können, darum geht es doch. Immerhin ist der Wagen ein wirt. TS. Aber ich lad dich gerne ein, kannst ja noch richtig wennst du lust und launig bist.
Ach wa soll das? Warum soll ich halbe Sachen erzählen. So hat es der Heini gesagt...dass es total schwer war den Knick da rauszuholen. Bin kein Karosseriemensch!
Hallo 330SMG,
ich würde gar nichts an dem Auto machen lassen und ihn an den Verkäufer zurück gehen lassen und das Geld zurück an Dich. So günstig kann der Wagen gar nicht gewesen sein das sich der Aufwand lohnt.
LG derAlex
Zitat:
Original geschrieben von 330 SMG
Ach wa soll das? Warum soll ich halbe Sachen erzählen. So hat es der Heini gesagt...dass es total schwer war den Knick da rauszuholen. Bin kein Karosseriemensch!
Sorry da habe ich wohl etwas nicht richtig verstanden oder nicht richtig zuordnen können.
An deiner Stelle würde ich den Wagen beim Tüv oder Dekra begutachten lassen.
Sollche Aussagen wie "dass es total schwer war den Knick da rauszuholen" deuten für mich schon auf unsachgemässe Reparatur hin.
Hast Du kenntnisse davon ob der Wagen auf einer Richtbank war?
Selbst wenn Du den Wagen schon eine geraume Zeit fährst würde ich es in betracht ziehen den Wagen an den Verkäufer zurück zu geben.
Sollte sich eine unsachgemässe reparatur herraus stellen ist der Wagen von einer sekunde zur anderen nicht mehr zu verkaufen.
Hast Du ein Vermessungsprotokoll??
mfg roland