Seat-Fehlkauf

Seat

Hallo an alle, ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe folgendes Problem:

Hab mir nen Seat Toledo 1.6 2M 2000er Baujahr mit 100 PS vor ungefähr 2 Monaten über privat gekauft.
Das Auto hat 118000 km runter und fuhr sich bis vor einer Woche absolut ruhig. Man hatte wirklich als Leie den Eindruck etwas solides zu kaufen.
Jedoch musste ich kurz nach dem Kauf schon die Lenkung und die Bremsen machen lassen, das war aber abzusehen.

Jetz kommts aber: keine 2 Wochen später ist die Kupplung fällig ( war komplett runter) und zu allem Überfluss ist mir nun 2 Tage nach der Kupplung auch noch das gute alte Getriebe weggeflogen- Gesamtkosten für die letzten beiden Sachen ca. 1600 Euro.
Dazu kommt, dass der Seat Kaltluft zieht, also beim fahren immer etwas ruckelt. Das rührt daher, das mein Vorbesitzer irgendwie einen geplatzten Luftschlauch mit Panzertape gefixt hat und bei mir hatts dann das Panzertape dann auch zerfetzt.

Meine quälenden Fragen:1. kann das so einfach passieren oder klingt das irgendwie nach verschwiegenen Mängeln des Verkäufers
2. gibt es irgendeine Möglichkeit etwaige Probleme an Kupplung und Getriebe so zu manipulieren, dass
diese Probleme kurzfristig ausgeblendet werden???- Beispielsweise Kupplung nachstellen etc.
3. gibt es die Möglichkeit vom Verkäufer eventuell einen Teil des Reperaturpreises zurückzuverlangen oder
ist das unrealistisch ?

PS.😁as Auto hab ich natürlich vorher probegefahren und war auch vor dem Kauf in einer unabhängigen Werkstatt zum Druntergucken (das Ok für dieses auto gabs von meiner werkstatt auch) Letzendlich hab ich 3550 dafür gelöhnt + 2500 an Reperaturkosten.

Danke für eure Hilfe

ens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von baumi70



Zitat:

Original geschrieben von Hayrider



Im Prinzip gibts schon mal gar nicht,entweder ist es so oder nicht. Rechtlich gibt es einen Unterschied.
...und warum ist dieser Unterschied für den TS praxisrelevant?

Liest man Dein erstes Posting, bekommt man den Eindruck, Du möchtest ihm signalisieren, dass es auf jeden Fall keine Chance gibt, von einem Privatkäufer noch etwas zu holen. Alles andere sei Quatsch. Da redest Du nur von einem Unterschied zwischen Händler und Privatmann. Die Art, wie Du es tust, empfinde ich zudem als eher besserwisserisch als unterstützend.

Mir entsteht der Eindruck Du hast das erst mal gepostet, Dich dann sachkundig gemacht und versuchst jetzt etwas zurückzuholen.

Das hilft aber keinem.

Viele Grüße
Baumi

So meine Freunde,habe mich jetzt schlau gemacht und ich muß sagen das ihr total Recht habt und ich auf nem falschen Dampfer war. Hätte Stein und Bein schwören können das es bei einem Privaten keine Gewährleistung gibt,aber es ist so das nur ein Privater eine Gewährleistung ausschließen kann. Ich bin deshalb wohl der Meinung gewesen das es bei Privat generell keine Gewähr gibt...

Hiermit entschuldige ich mich für den Quatsch den ich behauptet habe.

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Ich bin da nicht ganz rechtssicher, aber soviel steht fest: Wenn Du das Auto von einem Händler gekauft hast, hat er auf jeden Fall eine Gewährleistungspflicht.
Von Privat hast Du auch ein Recht auf Gewährleistung, wenn diese nicht ausdrücklich im Kaufvertrag wegen Privatverkaufs ausgeschlossen wurde. Steht diese Klausel drinn, sieht es schlecht aus. Oft sind aber z.B. Privat Ebay-Verkäufer in Wirklichkeit Händler - man muss es ihnen nur nachweisen...
Eigentlich hättest Du Dich aber in jedem Fall vor der Reparatur an den Verkäufer wenden müssen, um ihm Gelegenheit zu geben, nachzubessern. Ich würde mal ganz unverbindlich bei einem Anwalt nachfragen.

Viele Grüße
Baumi

Bei einem Privatverkauf gibt es kein Recht auf Gewährleistung,das ist Quatsch...was glaubst du warum viele Gebrauchtwagenhändler ihre Autos im Kundenauftrag verkaufen??? Weil der Privatmann dann als Verkäufer im Kaufvertrag steht und sie dann aus der 1 jährigen Gewährleistungspflicht raus sind.Bei einem Privatkauf hast du nur eine Chance wenn er dir irgendwelche Mängel(wie Unfallschaden,absehbarer Motorschaden,gefekte Bremsen) bewußt verschwiegen hat.
Da die Kupplung ein Verschleißteil ist und bereits 118000km runter hat,wird es schwierig dem Verkäufer eine bewußte Täuschung nachzuweisen. Der geflickte Luftschlauch hätte dir auffallen können und ist halt für dich nur ärgerlich,aber machen kannst du da rein gar nichts.Auch ist es ein Problem das du den Wagen schon 2 Monate gefahren bist und die kaputte Kupplung selbst verschuldet haben könntest.

Hi,

wie schon gesagt wenn es ein echter Privatverkauf wahr und ein standartkaufvertrag benutzt wurde hast du keine Chance. Es sei denn der Vorbesitzer wußte von den Schäden und hat sie dir absichtlich verschwiegen.

Zu den Mängeln:

Die Kupplung ist verdammt früh fällig,kommt auf den Vorbesitzer und Fahrweise an. Kann durchaus sein das die nach 120tkm durch ist. Aber man kann schon auf den gedanken kommen das da evtl. am Kilometerstand gedreht wurde. Gibt es ein vollständig ausgefülltes Scheckheft.

Das Getriebe ist ne bekannte Schwachstelle von VW und damit auch den Tochterfirmen. Da sind Nieten zu schwach ausgelegt und brechen.

Gruß Tobias

dank euch für die schnellen Antworten,

irgendwie hab ich mir das schon gedacht, dass man da nicht wird all zu viel machen können...

Ich denke jetz drüber nach das Auto wieder zu verkaufen, wenn ichs allerdings nicht mache wüsste ich gerne ob es außer dem Getriebe noch irgendwelche VW Macken gibt mit denen man bei so einem Auto noch rechnen muss???

danke nochmal an alle

PS der Wagen ist komplett Scheckheftgepflegt-lief alles über Seatvertragswerkstatt

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Hi,

dein Kaufpreis war ja recht günstig und wenn du ihn halbwegs gut verkauft bekommst machst du vielleicht net soooo viel verlust.

Aber wenn du im Prinzip mit dem Auto zufrieden bist würde ich ihn jetzt eher behalten. ein größerer Kostenbrocken wäre jetzt evtl. noch der Zahnriemen,oder wurde der schon gemacht.

Aber sonst denke ich das der jetzt sicher noch lange ohne größere Probleme laufen kann. Bei dem Wagen weißt du jetzt wenigstens woran du bist bei nem neuen Gebrauchten fängt das Risiko von vorne an.

Was wurde wegen des Getriebes gemacht,Repariert oder gegen ein anderes getauscht? Wurden die Nieten gegen schrauben ausgetauscht dann hält das Getriebe nämlich.

Gruß Tobias

Ich habs jetzt gerade in der werkstatt

also es werden die Nieten gegen Schrauben ersetzt, das es die nie wieder rauszieht.

Der Zahnriemen wurde glaub ich schon gemacht bei 97000 km, von daher hoff ich mal das du mit deiner Annahme richtig liegst-Ich werd es wahrscheinlich weiterfahren, hast vermutlich recht, dass ein neuer Gebrauchter auch erstmal ein Buch mit 7 Siegeln ist.

danke vielmals
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Hayrider


Bei einem Privatverkauf gibt es kein Recht auf Gewährleistung,das ist Quatsch...

FALSCH, auch ein privater Verkäufer muß Gewährleistung geben, aber wie baumi70 schon geschrieben hat kann ein privater Verkäufer diese ausschließen. Wenn er das nicht gemacht hat muß er auch eine geben.

Zitat:

Original geschrieben von Hayrider


Bei einem Privatverkauf gibt es kein Recht auf Gewährleistung,das ist Quatsch...was glaubst du warum viele Gebrauchtwagenhändler ihre Autos im Kundenauftrag verkaufen??? Weil der Privatmann dann als Verkäufer im Kaufvertrag steht und sie dann aus der 1 jährigen Gewährleistungspflicht raus sind.

Na ja, das mit dem Quatsch ist Quatsch. Ansonsten hast Du natürlich auch ein bischen Recht.

Der Händler kann das Auto im Auftrag einer Privatperson als Privatverkauf verkaufen. Dann ist ER aus der Gewährleistung draußen. Vergisst er im Kaufvertrag den Gewährleistungsausschluss, ist die Privatperson gewährleistungspflichtig, in deren Auftrag er das Auto verkauft hat. Du kannst aber sicher sein, dass alle GUT informierten Verkäufer die Gewährleistung beim Privatverkauf ausschließen.

Zitat:

Original geschrieben von wacken



Zitat:

Original geschrieben von Hayrider


Bei einem Privatverkauf gibt es kein Recht auf Gewährleistung,das ist Quatsch...
FALSCH, auch ein privater Verkäufer muß Gewährleistung geben, aber wie baumi70 schon geschrieben hat kann ein privater Verkäufer diese ausschließen. Wenn er das nicht gemacht hat muß er auch eine geben.

Nein,das ist nicht falsch!!! Es gibt keine Gewährleistung,was du meinst ist eine Sachmangelhaftung. Das ist nicht das gleiche.

Bei einer Gewährleitung wird ein Schaden in den ersten 6 Monaten so behandelt als wäre er von Anfang an da gewesen. Bei der Sachmangelhaftung muß der Verkäufer dem Käufer in den ersten 6 Monaten beweisen das der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Das ist ein Unterschied und deshalb gibt es von Privat zu Privat keine Gewährleistung sondern eine Sachmangelhaftung. Bei beiden kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um.Laut Gesetzgeber schließt ein Ausschluß der Gewährleistung aber auch die Sachmangelhaftung aus. Das ist so,weil der Begriff Gewährleistung überall noch gebräuchlich ist,auch wenn es formal nicht richtig ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hayrider



Zitat:

Original geschrieben von wacken


FALSCH, auch ein privater Verkäufer muß Gewährleistung geben, aber wie baumi70 schon geschrieben hat kann ein privater Verkäufer diese ausschließen. Wenn er das nicht gemacht hat muß er auch eine geben.

Nein,das ist nicht falsch!!! Es gibt keine Gewährleistung,was du meinst ist eine Sachmangelhaftung. Das ist nicht das gleiche.
Bei einer Gewährleitung wird ein Schaden in den ersten 6 Monaten so behandelt als wäre er von Anfang an da gewesen. Bei der Sachmangelhaftung muß der Verkäufer dem Käufer in den ersten 6 Monaten beweisen das der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Das ist ein Unterschied und deshalb gibt es von Privat zu Privat keine Gewährleistung sondern eine Sachmangelhaftung. Bei beiden kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um.Laut Gesetzgeber schließt ein Ausschluß der Gewährleistung aber auch die Sachmangelhaftung aus. Das ist so,weil der Begriff Gewährleistung überall noch gebräuchlich ist,auch wenn es formal nicht richtig ist.

Das ist beides das gleiche, die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt bei der Gewährleistung wie auch bei der Sachmangelhaftung, im Prinzip ist das nur ein anderer Name.

Zitat:

Original geschrieben von wacken



Zitat:

Original geschrieben von Hayrider



Nein,das ist nicht falsch!!! Es gibt keine Gewährleistung,was du meinst ist eine Sachmangelhaftung. Das ist nicht das gleiche.
Bei einer Gewährleitung wird ein Schaden in den ersten 6 Monaten so behandelt als wäre er von Anfang an da gewesen. Bei der Sachmangelhaftung muß der Verkäufer dem Käufer in den ersten 6 Monaten beweisen das der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Das ist ein Unterschied und deshalb gibt es von Privat zu Privat keine Gewährleistung sondern eine Sachmangelhaftung. Bei beiden kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um.Laut Gesetzgeber schließt ein Ausschluß der Gewährleistung aber auch die Sachmangelhaftung aus. Das ist so,weil der Begriff Gewährleistung überall noch gebräuchlich ist,auch wenn es formal nicht richtig ist.
Das ist beides das gleiche, die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt bei der Gewährleistung wie auch bei der Sachmangelhaftung, im Prinzip ist das nur ein anderer Name.

Im Prinzip gibts schon mal gar nicht,entweder ist es so oder nicht. Rechtlich gibt es einen Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Hayrider



Im Prinzip gibts schon mal gar nicht,entweder ist es so oder nicht. Rechtlich gibt es einen Unterschied.

...und warum ist dieser Unterschied für den TS praxisrelevant?

Liest man Dein erstes Posting, bekommt man den Eindruck, Du möchtest ihm signalisieren, dass es auf jeden Fall keine Chance gibt, von einem Privatkäufer noch etwas zu holen. Alles andere sei Quatsch. Da redest Du nur von einem Unterschied zwischen Händler und Privatmann. Die Art, wie Du es tust, empfinde ich zudem als eher besserwisserisch als unterstützend.

Mir entsteht der Eindruck Du hast das erst mal gepostet, Dich dann sachkundig gemacht und versuchst jetzt etwas zurückzuholen.

Das hilft aber keinem.

Viele Grüße
Baumi

Zitat:

Original geschrieben von baumi70



Zitat:

Original geschrieben von Hayrider



Im Prinzip gibts schon mal gar nicht,entweder ist es so oder nicht. Rechtlich gibt es einen Unterschied.
...und warum ist dieser Unterschied für den TS praxisrelevant?

Liest man Dein erstes Posting, bekommt man den Eindruck, Du möchtest ihm signalisieren, dass es auf jeden Fall keine Chance gibt, von einem Privatkäufer noch etwas zu holen. Alles andere sei Quatsch. Da redest Du nur von einem Unterschied zwischen Händler und Privatmann. Die Art, wie Du es tust, empfinde ich zudem als eher besserwisserisch als unterstützend.

Mir entsteht der Eindruck Du hast das erst mal gepostet, Dich dann sachkundig gemacht und versuchst jetzt etwas zurückzuholen.

Das hilft aber keinem.

Viele Grüße
Baumi

So meine Freunde,habe mich jetzt schlau gemacht und ich muß sagen das ihr total Recht habt und ich auf nem falschen Dampfer war. Hätte Stein und Bein schwören können das es bei einem Privaten keine Gewährleistung gibt,aber es ist so das nur ein Privater eine Gewährleistung ausschließen kann. Ich bin deshalb wohl der Meinung gewesen das es bei Privat generell keine Gewähr gibt...

Hiermit entschuldige ich mich für den Quatsch den ich behauptet habe.

Die nehme ich gerne an. Ich finde das edel, sich zu entschuldigen. Meistens meldet man sich nicht mehr, wenn man merkt, dass man auf dem Holzweg war.

🙂🙂🙂
Baumi

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