Schweizer Bußgeldbescheid bezahlen oder nicht?

Hi Leute,

habe leider einen 450,- Eur Strafzettel der Eidgenossen (26 km/h zu schnell auf der Autobahn) bekommen. Nun lese ich beim ADAC das seit 28.10.2010 ein neues Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten ist, dass die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht.

Aber eben nur EU-weit. Also nix Schweiz!

Jetzt überlege ich es drauf ankommen zu lassen und nicht zu zahlen.

Hat da Jemand Erfahrung?

Viele Grüße

Info´s vom ADAC

p.s. und in die Schweiz muß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr... ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.
Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.

Dieses moralisierende "Verantwortungsblabla" ist in diesem Falle mal wieder mehr als überflüssig...

Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.

Es geht hier lediglich um die Möglichkeit eine überflüßige, u.U. leicht zu umgehende Ausgabe zu vermeiden, die in Verbindung mit dem jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit den KFZ-Führer kriminalisierenden, schweizer Bußgeldkatalog steht...

Zum Thema:

Wenn Du sicherstellen kannst, das Du das schweizer Hoheitsgebiet während der Verjährungsfrist meiden kannst, würde ich auf keinen Fall zahlen und im das gesparte Geld ggf. in dezente Abkassiervermeidungstechnik investieren😁

Solltest Du allerdings in der Nähe der Grenze zur Schweiz wohnen, ist die Gefahr größer mal "aus Versehen" in die Schweiz zu geraten... In diesem Falle würde ich lieber zahlen...

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Man sollte da schon unterscheiden. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Sachverhalt vollständig ist. Ich kann mir zwar vorstellen, dass die Schweiz eine hohe Buße für das Überfahren der Mittellinie nimmt, aber so hoch und zusätzlich nach "Richterspruch" kann ich mir dann doch nicht vorstellen. Es scheint mir eher so, dass da noch ein paar Verstöße mehr waren.

Mal unterstellt, dass tatsächlich der Sachverhalt, so wie geschildert, abschließend ist. Dann darf man sich schon die Frage stellen, ob eine Buße von 540 Euro + weiteres Verfahren noch rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Wie siehts dann beim Ladendieb aus, der Waren für 50 Euro klaut. Übertragen müsste es dann sofort 5 Jahre Zuchthaus geben. Aber natürlich ist das in der Schweiz nicht so, da wird auch das Verfahren wegen Ladendiebstahls (also im Gegensatz zum Verkehrsdelikt eine vorsätzliche Straftat) gegen eine minimale Geldbuße eingestellt. Dann drängt sich aber der Schluss auf, dass der Verkehrssünder unangemessen hoch bestraft wird. Da kann ich dann schon verstehen, dass man das nicht akzeptieren will.

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Da kann ich dann schon verstehen, dass man das nicht akzeptieren will.

Sicherlich.

Aber ob es dann klug ist, durch Nichtstun einen Haftbefehl zu provozieren anstatt Rechtsmittel dagegen einzulegen, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Da kann ich dann schon verstehen, dass man das nicht akzeptieren will.
Sicherlich.

Aber ob es dann klug ist, durch Nichtstun einen Haftbefehl zu provozieren anstatt Rechtsmittel dagegen einzulegen, wage ich zu bezweifeln.

Völlig einverstanden! Vor allem, da man die Buße ja schon durch Bezahlen akzeptiert hat.

Ich habe die ersten 3 Seiten noch gelesen, den Rest nur überflogen, sonst hätte ich vergessen was ich schreiben wollte.

Also: Mir ist es vor ein paar Jahren (2002?) in Ungarn passiert, das ich zu schnell war. Erlaubt waren "wohl" 50, 60 hatte ich drauf.
Auf Diskussionen mit einem nicht dt. sprechendem Polizisten hatte ich keine Lust -> also Vergehen eingestanden.
... und ich bin mir heute noch sicher, daß da kein Schild stand, weder ein Ortseingangsschild, noch eine Begrenzung!

Preis: 10.000 FL (~etwa 42,-€ damals)

Nur wie sollte man das bezahlen? 1300km hinfahren, und wieder zurück?
Auslandsüberweisung per I-Net gabs damals noch nicht per IBAN/Swift/BIC, und eine normale Überweisung am Schalter Bank hätte horrende Überweisungsgebühren gekostet; Online banking ins Ausland war auch noch nicht erfunden bzw. gerade erst in der Entwicklung für Ottonormal.

--> Also konnte ich nicht zahlen. Das ist nun schon über 8(?) Jahre her, und bisher war nichts gewesen;
... und spießig wie ich bin würde ich heute noch bezahlen (per Onlinebanking mit Swift/BIC/IBAN sehr kompfortabel und kostenlos zu machen) wenn ich den Überweisungsträger noch hätte oder finden würde. Hab den bestimmt noch irgendwo.

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Nächster Punkt: Verjährung

Also soweit weiß, ist das bei uns in Deutschland zwei geteilt.
Wenn die (Verkehrs-)Ermittlung zu lange dauert, verjährt das nach 13 Wochen(?). Wenn man aber ermittelt wurde ... die daraus entstehende Forderung verjährt nie; Staatsschulden verjähren niemals (Steuer, Unterhalt, Strafen, ).

Beispiel: Meine Freundin und ich haben uns bei langen Strecken immer mit dem Fahren abgewechselt.
Einmal kam ein Bescheid für zu schelles fahren auf der Autobahn mit einem Punkt und einer bestimmten zu bezahlenden Summe; aber ohne Foto.

Wir wußten zwar ungefähr wo und wann das war, aber nicht wer gerade gefahren war.
Der erste Bescheid kam schon sehr spät ... ca. 8 Wochen nach der Tat.

Um also heraus zu finden wer den Punkt denn verursacht hatte, haben wir da hin (Polizei/Ordnungsamt Barnimer Land) geschrieben.
... reger Schriftwechsel ... und vielen Wochen nach der Tat bekamen wir ein Schriftstück von denen wegen Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

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Nächster Punkt: Dieser Unsinn mit Strafen, Geschichte und Diktatur und so

In den 70-er hatte die (westliche) BRD fast 20.000 Verkehrstote (1970 - 19.193 bei 1.392.007 Unfällen).
Ein Tempolimit wurde erst 1972 eingeführt, vorher gabs wohl keins.
Heute haben wir um 4.152 (2009) bei 2.313.453 Unfällen (2009)

Siehe hier: Klick!!!
... man beachte die Einknicke nach grundlegenden Änderungen besonders 1972 (Tempolimit) und 1984 (Anschnallpflicht)!!!

Wenn man jetzt noch den Fahrzeugbestand und die Straßenverhältnisse zur Beurteilung der Zahlen zu Hilfe nimmt und das damals ganz offen gesagt wurde: "Frauen sind zum Fahren nicht geeignet" sprechen ein paar eigeführte Verbote, Gebote und Regelungen doch eine deutliche Sprache!!!

Wichtig ist auch, das steht aber in keinen Zahlen, daß sich auch die Regelungen zum Führerscheinerwerb stark geändert haben.
Mein Opa mußte 1954 nur 3x im Kreis auf dem Bahnhofsvorplatz mit seiner eigenen(!) Maschine fahren, und dann hatte er seinen Schein für so ziemlich alle Klassen.

Und nix mit Diktatur und so.

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So, trotz dieser Auführung bin ich GEGEN ein Tempolimit auf der Autobahn, wer Sightseeing machen will gehört auf die Landstraße, dazu ist sie da.

BTT
Ob Du zahlst oder nicht ist wirklich nur eine Gewissensfrage. Drumrummogeln ist doof, wenn nix passiert -> Glück gehabt.
Eine juritisch verwertbare Aussage wirst Du hier glaube ich ohne hin nicht finden.

In diesem Sinne - viele liebe Grüße

-->GreenHeaven

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Zitat:

Original geschrieben von GreenHeaven


...

Nächster Punkt: Verjährung

Also soweit weiß, ist das bei uns in Deutschland zwei geteilt.
Wenn die (Verkehrs-)Ermittlung zu lange dauert, verjährt das nach 13 Wochen(?). Wenn man aber ermittelt wurde ... die daraus entstehende Forderung verjährt nie; Staatsschulden verjähren niemals (Steuer, Unterhalt, Strafen, ).

Beispiel: Meine Freundin und ich haben uns bei langen Strecken immer mit dem Fahren abgewechselt.
Einmal kam ein Bescheid für zu schelles fahren auf der Autobahn mit einem Punkt und einer bestimmten zu bezahlenden Summe; aber ohne Foto.

Wir wußten zwar ungefähr wo und wann das war, aber nicht wer gerade gefahren war.
Der erste Bescheid kam schon sehr spät ... ca. 8 Wochen nach der Tat.

Um also heraus zu finden wer den Punkt denn verursacht hatte, haben wir da hin (Polizei/Ordnungsamt Barnimer Land) geschrieben.
... reger Schriftwechsel ... und vielen Wochen nach der Tat bekamen wir ein Schriftstück von denen wegen Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung.

...

-->GreenHeaven

Stimmt nicht, natürlich verjähren festgesetzte Steuern und Bußgelder. Steuern spätestens nach 10 Jahren (bei Steuerhinterziehung). Auch festgesetzte Bußgelder verjähren nach 3 Jahren in D, in der Schweiz sogar nach 2 Jahren.

Man muss unterscheiden zwischen Festsetzungsverjährung bzw. Verfolgungsverjährung, z.B. bei Bußgeldern im Verkehrsbereich generell nach 3 Monaten (Ablauf kann aber durch Verfolgungsmaßnahmen gehemmt sein), §§ 31 OWiG, 24, 26 StVG, und Zahlungsverjährung bzw. Vollstreckungsverjährung, 34 OWiG. Diese beträgt bei kleineren Bußen 3 Jahre, bei größeren 5 Jahre.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste


Man sollte da schon unterscheiden. Zunächst stellt sich die Frage, ob der Sachverhalt vollständig ist. Ich kann mir zwar vorstellen, dass die Schweiz eine hohe Buße für das Überfahren der Mittellinie nimmt, aber so hoch und zusätzlich nach "Richterspruch" kann ich mir dann doch nicht vorstellen. Es scheint mir eher so, dass da noch ein paar Verstöße mehr waren.

Mal unterstellt, dass tatsächlich der Sachverhalt, so wie geschildert, abschließend ist. Dann darf man sich schon die Frage stellen, ob eine Buße von 540 Euro + weiteres Verfahren noch rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Wie siehts dann beim Ladendieb aus, der Waren für 50 Euro klaut. Übertragen müsste es dann sofort 5 Jahre Zuchthaus geben. Aber natürlich ist das in der Schweiz nicht so, da wird auch das Verfahren wegen Ladendiebstahls (also im Gegensatz zum Verkehrsdelikt eine vorsätzliche Straftat) gegen eine minimale Geldbuße eingestellt. Dann drängt sich aber der Schluss auf, dass der Verkehrssünder unangemessen hoch bestraft wird. Da kann ich dann schon verstehen, dass man das nicht akzeptieren will.

Viele Grüße

Celeste

Also der Sachverhalt war tatsächlich so, wie beschrieben. Die Polizei in der Schweiz hat das hohe Bußgeld damit begründet, daß das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie in der Schweiz noch schwerer geahndet wird, als das Überfahren einer roten Ampel. Zusätzlich haben sie noch was wegen Ausländer gefaselt.

Die eigentlichen Richterspruchgebühren, die mir per Einschreiben nach Deutschland in Rechnung gestellt wurden, betrugen ursprünglich "nur" 180 Franken. Der Rest sind dann Mahngebühren und sonstiges Gedöns, daß sich über einen relativ langen Zeitraum angesammelt hat, bis sie die Sache dann irgendwann nicht mehr weiter verfolgt haben (bzw. mich nicht mehr angeschrieben haben).

Der ein- oder andere fragt, warum ich es so weit habe kommen lassen.

Ich habe ein sehr stark ausgeprägtes "Gerechtigkeitsgefühl". Andere mögen das Selbstgerechtigkeit oder einfach Prinzipienreiterei nennen. Ich fand die Aktion vor Ort in der Schweiz dermaßen überzogen und überteuert, daß ich mir am Ende in Deutschland dann einfach gedacht habe: Leckt mich am Arsch.

Ich wurde vor Ort festgehalten, mit auf die Wache genommen, musste die erste Strafe sofort bezahlen, sonst hätte man mich nicht gehen lassen. Das alles aus zwei Gründen (O-Ton schweizer Polizei): Sie sind Ausländer und Sie haben eine durchgezogene Mitellinie überfahren.

Kann man es übertreiben? Ja.

Und daher: Arschgelecken.

Unklug? Dumm? Vielleicht. Aber ich lasse nicht alles mit mir machen.

Auch in Deutschland erhebt die Polizei bei ausländischen Verkehrsteilnehmern vor Ort eine Sicherheitsleistung.

Lehre für den TE
Schau mal was aus 180Franken geworden ist über 400Euro
das läßt sich bei dir bestimmt auch entsprechend steigern!
... ALso ich würde zahlen!

Alex

Viele Zeitgenossen machen sich die Probleme auch selbst, weil sie in die Schweiz einreisen, ohne sich vorher mal über die Besonderheiten des dortigen Verkehrsrechts zu informieren.

Aber auch in der Schweiz gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Viele Zeitgenossen machen sich die Probleme auch selbst, weil sie in die Schweiz einreisen, ohne sich vorher mal über die Besonderheiten des dortigen Verkehrsrechts zu informieren.

Aber auch in der Schweiz gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Jaja.... die Oberlehrer. Einer mindestens musste ja seinen sterotypen Senf dazu ins Forum schmieren.

Naja, solche Threads tauchen ja auch mit schöner Regelmäßigkeit mindestens einmal im Monat hier auf...😁

Mit der Benutzung der Suchfunktion könnten sich die "Hilfesuchenden" die benötigten Infos innerhalb von 2 Minuten beschaffen...

Irgendwie haben hier ein paar Leute ein krankes Verhältnis zu Geld, 450€ sind echt ein Batzen Geld. Ich würde die Strafe auf Grund der völlig überzogenen Summe auf keinen Fall zahlen, wenn ich nicht regelmäßig die Schweiz besuchen müsste, denn wenn man dann doch mal in eine Polizeikontrolle gerät, was zumindest in Deutschland extrem selten ist, dann kann man immer noch die Strafe nachzahlen, man wird wohl kaum abgeführt und das Auto beschlagnahmt.

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi


...schließlich Aussprechen eines Hafbefehls (!!!) hochgeschaukelt.

Das wird keine Einladung zu einem Kaffeekränzchen sein...😁

Inwieweit man solch einen Haftbefehl wirklich durchsetzen kann ist eine andere Frage, zudem dich die Schweiz als deutschen Staatsbürger nicht einfach so festhalten kann bei einer Ordnungswidrigkeit.

Möchte man den Weg ebnen für ein Inkassobüro?...Dan hätte man ganz andere Probleme😰

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