Schweizer Bußgeldbescheid bezahlen oder nicht?
Hi Leute,
habe leider einen 450,- Eur Strafzettel der Eidgenossen (26 km/h zu schnell auf der Autobahn) bekommen. Nun lese ich beim ADAC das seit 28.10.2010 ein neues Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten ist, dass die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht.
Aber eben nur EU-weit. Also nix Schweiz!
Jetzt überlege ich es drauf ankommen zu lassen und nicht zu zahlen.
Hat da Jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Info´s vom ADAC
p.s. und in die Schweiz muß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr... ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.
Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.
Dieses moralisierende "Verantwortungsblabla" ist in diesem Falle mal wieder mehr als überflüssig...
Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.
Es geht hier lediglich um die Möglichkeit eine überflüßige, u.U. leicht zu umgehende Ausgabe zu vermeiden, die in Verbindung mit dem jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit den KFZ-Führer kriminalisierenden, schweizer Bußgeldkatalog steht...
Zum Thema:
Wenn Du sicherstellen kannst, das Du das schweizer Hoheitsgebiet während der Verjährungsfrist meiden kannst, würde ich auf keinen Fall zahlen und im das gesparte Geld ggf. in dezente Abkassiervermeidungstechnik investieren😁
Solltest Du allerdings in der Nähe der Grenze zur Schweiz wohnen, ist die Gefahr größer mal "aus Versehen" in die Schweiz zu geraten... In diesem Falle würde ich lieber zahlen...
174 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hast du eine Rechtsgrundlage darüber das die Schweiz Bussgelder in Deutschland eintreiben kann?Zitat:
Original geschrieben von nix4free
wurde mehrfach erwähnt:
Wenn Du nicht zahlst, wirst Du zusätzliche Kosten tragen müssen und das Geld wird auf jeden Fall eingetrieben.
Das dürfte schwierig werden... Gibt nämlich keine ratifizierte 😁
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
wurde mehrfach erwähnt:Zitat:
Original geschrieben von seameister
Ich wollte eigentlich nur wissen ob jemand die Konsequenzen des Nichtzahlens kennt…
Wenn Du nicht zahlst, wirst Du zusätzliche Kosten tragen müssen und das Geld wird auf jeden Fall eingetrieben.
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Nein, nicht angemessen, eigentlich müsste das 5000€ kosten!Zitat:
- Sind die 450,- Eur angemessen? = Nein!
106 statt 80 km/h - auf einer leeren, vierspurigen Autobahn.
Das ist keine Raserei und Niemand wurde gefährdet.
Es geht nicht darum, ob die jemand gefährdet wurde oder nicht. Gesetz ist Gesetz und dafür da, eingehalten zu werden.
Ich bin zwar mit der Regelung auch nicht einverstanden, aber wenn ich mich darüber hinwegsetze, muss ich eben die Konsequenzen tragen.Übrigens: die gleiche Übertretung abseits der AB (26km/h+) hätte zwingend zum Rechtsverfahren und Führerscheinentzug geführt, abgesehen davon, dass Dir 6km/h Sicherheitsmarge abgezogen wurde und Du tatsächlich 32km/h zu schnell unterwegs warst. Sei also glücklich, nur mit einer Busse davongekommen zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Einverstanden, das ist so. Aber man kann es nicht ändern, also muss man damit leben.Zitat:
- Werden Verkehrssünder kriminalisiert und abgezockt? = Ja!
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Sorry, aber das ist jetzt daneben! Es ist keine Doppelmoral, wenn ein Land an seinen Werten festhält und sich nicht von anderen ausnehmen oder befehligen lässt. Wir kritisieren die Deutschen ja auch nicht wegen ihrer Masssensteuerflucht etc etc. Also bitte fair bleiben und nicht mit Dreck schmeissen, besonders wenn man selbt nicht sauber ist.Zitat:
- Bin ich mit der Schweizer Doppelmoral (Bankgeheimnis, Neutralität – aber bitte nur wenn von Vorteil für die Schweiz u.s.w…) einverstanden? = Nein
Da ich trotz häufigerer Fahrt auf schweizer Autobahnen kein Temposünder dort bin, kann ich mich ja aus Deiner Sicht ganz legitim zu diesem Thema äußern 😁
Natürlich kritisiert die Schweiz nicht, dass Steuerhinterzieher ihr durch Verbrechen gewonnenes Geld illegal in der Schweiz anlegen. Das ist ja gerade das Geschäftsmodell.
Und wenn man an Werten festhält, dann sollte man trotzdem hinterfragen, ob das überhaupt positive Werte sind, an denen man festhalten will. Ich finde es nicht toll, dass in der Schweiz die Diktatoren der Welt zumindest in der Vergangenheit ihr blutig gewonnenes Geld gut und sicher anlegen konnten. Ein Bankenmodell, das zum Teil darauf basiert, dass man vorsätzlich Anlagemöglichkeiten für Verbrecher anbietet, kann man ja wohl kaum als positiv bewerten. Und wenn dann Schweizer Banken ihre Kundenberatung von ausländischen Kunden so gestalten, dass man diesen Kunden ein Verbrechen im Heimatland schmackhaft macht und bei der Begehung dieses Verbrechens systematisch Hilfe leistet, dann sollten diese "Werte" doch sehr kritisch hinterfragen. Ich würde niemals meinen Notgroschen in der Schweiz anlegen. In der Vergangenheit hat man ja gesehen, dass dann alle Schweizer Banken diesen Notfall skrupellos ausnutzen...
Warum haben denn viele Bankangestellte von Schweizer Banken Angst, in Ausland auszureisen? Weil eben die Verhaftung wegen Beihilfe droht. Und das ganz zu Recht.
Das sind also die rechtschaffenen Schweizer Werte??? Da wäre ich nicht stolz darauf...
Um Österreich und die Schweiz mache ich eh einen Bogen. Mögen sie ihre Vignetten und " Pickerln " zu Tee verarbeiten 😛
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Das dürfte schwierig werden... Gibt nämlich keine ratifizierte 😁Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hast du eine Rechtsgrundlage darüber das die Schweiz Bussgelder in Deutschland eintreiben kann?
Der Interessierte möge sich auf admin.ch umsehen. Auf die Schnelle nur ein Grundsatz-Hinweis als Startpunkt:
Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Art. 63:
Zitat:
2. Als Rechtshilfemassnahmen kommen namentlich in Betracht:
a. die Zustellung von Schriftstücken;
b. die Beweiserhebung;
c. die Herausgabe von Akten und Schriftstücken;
d. die Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten zur Einziehung oder Rückerstattung an den Berechtigten.3 Als Verfahren in strafrechtlichen Angelegenheiten gelten insbesondere:
a. die Verfolgung strafbarer Handlungen nach Artikel 1 Absatz 3;
b. Verwaltungsmassnahmen gegen einen Straftäter;
c. der Vollzug von Strafurteilen und die Begnadigung;
Juristen finden bestimmt sofort spezifischere Artikel zu diesem Fall, ich gucke bei Gelegenheit mal weiter.
@celeste:
Dieses Thema gehört nicht hierhin, deshalb nehme ich nicht weiter Bezug darauf. Ich wende mich nur dagegen, dass der fehlbare TE statt seinen Fehler einzusehen, mit der propagandistischen Dreckschleuder um sich wirft
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Der Interessierte möge sich auf admin.ch umsehen. Auf die Schnelle nur ein Grundsatz-Hinweis als Startpunkt:Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Das dürfte schwierig werden... Gibt nämlich keine ratifizierte 😁
Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Art. 63:
Zitat:
Original geschrieben von nix4free
Zitat:
2. Als Rechtshilfemassnahmen kommen namentlich in Betracht:
a. die Zustellung von Schriftstücken;
b. die Beweiserhebung;
c. die Herausgabe von Akten und Schriftstücken;
d. die Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten zur Einziehung oder Rückerstattung an den Berechtigten.3 Als Verfahren in strafrechtlichen Angelegenheiten gelten insbesondere:
a. die Verfolgung strafbarer Handlungen nach Artikel 1 Absatz 3;
b. Verwaltungsmassnahmen gegen einen Straftäter;
c. der Vollzug von Strafurteilen und die Begnadigung;Juristen finden bestimmt sofort spezifischere Artikel zu diesem Fall, ich gucke bei Gelegenheit mal weiter.
@celeste:
Dieses Thema gehört nicht hierhin, deshalb nehme ich nicht weiter Bezug darauf. Ich wende mich nur dagegen, dass der fehlbare TE statt seinen Fehler einzusehen, mit der propagandistischen Dreckschleuder um sich wirft
Zur Vollstreckung in D: Da hat die Schweiz keine Chance, dies durchzusetzen. Du kannst das aber gerne weiter recherchieren. Finden wirst Du aber nichts.
Dein Zitat bezieht sich auf ein Schweizer Bundesgesetz. Dies hat in D keine Gültigkeit und ist damit für eine Vollstreckung in D völlig wertlos. In diesem CH-Gesetz geht es ganz vereinfacht darum, unter welchen Voraussetzungen Schweizer Behörden im Ausland nachfragen dürfen, es geht nicht darum, ob jemand diese Anfrage beantworten muss. Zusätzlich ist ein Verkehrssünder kein Straftäter, so dass selbst dieses Schweizer Gesetz keine Rechtsgrundlage abgibt.
Zum Weiteren: Man mag zum Verhalten des TE stehen wie man will. Aber Doppelmoral finde ich in diesem Zusammenhang bei der Schweizer Verfolgungspraxis schon passend. Da muss man auch darüber diskutieren dürfen und man muss als Schweizer eben die Tatschen ertragen können. Die Frage darf man schon stellen, warum die Schweiz Verkehrssünder, die ja keine Straftäter sind, sondern eine OWi begangen haben, hart verfolgt (was für sich gesehen völlig in Ortdnung ist), aber echte Straftäter nicht verfolgt, sondern seit Jahrzehnten schützt und begünstigt. Ich persönlich halte nichts von Verkehrsverstößen und bin für die Verfolgung, aber ich halte Steuerhinterziehung, Beihilfe zu Straftaten und Geldwäsche als echte Verbrechen für deutlichst schlimmer als eine "einfache" Ordnungswidrigkeit, die keine Straftat darstellt.
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
450 euro für 26 kmh zu schnell auf ner autobahn, da könnten mich die schweizer auch mal.
Mit dieser Einstellung forderst du Rabatt ein?
Den gewähren dir die schweizer Behörden ebensowenig wie jedes seriöse Autohaus....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit dieser Einstellung forderst du Rabatt ein?Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
450 euro für 26 kmh zu schnell auf ner autobahn, da könnten mich die schweizer auch mal.Den gewähren dir die schweizer Behörden ebensowenig wie jedes seriöse Autohaus....
Ich kenne kein Autohaus, das keinen Rabatt gewährt, und jetzt 😰 😎 😉
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Ich kenne kein Autohaus, das keinen Rabatt gewährt, und jetzt 😰 😎 😉Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit dieser Einstellung forderst du Rabatt ein?Den gewähren dir die schweizer Behörden ebensowenig wie jedes seriöse Autohaus....
Denke mal er meinte die Einstellung!
und mit dierser bekommst du tatsächlich keinen Rabatt bei einem Autohaus
Beispiel gefälig
Zerrissene Jeans angetrunken, in den Laden - halt die Fluppe habe ich vergessen! - und dann laut rumkrackelen Zahlen tue ich sowieso nix weil ihr eine Scheißfirma mit Scheißautos habt und alle Leute nur abziehen wollt!#
Aber wieviel würde ich den Rabatt bekommen....?
Na rate mal was du da für ein Angebot bekommst!
Arschtritt mit Rundfluggarantie!
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Denke mal er meinte die Einstellung!Zitat:
Original geschrieben von Celeste
Ich kenne kein Autohaus, das keinen Rabatt gewährt, und jetzt 😰 😎 😉
und mit dierser bekommst du tatsächlich keinen Rabatt bei einem Autohaus
Beispiel gefälig
Zerrissene Jeans angetrunken, in den Laden - halt die Fluppe habe ich vergessen! - und dann laut rumkrackelen Zahlen tue ich sowieso nix weil ihr eine Scheißfirma mit Scheißautos habt und alle Leute nur abziehen wollt!#
Aber wieviel würde ich den Rabatt bekommen....?
Na rate mal was du da für ein Angebot bekommst!
Arschtritt mit Rundfluggarantie!
Alex
Naja, passt halt trotzdem nicht, auch mit "anständiger" Einstellung bekomme ich bei der Bußgeldbehörde keinen Rebatt, beim Freundlichen schon. (P.S. Bitte auch die 😁 beachten 🙂 )
Weiss denn jemand wirklich ganz genau, wie die Verjährungsfristen in der Schweiz aussehen, und wie sie gelten (nur für das Vergehen oder auch für die sich daraus ergebenen Forderungen)?
Ich habe 2006 mal für ein halbes Jahr in der Schweiz gelebt, und dort das Verbrechen begangen, eine durchgezogene Mittellinie zu überqueren. Dummerweise wurde die Polizei Zeuge meiner abscheulichen Tat und zog mich direkt aus dem Verkehr. Ich musste vor Ort 560 EUR per Kreditkarte bezahlen. Man kündigte mir an, daß das aber nicht alles sei und man mir per separatem Schreiben noch "Richterspruchgebühren" berechnen würde.
Bevor ich das Schreiben erhielt, bin ich wieder nach DEutschland zurück gekehrt. Die Richterspruchgebühren erreichten mich dann dort. Ich habe natürlich nicht bezahlt. Das ganze hat sich etwa 1 Jahr lang durch weitere Mahnschreiben, Androhung end schließlich Aussprechen eines Hafbefehls (!!!) hochgeschaukelt. Dann habe ich nie wieder etwas von ihnen gehört.
Seit dem traue ich mich nicht mehr so recht, in die Schweiz einzureisen.
Wäre interessant zu erfahren, wie die dortige Rechtslage mit Hinblick auf Verjährung etc. *tatsächlich* aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
....
Bevor ich das Schreiben erhielt, bin ich wieder nach DEutschland zurück gekehrt. Die Richterspruchgebühren erreichten mich dann dort. Ich habe natürlich nicht bezahlt. Das ganze hat sich etwa 1 Jahr lang durch weitere Mahnschreiben, Androhung end schließlich Aussprechen eines Hafbefehls (!!!) hochgeschaukelt. Dann habe ich nie wieder etwas von ihnen gehört.Seit dem traue ich mich nicht mehr so recht, in die Schweiz einzureisen.
....
und wieviel waren die Richterspuchgebühr?
also wenn ein Haftbefehl ausgestellt ist würde ich für Lange Zeit nicht mehr
"vorbei" kommen!
Gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
und wieviel waren die Richterspuchgebühr?Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
....
Bevor ich das Schreiben erhielt, bin ich wieder nach DEutschland zurück gekehrt. Die Richterspruchgebühren erreichten mich dann dort. Ich habe natürlich nicht bezahlt. Das ganze hat sich etwa 1 Jahr lang durch weitere Mahnschreiben, Androhung end schließlich Aussprechen eines Hafbefehls (!!!) hochgeschaukelt. Dann habe ich nie wieder etwas von ihnen gehört.Seit dem traue ich mich nicht mehr so recht, in die Schweiz einzureisen.
....
also wenn ein Haftbefehl ausgestellt ist würde ich für Lange Zeit nicht mehr
"vorbei" kommen!Gruß Alex
Die Gesamtsumme (inkl. der vor Ort bereits bezahlten 560 EUR) belief sich zum Schluß auf rund 1100 Schweizer Franken :-o
Wegen Überfahrens einer durchgezogenen Mittelline....
Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
Die Gesamtsumme (inkl. der vor Ort bereits bezahlten 560 EUR) belief sich zum Schluß auf rund 1100 Schweizer Franken...
Und wegen dieser Summe hast du die Sache eskalieren lassen und einen Haftbefehl riskiert...? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Und wegen dieser Summe hast du die Sache eskalieren lassen und einen Haftbefehl riskiert...? 😰Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
Die Gesamtsumme (inkl. der vor Ort bereits bezahlten 560 EUR) belief sich zum Schluß auf rund 1100 Schweizer Franken...
Da waren dann ja auch noch die Mahngebühren dabei!
Aber vielleicht hilft ja dies dem TE um ein
Gutes Argument zu haben zu zahlen!
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Da waren dann ja auch noch die Mahngebühren dabei!
Ja eben, genau deshalb.
560 € waren ja schon bezahlt, es ging also lediglich noch um eine Restsumme von 540 €....