Schweizer Bußgeldbescheid bezahlen oder nicht?
Hi Leute,
habe leider einen 450,- Eur Strafzettel der Eidgenossen (26 km/h zu schnell auf der Autobahn) bekommen. Nun lese ich beim ADAC das seit 28.10.2010 ein neues Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten ist, dass die EU-weite Vollstreckung von Geldbußen ermöglicht.
Aber eben nur EU-weit. Also nix Schweiz!
Jetzt überlege ich es drauf ankommen zu lassen und nicht zu zahlen.
Hat da Jemand Erfahrung?
Viele Grüße
Info´s vom ADAC
p.s. und in die Schweiz muß ich die nächsten Jahre auch nicht mehr... ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Wer sich ans Steuer eines Autos begibt, sollte auch die Verantwortung für jegliches Handeln übernehmen, das in Zusammenhang mit dem Bewegen des Kfz steht.
Wenn ich hier lese, was da geraten wird, um sich aus dieser Verantwortung herauszuwinden - Leute, Leute - macht Ihr es im Alltag auch so?? Immer ein Schlupfloch suchen, nicht Manns genug sein, um für einen Tritt in den Senftopf gerade zu stehen.
Dieses moralisierende "Verantwortungsblabla" ist in diesem Falle mal wieder mehr als überflüssig...
Hier ist niemand anderem ein Schaden entstanden (wie z. B. bei einem Unfall); in diesem Falle wäre ich beim Thema Verantwortung & dazu stehen ganz bei Dir.
Es geht hier lediglich um die Möglichkeit eine überflüßige, u.U. leicht zu umgehende Ausgabe zu vermeiden, die in Verbindung mit dem jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit den KFZ-Führer kriminalisierenden, schweizer Bußgeldkatalog steht...
Zum Thema:
Wenn Du sicherstellen kannst, das Du das schweizer Hoheitsgebiet während der Verjährungsfrist meiden kannst, würde ich auf keinen Fall zahlen und im das gesparte Geld ggf. in dezente Abkassiervermeidungstechnik investieren😁
Solltest Du allerdings in der Nähe der Grenze zur Schweiz wohnen, ist die Gefahr größer mal "aus Versehen" in die Schweiz zu geraten... In diesem Falle würde ich lieber zahlen...
174 Antworten
Rein Interesser halber... Zahl mal bitte nicht und erzähle uns was mit dir passiert.
Verkehrstelikte in Deutschland müssen von Ausländern sofort gezahlt werden. Verkehrstelikte von Deutschen im Ausland dürfen bis jetzt von einigen Ländern eingefordert werden - Sie haben ja schonmal die Adresse, Nummernschild und co. Also hat ihnen auch jemand erlaubt auf deine Daten zuzugreifen. Ich jedenfalls hätte ein dummes gefühl wenn ich nicht zahlen würde.
Übrigens ist die Schweiz bei Eurocop mit dabei. Hat also nichts mit der EU zu tun.
Ob man eine Strafe zahlt oder nicht, sollte jedem selbst überlassen sein, da finde ich braucht man auch nicht die Moralkeule auszupacken.
Was ich jedoch völlig daneben finde ist, hier im Forum rumzuheulen und nach Auswegen zu suchen. Entweder stehe ich dazu oder nicht - wenn nicht, bitte sehr, aber das ist doch dann dein eigenes Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Verkehrstelikte in Deutschland müssen von Ausländern sofort gezahlt werden. Verkehrstelikte von Deutschen im Ausland dürfen bis jetzt eingefordert werden.
Übrigens ist die Schweiz bei Eurocop mit dabei. Hat also nichts mit der EU zu tun.
Das sind nur die halben fakten.
Verkehrsdelikte von Ausländern (Im ausland sind wir deutschen die ausländer) müssen bei einer Polizeikontrolle sofort bezahlt werden, oder die Weiterfahrt ist untersagt.
Wird man nicht sofort angehaltren (z.B. vom Starrenkasten geblitzt) ist das Ticket im Ausland ungültig, außer beide Länder haben ein abkommen. Es gibt zwei Arten von Abkommen. Wenn du in Östereich geblitzt wirst bekommst du ein Knölchen aus Deutschland, und das Geld des Knölchens bleibt auch hier. Bei anderen Abkommen kann es sein, das das Geld des Knölchens immer in das Land geht wo das Vergehen passiert ist.
Zahlen MUSST du nicht. Aber warte mal ab - kann sein, dass du eine saftige Mahnung per Einschreiben erhältst. Veralbern lassen sich die Schweizer ungern. Die Mahnung musst du natürlich auch nicht bezahlen.
Solltest du weiterhin herumheulen wollen - obwohl jedes Kind weiß, dass man sich in CH besser an die Limits hält - halte dich daran, in den kommenden Jahren nicht in die Schweiz einzureisen. Das würde für dich kein Spaß...
Mit 450€ bei 26km/h drüber, kommst du im Übrigen noch verdammt günstig davon.
Zitat:
Sie haben ja schonmal die Adresse, Nummernschild und co. Also hat ihnen auch jemand erlaubt auf deine Daten zuzugreifen.
Ja, die deutsche Polizei. Bei einem Verwarngeld interessiert es die nicht, aber bei einem Bußgeld ist die deutsche Polizei für die Halterermittlung zuständig, bzw. übernimmt diese für die Eidgenossen.
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Zitat:
Original geschrieben von bjoern1980
Ja, die deutsche Polizei. Bei einem Verwarngeld interessiert es die nicht, aber bei einem Bußgeld ist die deutsche Polizei für die Halterermittlung zuständig, bzw. übernimmt diese für die Eidgenossen.Zitat:
Sie haben ja schonmal die Adresse, Nummernschild und co. Also hat ihnen auch jemand erlaubt auf deine Daten zuzugreifen.
Außerdem kommt man als Privatperson schon an die Daten ohne überhaupt die Polizei zu fragen. 😉
@letzterlude
Du hast eine ganz eigene Auffassung von der StVO zu haben. Muss es erst zu einem Unfall kommen, dass Gesetze wirken?
Da fällt mir der Ladendieb ein, der dem Hausdetektiv gerade mal so entwischen konnte. Die Lehre aus seinem Fehlverhalten: Er meidet künftig diesen Laden!! Ganz toll - ein Dieb bleibt er trotzdem.
Wenn der Temposünder beruflich in der Schweiz unterwegs war, erhält er dafür ja ein Entgelt. Wenn er sich zum Vergnügen in der Schweiz aufgehalten hat, muss ja auch die Kohle dafür vorhanden gewesen sein.
Und in beiden Fällen scheint er reichlich unvorbereitet in die Schweiz gefahren zu sein - dann muss man eben aus Dummheit zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
dann muss man eben aus Dummheit zahlen.
Man muss doch immer nur aus Dummeheit zahlen. Wer heutzutage erlich ist ist auch meistens der dumme. Das gillt für fast alle sachen des Lebens. Somit währe man dumm, wenn man zahlt...
Es ist immer eine Frage des Gewissens, ob man dumm ehrlich, oder schlau hinterlistig ist. Beides hat vor und Nachteile, deshalb wende ich auch beides Situationsbedingt ein. Denn manchmal ist auch der dumme der glücklichere, und hat die größere Anerkennung. Z.B. währe es dumm eine Brieftasche der Polizei zu geben, in denen 1000 euro sind. Wie ich mich selber einschätze währe ich blöd genug die 1000 euro gegen den deutlich geringeren Finderlohn einzutauschen. Liegt aber auch daran, das ich Geld genug habe.
Außerdem immer das ganze rumgeheule. Die "Normalfahrer" regen sich auf, das man die Raser doch nie erwischt, und wenn man sich die Beiträge mal durchläst heulen die Raser das sie erwischt wurden. Läuft doch eigentlich alles prima auf Europas Straßen. Desnkt da nur ein mal drüber nach. Dann regt ihr euch auch nicht mehr so auf.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Da fällt mir der Ladendieb ein, der dem Hausdetektiv gerade mal so entwischen konnte. Die Lehre aus seinem Fehlverhalten: Er meidet künftig diesen Laden!! Ganz toll - ein Dieb bleibt er trotzdem.
Was sich scheinbar Deinem Verständnis entzieht - ein Ladendieb verursacht einen Schaden. Das ist der Grund warum ein solches Verhalten als verwerflich anzusehen ist. Wer eine wilkürliche und sinnlose Geschwindigkeitsbeschränkung mißachtet, schadet aber niemandem. Daher handelt es sich hier auch nicht um etwas Verwerfliches sondern nur um einen Akt des Ungehorsams. Das kann man - wo wir schon in der Schweiz sind - mit dem Wilhelm Tell vergleichen, der sich geweigert hat den Gesslerhut zu grüßen.
Wie naiv kann man eigentlich sein ?
bis mehr als 20 Kmh in der Schweiz geblitzt werden... also ganz ehrlich, vielleicht mit einem Jahr Fahrerfahrung ist das entschuldigbar, aber so ist das einfach nur peinlich, vor allem dann nichts einzugestehen.
Das sind nur 450 €, warscheinlich weniger als die Leasingrate deiner Karre im Monat.
Vieleicht kannst du dir das Auto gar nicht Leisten wenn du nicht in der Lage bist solche Nebenkosten zu bezahlen ?
ich lese oft hier in solchen Fällen von "Sei ein mann, steht dazu und bezahle" und finde es oft ziemlich dämlich, aber in dem Fall rate ich dazu. Bezahl einfach und jammer nicht rum. Allein aus den Pädagogischen Gründen das es dir schmerzlich beibringt den Fehler nicht zu wiederholen.
Glaub mir, wenn 450€ nicht bezahlt werden, finden die schon was.
Was heisst hier sinnloses Tempolimit ? Der Punkt ist, es besteht ! Und wer damit nicht einverstanden ist soll einfach nicht fahren.
Natürlich ist es ottonormal Bürger nicht ersichtlich warum es ein Tempolimit gibt und man sich daran halten sollte.
Aber deswegen ist er ja Ottonormalbürger, trägt keine Verantwortung und hat im groben und ganzen sowieso keine Ahnung und vorallem keine Leitende Stelle, gott sein dank.
Dass es noch Zweifel an der wichtigkeit von Tempolimits gibt, finde ich ehrlich den Hammer.
Das sind die gleichen Schnösel die behaupten das man mit der Stotterbremse doch viel schneller Steht als mit ABS, das Gurtpflicht und Airbag Betrug am Bürger ist.
Tja, willkommen im Deutschen 21. Jahrhundert. weniger als 10'000 Verkehrstote im Jahr erfordern halt Kompromisse. Und die bin ich bereit zu geben. Und wer nicht in der Lage ist 120 statt 145 zu fahren, der sollte den Lappen sowieso abgeben. Oder sich mit der Strafe abfinden, das ist auch in Ordnung, es verhindert nämlich trotzdem das man konstant mit 75 durch innerorts brettert.
Zitat:
Original geschrieben von Celeste
P.S. schau Dir mal § 195 BGB an, die Rechtslage hat sich 2001 (also vor 9 Jahren) im Zivilrecht ziemlich geändert.
§ 195 BGB bezieht sich nur auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Auf dem Staatsgebiet der Schweiz nutzt der Paragraph nichts.
Ich nochmal
Eines gib ich zu bedenken:
selbst wenn du mal nach der Verjährung erwischt wirst kann es
lustig werden.
So ein Polizist hat ja üblicherweise einen Kreativen Job.
Und wenn der dann die Tankinnebeleuchtung kontrolliert und dabei feststellen
daß dein Reservereifen mit nichtversteuert Luft befüllt ist,
könnte es sein das du genau (zufälligerweise) 450Euro Strafe zahlen mußt.
Problem könnte sein daß die Kontrolle etwas länger dauert.
Spätestens beim dritten mal Kofferaumausräumen weist du das 450 Euro
ein Schnäpchen sein könnte!
Also zahl
Wenn nicht schreib auf alle fälle hier weiter wenn du auf die Fresse geflogen bist!
Dann bist du wenigstens ein Gutes Beispiel
- Andere machen einen neue Identität auf und heulen rum
Gruß Alex
Die Vorstellungen einiger Zeitgenossen, nachdenen säumige Verkehrssünder in der Schweiz in die Liste der Terrorverdächtigen aufgenommen und dort lebenslang für vogelfrei erklärt werden, erscheinen mir ein wenig übertrieben. In Wahrheit handelt es sich auch bei der Schweiz um einen Rechtsstaat, der zwar äußerst fragwürdige Gesetze im Bezug auf den Straßenverkehr besitzt, ansonsten aber trotzdem Rechtssicherheit bietet. Von daher sind dort die gesetzlich bestimmten Verjährungsfristen nicht nur auf dem Papier existent, sondern gelebte Realität. Alle anderslautenden Behauptungen können dementsprechent getrost als das gesehen werden was sie sind - dummes Gewäsch.
Also, nicht zahlen...😉
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
.... Alle anderslautenden Behauptungen können dementsprechent getrost als das gesehen werden was sie sind - dummes Gewäsch.Also, nicht zahlen...😉
Mach mal die Konsequenzen trägt aber der TE und nicht du!
Also von der Weiten ist gut schießen sagt ein altes Sprichwort!
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Von daher sind dort die gesetzlich bestimmten Verjährungsfristen nicht nur auf dem Papier existent, sondern gelebte Realität.
Daß hier die Forderungsverjährung greift und nicht die Vergehens-Verjährung, ist dir aber hoffentlich aufgefallen, oder?