schwarze rückleuchten: Trotz ABE 3PKT und 50€strafe!!??

VW Golf 1 (17, 155)

servus!

also: hab nen golf 2 und schwarze rückleuchten von hella drangemacht! die sin natürlich mit e-prüfzeichen.
bin 2mal beim TÜV gewesen und hatte auch schon 2komplette KFZ kontrollen durch die grünen.
KEINER hat jemals meine schwarzen rülis bemängelt.
dann, am freitag, als ich aus der schule zum parkplatz lief sah ich schon von weitem nen zettel am scheibenwischer hängen(dachete schon sch*** politessen).
naja, dem war nich so. es war n zettel von der polizei augsburg mitte wg einem fahrzeugmangel(meine rülis!)
dachte mir, "okay" , dann besorgst dir schnell ne ABE ausm forum und gut is. abe besorgt und grade eben von der polizei nen anruf dass ich jez ne anzeige, 3punkte und 50euro zahlen muss. UND das alles nur weil(meine leuchten sind schon zulässig)ich meine rülis nicht in verbindung mit katzenaugen verwende und sie somit nicht zulässig sin.

das hat mir nie jemand gesagt(ok, unwissenheit schützt vor strafe nicht aber ich wollte sie ja sofort anmontieren)

so zu meiner eigentlichen frage: kann ich angezeigt werden für sowas, wenn ich mit den gleichen rülis schon 2mal beim TÜV war und auch bei den 2kontrollen niemals beanstandet wurde??

mfg

mille

ps.🙁sorry wenn ich bisl wirr geschrieben hab, aber bin im mom einfach ned so fit -> grippe)

83 Antworten

man hat ja zeit nachzuweissen das das ja kein mängel ist und korrekt ist.

achja bei erlöschen der BE kriegen halter und fahrer jeweils 3 pkt und strafe ^^.

schwarze rückleuchten auch die orginalen müssen reflektoren extra angebracht haben und ob derjenige die dran hat oder nicht sieht man ja. bei klarglasblinkern sind eine e zulassung und eine abe nummer eingegossen woraus sich schliessen löässt ob sie zugelassen sind oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


...bei klarglasblinkern sind eine e zulassung und eine abe nummer eingegossen woraus sich schliessen löässt ob sie zugelassen sind oder nicht.

Aber sowas kann doch gefälscht werden. Da muss man doch bestimmt trotzdem ne extrabescheinigung haben oder nicht?

kann gefälscht sein aber wie will man das nachweisen die meisten haben nunmal keine papiere dazu dabei

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


auch die orginalen müssen reflektoren extra angebracht haben und ob derjenige die dran hat oder nicht sieht man ja.

Was verstehst du unter original? Von Hella? Weil ich kenne keinen 2er der original ab Werk ganz schwarze Rücklichter hat! Oder meinst du die halb schwarz halb roten? Die brauchen doch keine Reflektoren zusätzlich!

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Zitat:

Original geschrieben von Saulmann


Aber sowas kann doch gefälscht werden. Da muss man doch bestimmt trotzdem ne extrabescheinigung haben oder nicht?

Ne, muss man nicht, bekommt man bei den meisten auch gar nicht dazu geliefert.

Bei meinen Klarglasblinkern war auch kein Wisch dabei.

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3


Was verstehst du unter original? Von Hella? Weil ich kenne keinen 2er der original ab Werk ganz schwarze Rücklichter hat! Oder meinst du die halb schwarz halb roten? Die brauchen doch keine Reflektoren zusätzlich!

was ist mit denen vom gti hatte der net komplett schwarze?

die vom gt special sind partiell abgedunkelt un dhaben auch vom werk aus reflektoren dran laut teileliste. sobald untere reihe verdunkelt ist oder keine reflektoren dran sind, kann man sich etwa merken müssen reflektoren dran es sei den es steht nicht in der ab

Also jetzt muß ich hier auch mal meinen Senf dazu geben.

Fakt ist, daß sehr viele Teile von NoName-Herstellern (und gerade die werden häufig bei ebay angeboten) gefälschte E-Nummern aufweisen. Das wissen auch die Behörden und wenn ein TÜVler oder ein Polizist sich die Dinger dann mal genauer anschauen, hast Du ein Problem wegen fehlender BE. Nur wird das meistens nicht so strikt praktiziert, aber wenn mehreres zusammenkommt, dann nimmt man auch gerne sowas mit! Ist mir schon mal passiert am Mopped (FireBlade): 3 Fahrzeugkontrollen an einem Tag, jedesmal ein erfreutes "die Blinker sind aber zu klein und zu dunkel" (waren schwarze Miniblinker)! Nach dem freundlichen Hinweis des Fahrers auf die E-Nummer und die damit verbundene Typprüfung war zwei mal alles okay; der dritte (ein Motorradpolizist) antwortete ohne sich die Dinger ein zweites Mal anzusehen: "Die kenne ich schon, das ist eine Phantasie-Nummer" - womit er ja auch recht hatte!

Zum Thema Privatparkplatz: Wenn der Parkplatz (oder sonstiges Gelände) öffentlich zugänglich ist, gelten ganz klar auch die StVO und StVZO. Und hier geht es wirklich um zugänglich - ein Schild mit dem Hinweis "Betreten verboten" oder so reicht definitiv nicht aus. Das Gelände muß abgesperrt sein und das 24/7, also rund um die Uhr mit einer Schranke, Tor oder ähnlichem (mit Schloß oder Pförtner) gegen unbefugtes Betreten gesichert sein, dann hast Du eine Chance der StVZO zu entgehen.

Wenn ich auf derart öffentlich zugänglichem Grund oder auf der Straße irgendwelche Umbauten vornehme (Reifenwechsel, RüLis anbauen,...), dann muß ich alles auf einmal machen; schon 5 Minuten Pinkelpause zwischen dem Anbau der RüLis und den Reflektoren reichen aus, um einen Mangel am Fahrzeug hervorzurufen. Ist natürlich Pech, wenn genau in diesem Moment jemand kontrolliert...

Blinker müssen übrigens nicht reflektieren - die sollen ja nur dann leuchten, wenn sie eingeschaltet werden. Aber die mattschwarzen Dinger sind eigentlich schon nicht mehr zulässig, müssten getauscht werden; wenn z. B. RüLis verblassen und nur noch rosa leuchten statt rot, werden die für gewöhnlich auch bemängelt. Verblassen oder stumpfe Oberflächen durch Alter oder Witterung sind allerdings nur ein geringer Mangel. Wenn sie SO matt sind und vor allem so gleichmäßig, kann man eigentlich schon davon ausgehen, daß da jemand nachgeholfen hat - und dann sieht das schon wieder ganz anders aus!!!

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


was ist mit denen vom gti hatte der net komplett schwarze?

War das ne rethorische Frage? Weil ich weiß es nicht. Aber ich hab noch nie was davon gehört.

also soweit ich weiss gabs orginal geschwärzte rückleuchten ausserdem die frage mit hella ist falsch zu verstehen hella wa rauch orginalteilehersteller vom g2

ähm zum thema kurz.
also ich hatte genau des gleiche prob.
nur war bei mir kein zettel dran und ich bekam einfach so mal en brief anch hause wegem vorfahren bei den grünen.
waren auch schwarze rückleuchten und war auch aufm schulparkplatz 😁

die stehena uf sowas.
also wenn du noch nichts bezahlt hast ist gut. wenn net, ist ganz schlecht.
einfach einspruch und jemand suchen der dir bestätigt das du welche dran gebaut hattest.
dann sagen die wurden dir weggerissen. weil die haben sicher net nach kleberesten geschaut.

anders kommste net durch.

richtig geil wars dann bei mir. war halt in der probezeit und 3 punkte + 40 euro wars bei mir glaub. also nomal 350 für anchschulung und 4 jahre probezeit gesamt.
musste so oder so hin acuh wenn du verhandlung hast. zahlen musste auch. nur wenn du gewinnst bekomsmte alles wieder zurück. so wars bei mir.

ist lächerlich weil ich dort war und neben einem saß der sich rennen geliefert hat und 2 ins koma geschossen hat.
sein glück war das die für ihn ausgesagt haben weil sonst wäre er ganz ohne lappen gewesen.
naja und ich saß da wegen 2 rückstrahlern für 2 euro.
macht dann ca 460 euro mit allen gebühren wegen vergessenen rückstrahlern für 2 euro.

da zeigts halt mal wieder deutlich wie beschissen die bürokratie ist.
wird alles auf eine stufe gestellt.
einfach nur lächerlich.

Ich geh mal davon aus, daß der TE keinen 91er Golf hat. Denn dann hätte er wahrscheinlich auch noch zusätzlich eine Nebelschlußleuchte anbringen müssen.
Ich hatte damals tiefschwarze RL von Hella, aber nur mit Teilegutachten. Bei der Eintragung sagte mir der TÜV-Prüfer dann, daß ab 1991 eine Nebelschlußleuchte vorgeschrieben wäre und die hatten meine RL nicht. Und ne zusätzliche NSL an der Stossstange fand ich schlecht aussehend. Also wieder die Originalen dran 🙁

Hi,

Das ist ja mal wieder ne Frechheit von den Bul*en. Ist doch lächerlich jemandem nen Zettel an die Scheibe zu klemmen und daraufhin so eine Strafe folgen zu lassen. Das ist in keinem Fall zulässig !

Du hast dein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt und wurdest damit nicht im Straßenverkehr erwischt. Was ist wenn du die Reflektoren abgebaut hast und wolltest neue anbringen, oder die Rückleuchten waren nur mal zum "Anprobieren dran" ? Fakt ist, die Polizei hat nicht gesehen wie du das Fahrzeug damit bewegt hast und somit verstößt du nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.

So`n shit is mal wieder typisch. Andere fahren mit den letzten verkehrsunsicheren Autos rum, und wir, die wir uns um unser Auto sorgsam kümmern, werden wegen sowas abgezockt !

Oh Männer in grün, wie armselig ist das denn ?!

Zitat:

Original geschrieben von Desbastar


...

richtig geil wars dann bei mir. war halt in der probezeit und 3 punkte + 40 euro wars bei mir glaub. also nomal 350 für anchschulung und 4 jahre probezeit gesamt.
musste so oder so hin acuh wenn du verhandlung hast. zahlen musste auch. nur wenn du gewinnst bekomsmte alles wieder zurück. so wars bei mir.

...

Sch**** ist das echt so derb? Bei mir läuft der ganze Prozess noch. Wäre ganz schön doof, wenn ich verlieren würde. Ich bin nämlich auch noch in der Probezeit.

Und das alles auch nur wegen einer fehlenden ABE. So ein mist 🙁

Zitat:

Original geschrieben von 16V Fire&Ice


Hi,

Das ist ja mal wieder ne Frechheit von den Bul*en. Ist doch lächerlich jemandem nen Zettel an die Scheibe zu klemmen und daraufhin so eine Strafe folgen zu lassen. Das ist in keinem Fall zulässig !

Du hast dein Fahrzeug auf dem Parkplatz abgestellt und wurdest damit nicht im Straßenverkehr erwischt. Was ist wenn du die Reflektoren abgebaut hast und wolltest neue anbringen, oder die Rückleuchten waren nur mal zum "Anprobieren dran" ? Fakt ist, die Polizei hat nicht gesehen wie du das Fahrzeug damit bewegt hast und somit verstößt du nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.

So`n shit is mal wieder typisch. Andere fahren mit den letzten verkehrsunsicheren Autos rum, und wir, die wir uns um unser Auto sorgsam kümmern, werden wegen sowas abgezockt !

Oh Männer in grün, wie armselig ist das denn ?!

ist aber rechtsn parkende autos sind ruhender strassenverkehr solange sie nicht auf einen abgeschlossenen parkplatz oder in einer garage stehen unterliegen sie der stvo. sowas passiert öfters gilt zum vorbeugung

Hallo,

hab noch ne Frage zu dem Thema mit Winterreifen und Sommerreifen auf dem Auto. Stimmt das wirklich, dass man bestraft wird, wenn man Winter- und Sommerreifen gemischt auf dem Fahrzeug hat. Ich dachte nur Achsweise muss die gleiche Reifenart drauf sein. Also z. B. vorne Winterreifen und hinten Sommerreifen wäre erlaubt. Oder wie ist das????

mfg

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