schwarze rückleuchten: Trotz ABE 3PKT und 50€strafe!!??

VW Golf 1 (17, 155)

servus!

also: hab nen golf 2 und schwarze rückleuchten von hella drangemacht! die sin natürlich mit e-prüfzeichen.
bin 2mal beim TÜV gewesen und hatte auch schon 2komplette KFZ kontrollen durch die grünen.
KEINER hat jemals meine schwarzen rülis bemängelt.
dann, am freitag, als ich aus der schule zum parkplatz lief sah ich schon von weitem nen zettel am scheibenwischer hängen(dachete schon sch*** politessen).
naja, dem war nich so. es war n zettel von der polizei augsburg mitte wg einem fahrzeugmangel(meine rülis!)
dachte mir, "okay" , dann besorgst dir schnell ne ABE ausm forum und gut is. abe besorgt und grade eben von der polizei nen anruf dass ich jez ne anzeige, 3punkte und 50euro zahlen muss. UND das alles nur weil(meine leuchten sind schon zulässig)ich meine rülis nicht in verbindung mit katzenaugen verwende und sie somit nicht zulässig sin.

das hat mir nie jemand gesagt(ok, unwissenheit schützt vor strafe nicht aber ich wollte sie ja sofort anmontieren)

so zu meiner eigentlichen frage: kann ich angezeigt werden für sowas, wenn ich mit den gleichen rülis schon 2mal beim TÜV war und auch bei den 2kontrollen niemals beanstandet wurde??

mfg

mille

ps.🙁sorry wenn ich bisl wirr geschrieben hab, aber bin im mom einfach ned so fit -> grippe)

83 Antworten

naja so einfach is das auch nich , es muss schon eine gefährdung gegeben sein .

ich würd mir deswegen nicht die karre stilllegen lassen

Zitat:

Original geschrieben von VSpec


Das stimmt u.U. leider nicht. Sollte der Parkplatz für jedermann zugänglich sein und auch tatsächlich von der Allgemeinheit genutzt werden, kann der Parkplatz dem Papst persönlich gehören, er ist öffentlicher Verkehrsraum und damit gelten u.a.l StVO & StVZO 🙁

Deswegen hab ich extra drauf hingewiesen, dass es außerhalb der stvzo gewesen sein muss...

Meistens steht dann, um alle Zweifel zu beseitigen, noch n Schild (z.B. "Hier gilt die Stvo"...).

sl

Wie siehts mit den Blinkern vorn eigentlich aus? Müssen die auch reflektieren bzw. haben die ne Reflektorfunktion normalerweise? Ich hab nun zum ersten mal diesen Gedankengang im Kopf! :L

Denn meine Funzeln reflektieren mit 100% Sicherheit nicht (matt-schwarz)! Siehe Bild:

sehen aus wie lackiert . = erlöschen be

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@5.5.3
Bei Blinkern ist folgendes wichtig:

a)
das sie orange leuchten

b)
das sie so stark leuchten, daß andere Verkehrsteilnehmer sie erkennen können

c)
das sie eine E-Prüfnummer besitzen und in dem Zustand sind, wie sie bei der Bauartzulassungsprüfung waren, also nicht nachträglich manipuliert (dieser Punkt gilt für alle Fahrzeugaußenbeleuchtungen).

Zitat:

Original geschrieben von GolfZwo


sehen aus wie lackiert . = erlöschen be

Sind nicht lackiert! Die sind ziemlich schwarz und vor einiger Zeit hab ich sie mit nem Lösungsmittel geputzt, da sind sie matt angelaufen! Irgendwie hat mir die Optik dann gefallen und ich hab sie nicht wieder zum Glänzen gebracht durch z.B. polieren.

Nun ist die Frage ob das die Blinker un-legal macht!?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@5.5.3
Bei Blinkern ist folgendes wichtig:

a)
das sie orange leuchten

b)
das sie so stark leuchten, daß andere Verkehrsteilnehmer sie erkennen können

c)
das sie eine E-Prüfnummer besitzen und in dem Zustand sind, wie sie bei der Bauartzulassungsprüfung waren, also nicht nachträglich manipuliert (dieser Punkt gilt für alle Fahrzeugaußenbeleuchtungen).

Sie leuchten orange!

Sie leuchten ganz gut!

Und sie haben nen E-Prüfzeichen!

Gilt der oberflächlich, etwas angelaufene Kunststoff als manipuliert? Könnte doch auch durch Umwelteinflüsse abgestumpft worden sein!

Nochmal zu der Parkplatztheorie. Folgendes überspitztes Szenario, mein Auto parkt an der Strasse, irgendein Knaller schraubt mir ein Rad ab. Unsere grün-weissen Freunde kommen vorbei, sehen das und sagen sich das Auto ist so nicht verkehrstüchtig steht aber an einer öffentlichen Straße -> Anzeige! Ich hätte zu beweisen das mir das Rad geklaut wurde, was defacto nicht zu machen ist.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3


Gilt der oberflächlich, etwas angelaufene Kunststoff als manipuliert? Könnte doch auch durch Umwelteinflüsse abgestumpft worden sein!

Dies dürfte ein rechtlicher Grenzfall sein. Eventuell drückt dir der Beamte in einer Kontrolle einen Putzlappen und eine Flasche Reinigungsmittel in die Hand, damit du den Mangel an Ort und Stelle beheben kannst...😉

Wenn ich Vaseline oder ein anderes Mittel auf Fett- oder Ölbasis draufschmier, dann glänzen sie wieder wie neu und keine Spur mehr von Matt. Selbst Wasser reicht aus! Aber das verdunstet ja wieder 🙂

Also ich find das auch ein bissel affig! Ich hab das mit ohne ABE fahren auch schon hinter mir. War ganz schön sch****. Komisch is nur, das ich nicht der Halter von dem Fahrzeug bin und trotzdem den Brief bekommen habe. Normaler weise ist es aber ein Halterschreiben gewesen, meinte mein Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von vw19e


Nochmal zu der Parkplatztheorie. Folgendes überspitztes Szenario, mein Auto parkt an der Strasse, irgendein Knaller schraubt mir ein Rad ab. Unsere grün-weissen Freunde kommen vorbei, sehen das und sagen sich das Auto ist so nicht verkehrstüchtig steht aber an einer öffentlichen Straße -> Anzeige! Ich hätte zu beweisen das mir das Rad geklaut wurde, was defacto nicht zu machen ist.

MfG

Man kann ja auch davon ausgehen, das "djm193" auf dem Parkplatz geparkt hat um sich einfach mal schwarze Rücklichter anzubauen. Die haben ihm dann doch nicht gefallen, is dann die Standardrücklichter holen gegangen um die wieder anzubauen und gerade in dem Augenblick kam die Polizei.

Also irgendwie leuchtet mir das nicht ein, wenn das auto gestanden hat. Hätten sie ihn beim fahren angehalten, dann würde ich es verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@5.5.3
Bei Blinkern ist folgendes wichtig:

a)
das sie orange leuchten

b)
das sie so stark leuchten, daß andere Verkehrsteilnehmer sie erkennen können

c)
das sie eine E-Prüfnummer besitzen und in dem Zustand sind, wie sie bei der Bauartzulassungsprüfung waren, also nicht nachträglich manipuliert (dieser Punkt gilt für alle Fahrzeugaußenbeleuchtungen).

Benötigt man keine ABE für KlarglasBlinker?

mein vater haben sie mal angeschissen weil er beim reifen wechseln zwischen drin was essen geganen ist und so vorne winter und hinten sommer reifen drauf hatte...

hatte dann einspruch eingelegt und die strafe wurde wohl vom richter gemildert, sodass er nur das geld bezahlen musste und keine punkte bekahm.

Zitat:

Original geschrieben von Saulmann


Also irgendwie leuchtet mir das nicht ein, wenn das auto gestanden hat. Hätten sie ihn beim fahren angehalten, dann würde ich es verstehen.

Hi !

Also meiner Meinung nach gilt das nicht für stehen oder nicht stehen.
Es gilt für zugelassen, oder nicht zugelassen.
Da das Fahrzeug zugelassen ist, muß es auch ne gültige ABE haben.
Hats aber nicht.

mfg
micha

Zitat:

Original geschrieben von polo86


Hi !

Also meiner Meinung nach gilt das nicht für stehen oder nicht stehen.
Es gilt für zugelassen, oder nicht zugelassen.
Da das Fahrzeug zugelassen ist, muß es auch ne gültige ABE haben.
Hats aber nicht.

mfg
micha

Aber wenn der Besitzer nicht gerade erreichbar ist, um die ABE vorzuweisen, dann können sie auch keine Strafe erteilen.

wunder tut mich das ganze schon!
weil bei hir in der gegend interesiren sich die grün-weißen nicht für den ruhenden verkehr !
ne andere sache ist da noch das BJ. weil du mit den schwarzen rülis
keine NSL hast und das ab nem bestimten BJ pflicht ist!

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