schwarze Rückleuchten

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Moin
Hat denn mittlerweile irgend jemand schwarze Rückleuchten in seinen Golf V eingebaut ,und vielleicht auch Bilder ?

Golf V Gti :bmp, Schiebe,Klimatronic, 4 Türen ,E Fenster hinten. dunkle Scheiben hinten,Leder,Multi Lenkrad , Telefon, Navi & Cdwechsler, Winterpaket, Winterräder,Notrad, Xenonlicht,

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Oli13


Also würde man mit der Kombination aus den lasierten Rückleuchten und dem R32 Heck, ohne Probleme über den TÜV kommen!

Definitiv ist das ein Trugschluss.

Durch Aufbringung einer Lasierung auf die Leuchte ist und bleibt die Bauartgenehmigung der Leuchte erloschen, da nützen dir auch seperat angebrachte Katzenaugen nichts, auch wenn sich dies der eine oder andere so sehr wünscht.

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Zitat:

Original geschrieben von bikensnow


Was haltet ihr von denen?

ich glaub die hatte ich erworben gehabt bei ebay zum sofortkauf 1 euro ^^ hab mir aber die schwarzgetönten erfragt und gib dem 40€

guggst du hier

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis



Zitat:

Original geschrieben von bikensnow


Was haltet ihr von denen?
Sehen echt geil aus 😉
Sind die eigendlich auch eintragungspflichtig oder nicht?
mit ABE

Also könnte man seine rückleuchten doch verändern, weil solange man den bereich wie beim golf mit dem led orginal läst und einfach nur die rot töne danben in eine andere farbe bringt?

Zitat:

Original geschrieben von özkangolfjoker



Zitat:

Original geschrieben von bikensnow


Was haltet ihr von denen?
ich glaub die hatte ich erworben gehabt bei ebay zum sofortkauf 1 euro ^^ hab mir aber die schwarzgetönten erfragt und gib dem 40€
guggst du hier

Wie jetzt, 1 Euro Sofort Kauf NEU....Wie kann denn das bitte sein 😕???

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Zitat:

Original geschrieben von Bomber4


Also könnte man seine rückleuchten doch verändern,

NEIN!

jegliche nachträgliche veränderung ist führt unweigerlich zum erlöschen der bauartzulassung von dem teil!

Zitat:

Original geschrieben von Kai70



Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


Da sie ja lasiert sind, sind die gemäß der STVO überhaupt zugelassen?
Durch die nachträgliche Lasierung ist die Bauartgenehmigung der Rückleuchten erloschen, daher im Bereich der StVZO nicht zugelassen, auch wenn sich dies der eine oder andere wünschen.

Es nützt auch nix wenn man bei der einen oder anderen Kontrolle ungeschoren durchkommt, oder der Nachbar von der Cousine dessen Bekannter erzählt, dass der TÜV dies eintragen kann, eine Eintragung von lasierten Rückleuchten liegt nicht im Ermessen eines TÜV-Prüfers und ein TÜV Prüfer kann auch keine erloschene Bauartgenehmigung wiederherstellen.
Daher Finger weg von lasierten Rückleuchten, eine legale Eintragung gibt es nicht, und wenn sowas eingetragen wird, hat dies keinen Bestand da nichtig.

Da bist du teilweise falsch informiert ...

Diese lasierten Rückleuchten bekommt man nicht über den TÜV, weil die Rückstrahler (Katzenaugen) überlasiert wurden ... Man kann jedoch ohne jegliche Probleme externe Rückstrahler am Heck anbringen, sowie z.B. bei der R32 Heckschürze auch noch Rückstrahler am unteren Teil der Heckschürze vorhanden sind! Also würde man mit der Kombination aus den lasierten Rückleuchten und dem R32 Heck, ohne Probleme über den TÜV kommen!

Gruß Oli

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


.....
Wie jetzt, 1 Euro Sofort Kauf NEU....Wie kann denn das bitte sein 😕???

ja zu M.Bareis war Ein Patzer des anbieters ^^

und zu....

Zitat:

Original geschrieben von Oli13



....
Da bist du teilweise falsch informiert ...

Diese lasierten Rückleuchten bekommt man nicht über den TÜV, weil die Rückstrahler (Katzenaugen) überlasiert wurden ... Man kann jedoch ohne jegliche Probleme externe Rückstrahler am Heck anbringen, sowie z.B. bei der R32 Heckschürze auch noch Rückstrahler am unteren Teil der Heckschürze vorhanden sind! Also würde man mit der Kombination aus den lasierten Rückleuchten und dem R32 Heck, ohne Probleme über den TÜV kommen!
Gruß Oli

da geb ich Oli13 vollkommen Recht, sobald die Katzenaugen wieder drann sind kann da keiner mehr was sagen. die Rückleuchten sind ja an sich nicht beschädigt oder zu dunkel wenns leuchtet. die müssen sich nur bemerkbar machen auch im nichtleuchtenden zustand im Dunkeln wenn einer zu nahe kommt! dafür sind die Katzenaugen.

Zitat:

Original geschrieben von Oli13


Da bist du teilweise falsch informiert ...

du allerdings ebenfalls!

gibt es für die leuchte nur eine gesamtzulassung und keine für die einzelenen kammern geht das so nicht wie du es schreibst!

Zitat:

Original geschrieben von Oli13


Also würde man mit der Kombination aus den lasierten Rückleuchten und dem R32 Heck, ohne Probleme über den TÜV kommen!

Definitiv ist das ein Trugschluss.

Durch Aufbringung einer Lasierung auf die Leuchte ist und bleibt die Bauartgenehmigung der Leuchte erloschen, da nützen dir auch seperat angebrachte Katzenaugen nichts, auch wenn sich dies der eine oder andere so sehr wünscht.

Kann mir jemand sagen ob diese Rückleuchten wo ich jetzt hier verlinke zulässig sind???

NR.1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

NR.2
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Danke im vorraus
Grüße
😉

Hi
Ruf doch bei denen an. Die haben doch eine Anschrift und ne Telefonnummer...... dann weist du`s ganz genau und bist auf Nummer sicher.

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


Kann mir jemand sagen ob diese Rückleuchten wo ich jetzt hier verlinke zulässig sind???

NR.1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

NR.2
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Danke im vorraus
Grüße
😉

Sind beide nicht zulässig. Sie AGB´s erster Punkt bei Link Nr. 1

Zitat:

Original geschrieben von iltis84



Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


Kann mir jemand sagen ob diese Rückleuchten wo ich jetzt hier verlinke zulässig sind???

NR.1
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

NR.2
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Danke im vorraus
Grüße
😉

Sind beide nicht zulässig. Sie AGB´s erster Punkt bei Link Nr. 1

Ja das hab ich ja gelesen aber war mir dabei nicht ganz sicher weil ja nicht alles schwarz ist sondern ja nur ausen an den leuchten, und das Rück und Bremslicht ist ja ganz normal rot und nicht lasiert?

Zitat:

Original geschrieben von M.Bareis


aber war mir dabei nicht ganz sicher

wie oft, soll ich diesen satz:

jegliche nachträgliche veränderung führt unweigerlich zum erlöschen der bauartzulassung von dem teil!

eigentlich noch schreiben bis es auch der letzte kapiert hat?

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