Schuldfrage
Hab da mal nen Problem mit der gegnerischen Versicherung.
Zum Vorfall.
Ich fuhr in eine Seitenstrasse innerorts, wobei die rechte Fahrspur durch parkende Autos versperrt war ( ca. 30 Stück)
Es kam kein Gegenverker und es war auch keiner zu sehen.
Als ich an ca. 25 Autos vorbei war, kam mit mal gegenverkehr und hielt an. Als ich dann wieder rüber wollte, fuhr er los und schrammte mit seiner linken Fahrzeugseite mein hintere Stoßstange. Schaden ca. 700 Euro.
Jetzt sagt seine Versicherung, obwohl der gegner gesagt hat, das er los gefahren ist, weil er dachte das passt, das ich Schuld habe nach §6 der Stvo.
Die besagt:
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.
Was mach ich nun denn????
23 Antworten
Wieso?
Alle an der Schadenregulierung beteiligten Personen kennen die StVO. Denen brauchst Du von £11 nichts erzählen.
Was Dir helfen würde, wären neutrale Zeugen, die den Unfallhergang bestätigen.
Dein Problem ist nicht die materielle Rechtslage, sondern, dass Du Deine Version des Unfall beweisen musst.
Der Gegner hat es doch zugegeben, aber das will die versicherung nicht hoeren. Neutraler zeuge war nicht. Ich hatte einen beifahrer und der andere war alleine.
Meine Beifahrer sind immer neutrale Zeugen .
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Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was Dir helfen würde, wären neutrale Zeugen, die den Unfallhergang bestätigen.Dein Problem ist nicht die materielle Rechtslage, sondern, dass Du Deine Version des Unfall beweisen musst.
Wieso? Der Hergang ist doch unstrittig:
Zitat:
Original geschrieben von streunerBMW
Jetzt sagt seine Versicherung, obwohl der gegner gesagt hat, das er los gefahren ist, weil er dachte das passt, das ich Schuld habe nach §6 der Stvo.
Das Problem ist wohl die rechtliche Bewertung.
Korrigiere mich, wenn ich was übersehn habe, aber ich kenne nur die Version des Hergangs, die der TE hier geschildert hat und wenn sie unstrittig wäre, gäbe es vermutlich keinen Streit.
Aber wenn der Unfallgegner sich hat beraten lassen und z.B. in einem fachkundigen Forum den Rat "Ab zum Anwalt" bekommen hat, dürfte von dem Schuldanerkenntnis am Unfallort nur noch heiße Luft übrig bleiben.
Aber selbst wenn der Unfallgegner weiterhin den Hergang so schildert, dass er sich verschätzt hat, muss der TE beweisen, dass auf seiner Seite eine geschlossene Reihe von Fahrzeugen stand und er nicht ausweichen konnte.
Ich habe hier um die Ecke eine ganz ähnliche Situation und jede Woche kommt mindestens einer -unbewusst oder aus Blödheit- auf die Idee, vor der Engstelle noch ordentlich Gas zu geben, um "rechtzeitig" reinzudrücken und sich so das Ausnahmerecht zu erzwingen.
Wenn´s da mal kracht, mach ich jede Wette, dass dann gar nix unstrittig ist...😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Korrigiere mich, wenn ich was übersehn habe, aber ich kenne nur die Version des Hergangs, die der TE hier geschildert hat und wenn sie unstrittig wäre, gäbe es vermutlich keinen Streit.Aber wenn der Unfallgegner sich hat beraten lassen und z.B. in einem fachkundigen Forum den Rat "Ab zum Anwalt" bekommen hat, dürfte von dem Schuldanerkenntnis am Unfallort nur noch heiße Luft übrig bleiben.
Aber selbst wenn der Unfallgegner weiterhin den Hergang so schildert, dass er sich verschätzt hat, muss der TE beweisen, dass auf seiner Seite eine geschlossene Reihe von Fahrzeugen stand und er nicht ausweichen konnte.
Sehe ich leicht anders: TE war auf der Gegenspur am Vorbeifahren an wievielen Fahrzeugen auch immer. Am Ende der geparkten Fahrzeuge war logischerweise der Wechsel auf die eigene Spur angesagt. TE war schon dabei, das zu machen. Unfallgegner war ungeduldig und hat einen Frühstart hingelegt.
Tja, nur ist eben das Problem, dass weder Du, noch ich, noch der Sachbearbeiter der Versicherung oder der Richter dabei waren.
Und daher kannst Du das so oder anders sehen. Es ändert nichts daran, dass der TE die für ihn günstigen Umstände beweisen muss. Mehr nicht.
Mehr als das hier:
Zitat:
Original geschrieben von streunerBMW
Jetzt sagt seine Versicherung, obwohl der gegner gesagt hat, das er los gefahren ist, weil er dachte das passt, das ich Schuld habe nach §6 der Stvo.
habe ich jetzt nicht zu bieten. TE war schon in der Engstelle, Gegner ist losgefahren, weil er dachte, dass er am TE vorbeikommt.
Den § 6 bekomme ich auch ohne Anwalt bei der Lage weg.