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Rechtsanwaltshilfe bei Haftpflichtschaden und etwas ungeklärter Schuldfrage?

Themenstarteram 10. Juli 2016 um 13:45

Liebe Motor-Talkler,

ich hatte am Freitag einen Unfall.

Kurz zur Situation. 2 spurige Straße innerorts. Ich bin auf der linken Spur gefahren.

Dabei ist eine junge Frau von der rechten auf die linke Spur gewechselt. Wobei dann nur noch ein Abstand von 1-2m waren. Ich habe dann schon etwas gebremst. Natürlich war der Spurwechsel ohne zu blinken. Sie wollte dann auch noch plötzlich links in eine Wendenische kurz vor einer Kreuzung biegen. Die Bremsung von ihr war derart stark, so als wenn jemand die Einfahrt zu spät gesehen hat und dort noch schnell rein will. Ebenfalls hat sie wieder nicht geblinkt.

Ich musste dann ebenfalls stark bremsen und anhalten, da diese Wendenische zu klein für das vor mir fahrende Auto war und ich nicht daran vorbeirollen/fahren konnte als sie einbog. Dabei ist dann der hinter mir fahrende auf mein Auto aufgefahren, da er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Mit der vor mir Fahrenden bin ich nicht kollidiert.

 

Die Polizei hat die vor mir Fahrende als vorläufige Unfallverursacherin aufgenommen. Wobei sie alles bestreitet, angefangen von dem nicht blinken, bis zum zu starken bremsen und den Spurwechsel. (Sie sah vom alter aus, als hätte Sie gerade den Führerschein gemacht)

 

Das Auto (Polo, gestern 1 Jahr alt geworden :-( ) hat lt. Werkstatt einen Schaden von ca. 6000€, ersteinmal eine grobe Schätzung. Der Gutachter kommt am Montag.

 

Meine Frage zu dieser Situation wäre, ob ich mir einen Anwalt nehmen sollte. Ich bin mir unsicher. Auf der einen Seite muss entweder die vor mir fahrende oder der mir aufgefahrene bzw. beide anteilig meinen Schaden bezahlen.

Auf der anderen Seite bestreitet die junge Frau alles. Falls das so bleibt könnte die Sache dann vor Gericht landen. Wäre das aber nicht dann eine Sache zwischen den Versicherungen?

Personenschaden ist keiner entstanden.

Was würdet ihr dazu sagen?

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Der Auffahrende haftet aus Gesamtschuld und hat bei der Sachlage im vollen Umfänge die Ansprüche des TE zu regulieren.

Die Versicherung nimmt bei der anderen Verursacherin entsprechend Regress.

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ich kenne die Lage so, dass Du als Geschädigter in einem Haftpflichtschadenfall immer einen Anwalt zu rate ziehen kannst, der Deine Interessen vertritt. Die Kosten dafür sind in Deinem Fall vom Unfallverursacher zu tragen. Hier relativ schwierig und einfach zugleich: die Schuldfrage wird Dich zu 100% nicht treffen.

Das sieht schon sehr danach aus, dass das vor Gericht landen wird. Beauftrage einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung an deinem Auto und einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen. Falls Du eine Rechtsschtuzversicherung haben solltest, wäre das schon gut. Im Endeffekt ist es recht wahrscheinlich, dass beide gegnerischen Versicherungen quotal in der Haftung sind. Die Kosten des Anwalts gehören zum Schaden und werden sehr wahrscheilich auch komplett getragen/ersetzt. Eine Vollkasko könnte für die Finanzierung der Reparatur sinnvoll sein, weil so ein Rechtsstreit vor Gericht schon recht lange dauern kann.

am 10. Juli 2016 um 14:09

Du kannst ja auch vor Ort erst einmal einen Vertragsanwalt gratis konsultieren, wenn du Mitglied eines der führenden Automobilklubs bist. Vor allem zu Erörterung der Frage, ob du mit einer Teilschuld und damit auch Kosten bei Anwalt und Gericht rechnen musst.

Das wäre mein erster Schritt.

Ziemlich viel Konjunktiv in den Ausführungen hier.

Rechtsschutzversicherung wäre hier von Vorteil.

Ansonsten muss man eben selber das Kostenrisiko tragen.

am 10. Juli 2016 um 14:11

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Juli 2016 um 16:00:43 Uhr:

Hier relativ schwierig und einfach zugleich: die Schuldfrage wird Dich zu 100% nicht treffen.

Diese Rechtsberatung hätte ich vom Prinzip her und inhaltlich nicht gewagt.

Doch. Welche Schuld soll ihn denn treffen? Wenn Du nicht mal zu dieser Aussage fähig bist, vorausgesetzt dass seine Ausführungen der Wahrheit entsprechen, dann solltest Du solche Foren, bzw. Fragestellungen meiden.

am 10. Juli 2016 um 14:19

Ich habe noch nicht gelesen, was die Anwälte der beiden anderen Beteiligten zu Protokoll geben. Auch danach wollte ich dem Gerichtsentscheid nicht vorgreifen.

Es geht da eher um die Fähigkeit, eine Meinung als solche zu formulieren und nicht als Statement, als wenn der Richter schon entschieden hätte.

Man muss nicht gleich beleidigt und beleidigend reagieren, wenn man anderer Meinung ist.

Zitat:

@keksemann schrieb am 10. Juli 2016 um 16:14:00 Uhr:

Doch. Welche Schuld soll ihn denn treffen? Wenn Du nicht mal zu dieser Aussage fähig bist, vorausgesetzt dass seine Ausführungen der Wahrheit entsprechen, dann solltest Du solche Foren, bzw. Fragestellungen meiden.

Was hilft es, wenn seine Ausführungen der Wahrheit entsprechen, die beiden anderen Unfallbeteiligten aber evtl. ganz was anderes zu Protokoll geben?

Die Dame bestreitet ja alles.

Wie will er die Wahrheit beweisen?

am 10. Juli 2016 um 16:11

Meine Meinung:

Jemand ist Dir drauf gefahren und für den Schaden verantwortlich, wenn Du die ganze Zeit schon auf der linken Spur fuhrst hat er nach meiner Ansicht Dir gegenüber den Schaden 100% zu begleichen weil er mind. einer seiner Pflichten nicht nachgekommen ist im Stadtverkehr.

Du kannst eigentlich nur Zeuge sein wenn er sich von der Fahranfängerin Kohle zurück holen will, bzw. natürlich seine Versicherung. Aber das ist jetzt nicht Deine Baustelle.

Geh zum Anwalt für Verkehrsrecht.

am 10. Juli 2016 um 16:34

Stand mal am Straßenrand und wartete auf jemand. Plötzlich steht mit hartem Ruck ein Kabrio neben mir und die beiden jungen Leute schreien jemandem auf der anderen Straßenseite ein "Juhu" zu. Im gleichen Augenblick fährt ihm ein Motorrad hinten drauf (war nicht schlimm, es haben nur ein paar cm gefehlt).

Als ich aber hörte, wie man dem Motorradfahrer erklärte, ihnen sein ein Hund vor's Auto gelaufen (ja, wo ist er denn?) und deshalb hätten sie so abrupt bremsen müssen, habe ich dem Motorradfahrer meine Karte gegeben.

Allerdings nie was davon gehört.

Vielleicht hat ja der TE auch völlig unmotiviert aus heiterem Himmel die Eisen getreten? Wenn es doch 5 Zeugen gibt? ........... (nein, ich unterstelle dem TE das nicht - aber den Unfallgegnern grundsätzlich alles, was die Balken biegen kann).

Ich bin mit Prophezeiungen zum Ausgang solcher Sachen bei Kenntnis von 1/10 der Fakten dann doch lieber etwas vorsichtig.

am 10. Juli 2016 um 16:39

Zitat:

@Buschjunge schrieb am 10. Juli 2016 um 15:45:25 Uhr:

Meine Frage zu dieser Situation wäre, ob ich mir einen Anwalt nehmen sollte. Ich bin mir unsicher. Auf der einen Seite muss entweder die vor mir fahrende oder der mir aufgefahrene bzw. beide anteilig meinen Schaden bezahlen.

Auf der anderen Seite bestreitet die junge Frau alles. Falls das so bleibt könnte die Sache dann vor Gericht landen. Wäre das aber nicht dann eine Sache zwischen den Versicherungen?

Personenschaden ist keiner entstanden.

Was würdet ihr dazu sagen?

Grüße

Ich würde die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Wenn der gut es wendet sich dieser an den Haftpflichtversicherer (Direktanspruch) desjenigen, der Dir rausgefahren ist. Dann sollen sich die beiden Versicherer untereinander kloppen und Du als Geschädigter hast Deine Ruhe.

Du hast Anspruch auf ein Gutachter Deiner Wahl.

Du hast Anspruch auf einen Leihwagen / Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur. Wenn das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist per sofort.

Du hast Anspruch auf einen Unkostenpauschale (25-30€)

Du hast Anspruch auf die Reparautr des Fahrzeuges.

Bitte beachte, dass alle Kosten, die enstehen nur dann zu 100% von der Versicherung getragen werden, wenn kein Verschulden Deinerseits vorliegt.

gruß

Der Auffahrende haftet aus Gesamtschuld und hat bei der Sachlage im vollen Umfänge die Ansprüche des TE zu regulieren.

Die Versicherung nimmt bei der anderen Verursacherin entsprechend Regress.

Schon allein der Satz des TE: Die Polizei hat die vor mir Fahrende als vorläufige Unfallverursacherin aufgenommen. lässt mir meine Meinung bestärkt äußern, dass diese Person schuld trägt. Falls diese ein paar Prozente bei Gericht abstreiten könnte, wird diese der Auffahrende zu tragen haben. So weit lehne ich mich aus dem Fenster. Die Rennleitung vor Ort sollte sich hier nicht in Gänze geirrt haben.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Juli 2016 um 18:39:50 Uhr:

Du hast Anspruch auf ein Gutachter Deiner Wahl.

Du hast Anspruch auf einen Leihwagen / Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur. Wenn das Fahrzeug nicht mehr Verkehrssicher ist per sofort.

Du hast Anspruch auf einen Unkostenpauschale (25-30€)

Du hast Anspruch auf die Reparautr des Fahrzeuges.

Das ist aber blöd, wenn er sich lieber das Geld ausbezahlen lassen würde.

Dachte man hat Anspruch auf Schadensersatz auch in Form einer Geldleistung.

Muss sich wohl geändert haben ;)

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