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Unfall mit unklarer Schuldfrage, welche Fehler vermeiden

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 17:22

Hallo,

ich war nachts auf der sehr leeren Autobahn auf der linken Spur am Überholen, als der zu Überholende plötzlich den Blinker setzte und nach links zog, weil in einiger Entfernung vor ihm noch ein weiteres Fahrzeug war.

Trotz Vollbremsung kam es zum Aufprall (meine vordere rechte Seite in seine hintere linke Seite)

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, wir konnten beide weiterfahren.

Problem #1: Laut Meinung des Unfallgegners hätte ich eher, stärker oder wie auch immer besser bremsen müssen, um den Unfall zu vermeiden, ich hätte angeblich genügend Zeit gehabt.

Problem#2: Da ich schneller als 130km/h war - wie schnell genau weiß ich nicht, da dort kein Tempolimit war - vermute ich, dass ich alleine deswegen eine Teilschuld bekomme.

Ich war heute in der Werkstatt wegen Kostenvoranschlag und da meinte der Meister, das sind gut 5-6000€ Schaden (komplette Front, Parksensoren, Motorhaube, Scheinwerfer - alles was Halterungen und Nasen hat, ist zerbröselt, auch wenn der Teilehaufen größtenteils zusammengehalten hat). Ohne Gutachter läuft es da nicht und wenn ich mir nicht 100% sicher bin, dass der Schaden komplett übernommen wird, wollte er selbst auch ungern mit einem eigenen Gutachter+Anwalt loslegen, weil es sonst für mich unnötig teuer wird, je nach Eigenanteil.

Am gegnerischen Fahrzeug sind nur Kratzer an der Stoßstange sichtbar gewesen.

Frage #1: Welche Fehler sollte ich möglichst vermeiden?

Frage #2: Ich habe ein Formular von der Versicherung erhalten, wo sie ziemlich viel wissen wollen. u.a.:

-Beruf

-meine eigene Versicherung incl. Selbstbeteiligung, Versicherungsscheinnummer.

-} muss ich diese Angaben machen?

Frage #3: Ich konnte da nachts auf der Autobahn nicht alle Trümmer einsammeln und auf der Weiterfahrt ist auch noch ein weiteres Stück weggebrochen und von meinen Rädern zerkleinert worden, was auf dem Polizeifotos noch zu sehen ist - kann das Probleme geben?

Frage #4: Worauf sollte ich achten, wenn der Gutachter der gegnerischen Versichtung das Auto besichtigt? Das klang am Telefon so wie mal kurz zwischen 2 anderen Terminen, also vermutlich auf der Straße und ohne Demontage.

Ich selbst habe eine Vollkasko, würde die aber nur im Notfall heranziehen wollen.

Meine Priorität hat die Reparatur, damit ich das Auto bald wieder nutzen kann und ich bin könnte das Geld für die Reparatur ggf. auch vorschießen, würde also nicht durch evtl. langwierige Hinhaltetaktiken in die Pleite getrieben werden.

Ich bin für jede Info dankbar, bisher hatte ich zum Glück noch nie so einen Unfall.

Beste Antwort im Thema

Nur mal so, für die Anti Anwalt Fraktion hier:

in solchen Fällen gibt es auch das sogenannte Quotenvorrecht.

Somit kostet das ganze den Geschädigten im Nachgang keinen Cent.

Nicht einen :)

Aber die Besserwisser- Hobby Berater Experten hier

(ich nenne mal keine Usernahmen, sind auch noch nicht aufgetaucht)

haben sicher besserer Ratschläge zur Hand.........

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Toller Tipp der Werkstatt - geh einfach trotzdem zum Anwalt und lass den das erledigen. Die meisten Anwälte wissen in dieser Hinsicht, was zu tun ist.

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 17:58

Der Gutachter will morgen schon vorbeikommen.

So lange er den vorhandenen Schaden korrekt einschätzt, sehe ich eigentlich erstmal keinen Grund, gleich mit einem Anwalt aufzufahren. Das hätte ich mir vorbehalten, wenn die Werkstatt meint, dass deutlich mehr defekt ist oder dass die Schuld zu sehr in meine Richtung geht.

Zu Frage 1: Einen Unfall selbst regulieren zu wollen, wenn man keinen blassen Schimmer davon hat.

Kleine Anmerkung: Die Vergütung des Rechtsanwalts wird üblicherweise von der gegnerischen Versicherung getragen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Mai 2018 um 19:26:16 Uhr:

Toller Tipp der Werkstatt - geh einfach trotzdem zum Anwalt und lass den das erledigen. Die meisten Anwälte wissen in dieser Hinsicht, was zu tun ist.

Genau. Das sehe ich genauso.

Problem # 1: ob stärkeres Bremsen den Unfall vermieden hätte? Vielleicht, aber niemand kann dafür haftbar gemacht werden.

Problem # 2: der BGH hat wohl mal entschieden dass jemand der schneller als 130 km/h fährt automatisch mithaftet wenn der Unfall bei 130 vermeidbar wäre.

Frage #2: diese Angaben müssen meiner Meinung nach gemacht werden. Selbst bei einer Haftungsqute von 10% von deiner Seite braucht der Unfallgegner die Angaben.

Frage #3: da sehe ich kein Problem.

Frage #4: ich würde mir überlegen doch einen eigenen Gutachter zu suchen.

Und: gerade bei der unklaren Situation würde ich das Ganze erst einmal mit einem Anwalt bersprechen. Klar kostet der Geld. Und einen Teil (je nach Quote) musst du selbst zahlen. Aber ich mache mal eine Beispielrechnung:

Schaden 6000,- €. Ohne Anwalt bietet dir die gegnerische Versicherung Schadensteilung 50/50. Dann bekommst du 3000,-€, musst 3000,-€ selbst zahlen bzw. deine Kasko.

Oder dein Anwalt erreicht dass du nur mit 20% haftest, weil du schneller als 130 gefahren bist. 20% von 6000 sind 1200. Dann bekommst du 4800,-€ statt 3000,- €. Das sind 1800,-€ mehr. Wenn der Anwalt jetzt z.B. 400,-€ Euro kostet hast du immer noch 1400,-€ plus.

Halt, die Rechnung stimmt noch nicht! Denn von den 400,-€ für den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung doch 80%, das sind 320,-€.

Nur ein Beispiel wie es aussehen könnte! Aber ich würde mir ganz schnell einen Anwalt suchen!

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 18:07

Also sollte ich dem Gutachter der Versicherung erstmal absagen, weil die Versicherung sonst keinen selbstgewählten Gutachter mehr zahlt?

Genau.

Nur mal so, für die Anti Anwalt Fraktion hier:

in solchen Fällen gibt es auch das sogenannte Quotenvorrecht.

Somit kostet das ganze den Geschädigten im Nachgang keinen Cent.

Nicht einen :)

Aber die Besserwisser- Hobby Berater Experten hier

(ich nenne mal keine Usernahmen, sind auch noch nicht aufgetaucht)

haben sicher besserer Ratschläge zur Hand.........

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 18:18

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Mai 2018 um 20:10:13 Uhr:

Nur mal so, für die Anti Anwalt Fraktion hier:

in solchen Fällen gibt es auch das sogenannte Quotenvorrecht.

Somit kostet das ganze den Geschädigten im Nachgang keinen Cent.

Nicht einen :)

Ich ich das Thema richtig verstanden habe, dann muss man dafür auch die eigene Versicherung anzapfen.

Aber die würde mich doch dann hochstufen, oder?

Das kostet zwar jetzt keinen Cent, aber über die nächsten 20 Jahre dann doch wieder.

Schreib aber dazu, dass das Quotenvorrecht mit der Vollkasko in Zusammenhang steht. Obwohl..., eigentlich reicht der Hinweis, dass er sich einen Anwalt suchen soll.

Ob die Werkstatt ihm auch empfohlen hätte, bei etwaigen Verletzungen diese erst selbst zu behandeln? Oder einen Teil der Reparaturen am Fahrueug lieber selbst durchzuführen?

hier wäre ne dash cam wohl genau das richtige gewesen. seit gestern ja "erlaubt". hast du ein ACC system? wenn ja, kannst du ja behaupten, das das system gegriffen hat und es trotzdem zum unfall kam. denn das system ist schneller als ein jeder mensch, da es keine schrecksekunde braucht. das system muss nur das auto erkennen und den verringerten abstand. leider deaktiviert sich ACC, wenn man selber bremst ^^ moderne autos haben hier wiederrum bremsverstärker, die bei drohender kollision selber bremsen, bzw das bremsen eigenmächtig verstärken.

ansonsten gilt wohl das problem mit

Zitat:

Problem # 2: der BGH hat wohl mal entschieden dass jemand der schneller als 130 km/h fährt automatisch mithaftet wenn der Unfall bei 130 vermeidbar wäre.

da der unfall wohl mit 130kmh nicht passiert wäre. allerdings gilt es da dann noch zu beweisen, das du schneller warst als 130kmh. dies könnte man über bremsspuren realisieren oder wenn der unfallgegner nen zeugen hatte, der dessen geschwindigkeit kannte (wenn der andere mit 130 rüberzog und du fuhrst hinten rein, musst du wohl schneller gewesen sein).

immerwieder erstaunlich, wieviele leute die geschwindigkeit anderer verkehrsteilnehmer nicht abschätzen können im rückspiegel oder denen es völlig egal ist, solange sie mit ihren tempomaten mit 100kmh einfach weiterfahren können.

Zitat:

@magiceye04 schrieb am 17. Mai 2018 um 20:18:28 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 17. Mai 2018 um 20:10:13 Uhr:

Nur mal so, für die Anti Anwalt Fraktion hier:

in solchen Fällen gibt es auch das sogenannte Quotenvorrecht.

Somit kostet das ganze den Geschädigten im Nachgang keinen Cent.

Nicht einen :)

Ich ich das Thema richtig verstanden habe, dann muss man dafür auch die eigene Versicherung anzapfen.

Aber die würde mich doch dann hochstufen, oder?

Das kostet zwar jetzt keinen Cent, aber über die nächsten 20 Jahre dann doch wieder.

nein.........:)

Die eigene Kaskoversicherung wird zwar dadurch schlechter gestellt, wenn das Quotenvorrecht ausgenutzt wird. Jedoch ist auch dies berechtigt, denn der Versicherungsnehmer hat schließlich seine Kaskoprämien an die eigene Versicherung bezahlt für die Absicherung eines Unfallrisikos seines Autos und es kann für die eigene Versicherung keinen Unterschied machen, ob der Versicherungsnehmer das Fahrzeug selbst verschuldet beschädigt und damit der Reparaturschaden übernommen werden muss oder ob er den Unfall nur teilweise vom Versicherungsnehmer verschuldet wurde. Dieses Risiko hat sich die Versicherung durch ihre Prämien bezahlen lassen.

https://...anwaltskanzlei-roethig.de/.../

Da ist es auch für Laien verständlich dargestellt.

Zitat:

immerwieder erstaunlich, wieviele leute die geschwindigkeit anderer verkehrsteilnehmer nicht abschätzen können im rückspiegel oder denen es völlig egal ist, solange sie mit ihren tempomaten mit 100kmh einfach weiterfahren können.

Rückspiegel? Was ist das, wofür ist der gut, hat mein Auto sowas auch und wenn ja wo? Den in der Sonnenblende kenn ich ja....

Am Motorrad hab ich einen Xenon-Scheinwerfer und jetzt zusätzlich noch zwei LED-Nebelscheinwerfer. Trotzdem... siehe oben.

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