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Schuldfrage? Schreiben.

Themenstarteram 3. August 2016 um 17:26

Hi Leute, hatte im Dezember n Unfall mit nem Rumänen in Deutschland, jetzt habe ich folgendes erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

Das Deutsche Büro Grüne Karte hat uns nunmehr die Deckungsbestätigung der Carpatica (Versicherung) vorgelegt.

Wir bestätigen unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Beschädigungen Am Fahrzeug xx-xx-xxxx (Kennzeichen von mir)

Welche Bedeutung hat dieses Schreiben? Schreiben ist vom Korrespondenzversicherer des Gegners

Beste Antwort im Thema
am 3. August 2016 um 17:51

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. August 2016 um 19:40:15 Uhr:

In so einem Fall würde ich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.

Wenn man nicht weis, ob die Versicherung den Gutachter zahlt, wird man auch nicht sicher sein wer die Anwaldskosten übernimmt.

Ausserdem ist doch hier noch überhaupt kein Problem ansatzweise zu erkennen, welches durch einen Förster gelöst werden müsste.

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am 3. August 2016 um 17:29

Das bedeutet, dass sie den Schaden übernehmen.

Dass der Korrespondenzversicherer den Schaden nach deutschem Recht regulieren wird.

...das sie bezahlen wollen.

Themenstarteram 3. August 2016 um 17:31

Jetzt wollen die mir einen gutachter andrehen von denen.. Ich lehne den ab und beauftrage einen von der Dekra, wollte nur wissen, ob die das dann 100% übernehmen(also die gutachter kosten) :)

Zitat:

@DRiccardi schrieb am 3. August 2016 um 19:31:18 Uhr:

Jetzt wollen die mir einen gutachter andrehen von denen.. Ich lehne den ab und beauftrage einen von der Dekra*, wollte nur wissen, ob die das dann 100% übernehmen(also die gutachter kosten) :)

* = Kotz :mad:

In so einem Fall würde ich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.

am 3. August 2016 um 17:49

Zitat:

@DRiccardi schrieb am 3. August 2016 um 19:31:18 Uhr:

Ich lehne den ab und beauftrage einen von der Dekra,...

Das wird dann vermutlich derselbe Mensch sein ;)

am 3. August 2016 um 17:51

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. August 2016 um 19:40:15 Uhr:

In so einem Fall würde ich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.

Wenn man nicht weis, ob die Versicherung den Gutachter zahlt, wird man auch nicht sicher sein wer die Anwaldskosten übernimmt.

Ausserdem ist doch hier noch überhaupt kein Problem ansatzweise zu erkennen, welches durch einen Förster gelöst werden müsste.

Der Versicherung wird eine großzügige Regulierung leichter fallen, da sie ja beim ausländischen Versicherer Regress nimmt.

Hinweis zum Gutachter: Ich bin immer gut damit gefahren, wenn ich den genommen habe, den meine Werkstatt auch hätte kommen lassen. Einmal habe ich den Fehler gemacht, daß ich den Gutachter akzeptiert habe, den mir die Versicherung geschickt hat. Der grob überschlagene KV der Werkstatt lag bei 5.000 DM, der Gutachter der Allianz kam auf 2.500 DM und hat dann nach Reklamation auf 4.000 DM nachgebessert.

@ TE

Nach dem wiedergegebenen Wortlaut ist das ein Schuldanerkenntnis dem Grunde nach (also kein konkreter Betrag aber Haftung im Rahmen der Eintrittspflicht). Wenn Du kein eigenes Wissen in der Frage der Unfallregulierung hast, dann kann Dir da jeder versierte Anwalt weiterhelfen. Dessen Kosten gehören zu dem Schaden, dessen Regulierung man Dir zugesichert hat. Das gleiche gilt für den Gutachter. Es gibt also keinen Grund, sich deren Hilfe nicht zu bedienen.

Im Dezember gab es einen Unfall, der jetzt im Augsut reguliert werden soll? Ach du sch..... was ist da schief gelaufen?

am 4. August 2016 um 15:18

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. August 2016 um 19:40:15 Uhr:

In so einem Fall würde ich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.

Streitwert???

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 4. August 2016 um 17:18:01 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 3. August 2016 um 19:40:15 Uhr:

In so einem Fall würde ich einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht konsultieren.

Streitwert???

http://www.duden.de/rechtschreibung/konsultieren

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