Schuldfrage
Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.
Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.
Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.
138 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.
Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.
Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.
Falsches Abbiegen eines Autos... Ja würde ich auch sagen. B befand sich in einer reinen Geradeausspur, durch Geradeauspfeil auf der Fahrbahn markiert, und Trennlinie von den anderen Spuren getrennt. A befand sich in einer reinen Rechtabbiegespur, durch Rechtsabbiegepfeil auf der Fahrbahn markiert. Biegt A rechts ab, kann sich A aussuchen in welche der beiden Spuren der Querstraße er einbiegt. Da die rechte Spur der Querstraße voll ist, entscheidet sich A auf die linke Spur der Querstraße zu fahren. Von links kann und darf da eigentlich keiner kommen, da die ja alle geradeaus fahren(müssen). Trotzdem ist A dem B reingefahren weil der plötzlich von links angefegt kam.
B ist der Meinung, A hat eine Teilschuld.
lg der gasfahrer
Kannst du von dieser Kreuzung ein google Maps Bild hier mal reinstellen, damit man sich das besser vorstellen kann ?
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
B stand ursprünglich auf einer der beiden Geradeausspuren, vermutlich dort auf der rechten. Anstatt geradeaus zu fahren, bog er entgegen der Richtungspfeile nach rechts ab und kollidierte dort mit A.Und dieser Konstellation sehe ich als Laie keinen Grund, warum A eine Teilschuld bekommen sollte.
Gruß Martin
also darf ich ab sofort jedem Falschabbieger in die Karre fahren und bleib ungestraft???
Darf ich dann auch jeden Falschparker aufrauchen oder jeden Fahrradfahrer ohne Licht?
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Nö - das sind andere Konstellationen.
Ich habe mal passendes ein Bild herausgesucht, ( links )
Hier darf m.e. der rechtsabbieger den Fahrstreifen frei wählen ( C oder D ) in dem er einfahren will. Natürlich hat er auch wieder gem der §1 StvO
http://i55.tinypic.com/flcahw.jpg
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen,
A ist B ja nicht in die "Karre gefahren" weil B falsch abbog, sondern weil A in keinster Weise mit B von links gerechnet hat. Wie auch?
A hatte vielmehr die Radfahrer zu beachten, deren Radweg er noch kreuzte und die Fußgänger, die auch grün hatten.
Anbei noch die Skizze der Kreuzung.
lg der gasfahrer
Rein hypothetisch könnte B auch hinter A langgekommen sein, und damit auch der freien Fahrstreifenwahl beim Abbiegen unterliegen. Und hier waren dann wohl beide nicht aufmerksam.
Dass A hier vollkommen ungeschoren davonkommt, halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
A ist B ja nicht in die "Karre gefahren" weil B falsch abbog, sondern weil A in keinster Weise mit B von links gerechnet hat. Wie auch?
A hatte vielmehr die Radfahrer zu beachten, deren Radweg er noch kreuzte und die Fußgänger, die auch grün hatten.
Anbei noch die Skizze der Kreuzung.
lg der gasfahrer
Endscheidend wird wohl letztendlich sein wie das Schadensbild der Autos aussieht, hier kann man dann sehr deutlich sehen wer wieviel Prozente Teilschuld bekommt ob nun 80/20 oder 70/30 für A vermag ich nicht zu beurteilen.
P.S. warum biste nicht auf dem rechten Fahrstreifen gefahren, der linke endet doch nach 200m ?
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Rein hypothetisch könnte B auch hinter A langgekommen sein, und damit auch der freien Fahrstreifenwahl beim Abbiegen unterliegen. Und hier waren dann wohl beide nicht aufmerksam.Dass A hier vollkommen ungeschoren davonkommt, halte ich für so gut wie ausgeschlossen.
Theoretisch schon, nur wer so überholt handelt grob Verkehrswidrig und Rücksichtslos, nur auf der Nordschleife oder dem Sachsenring ist das erlaubt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Theoretisch schon, nur wer so überholt handelt grob Verkehrswidrig und Rücksichtslos, nur auf der Nordschleife oder dem Sachsenring ist das erlaubt 😉
Das ist doch eine alltägliche Situation. Zwei Autos fahren hintereinander auf der Abbiegespur, der vordere ordnet sich beim Abbiegen und Warten auf Fußgänger/Radfahrer auf der rechten Spur ein, der andere fährt links daneben. Das hat nix mit Rennstrecke zu tun.
Noch mal zum klarstellen: B fuhr nicht hinter A (siehe Bild).
B kam aus der geradeausspur und hätte nicht rechts abbiegen dürfen.
lg der gasfahrer
Ich sag ja auch "hätte sein können", nicht dass es so war. Nur kann man sich eben nicht grundsätzlich darauf verlassen, dass links keiner kommt, wenn man in die linke der beiden Spuren abbiegt. Das wollte ich damit sagen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Ich sag ja auch "hätte sein können", nicht dass es so war. Nur kann man sich eben nicht grundsätzlich darauf verlassen, dass links keiner kommt, wenn man in die linke der beiden Spuren abbiegt. Das wollte ich damit sagen 😉
hoho, die Pfeile werden ja nicht auf die Straße gemalt weil's schön aussieht. Schließlich hat eine rote Ampel ja AUCH eine gewisse Bedeutung. A muss sich schon darauf verlassen dass die Autos in der Geradeausspur auch geradeaus fahren. Mit Ausnahmen ist immer zu rechnen. Das tut auch jeder verantwortungsbewusste Autofahrer. Nur B hätte irgendwie nicht da sein dürfen wo er war...
lg der gasfahrer
Zitat:
Original geschrieben von Gasfahrer39
A ist B ja nicht in die "Karre gefahren" weil B falsch abbog, sondern weil A in keinster Weise mit B von links gerechnet hat. Wie auch?
A hatte vielmehr die Radfahrer zu beachten, deren Radweg er noch kreuzte und die Fußgänger, die auch grün hatten.
Anbei noch die Skizze der Kreuzung.
lg der gasfahrer
Die Sache ist einfach die: Es war ein Spurwechsel und durch einen Schulterblick hätte man in dieser Situation den Unfall verhindern können, weil man dann das andere Auto gesehen hätte. Wenn man das nicht kann, aufgrund von Radfahrern und Fußgängern, die man noch beachten muss, dann darf man nicht die Spur wechseln.
Natürlich ist das, was der andere Fahrer da gemacht hat, ebenfalls völlig verrückt. Daher dürfte er den größeren Teil der Schuld bekommen.