Schuldfrage
Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.
Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.
Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.
138 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Buizei
Hallo Herbert,
wie du richtig erkannt hast, handelt es sich hier um "Gerichtsurteile" die immer nur für einen sehr speziellen Fall zutreffend und nicht allgemeingültig sind - außer natürlich Urteile vom BVerfG.
Allgemeingültig ist jedoch die VV zur StVO welche aussagt, dass möglichst weit rechts zu fahren ist (§ 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG). Dies hat nichts mit der Fahrstreifenwahl zu tun und ist auch beim Abbiegevorgang gültig.
...weitere Ausführung auch hier: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Kurveschneiden.php
Hallo,
da stimme ich Dir zu, daß fast jedes Gerichtsurteil, ausgenommen Grundsatzurteile, einen speziellen Fall behandelt und daher nicht allgemeingültig sein kann.
Deshalb habe ich mehrfach betont, daß es IMO hier auf Details ankommt.
Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, daß "A" sich korrekt verhalten hat und nicht mit dem groben Verkehrsverstoß von "B" rechnen mußte.
Wenn ich wüßte, wie ein Gericht in diesem Fall entscheidet, dann hätte ich übersinnliche Fähigkeiten.
Alles was ich hier von mir gebe ist meine persönliche Ansicht, die ich nach bestem Wissen anzuwenden versuche.
Selbstverständlich kann ich mich irren, aber in diesem Fall sehe ich keine Mitschuld von "A", sofern es keine Details gibt, die etwas anderes vermuten lassen könnten.
Das von Dir vorgebrachte Argument des Rechtsfahrgebotes kann ich hier nicht anwenden, weil "A" am Anfang des Abbiegevorgangs die freie Spurwahl hatte. Wäre die Kollision 20 m weiter erfolgt, dann wäre das was anderes.
Stell Dir mal vor, anstatt "B" hätte ein Fahrzeug die Vorfahrt mißachtet und die linke Spur der Straße befahren und es wäre dort dann zu der Kollision mit "A" gekommen. Würde dann auch mit Rechtsfahrgebot, Kurvenschneiden oder Schulterblick argumentiert werden?
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Und genau das sehe ich anders! Warum geht die EINZIGE Rechtsabbiegespur zwangsläufig in die rechte der beiden Spuren über? Wenn das Abbiegen in die 2. Spur ein Spurwechsel sein soll hätte A ja zusätzlich das Problem, dass er nicht links geblinkt hat?Für mich kein Spurwechsel und dadurch in dieser Konstellation kein Schulterblick (und erst recht kein links Blinken) nötig.
Wieso ist dies für dich kein Spurwechsel???
A wechselt von der rechten auf die linke Spur = Spurwechsel = Blinkpflicht.
Aber wir bleiben mal beim Problem in MT:
Der Herr TE will recht bekommen und sucht Verbündete, wer nicht seiner Meinung ist wird verdammt und kommt in die Hölle!
Nur nicht schreiben, was der TE nicht lesen will!
Gebt ihm nur alle Recht und gut ist.
Einige hier haben eine andere Meinung und belegen diese (für mich) durchaus richtig.
Lieber TE ich versuch es nochmal und ganz laaaangsam:
A wechselt nach dem Abbiegen von der rechten Spur auf die zweite von rechts = er muss blinken, muss den Schulterblick machen.
B biegt verbotswidrig aus der Geradeauspur nach rechts ab und ordnet sich auf der zweiten Spur von rechts ein (bzw. er bleibt einfach auf "seiner Spur"😉.
Das kleine Problem was ich hier sehe ist eben nur die Tatsache, dass B das illegale Abbiegemanöver bereits abgeschlossen hat und A erst dann die Spur wechselt und gegen seine Pflichten verstösst.
= (für mich und andere hier auch) TEILSCHULD bei beiden, die VS können sich lediglich novh um die Quote der Schuld streiten.
Mann Hugaar. Hör doch mal auf zu stenkern.
Du sagst: "A wechselt nach dem Abbiegen von der rechten Spur auf die zweite von rechts = er muss blinken, muss den Schulterblick machen."
A hat doch gar nicht NACH dem Abbiegen die Spur gewechselt. A war noch im Abbiegevorgang als es zur Kollision kam.
lg der gasfahrer
...und langsaaam musst Du nicht schreiben. Ich kann schnell lesen ;-)
Da das Forum anscheinend nicht in der Lage dem TE seine gewünschten Antworten zu geben schließe ich das Thema. Der TE kann, sofern er möchte, sich an mich wenden wenn es neue Fakten gibt.
Grüße
Steini