Schuldfrage

Eine Kreuzung. Fahrzeug A steht ganz rechts in der Rechtsabbiegespur. Links daneben gibt es noch zwei Geradeausspuren.
Fahrzeug A möchte rechts abbiegen in eine Straße mit 2 Fahrspuren. Die Ampel schaltet auf grün. Die Rechtsabbieger und die Geradeausfahrer können fahren. In der Rechtsabbiegespur staut sich der Verkehr weil eben viele rechts abbiegen wollen. Fahrzeug A bleibt dicht hinter seinem Vordermann. Sobald Platz genug ist(weil die Geradeausfahrer links daneben dürfen nicht behindert werden), fährt Fahrzeug A am Heck des Vordermannes vorbei um in die linke der beiden Spuren abzubiegen. Beim anfahren in besagte Spur fährt Fahrzeug A in die rechte Seite von Fahrzeug B, welches plötzlich von links kam.
Alle Spuren, auch die Geradeausspur, sind mit Pfeilen auf dem Asphalt markiert. Die Pfeile weisen jeweils nur in eine Richtung. Die Fahrspuren sind auf Höhe der Pfeile mit durchgehenden Linien(ca. 5m lang) markiert.
Trifft Fahrzeug A eine Teilschuld?
liebe Grüße
der gasfahrer

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das klingt nach falschen Abbiegen eines Autos.

Und es klingt leider ebenfalls nach fehlendem Schulterblick beim Spurwechsel. Der ist zwingend vorgeschrieben bei einem Spurwechsel, egal für wie wahrscheinlich man es hält, dass jemand von hinten angerauscht kommt.

Ich vermute, das läuft auf eine Teilschuld raus. Wie da aber die Prozente verteilt würde, weiß ich nicht.

138 weitere Antworten
138 Antworten

Okay, noch einmal:

THEORETISCH kann derjenige, der hinter einem fährt, beim Abbiegen neben einem selbst stehen. Das passiert dann, wenn die Straße, in die man abbiegt, zwei Spuren hat. Beim Warten auf querende Fußgänger und Radfahrer kann man da gut nebeneinander stehen. Und dann kann man als rechts stehender nicht einfach nach links fahren, ohne zu schauen.

Das war bei euch jetzt anders, sollte aber verdeutlichen, warum man sich immer vergewissern sollte, dass links neben einem nichts ist, bevor man in die linke Spur abbiegt. Und genau diese Schaupflicht wurde hier verletzt, sonst gäbe es keinen Crash. Jetzt wird das Gericht noch feststellen, welcher Fehler schwerer wiegt, und schwuppdiwupp, haben wir eine Teilung der Haftungsquote. Das ist aber nur meine private Meinung.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover


Okay, noch einmal:

THEORETISCH kann derjenige, der hinter einem fährt, beim Abbiegen neben einem selbst stehen. Das passiert dann, wenn die Straße, in die man abbiegt, zwei Spuren hat. Beim Warten auf querende Fußgänger und Radfahrer kann man da gut nebeneinander stehen. Und dann kann man als rechts stehender nicht einfach nach links fahren, ohne zu schauen.

Das war bei euch jetzt anders, sollte aber verdeutlichen, warum man sich immer vergewissern sollte, dass links neben einem nichts ist, bevor man in die linke Spur abbiegt. Und genau diese Schaupflicht wurde hier verletzt, sonst gäbe es keinen Crash. Jetzt wird das Gericht noch feststellen, welcher Fehler schwerer wiegt, und schwuppdiwupp, haben wir eine Teilung der Haftungsquote. Das ist aber nur meine private Meinung.

Okay Bayernlover, noch einmal:

A und B standen in keiner Situation nebeneinander. A befand sich in seinem Rechtabbiegevorgang und hat von seiner freien Spurwahl Gebrauch gemacht. B durfte nicht links abbiegen, wie alle anderen die mit ihm in der gleichen Spur fuhren. Aber B "sah die Lücke" und schoß rechts rum. Dann kam A und fuhr ihm rein.

lg der gasfahrer

Ich habe das ja verstanden. Aber auch wenn sich B vom Mond hinbeamt, wenn ich als A in die linke Spur abbiege muss ich schauen dass da niemand neben mir ist. Deshalb wird man um eine Teilung der Haftung nicht herumkommen.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover


Ich habe das ja verstanden. Aber auch wenn sich B vom Mond hinbeamt, wenn ich als A in die linke Spur abbiege muss ich schauen dass da niemand neben mir ist. Deshalb wird man um eine Teilung der Haftung nicht herumkommen.

Es waren gefühlte hundert neben A. Links an A fuhren die ganzen Geradeausfahrer brav vorbei, so wie sie es in der Fahrschule gelernt haben. Auf wen soll denn A nun von links achten wenn die alle in Schlange geradeaus weiterfahren.

lg der gasfahrer

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Es waren gefühlte hundert neben A. Links an A fuhren die ganzen Geradeausfahrer brav vorbei, so wie sie es in der Fahrschule gelernt haben. Auf wen soll denn A nun von links achten wenn die alle in Schlange geradeaus weiterfahren.

lg der gasfahrer

Der Aufprall geschah aber erst nachdem A ein Stück um die Ecke gebogen war, oder? Damit ist ja dann direkt im Weg niemand mehr - außer B.

Irgendwie sehe ich hier nicht die 2 Rechtsabbiegespuren die vorsehen nebeneinander rechts abzubiegen. Kein vorbildlicher Kraftfahrzeugführer, also muss man sich auch eine Mithaftung gefallen lassen wenn man es all zu eilig hat und nicht hinter dem Vordermann warten will. Quote ist wie immer verhandelbar, ich würde mal A mal 1/3 Mithaftung anrechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover



Zitat:

Original geschrieben von Gasfahrer39


Es waren gefühlte hundert neben A. Links an A fuhren die ganzen Geradeausfahrer brav vorbei, so wie sie es in der Fahrschule gelernt haben. Auf wen soll denn A nun von links achten wenn die alle in Schlange geradeaus weiterfahren.

lg der gasfahrer

Der Aufprall geschah aber erst nachdem A ein Stück um die Ecke gebogen war, oder? Damit ist ja dann direkt im Weg niemand mehr - außer B.

Nein, B war nicht im Weg. B war noch gar nicht da als A in die Spur anfuhr. B war erst da als A bereits in die Spur seiner Wahl eingefahren war, in die B mit weit höherer Geschwindigkeit eingefahren sein muss als A. Sonst hätte A ja auch B bemerkt, gebremst und die Kollision verhindert.

lg der Gasfahrer

Vom schönreden wird die Rechtsabbiegerspur auch nicht zweispurig.

Ich habe meinen Standpunkt jetzt dargelegt, bitte berichte wie es ausgegangen ist, ich freue mich auch wenn ich mich extrem geirrt habe und A gar keine Mithaftung bekommt 🙂

hm also ich mal gelernt,dass man auch beim abbiegen SEINE spur zu halten hat.
desweiteren, wenn nach 50 m die linke spur eh in die rechte führt, da zu ende,warum bleibt man dann nicht gleich auf der rechten??

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Irgendwie sehe ich hier nicht die 2 Rechtsabbiegespuren die vorsehen nebeneinander rechts abzubiegen. Kein vorbildlicher Kraftfahrzeugführer, also muss man sich auch eine Mithaftung gefallen lassen wenn man es all zu eilig hat und nicht hinter dem Vordermann warten will. Quote ist wie immer verhandelbar, ich würde mal A mal 1/3 Mithaftung anrechnen.

Es gibt ja auch keine 2 Rechtsabbiegespuren. B darf nicht rechts abbiegen da sich B auf der Geradeausspur befindet. B biegt aber trotzdessen rechts ab. A soll teilschuldig sein.

lg der gasfahrer

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Theoretisch schon, nur wer so überholt handelt grob Verkehrswidrig und Rücksichtslos, nur auf der Nordschleife  oder dem Sachsenring ist das erlaubt 😉
Das ist doch eine alltägliche Situation. Zwei Autos fahren hintereinander auf der Abbiegespur, der vordere ordnet sich beim Abbiegen und Warten auf Fußgänger/Radfahrer auf der rechten Spur ein, der andere fährt links daneben. Das hat nix mit Rennstrecke zu tun.

Dann würden aber beide nebeneinander vor dem Fussgängerüberweg warten.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Dann würden aber beide nebeneinander vor dem Fussgängerüberweg warten.

Und das ist schlimm weil?

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


hm also ich mal gelernt,dass man auch beim abbiegen SEINE spur zu halten hat.
desweiteren, wenn nach 50 m die linke spur eh in die rechte führt, da zu ende,warum bleibt man dann nicht gleich auf der rechten??

Du meinst die sogenannte "Spurtreue". Jeder bewusste Autofahrer fährt spurtreu. In diesem Fall muss man das nicht weil man seine Mitabbieger mit Spur-untreue nicht gefährdet. Die Geradeausfahrer machen ihr eigenes Ding.

lg der gasfahrer

A ist mitschuldig, da es nur eine Rechtsabbiegerspur gibt und A nicht an seinem Vordermann links vorbeizufahren hat, auch wenn es nach dem Rechtsabbiegen auf 2 Spuren weitergeht. Der vorbildliche Fahrzeugführer hat hinter seinem Vordermann zu warten, macht er das nicht, handelt er nicht vorbildlich und muss sich bei einer Kollision eine Mithaftung anrechnen lassen.

Ähnliche Themen