Schuldfrage nach Unfall im Kreisverkehr
Hallo,
ich hatte am 06.11.09 gegen 22:20 einen Autounfall in einem Kreisverkehr.
Laut Polizei bin ich die Unfallverursacherin nach dem wie unsere Autos dastanden.
Ereignis aus meiner Sicht:
Ich fahre an den Kreisverkehr ran, bremse ab, schaue und vergewissere mich das der Kreisverkehr frei ist und fahre somit langsam weiter. Bereits im Kreisverkehr, noch vor der ersten Ausfahrt schaue ich nach links und sehe das ein silberner Corolla an mir vorbeizieht (Sie kam eine Zufahrt weiter links von mir). Der Corolla zieht nach rechts damit SIE die erste Ausfahrt nehmen kann. In diesem Moment knalle ich ihr aber schon in die Beifahrerseite rein und durch mein schnelles abbremsen zerkratzte ich ihr noch die ganze Seite. Bei dem Aufprall schob es mich noch ein Stückchen nach Rechts richtung Bordstein. Ich bin anschließend noch ein kleines Stück zurückgerollt da ich im Schockzustand es kaum noch geblickt hab mein Auto endlich richtig zum stehen zu bringen...so standen wir nun da... Sie halb in der Ausfahrt und ich leicht rechts hinter ihr noch im Kreisverkehr zwischen meiner Einfahrt und der (von mir aus gesehen) ersten Ausfahrt! Schönes Bild also für die Polizei..ich bin Schuld, bin ja auch die jüngste vor Ort gewesen und im Schock konnte man mir sicherlich alles einreden.
Auf meine "Frage" hin das sie doch ziemlich FIX unterwegs war...kam kaum eine Reaktion außer ein gemurmeltes "Normal halt".
Da das nun für mich als Vorfahrtsverletzung gilt habe ich mit einem Strafverfahren zu rechnen, welches nun auch noch bis zum Landgericht geht, da die Frau im nachhinen doch einen Schaden dabei erlitten hat (vermtl. Schleudertrauma).
Ich weiß momentan leider nicht weiter, der Versicherung habe ich es bereits gemeldet und die sind nun am Prüfen!
Ich hab nicht mal eine Rechtschutzversicherung 🙁
Wie seht ihr das mit der Unfallschuld?
Habt ihr ein paar Tipps für mich wie ich mich nun verhalten kann oder wie ich dagegen ankommen kann?
Ich habe in den bisher 6 Jahren die ich mein Führerschein habe noch nie einen Unfall gebaut und kann mir nicht erklären wie das nun so richtig passiert ist 🙁
Soll ich sie tatsächlich nicht gesehen haben?
Aber wenn sie mich gesehen hat (laut ihrer Aussage)...wie kann sie mich dann noch überholen im EINspurigen Kreisverkehr und zwingend die Ausfahrt nehmen wollen...
Ich danke schon mal für Eure Rückmeldungen!
Grüße vom Bonbon
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Caramelbonbon
...
Ich fahre an den Kreisverkehr ran, bremse ab, schaue und vergewissere mich das der Kreisverkehr frei ist und fahre somit langsam weiter. Bereits im Kreisverkehr, noch vor der ersten Ausfahrt schaue ich nach links und sehe das ein silberner Corolla an mir vorbeizieht (Sie kam eine Zufahrt weiter links von mir). Der Corolla zieht nach rechts damit SIE die erste Ausfahrt nehmen kann. In diesem Moment knalle ich ihr aber schon in die Beifahrerseite rein
...
... wie soll das funktionieren, dass du einerseits den Kreisverkehr als frei erkennst und dich anschließend wenige Meter später jemand überholt?
Wenn der Corolla unmittelbar nachdem du in den Kreisverkehr eingefahren bist neben dir fährt, hast du ihm glasklar die Vorfahrt genommen.
Michael
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Sie ist in den Kreisverkehr reingefahren und fährt ja noch sagen wir mal 3 Meter weiter, schließlich war sie schon kurz vor der nächsten Ausfahrt, und erst dann hätte der Corolla ein Ausweichmanöver gestartet.
Genau das "sagen wir mal" macht es so schwierig. 3 Meter von einer zur nächsten Ausfahrt, 10m oder doch 15m? Spielt für die Möglichkeit des Überholens eine gewaltige Rolle. Ausweichen? Überholversuch? Wer weiß schon wer wie schnell war, wie die Abmessungen des Kreisels waren, ...
Wo war der Corolla als die TE in den Kreis einfuhr? Wenn von einer zur nächsten Ausfahrt x Meter sind braucht sie y Sekunden für die Strecke. Wie schnell muss der Corolla gewesen sein um in weniger als y Sekunden auf die innere Seite des Kreisels zu wechseln, an der TE vorbeizufahren und fast vor ihr die Ausfahrt anzusteuern? Bzw. wie weit war der schon im Kreisverkehr damit das passen kann?
Genau auf solche Plausibilitätsbetrachtungen werden Gutachter anstellen um ihre Geschichte nachzuprüfen. Damit das so passiert sein kann müssen diverse Randbedingungen passen. Fahrbahnbreite, Geschwindigkeiten, etc.. Und dann kann man abschätzen wo der Corolla zum Einfahrzeitpunkt war und ob man daraus eine tatsächliche Vorfahrtsmissachtung ableiten kann.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Caramelbonbon
.....
Ich fahre an den Kreisverkehr ran, bremse ab, schaue und vergewissere mich das der Kreisverkehr frei ist und fahre somit langsam weiter. ....
danach war der TE zumindest in bewegung und kann somit (je nach tatsächlicher geschwindigkeit) durchaus bei vorfahrtsverletzung schon eine strecke in den kreisverkehr eingefahren sein bevor es nach einem mißglückten ausweichversuch des kontrahenden 'bumm' gemacht hat. bloß das das mit dem 'vergewissern' wohl nicht so richtig geklappt hat 😛
ich persönlich habe jedenfalls schon oft erlebt, daß jemand vor meiner nase noch 'mal schnell' vorhergefahren ist (ob aus unachtsamkeit oder 'ich habe das dickere auto' (SUV) sei mal dahingestellt)
im kreisverkehr 'überholt' hat mich noch nie einer 😉
vorm KV ist man wartepflichtig, im zweifelsfall bei unklarer verkehrslage erst recht.
ich weiß nicht, warum hier versucht wird, daran herumzudeuteln.
wenn der kontrahent eine so massive geschwindigkeitsüberschreitung begangen hätte, das der TE tatsächlich keine change hatte, den anderen wahrzunehmen, wäre dieser nicht auf tuchfühlung stehengeblieben nach dem 'bumm' sondern 20-30m weitergeflogen.
erinnert mich irgendwie an die ATL-diskussion, wo immer die bösen raser die armen ausscherer mit den blinden rückspiegeln bedrohen 😁😉
Ich hab da auch noch so eine Idee: TE fährt in den Kreisel ein, nach Stilltstand schön gemächlich. Driekt danach ist links von Ihr der Corolla in den Kreisel gerauscht, ohne Abbremsen so mit ca. 50 km/h, wollte einen Satten Durchmarsch machen, da er ja im Prinzip "Geradeaus" weiterfahren wollte. Er hat damit versucht, seine "Vorfahrt" zu erzwingen, was auch nicht zulässig ist.
Das die TE den Corolla nicht gesehen hat, ist so zu erklären: Wenn ich in einen Kreisverkehr einbiege, schaue ich nach links, wenn da keiner ist, schaue ich nicht noch mal nach links. Wenn die TE dann aber ihr Auto "um die Ecke trägt" und von hinten einer mit reichlich Geschwindigkeitsüberschuß ankommt, kann es zu solch einer Situation kommen.
Eine andere Möglichkeit ist noch, wenn es ein Kreisel war, der in der Mitte geteert und überfahrbar war, dann kann der Corolla wirklich versucht haben, komplett gerade durch zu starten und hat sich vor den Wagen der TE geklemmt. Leider fehlte da nen halber Meter.
Fragen über Fragen, aber eine Lösung werden wir hier nicht herbei holen. Das Ding ist auf jeden Fall eine Sache für einen guten Anwalt.
MFG Thomas
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@Schraubenmeister
Genau sowas ist mir auch schon passiert, wenn der eine höhere Geschwindigkeit wie 50 km/h fährt dann ist der so schnell da das glaubt man nicht, obwohl er erst nach mir in den Kreisverkehr eingebogen ist. Allerdings hat er bei mir kein Ausweichmanöver ausprobiert sondern hat nur gebremst und gehupt wie ein Irrer.
Was mich irgendwie stört an der Vorfahrtsverletzung ist, das es keine genaue Definition gibt ab wann man die Vorfahrt missachtet hat. Der Gesetzgeber schreibt hier nur:
Zitat:
Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert.
Bei so ungenauen Gesetzen ist es auch kein Wunder das es immer öfters einen Rechtsstreit gibt.
Ich finde es sollte genauer definiert werden ab wann etwas eine Vorfahrtsverletzung ist und ab wann ein Auffahrunfall.
Für mich persönlich wäre es keine Vorfahrtsverletzung wenn das in den Kreisverkehr- einfahrende Auto sich vollständig im Kreisverkehr befindet bevor der Hinterman dazukommen würde. Denn im Kreisverkehr sollten normal eh niedrigere Geschwindigkeiten wie 30 km/h gefahren werden, und wenn das Auto dann vollständig im Kreisverkehr ist dann hat es eh mindestens 15 km/h drauf.
Denn auf Bundestraßen wird auch manchmal nur 20-40 km/h gefahren auf sowas muss man gefasst sein.(weiß ich aus Erfahrung, passiert öfters🙂) Und wenn im Kreisverkehr dann nur mal 15 km/h gefahren werden-- Damit muss man nunmal auch rechnen.
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Für mich persönlich wäre es keine Vorfahrtsverletzung wenn das in den Kreisverkehr- einfahrende Auto sich vollständig im Kreisverkehr befindet bevor der Hinterman dazukommen würde.
Würde ich hier recht eindeutig so sehen. Vorfahrt hat der auf der Kreisfahrbahn (sofern so beschildert!) Der Corolla hat also auch erst sein Vorfahrtsrecht sobald er auf der Kreisfahrbahn ist und nicht weil er erheblich schneller einfährt und wegen der TE bremsen muss.
Das Problem wird ohne Zeugen nur der Nachweis sein wer wann in welcher Reihenfolge im Kreis war.
Rechtlich ist das auch weitgehend klar. Erheblich behindern wird von den Gerichten üblicherweise als kräftigere Bremsung ausgelegt, ein einfaches kurz vom Gas gehen oder leicht bremsen wird meist noch nicht als erheblich ausgelegt. Aber leider eben ausgelegt, wie will man hier auch Grenzwerte festlegen und vor allem dann auch kontrollieren? 5km/h Abbremsen müssen sind noch ok, oder 10km/h, oder xx m/s² Bremsverzögerung, xx m Entfernung?
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von micci1
@Schraubenmeister
Genau sowas ist mir auch schon passiert, wenn der eine höhere Geschwindigkeit wie 50 km/h fährt dann ist der so schnell da das glaubt man nicht, obwohl er erst nach mir in den Kreisverkehr eingebogen ist. Allerdings hat er bei mir kein Ausweichmanöver ausprobiert sondern hat nur gebremst und gehupt wie ein Irrer.
.......
das halte ich für ein gerücht. oder kam der aus einem tunnel? dann hätte ich gern mal ein bild von dem kreisverkehr.😁
in alle KV kann man mindestens 40-50m einsehen und somit kann keiner aus dem nichts materialisieren. das fällt für mich auch unter die kategorie 'vor dem schaff ichs noch' bzw. nur geträumt. sorry
Ich hätte anders betont 😁
Zitat:
Genau sowas ist mir auch schon passiert, wenn der eine höhere Geschwindigkeit wie 50 km/h fährt dann ist der so schnell da das glaubt man nicht, obwohl er erst nach mir in den Kreisverkehr eingebogen ist. Allerdings hat er bei mir kein Ausweichmanöver ausprobiert sondern hat nur gebremst und gehupt wie ein Irrer.
gut, wenn diese betonung zutreffend ist, stellt sich der sachverhalt anders da...aber wie schon beim TE- man war nicht dabei. und jeder neugt dazu, die sachlage für sich positiv zu schildern 😉
Ich fände es von Vorteil wenn die Gesetze genauer gemacht werden.
z.B: Wenn man außerorts auf einen Vorfahrtsstraße einbiegt, und man legt über 20 Meter auf der Straße zurück bevor der Hintermann reinkracht dann ist es ein Auffahrunfall. Ist die Distanz unter 20 Meter dann eine Vorfahrtsverletzung.
Denn gefahrene Meter lassen sich ja leichter nachweisen als Sekunden und Geschwindigkeiten....
EDIT: und was mich brennend interessieren würde, stammt der name sukkubus von South park?
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Ich fände es von Vorteil wenn die Gesetze genauer gemacht werden.z.B: Wenn man außerorts auf einen Vorfahrtsstraße einbiegt, und man legt über 20 Meter auf der Straße zurück bevor der Hintermann reinkracht dann ist es ein Auffahrunfall. Ist die Distanz unter 20 Meter dann eine Vorfahrtsverletzung.
Denn gefahrene Meter lassen sich ja leichter nachweisen als Sekunden und Geschwindigkeiten....
EDIT: und was mich brennend interessieren würde, stammt der name sukkubus von South park?
das wäre ausserorts schon reichlich knapp bemessen. bei 100km/h sind das 27m /sec
bei tempo 100 sind reaktionsweg + anhalteweg bis 130m
wenn der einbiegende also ordentlich losspurtet bzw. ungebremst einfährt während der auf der vorfahrtsstrasse in ~70m entfernung ankommt (wieder 'ich schaffs noch vor dem'😁) erwischt er ihn je nach spurtvermögen sogar noch leicht bei knapp 30m distanz zur kreuzung
kannst ja mal ein paar fahrbahnbeläge und unterschiedliche bremsengüte durchprobieren 😉
anhaltewegberechner
ps: sukkubus aus dem gothicbereich. inkubus war hier leider schon vergeben -sind nette däemonen 😉
gibt auch eine gruppe
Ja das mit der Anzahl 20 Metern ist ja auch noch nicht Patentreif, aber so ungefähr in die Richtung könnte man Gesetze entwickeln.
Schade ich hätte gedacht du hast den Nick aus South Park😁
Vlt wäre ein Googlemaps-Link mal angebracht.
Kann mir schon vorstellen, wie das aussah. Die Corolla-Frau ist eben zügig rein, da sie relativ gut nachlinks einsehen konnte, dass nichts kommt und als dann die TE auftauchte wollte sie noch schnell links vorbei und raus, da sie wahrscheinlich die Geschwindigkeit der TE unterschätzt hat und evtl darauf vertraute, gesehen zu werden und das die TE nachgibt oder evtl sogar auch da raus will, wo die Corolla-Frau raus will.
Ist noch die Frage, was für Schilder am Kreisel standen. Nur das Kreiselsymbol oder ein Vorfahrt-beachten oder sogar ein Stopschild.
Eigentlich kann man doch am Bremsweg und der Länge der Kratzspuren die Geschwindigkeit ableiten.
Vermutlich, warscheinlich, eventuell....
... hätte ich den Lottojackpot gestern geknackt, wenn ich den Schein abgegeben hätte.🙄
Zitat:
Original geschrieben von patti106
... hätte ich den Lottojackpot gestern geknackt, wenn ich den Schein abgegeben hätte.🙄
Hättest du diese Zahlen angekreuzt...
4 8 14 24 44 47 ZZ 25 SZ 1
... ja! Was soll die dumme Frage?
Ich denke auch es war so wie tino27 schreibt. Ich kenne genug Kreisel wo man mit 55 bis 60 km/h - womöglich würden sogar 80 km/h gehen - durchschneiden kann, wenn einem da einer in die Quere kommt, gibt es nur mehr Augen zu und durch.
Da frage ich mich auch nur warum man die nicht einfach mittig verbaut, sondern bestimmte Richtungen derart freigibt.
Aber um noch einmal auf patti106 einzugehen, die Grundaussage seines Beitrages stimmt natürlich:
Wir waren nicht dabei, was sollen wir da groß dazu sagen?