Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver
Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können 😠 (Ích habe gebremst!!!)
Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?
3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?
Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.
Liebe Grüße,
Lena
Beste Antwort im Thema
Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
😁 Wer ist denn der Heilige Verkehr?Zitat:
Original geschrieben von HTC
... St. Verkehr kommt.
Also wenn ich dir das auch noch erzählen muß.... 🙂 Aber OK ich will nicht so sein, das ist das wenn man dabei immer "Oh Gott!" schreit 🙂
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
😁 Wer ist denn der Heilige Verkehr?Zitat:
Original geschrieben von HTC
... St. Verkehr kommt.
apropos verkehr, wo steckt die themenstarterin eigentlich ??? 😕
Zitat:
Original geschrieben von HTC
§ 9 Abbiegen, Wenden und RückwärtsfahrenZitat:
Original geschrieben von Hugaar
du weist aber schn, dass die Regel Rechts vor links nur an Straßenkreuzungen ohne vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen glt?!?
Einschränkend gilt, dass Linksabbieger (Absatz 4) bzw. allgemein abbiegende Fahrzeuge (Absatz 3) dem entgegenkommenden Verkehr und Schienenfahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern, die sich in der gleichen Richtung bewegen, Vorrang gewähren müssen.Ohne Worte...
HTC
Hier wollte jemand wenden im fließenden Verkehr, auf einer geraden Straße,kein Abzweig, keine Einmündung, nicht abbiegen.
Zitat:
als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet.
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Zitat:
Original geschrieben von HTC
Ja, das stimmt, aber was willst du damit sagen?HTC
Das ich noch immer nicht von Deiner rechts vor links Theorie in der geschilderten Situation überzeugt bin.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das ich noch immer nicht von Deiner rechts vor links Theorie in der geschilderten Situation überzeugt bin.Zitat:
Original geschrieben von HTC
Ja, das stimmt, aber was willst du damit sagen?HTC
Wieso muß ich dich von geltendem Recht überzeugen????
Hier steht es doch drin:
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Also gilt beim Wenden Absatz 1 bis 4 und "darüber hinaus" Absatz 5.
Wieso auch immer das jetzt neu für manche ist, denn es wird beim Führerscheinerwerb so gelehrt...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Wieso muß ich dich von geltendem Recht überzeugen????Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Das ich noch immer nicht von Deiner rechts vor links Theorie in der geschilderten Situation überzeugt bin.
Hier steht es doch drin:
(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.
(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.Also gilt beim Wenden Absatz 1 bis 4 und "darüber hinaus" Absatz 5.
Wieso auch immer das jetzt neu für manche ist, denn es wird beim Führerscheinerwerb so gelehrt...
HTC
Ich habe es anders gelernt, wenn ich auf der Straße wenden will muss ich auf den fließenden Verkehr achten, egal welcher Richtung.
Werd mal meinen Fahrlehrer (falls er noch lebt) fragen.
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Hier steht es doch drin:(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen ...
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, ...
(3) Wer abbiegen will, muß
(4) Wer nach links abbiegen will, muß ...
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren ...
Also gilt beim Wenden
Absatz 1 bis 4 und "darüber hinaus"Absatz 5.Wieso auch immer das jetzt neu für manche ist, denn es wird beim Führerscheinerwerb so gelehrt...
HTC
Wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil!
Die Absätze 1 is 4 sprechen nicht ohne Grund lediglich von abbiegen und erst der Absatz 5 von Wenden u.a.; denn die ersten vier Absätze beziehen sich rein auf abbiegen. Sonst würde dein wenden bereits dor im Text erwähnt werden.
Aber noch immer sehe ich im § 9 StVO noch keinen einzigen Hinweis auf deine Regelung rechts vor links! Kannst ja nochmal mehr Unwissen beitragen bzw. dich an bestimmte Sachen erinnern (" Wenn man keine Ahnung hat einfach mal...!"😉
In dem Sinne viel Spaß bei der Findung deiner Begründung für dein fehlendes Wissen bzw. Fehlanwendung deines Wissens.
Ruhig Brauner...
Was ist denn los mit dir? Hast schon im anderen Beitrag so Humorlos reagiert?
Im Übrigen ist es eigentlich auch egal ob es rechts vor links ist oder nicht, bezogen auf die Ausgangsproblematik steht ziemlich genau fest, das die TE alles richtig gemacht hat, jedenfalls was das Rechtliche angeht...
HTC
@ HTC:
wenn du Humor haben willst bist du etwas falsch bie MT, hier geht es um Fakten.
Und wenn du und andere hiner Blödsinn verbreiten kann man doch wohl trocken und klar die Richtung vorgeben. Humor wäre dann fehl am Platz.
Und nur weil die das Verhalten des TE richtig einschätzt bleiben deine Aussagen mit rechts vor links nunmal schlicht und einfach falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ HTC:
wenn du Humor haben willst bist du etwas falsch bie MT, hier geht es um Fakten.
Falsch!
Fakten werden zerredet im zum Laberforum verkommenden MT!
Sachkenntnis gewisser User geht gegen 0.
Humor würd ich subjektiv MT mal zuguteschreiben da ich mitunter
beim Lesen mancher Beiträge ins Lächeln verfalle-unterhaltsamer
Talk eben.
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
Falsch!Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ HTC:
wenn du Humor haben willst bist du etwas falsch bie MT, hier geht es um Fakten.
Fakten werden zerredet im zum Laberforum verkommenden MT!
Sachkenntnis gewisser User geht gegen 0.Humor würd ich subjektiv MT mal zuguteschreiben da ich mitunter
beim Lesen mancher Beiträge ins Lächeln verfalle-unterhaltsamer
Talk eben.
Und wie bringt dein Beitrag nun den TE oder uns allgemein weiter?!?
Sachkenntnis erkenne ich hier auch nicht wirklich.
@ Hugaar und HTC: AUS! SCHLUSS! 😁 Hört doch bitte auf euch in meinem Thread zu zerfleischen, das kann ich im Moment gar nicht brauchen! :P
Also bei mir gibts noch nix Neues, das Gutachten ist immer noch nicht da, weil erst eine Wertfestlegung oder so gemacht und damit halt der allgemeinen Wert festgelegt werden muss (wie der Name ja schon sagt, ich Blödi). Ansonsten hab ich weder von Polizei noch von Versicherung irgendwas gehört, also muss ich jetzt einfach weiter abwarten.
Ob ihr mir jetzt Recht gebt mit meiner Einstellung oder nicht, drückt mir doch bitte die Daumen! :P 🙂