Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver
Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:
Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können 😠 (Ích habe gebremst!!!)
Jetzt meine Fragen:
1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?
2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?
3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?
Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.
Liebe Grüße,
Lena
Beste Antwort im Thema
Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.
Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (😁). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.
107 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lenny.A
@ Hugaar und HTC: AUS! SCHLUSS! 😁 Hört doch bitte auf euch in meinem Thread zu zerfleischen, das kann ich im Moment gar nicht brauchen! :P
Die zerfleischen sich nicht, die wollen nur spielen.😉
Zitat:
Original geschrieben von Lenny.A
@ Hugaar und HTC: AUS! SCHLUSS! 😁 Hört doch bitte auf euch in meinem Thread zu zerfleischen, das kann ich im Moment gar nicht brauchen! :PAlso bei mir gibts noch nix Neues, das Gutachten ist immer noch nicht da, weil erst eine Wertfestlegung oder so gemacht und damit halt der allgemeinen Wert festgelegt werden muss (wie der Name ja schon sagt, ich Blödi). Ansonsten hab ich weder von Polizei noch von Versicherung irgendwas gehört, also muss ich jetzt einfach weiter abwarten.
Ob ihr mir jetzt Recht gebt mit meiner Einstellung oder nicht, drückt mir doch bitte die Daumen! :P 🙂
Die gleichen Diskussionen könnten dir mit der Gegnerischen Versicherung bevorstehen... Kann auch alles fix und unkompliziert gehen, aber heutzutage wohl eher nicht 🙁 Die Auslegung der Gesetze ist bei Versicherungen und mitunter sogar vor Gericht ziemlich schwammig, da kann man dir aus einer Kleinigkeit ein Strick drehen.
Hast du eigentlich schon einen Anwalt konsultiert?
Wie sieht es mit Verkehrsrechtschutzversicherung aus? ADAC + oder Kfz Haftpflich mit Rechtschutz???
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
So langsam wird mir klar wieso es oft zu Unklarheiten im St. Verkehr kommt 🙂HTC
Mir auch. Weil hier ständig Leute die Begriffe "Vorfahrt" und "Vorrang" durcheinander bringen. Diese Situation hat mit der "Vorfahrtregelung" "Rechts vor links" aber auch gar nichts zu tun. Es handelt sich um einen Fall des Vorranges. Ist im Verkehrsrecht relativ wichtig.
Ich seh die Schuld übrigens auch bei demjenigen, (oder war´s eine sie?) der gewendet hat, zumindest verkehrsrechtlich. Allerdings vermute ich auch, dass dem TE zivilrechtlich der Vorwurf der Vermeidbarkeit gemacht wird und er um eine geringe Teilschuld nicht umhin kommt. Und das insbesondere dann, wenn er sich so äußert wie hier, dass er das Manöver schon lange vorher wahrgenommen hat.
Vielleicht werden wir das Ende ja erfahren.
Ich glaube, daß ich einen logischen Fehler begangen habe:
Ich dachte, daß Vorrang höher angesiedelt ist als Vorfahrt, und somit die "niedrigere" Regelung an dieser Stelle so oder so gilt und zusätzlich die "übergeordnete" Regelung.
Wie schon gesagt, man kann vieles interpretieren und etwas verbiegen, und das weiß die Versicherung auch 🙂
HTC
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Zitat:
Original geschrieben von HTC
Hast du eigentlich schon einen Anwalt konsultiert?Wie sieht es mit Verkehrsrechtschutzversicherung aus? ADAC + oder Kfz Haftpflich mit Rechtschutz???
HTC
Nein, hatte den Anwalt zwar schon beauftragt, aber wieder storniert. Bin bei meinen Eltern in der Rechtsschutzversicherung, da ich in der Ausbildung bin, und die sind mir deshalb gepflegt aufs Dach gestiegen, von wegen sie wollen keinen Ärger und wenns doch nicht gut für mich ausgeht, haben sie's an der Backe... 🙄 . Außerdem haben sie ne Selbstbeteiligung von 600,-€, das lohnt sich ganz und gar nicht für mich. Falls die gegnerische Versicherung doch noch kommt von wegen Teilschuld kann ich ihn immer noch einschalten.
Ich bin ADAC-Plus-Mitglied, hilft mir das irgendwie weiter?
Zitat:
Original geschrieben von Lenny.A
Nein, hatte den Anwalt zwar schon beauftragt, aber wieder storniert. Bin bei meinen Eltern in der Rechtsschutzversicherung, da ich in der Ausbildung bin, und die sind mir deshalb gepflegt aufs Dach gestiegen, von wegen sie wollen keinen Ärger und wenns doch nicht gut für mich ausgeht, haben sie's an der Backe... 🙄 . Außerdem haben sie ne Selbstbeteiligung von 600,-€, das lohnt sich ganz und gar nicht für mich. Falls die gegnerische Versicherung doch noch kommt von wegen Teilschuld kann ich ihn immer noch einschalten.Zitat:
Original geschrieben von HTC
Hast du eigentlich schon einen Anwalt konsultiert?Wie sieht es mit Verkehrsrechtschutzversicherung aus? ADAC + oder Kfz Haftpflich mit Rechtschutz???
HTC
Ich bin ADAC-Plus-Mitglied, hilft mir das irgendwie weiter?
Beim ADAC-Plus ist nur die Erstberatung dabei, Verkehrsrechtsschutz ist eine Extraversicherung...
HTC
Zitat:
,.. Verkehrsrechtsschutz ist eine Extraversicherung...
...die heutzutage aus meiner Sicht ein Muß ist!
Egal welcher Anbieter,aber heute einfach zwingend notwendig
um seinen eigenen Ruin gegebenenfalls abzuwenden.
Sorry @Lenny.A,hilft dir nicht weiter,mußte aber raus.
Dir viel Glück!
Ich mach an dieser Stelle mal Werbung für ADAC:
Mußte einmal die Rechtsschutz von denen in Anspruch nehmen und alles lief reibungslos und unkompliziert. Preis ist auch OK.
HTC
So meine Lieben, hier nochmal ein Update:
Ich habe Anfang letzter Woche ein Schreiben von dem Rechtsanwalt bekommen, den ich eigentlich konsultieren wollte, dann aber über meine Autowerkstatt wieder stornieren gelassen hab. In dem Schreiben stand, dass die nötigen Schritte für den Fall schon eingeleitet seien. Ich hab dort heute angerufen und gefragt, ob da keine Stornierung eingegangen wäre. Die Antwort lautete NEIN. Jetzt hab ich nen Riesenhass auf meine Werkstatt und nen Riesenhass auf den Gutacher, weil ich immer noch keine Kopie von dem Gutachten habe und: Die Rechtsanwaltsgehilfin hat mir gesagt, dass sie etwas von dem Gutachter bekommen hat, allerdings kein Gutachten sondern einen Kostenvoranschlag. Das ist der Hammer, oder? Ich meine, sowas geht doch nicht!!!
Naja, jetzt hat die Rechtsanwaltsgehilfin auch gesagt, dass auf mich definitiv keine Rechtsanwaltskosten auf mich zukommen, selbst wenn ich mit ner Teilschuld belegt werden sollte. Kann das stimmen oder will die Frau mich eventuell nur in die Irre führen? Bin mittlerweile ziemlich misstrauisch diesen ganzen Leuten gegenüber.
LG Lena
Hast du die Dame am Telefon auch gefragt,warum da nix auf dich zukommt?Würde ich persönlich noch machen.Nummer haste ja. 😉
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Hast du die Dame am Telefon auch gefragt,warum da nix auf dich zukommt?Würde ich persönlich noch machen.Nummer haste ja. 😉
Hab ich. Die Frau meinte dass das dann alles mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet würde. Aber das heißt ja dann quasi, dass ich dann weniger Geld rauskriege, oder?
Das ist alles sooo verwirrend und ich weiß grad überhaupt nicht, wo mir überhaupt der Kopf steht!
Zitat:
Original geschrieben von Lenny.A
Hab ich. Die Frau meinte dass das dann alles mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet würde. Aber das heißt ja dann quasi, dass ich dann weniger Geld rauskriege, oder?Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Hast du die Dame am Telefon auch gefragt,warum da nix auf dich zukommt?Würde ich persönlich noch machen.Nummer haste ja. 😉
Das ist alles sooo verwirrend und ich weiß grad überhaupt nicht, wo mir überhaupt der Kopf steht!
Tief durchatmen!
Das klingt schon mal ganz gut. Kostenvoranschlag ist doch OK. Jetzt heißt es erstmal warten und sehen, was die gegnerische Versicherung meint. Du bekommst normallerweise vom Anwalt immer eine Kopie von eingegangenen Unterlagen und dem Schriftverkehr.
Und nein, du bekommst deshalbt nicht weniger, sondern die gegnerische Versicherung hat einen Posten mehr zu begleichen. Der Anwalt wird normallerweise auch Pauschalen geltend machen, die dir zustehen, also kommt evtl sogar etwas mehr...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Es war doch ganz eindeutig eine erstmal unklare Verkehrssituation.Zitat:
als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten
Die Fahrerin ist mit dem von ihr gemachten Wendemanöver aus welchen Gründen immer nicht zurecht gekommen.
Das war doch unstrittig sichtbar.
Nur die Verrminderung der Geschwindikeit war in diesem Fall als ausreichende "Gegenmaßnahme" zuwenig. "Falsche Einschätzung der Gesamtverkehrssituation" soll vorkommen.
Seh ich auch so. Das wird noch teuer für den TE aber jeder muss mal Lehrgeld bezahlen.
Toll,für diese Erkenntnis brauchte es keine 7" konstruktive" Seiten.
Weniger ist mitunter mehr!
Denke auch das der TE eine Teilschuld zugesprochen wird.
Sorry @Lenni.A ,glaube da mußte durch.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
...die heutzutage aus meiner Sicht ein Muß ist!
Egal welcher Anbieter,aber heute einfach zwingend notwendig
um seinen eigenen Ruin gegebenenfalls abzuwenden.
Bist du Versicherungsvertreter?
Keine Rechtsschutzversicherung (RSV) der Welt kann deinen Ruin abwenden. Das Prozesskostenrisiko ist nun wirklich überschaubar und ruiniert in D niemanden. Es gibt hier nämlich Prozesskostenhílfe, wenn man sich einen Prozess nicht leisten kann.
Das fehlen einer Haftpflichtversicherung (HPV) könnte einen ruinieren. BTW würde eine HPV auch die Prozesskosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche übernehmen. Eine RSV würde in diesem Fall hier also gar nicht greifen. Dazu kommt: wenn die HPV einen Anwalt beauftragt, dann hängt der sich deutlich mehr rein, weil ein Großkunde, als wenn Lieschen Müller mit ihrer RSV daherkommt.
RSV hilft eigentlich nur bei vertraglichen Streiteren (Kauf-, Miet-, Ehe-, Arbeitsverträge usw) oder eventuell bei Bußgeldsachen. Zur Abwehr von Schadenersatzanprüchen ist die überflüssig - wenn man eine HPV hat.
Eine RSV braucht man m. E. ausschließlich für Arbeitsgerichtsprozesse in der ersten Instanz als Arbeitnehmer. Da zahlt man immer und kämpft gerade um sein Einkommen, ist also zwangsläufig etwas klamm.