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Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver

Themenstarteram 21. Februar 2013 um 13:01

Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:

Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können :mad: (Ích habe gebremst!!!)

Jetzt meine Fragen:

1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?

2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?

3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?

Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.

Liebe Grüße,

Lena

Beste Antwort im Thema

Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.

Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (:D). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.

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Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Man hätte anhalten können.

Nennt sich vorausschauendes Fahren.

Bei Vielen ist halt auch der 1.§ der STVO

in Vergessenheit geraten,leider.

Ich wage zu behaupten das der TE vor

Gericht eine Schuldbeteiligung zugesprochen

wird.

Jede Vorfahrtssituation ist eine unklare Verkehrslage. Bleibt er/sie stehen oder fährt er/sie gleich los.

Es gilt der Vertrauensgrundsatz, wenn der nicht gelten würde , würde der Verkehr zum erliegen kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Jede Vorfahrtssituation ist eine unklare Verkehrslage. Bleibt er/sie stehen oder fährt er/sie gleich los.

Es gilt der Vertrauensgrundsatz, wenn der nicht gelten würde , würde der Verkehr zum erliegen kommen.

Daher gesehen ist meine Meinungsfindung wohl die Richtige!

So hab ich dies ja auch gepostet,oder?

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Jede Vorfahrtssituation ist eine unklare Verkehrslage. Bleibt er/sie stehen oder fährt er/sie gleich los.

Es gilt der Vertrauensgrundsatz, wenn der nicht gelten würde , würde der Verkehr zum erliegen kommen.

Daher gesehen ist meine Meinungsfindung wohl die Richtige!

So hab ich dies ja auch gepostet,oder?

Jain.:)

Ich war mit der "Schuldzuteilung" nicht ganz zufrieden.

Wenn man wegen jeder "unklaren" Situation rangenommen wird würde man ja schon fast im Knast sitzen.;)

So zumindestens meine Meinung.

am 22. Februar 2013 um 7:08

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Da mußt du aufpassen, daß die Sachlage genau dargesteltl wird: Die Unfallgegnerin ist aus dem Stand erst wieder angefahren, als du parallel zu ihr warst. Und da hats geknallt.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Beim Vorbeifahren ist die "Verursacherin" der TE rein gefahren.

Lest ihr alle nen anderen Thread oder ist mein Internet kaputt?

Zitat:

als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten

Ohne Teilschuld wird das nix werden. Da hilft es auch nicht die Sachlage darzustellen. Jeder Dekra-Gutachter kann unterscheiden, ob der Wagen von das TE mit der Front in die Seite gefahren ist oder ob der Wagen von das TE seitlich getroffen wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Lest ihr alle nen anderen Thread oder ist mein Internet kaputt?

Ich glaube dein Internet ist kaputt, lass mal reparieren.;)

OK, habe ich dann falsch gelsesen.

Zitat:

als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten

Es war doch ganz eindeutig eine erstmal unklare Verkehrssituation.

Die Fahrerin ist mit dem von ihr gemachten Wendemanöver aus welchen Gründen immer nicht zurecht gekommen.

Das war doch unstrittig sichtbar.

Nur die Verrminderung der Geschwindikeit war in diesem Fall als ausreichende "Gegenmaßnahme" zuwenig. "Falsche Einschätzung der Gesamtverkehrssituation" soll vorkommen.

Ich sehe das so:

1. VT 1 wendet an nicht erlaubter Stelle

2. VT 1 nimmt die Vorfahrt (rechts vor links) wenn nicht Hauptstraße vor Einbieger...

3. VT 2 sieht, daß das Auto bremst, fährt los, erkennt eine Gefahrensituation, die nicht mehr abwendbar ist (VT1 fährt unvermittelt los ohne Vorfahrt zu haben) und macht eine Notbremsung.

Für mich jedenfalls ganz klar: VT1 100% VT2 0%

Allerdings wird die gegnerische Versicherung versuchen was aus der relativ unklaren Verkehrssituation zu machen. Deshalb Rechtliche Vertretung, um dem entgegen zu wirken. Intuitiv würde ich sagen, die Chancen stehen gut für VT2.

HTC

Habs nochmal durchdacht:

Die Schadenshöhe paßt irgendwie nicht...

30 Km/h, Gedenksekunde fällt weg, weil man die Gefahr bereits erkannt hat, beide VT sind sich dessen bewußt und trotzdem kracht es so, daß der Schaden dermaßen groß ist???

War es naß oder glatt?

Waren es doch nicht nur 30 Km/h?

Wurde der Unfall absichtlich produziert (Von Ausweichen war nie die Rede und die Schäden zeugen auch von "Nur" Bremsen)?

HTC

Hallo,

wieso sollte dies ein verbotenes Wendemanöver sein? Durchgezogene Linie. Ansonsten darf man überall wenden, wie man will, außer es ist explizit verboten.

Du hast gesehen, dass das Wendemanöver nicht ganz so gut klappt, warum hältst Du dann nicht an?

Immerhin bist Du dem anderen reingefahren und nicht er Dir. Das heißt, Du bist für diese Situation auf jeden Fall zu schnell unterwegs gewesen, denn man darf halt nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug immer rechtzeitig zum Stehen bringen kann.

Ich vermute da ganz klar auf Teilschuld mit Hauptanteil bei Dir, weil Du dem anderen reingefahren bist.

 

Grüße,

diezge

Und da kann nun eben schon mal die Frage nach dem getürkten Unfall ("Autobumser") aufkommen...

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Immerhin bist Du dem anderen reingefahren und nicht er Dir. Das heißt, Du bist für diese Situation auf jeden Fall zu schnell unterwegs gewesen, denn man darf halt nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug immer rechtzeitig zum Stehen bringen kann.

Ich vermute da ganz klar auf Teilschuld mit Hauptanteil bei Dir, weil Du dem anderen reingefahren bist.

Ich sehe das etwas anders: Der andere VT ist dem TE vor den Kühler gefahren. Beim Wenden und beim Spurwechsel hat der andere VT eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Hallo,

wieso sollte dies ein verbotenes Wendemanöver sein? Durchgezogene Linie. Ansonsten darf man überall wenden, wie man will, außer es ist explizit verboten.

Du hast gesehen, dass das Wendemanöver nicht ganz so gut klappt, warum hältst Du dann nicht an?

Immerhin bist Du dem anderen reingefahren und nicht er Dir. Das heißt, Du bist für diese Situation auf jeden Fall zu schnell unterwegs gewesen, denn man darf halt nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug immer rechtzeitig zum Stehen bringen kann.

Ich vermute da ganz klar auf Teilschuld mit Hauptanteil bei Dir, weil Du dem anderen reingefahren bist.

 

Grüße,

diezge

Auch eine Rechtsauffassung.

Na Gut, ich stelle mich ein bisschen deppert auf die Straße, Du kommst an, und wenn Du fast meine Höhe bist fahre ich Dir vor den Kühler, dann hole ich das Schuldbekenntnis raus das Du sofort mit Überzeugung unterschreibst.

Zitat:

denn man darf halt nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug immer rechtzeitig zum Stehen bringen kann.

Das gilt nicht bei überraschenden unvorhersehbaren Ereignissen. Eine Vorfahrtsverletzung ist eine solche Situation.

Würde dieser Grundsatz immer bestehen wäre es schon strafbar das Auto in Bewegung zu setzen.

Teilschuld maximal wenn nachgewiesen werden kann das der Unfall abwendbar gewesen wäre.

Hauptschuld nie und nimmer, das wäre Rechtverdrehung vom feinsten.

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von HTC

Habs nochmal durchdacht:

Die Schadenshöhe paßt irgendwie nicht...

30 Km/h, Gedenksekunde fällt weg, weil man die Gefahr bereits erkannt hat, beide VT sind sich dessen bewußt und trotzdem kracht es so, daß der Schaden dermaßen groß ist???

War es naß oder glatt?

Waren es doch nicht nur 30 Km/h?

Wurde der Unfall absichtlich produziert (Von Ausweichen war nie die Rede und die Schäden zeugen auch von "Nur" Bremsen)?

HTC

Hallo HTC,

es hat mich eher gewundert, dass nicht noch mehr passiert ist! Ich schwöre auf alles was mir lieb ist dass ich nur 25 - 30 Sachen drauf hatte. Nur wenn ich quasi nur noch 1 Meter von der anderen Fahrerin entfernt bin, kann ich halt leider auch nicht mehr so viel machen was bremsen angeht.

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 20:45

Also, jetzt mal die aktuelle Entwicklung der Geschichte zur Info:

Montag war der Unfall, hab den sofort beiden beteiligten Versicherungen gemeldet.

Dienstag ruft mich schon ein Fuzzi von der gegnerischen Versicherung an, er wär Gutachter und würd sich gern mein Auto ansehen. Ich sage ihm, dass ich mit der Versicherungstante am Vortag schon abgesprochen hatte, dass ich meinen eigenen Gutachter dazu nehme.

Mittwoch muss mein Auto in die Werkstatt, weil es aus dem angeschlagenen Reifen Luft verliert, ich machen gleich einen Termin für Besichtigung mit eigenem Gutachter.

Donnerstag kommt "mein" Gutachter und rät mir, einen Anwalt zu nehmen. Bin mir dessen aber nicht so sicher, bei 600 € Rechtsschutz-Selbstbeteiligung bleibt da vom Schadensersatz nicht mehr so viel übrig, oder? Außerdem sind jetzt Fragebögen von der gegnerischen Versicherung sowie von der Polizei eingegangen. Ich hasse diese Bürokratie -.-

Liebe Grüße, Lena

Zitat:

Original geschrieben von Lenny.A

[...]

3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?

[...]

Liebe Grüße,

Lena

Servus Lena!

Ich würde gerne auch mal auf deine dritte Frage eingehen.

Wie ist das gemeint? Warst du mit einem Firmenfahrzeug unterwegs?

Wenn du Privat unterwegs warst mit deinem Privatfahrzeug dann gibt es sowas nicht. Wo es sowas gibt ist z.B. bei LKW's. Bei einem Unfall bekommt der LKW Führer bzw. die Firma eine Mindestteilschuld von 25%, selbst wenn man wohl zu 100% unschuldig ist. (Hat mir heute ein LKW Fahrer erzählt)

Ob es sowas auch bei Firmenfahrzeuge gibt weiß ich nicht.

Sollte dein Fall vor Gericht gehen (Dauer bis zur Verhandlung ca. ein Jahr) kommt es darauf an wie der Richter das sieht. Ich würde fast von einer Teilschuld ausgehen. Muss aber dazu sagen das ich weder Richter noch Anwalt bin, von daher keine Ahnung.

Ich würde einfach deswegen von einer Teilschuld ausgehen weil du hättest warten können um das andere Fahrzeug los fahren zu lassen, damit dieser den weiteren Verkehr nicht behindert.

Andersrum, wenn du guten Grund gehabt hattest davon auszugehen, dass dich der andere Verkehrsteilnehmer vor lassen will und du deswegen gefahren bist, könntest du sogar mit 0% Teilschuld aus den Fall gehen. Es kommt stark darauf an wie die Beweislage bzw. die Aussagen vor Gericht der einzelnen Beteiligten/Zeugen sind.

Ein rechts vor links gibt es in solch einem Fall nicht wenn man im Gegenverkehr auf der Straße steht. Das gilt nur bei Kreuzungen wenn man sich ganz normal auf seiner Fahrspur befindet.

M.

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