Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:

Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.
Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.

Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".
Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.

Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Was meint ihr dazu?

Gruß
kryptos92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:


Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.
Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.
Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.
Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).
Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.

Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.

Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.

Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. 😉

205 weitere Antworten
205 Antworten

Der Traktorfahrer war unterwegs wie immer und dachte sich wahrscheinlich: passt.
Dein Sohn hat abgebremst, ist wohl leicht nach rechts ausgewichen und hat sich auch gedacht: passt.

Hat halt nicht gepasst. Passiert täglich. Beide nicht wirklich was falsch gemacht, aber so richtig richtig gemacht haben sie es auch nicht.

50:50, Mund abputzen, weitermachen.

Und an deiner Stelle "Tiger55" würde ich mir den Stress hier im Forum eigentlich nicht geben.
Aber unterhaltsam für den stillen Leser ist es schon.

Zitat:

mag sein, dann muss er aber auch so fahren und nicht so, als hätte er gar kein überbreites Gerät hintendran...

Ja und zwar folgendermaßen (siehe Anhang).
Oder wird das anders gehandhabt? Bei einem Grubber mit Fahrwerk wäre es klar, Reifen bleiben innerhalb der Fahrbahnmarkierungen. Hier handelt es sich mehr oder weniger um ein schwebendes Anbaugerät.
Ich frage mich halt, ob das ebenfalls innerhalb der Markierungen bleiben muss, oder auch über durchgezogene Linien überstehen darf. Wäre aber m.E. unsinnig, wenn ständig 40 cm Gerät nach rechts über die Straße hinausragen. Die Definition von "so weit rechts wie möglich" wäre demnach für den Schlepperfahrer nicht "Reifen an weißer Linie" sondern "Außenkante Grubber an weißer Linie".
Wäre interessant zu wissen.

Schlepper mit Arbeitsgerät

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:24:10 Uhr:


Meines Erachtens kann man auch nicht erwarten, dass der Traktor mit dem Reifen auf der Linie zu fahren hat. Anders als beim Pkw sind ja Anhänger oder besonders Anbaugeräte oftmals deutlich breiter als die Außenbreite gemessen an den Reifenkanten. Beim betroffenen Gespann wird der Grubber rechts und links jeweils ca. 30-40cm über das Zufahrzeug hinausragen. Die 3m Gesamtbreite müsste ja demnach das Maß sein, das der Schlepper innerhalb der Fahrbahnbegrenzungen in Anspruch nehmen darf und nicht nur die Schlepperbreite bzw. Schlepperbreite plus des Überstandes zum Gegenverkehr, oder?

Wie das Gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht genau.
Du musst damit rechnen, zB Anbaugerät: Wenn du vllt zu weit rechts bist, rasierst du die Seitenpfosten, oder entsprechend stehende Schilder und Co.

ZB Anhänger: Ganz gefährlich mit zu weit rechts. Der letzte Anhänger kann bei einem Schlenker ebenf. Leitpfosten/Schilder erwischen, oder sogar einen Graben, falls da. Das ist einem LW bei uns im Dorf passiert. Er hat das ganze Gespann in den Graben gelegt... ...vorn eine viertel Lenkbewegung, der letzte Anhänger macht daraus einen Meter oder sogar mehr.

Erhöhte Betriebsgefahr ist natürlich gegeben, bei sowas immer.
Darum brauchts als Fahrer sehr viel Erfahrung und Übersicht. Viel mehr kann er aber nicht machen. Du musst sehr, sehr viel im Auge behalten, wenns eng wird. Da muss man sich auch etwas auf den entgegenkommenden verlassen... ...sonst brauchst du nicht losfahren.

Gruß Jörg,
der in der Saison Traktor mit 2 Anhänger gefahren hat. Knappe 20m lang, 40to schwer.
Unfallfrei !! *auf Holz klopf*

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:14:34 Uhr:


Es gibt eine Zeugen: Meine Frau auf dem Beifahrersitz!

Hängt am Ende vom Richter ab, inwieweit er der Aussage deiner Frau Glauben schenkt; sie ist nunmal keine unabhängige Zeugin. Die Versicherung kann die Aussage erstmal vollkommen unbeachtet lassen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@remix schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:38:57 Uhr:


bei der Schadenregulierung ist der Halter der Geschädigte und wenn der Halter nicht der Fahrer war sind Fahrer und Beifahrer Zeugen - so gibt man das auf den Fragebögen der Versicherung an.....

Danke für die Info.
Klingt als Laie zwar merkwürdig, aber zumindest logisch.

Für mich waren bisher Zeugen, die nicht selbst gefahren sind. Wieder was gelernt.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:50:55 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:47:00 Uhr:


Hat nicht immer der Schuld, der auf der Fahrbahn des gegnerischen Fahrzeugs? Ich bekomme ja schließlich auch keine Teilschuld, wenn ein anderer Autofahrer unaufmerksam ist und auf meine Spur gerät.

so sehe ich das ja auch .. weil Fakt ist, egal wo genau der Traktor fährt, er bewegt sich IMMER aufgrund seiner Größe in der Gegenspur. Soweit ich weiss muss beim Kreis sogar eine Zulassung für das überbreite Anbauteil beantragt werden und dabei muss er eine Haftungsübernahme zusichern bei Beschädigungen im öffentlichen Raum. Der Kreis sichert sich ab ... aber diese Haftungsübernahme durch das extrem erhöhte Betriebsrisiko muss m.E. auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten. Und inwieweit ein Mitte 70jähriger überhaupt so ein Gerät noch sicher auf der Strasse bewegen kann ist ohnehin fraglich.

Ganz dünnes Eis.
Ich behaupte sogar, der alte Bauer bewegt sein Gespann sicherer als dein Junior den Audi.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:56:05 Uhr:



Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:50:55 Uhr:


so sehe ich das ja auch .. weil Fakt ist, egal wo genau der Traktor fährt, er bewegt sich IMMER aufgrund seiner Größe in der Gegenspur. Soweit ich weiss muss beim Kreis sogar eine Zulassung für das überbreite Anbauteil beantragt werden und dabei muss er eine Haftungsübernahme zusichern bei Beschädigungen im öffentlichen Raum. Der Kreis sichert sich ab ... aber diese Haftungsübernahme durch das extrem erhöhte Betriebsrisiko muss m.E. auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten. Und inwieweit ein Mitte 70jähriger überhaupt so ein Gerät noch sicher auf der Strasse bewegen kann ist ohnehin fraglich.

Ganz dünnes Eis.
Ich behaupte sogar, der alte Bauer bewegt sein Gespann sicherer als dein Junior den Audi.

Allein die Tatsache das der Trekker Fahrer OHNE seine Geschwindikeit zu verringern vorbei gerauscht ist widerlegt das schon.

Vielleicht belegt das auch, dass der Bauer wusste was er tut dein Sohn aber nicht. Aber wer belegt das? Oder wer belegt das Gegenteil?

Ein Beleg ist hier nichts für gar nichts. Nur der Unfall ist ein Beleg dafür, dass es aus irgend einem Grund nicht gepasst hat. Deswegen: 50/50.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:03:12 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:56:05 Uhr:


Ganz dünnes Eis.
Ich behaupte sogar, der alte Bauer bewegt sein Gespann sicherer als dein Junior den Audi.

Allein die Tatsache das der Trekker Fahrer OHNE seine Geschwindikeit zu verringern vorbei gerauscht ist widerlegt das schon.

Alleine due Tatsache, dass dein Junior nicht die letzten 10 bis 20cm am rechten Fahrbahnrand ausgenutzt hat widerlegt das schon.
Außerdem ist der Bauer mit dem Gespann rückwärts gefahren, und dein Junior nicht10 cm weiter rechts, weil ja zu gefährlich.
Merkst was?

Ich warte jetzt eigentlich auf den Thread, wo ein Landwirt schildert, dass ihm ein A6 auf seiner Spur entgegenkam und er nicht weiter ausweichen konnte.

Ein solcher Thread würde den exakt gleichen Verlauf nehmen...

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:06:05 Uhr:



Außerdem ist der Bauer mit dem Gespann rückwärts gefahren

😕 Und das soll jetzt bitte genau was belegen??
Das hat doch mit dem Unfall an sich nix zu tun sondern geschah hinterher.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:06:05 Uhr:



Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:03:12 Uhr:


Allein die Tatsache das der Trekker Fahrer OHNE seine Geschwindikeit zu verringern vorbei gerauscht ist widerlegt das schon.

Alleine due Tatsache, dass dein Junior nicht die letzten 10 bis 20cm am rechten Fahrbahnrand ausgenutzt hat widerlegt das schon.
Außerdem ist der Bauer mit dem Gespann rückwärts gefahren, und dein Junior nicht10 cm weiter rechts, weil ja zu gefährlich.
Merkst was?

Sorry, Ihr müsst mal richtig lesen. Der Traktor fuhr weiter (!) 70-100 Meter (ich habs nicht gemessen) ... dann hielt er an und fuhr ganz dahinten ein Stück rückwärts und den Trekker weiter nach rechts um Platz für die Autos zu machen die dann weiterhin vorbei kamen - bevor der Trekker Fahrerer dann Ausstieg.
Die offizielle Fahrbahn hört VOR Beginn der weißen Strassenbegrenzungslinie auf.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:56:05 Uhr:



Ganz dünnes Eis.
Ich behaupte sogar, der alte Bauer bewegt sein Gespann sicherer als dein Junior den Audi.

- er durfte max. 30 Km/h fahren, war das auch so ?!

Ich finde, nun ist es mal gut. Neue Erkenntnisse wird es durch Wiederholung der Standpunkte nicht geben. Von uns war auch keiner dabei. Dass beide Beteiligten in der Sache Aktien haben, ist klar. Zu welchen Anteilen, entscheiden andere. Warten wir doch mal ab, was der TE zur Schadensabwicklung berichten wird.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@remix schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:12:27 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:56:05 Uhr:



Ganz dünnes Eis.
Ich behaupte sogar, der alte Bauer bewegt sein Gespann sicherer als dein Junior den Audi.

- er durfte max. 30 Km/h fahren, war das auch so ?!

Kann irgendjemand diese Frage gerichtsfest beantworten?

Ähnliche Themen