Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:

Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.
Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.

Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".
Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.

Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Was meint ihr dazu?

Gruß
kryptos92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:


Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.
Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.
Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.
Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).
Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.

Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.

Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.

Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. 😉

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Hat nicht immer der Schuld, der auf der Fahrbahn des gegnerischen Fahrzeugs? Ich bekomme ja schließlich auch keine Teilschuld, wenn ein anderer Autofahrer unaufmerksam ist und auf meine Spur gerät.
Anhand der Bilder hätte der Audi nicht weiter nach rechts fahren können. Er hat ohne Zweifel seine Fahrspur gehalten. 50:50 würde ich hier keinesfalls akzeptieren - schon wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Traktors nicht.
Ratsam ist eine Dashcam, es bewahrheitet sich immer wieder.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:46:42 Uhr:



Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:45:07 Uhr:


... die Linie ist mit Farbe gemalt, die spürt man nicht.

Die Linien sind nicht flach auf der Strasse, es sind zwar nur wenige mm, aber bei den Niederquerschnittsreifen auf einem A6 Competition merkt man dies.

merkt man nicht, ist NUR Farbe in diesem Fall.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:47:00 Uhr:


Hat nicht immer der Schuld, der auf der Fahrbahn des gegnerischen Fahrzeugs? Ich bekomme ja schließlich auch keine Teilschuld, wenn ein anderer Autofahrer unaufmerksam ist und auf meine Spur gerät.

so sehe ich das ja auch .. weil Fakt ist, egal wo genau der Traktor fährt, er bewegt sich IMMER aufgrund seiner Größe in der Gegenspur. Soweit ich weiss muss beim Kreis sogar eine Zulassung für das überbreite Anbauteil beantragt werden und dabei muss er eine Haftungsübernahme zusichern bei Beschädigungen im öffentlichen Raum. Der Kreis sichert sich ab ... aber diese Haftungsübernahme durch das extrem erhöhte Betriebsrisiko muss m.E. auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten. Und inwieweit ein Mitte 70jähriger überhaupt so ein Gerät noch sicher auf der Strasse bewegen kann ist ohnehin fraglich.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:47:00 Uhr:


Hat nicht immer der Schuld, der auf der Fahrbahn des gegnerischen Fahrzeugs? Ich bekomme ja schließlich auch keine Teilschuld, wenn ein anderer Autofahrer unaufmerksam ist und auf meine Spur gerät.
Anhand der Bilder hätte der Audi nicht weiter nach rechts fahren können. Er hat ohne Zweifel seine Fahrspur gehalten. 50:50 würde ich hier keinesfalls akzeptieren - schon wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Traktors nicht.
Ratsam ist eine Dashcam, es bewahrheitet sich immer wieder.

Es ist nicht nachweisbar, wo sich beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision befunden haben. Ausser der Aussage, der Audi seit weitestmöglich rechts gefahren gibt es nichts, was dies stützt. Ebensowenig gibt es Beweise dafür, dass der Traktor möglichstweit rechts fuhr.

Was machst du, wenn ein dir entgegenkommendes Fahrzeug den Aussenspiegel abrasiert und du behauptest, der war auf deiner Spur... und der Andere behauptet genau das gleiche. Das wird ein 50/50, weil nichts beweisbar ist, ausser, dass eine Kolision stattgefunden hat.
Eine Dashcam ist daher ein wirkklich nützliches Utensil.

Mit einer Vollbremsung hätte man wenigstens Bremsspuren als Beweismittel, die fehlen hier und wären hilfreich.

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Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:50:55 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:47:00 Uhr:


Hat nicht immer der Schuld, der auf der Fahrbahn des gegnerischen Fahrzeugs? Ich bekomme ja schließlich auch keine Teilschuld, wenn ein anderer Autofahrer unaufmerksam ist und auf meine Spur gerät.

so sehe ich das ja auch .. weil Fakt ist, egal wo genau der Traktor fährt, er bewegt sich IMMER aufgrund seiner Größe in der Gegenspur. Soweit ich weiss muss beim Kreis sogar eine Zulassung für das überbreite Anbauteil beantragt werden und dabei muss er eine Haftungsübernahme zusichern bei Beschädigungen im öffentlichen Raum. Der Kreis sichert sich ab ... aber diese Haftungsübernahme durch das extrem erhöhte Betriebsrisiko muss m.E. auch für andere Verkehrsteilnehmer gelten. Und inwieweit ein Mitte 70jähriger überhaupt so ein Gerät noch sicher auf der Strasse bewegen kann ist ohnehin fraglich.

Ihr habt ja nun noch eine Zeugin mit der Mutter, die die verringerte Geschwindigkeit und das rechts Rüberfahren bestätigen kann. Solche Fälle sind aber immer schwierig, weil Gutachter bewerten müssen, wer wie weit rechts gefahren ist. Nur darum geht es.
Die unangepasste Geschwindigkeit des Traktors dürfte auch eine Rolle spielen. Wenn die Gegenseite abbremst, kann ich nicht mit 50 km/h und Überbreite vorbeihacken.

Ich muss mich insofern korrigieren, dass nicht der grundsätzlich Schuld ist, der auf der anderen Fahrbahn fährt. Es kommt tatsächlich auf die Möglichkeiten des Rechtsfahrens an.

Zitat:

@Leon596 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:33:43 Uhr:



Hier wird erwartet, dass das große Gespann, das dazu noch absolut schwammig fährt durch den Schwerpunkt und den Anbau, dazu eine viel schlechtere Übersicht zum Straßenrand hat das macht, was man selbst auch nicht hinbekommt.

Dreh es wie du es willst, hier ist keine Partei fehlerfrei wie du nun selbst quasi zugegeben hast.

Richtig.

Aber manche sehen eben nur Rechte und Pflichten.
Hier geht es aber um ein wenig Feingefühl, denken und mitdenken.

Wenn auf einer schmalen Straße von vorn was großes kommt, ich zB als Anfänger/Unsicherer/fremdes Auto nicht so ganz sicher bin, halte ich an. Ich verlange doch nicht sowas von dem LKW/Traktor. Mir als kleiner fällt das doch viel leichter. Rechts ran, anhalten, den großen durchlassen und fertig. Alles sicher, alles gut und nix kaputt.

Bekommste aber in manche Köppe nicht rein.
Ich fahre hier... ...egal was kommt... ...ja nicht nachgeben.

Gruß Jörg.

https://www.kanzlei-voigt.de/.../...-fuer-ueberbreite-fahrzeuggespanne

Hier ein aktuelles Urteil.. . Auch wenn hier die PKW-Fahrerin nicht das Rechtsfahrgebot achtete, sieht man daran, dass es nur darum geht. Die Quote daher bitte nicht übertragen, aber den Sinn der Rechtssprechung verstehen.

Ich kann es nur immer wieder betonen: kauft euch Dashcams. Dann besteht rechtlich zumindest die Möglichkeit, dass die Aufnahme genutzt wird. Wenn so eine Aufnahme an die eigene Versicherung geht, wird die mit der gegnerischen schon ganz anders argumentieren können - auch ohne Gerichtsprozess.

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:50:55 Uhr:


Die unangepasste Geschwindigkeit des Traktors dürfte auch eine Rolle spielen. Wenn die Gegenseite abbremst, kann ich nicht mit 50 km/h und Überbreite vorbeihacken.

Mit jedem Beitrag wird er schneller, mehr als 40 sind mit dem gezeigten Modell nicht mal drin^^

Unangepasste Geschwindigkeit ist beiden Unfallbeteiligten vorzuwerfen. Ansonsten hätte mindestens einer der beiden bis zum Stillstand abgebremst.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:58:31 Uhr:



Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:47:00 Uhr:


Hat nicht immer der Schuld, der auf der Fahrbahn des gegnerischen Fahrzeugs? Ich bekomme ja schließlich auch keine Teilschuld, wenn ein anderer Autofahrer unaufmerksam ist und auf meine Spur gerät.
Anhand der Bilder hätte der Audi nicht weiter nach rechts fahren können. Er hat ohne Zweifel seine Fahrspur gehalten. 50:50 würde ich hier keinesfalls akzeptieren - schon wegen der erhöhten Betriebsgefahr des Traktors nicht.
Ratsam ist eine Dashcam, es bewahrheitet sich immer wieder.

Es ist nicht nachweisbar, wo sich beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision befunden haben. Ausser der Aussage, der Audi seit weitestmöglich rechts gefahren gibt es nichts, was dies stützt. Ebensowenig gibt es Beweise dafür, dass der Traktor möglichstweit rechts fuhr.

Was machst du, wenn ein dir entgegenkommendes Fahrzeug den Aussenspiegel abrasiert und du behauptest, der war auf deiner Spur... und der Andere behauptet genau das gleiche. Das wird ein 50/50, weil nichts beweisbar ist, ausser, dass eine Kolision stattgefunden hat.
Eine Dashcam ist daher ein wirkklich nützliches Utensil.

Mit einer Vollbremsung hätte man wenigstens Bremsspuren als Beweismittel, die fehlen hier und wären hilfreich.

Es gibt eine Zeugen: Meine Frau auf dem Beifahrersitz!

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 10:50:55 Uhr:


so sehe ich das ja auch .. weil Fakt ist, egal wo genau der Traktor fährt, er bewegt sich IMMER aufgrund seiner Größe in der Gegenspur.

Weil immer wieder von Spuren die Rede ist: Da sind keine separaten Spuren für die beiden Richtungen auf der Straße zu sehen. Ergo: Beide Fahrer dürfen nur maximal so schnell fahren, dass sie auf der halben einsehbaren Strecke anhalten können. Und wenn der Platz eng wird, ist das dann auch zu tun.

Dein Sohn hat nicht gesehen, dass es zu eng ist und der Traktorfahrer nicht. Jeder hat also Teilschuld, weil wie so oft keiner der Sturköpfe zurückstecken wollte.

Die Aussage, dein Sohn ist so weit rechts wie möglich gefahren und hat deshalb keine Schuld, das kannst du endlich mal stecken lassen. Dein Sohn hat genauso wenig das Recht, sein Vorrang auf Biegen und Brechen durchzusetzen.

Meines Erachtens kann man auch nicht erwarten, dass der Traktor mit dem Reifen auf der Linie zu fahren hat. Anders als beim Pkw sind ja Anhänger oder besonders Anbaugeräte oftmals deutlich breiter als die Außenbreite gemessen an den Reifenkanten. Beim betroffenen Gespann wird der Grubber rechts und links jeweils ca. 30-40cm über das Zufahrzeug hinausragen. Die 3m Gesamtbreite müsste ja demnach das Maß sein, das der Schlepper innerhalb der Fahrbahnbegrenzungen in Anspruch nehmen darf und nicht nur die Schlepperbreite bzw. Schlepperbreite plus des Überstandes zum Gegenverkehr, oder?

wie schon ganz am Anfang mehrfach geschrieben wurde muss tiger55 damit rechnen, dass die gegenerische Versicherung 50:50 regulieren will;

ggf. füllt man die Fragebögen der Vers. schon zusammen mit einen RA aus, um nichts falsch zu machen; der Geschädigte Halter hat ja sogar 2 Zeugen (Fahrer und Beifahrer), allerdings alle Familie;

vielleicht bekommt Tiger55 dann 75% - aber 100% halte ich für unwahrscheinlich, auch wenn ich diese Forderung nachvollziehen kann;

nächstes mal fährt dieser Traktorfahrer dann lieber weiter rechts und erwischt etwas oder jemand anderen .....

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 15. Oktober 2020 um 11:24:10 Uhr:


Die 3m Gesamtbreite müsste ja demnach das Maß sein, das der Schlepper innerhalb der Fahrbahnbegrenzungen in Anspruch nehmen darf und nicht nur die Schlepperbreite bzw. Schlepperbreite abzüglich des Überstandes zum Fahrbahnrand, oder?

mag sein, dann muss er aber auch so fahren und nicht so, als hätte er gar kein überbreites Gerät hintendran...

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Oktober 2020 um 09:10:41 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2020 um 07:38:40 Uhr:


Ich habe eine Verständnisfrage zum Bild, das eingangs gepostet wurde.

Wie hoch hängt der Gruber üblicherweise? Kann an der Perspektive liegen, aber vom Bild sieht es so aus, als wäre er über der Höhe des Aussenspiegels. Das gäbe der ganzen Geschichte eine kleine aber feine Wendung.
Mich hätte sehr interessiert, ob am Gruber Spuren des Aussenspiegels zu sehen waren....
Warum die Scheibe kaputt sein sollte erschliesst sich mir nicht... das schafft der Spiegel nicht durch einen Aufprall mit den angegebenen Geschwindigkeiten. Dellen in der Tür lassen sich ausdrücken.

Da der A6 laut Aussage des Vaters über 2,10m breit ist, weiss er hoffentlich auch, dass er in Autobahnbaustellen nur auf der rechten Spur (hinter den LKW) fahren darf ;-).
Wie breit Kreisstrassen sind kann man nachlesen, das ist eindeutlig geregelt. Wie breit landwirtschaftliche Fahrzeuge sein dürfen ist ebenfalls reglementiert. Da man die Breite des eigenen Fahrzeugs kennen sollte, hätte der Fahrer des Audis wissen können: Das passt nicht.

Randbemerkung: Selbst der aktuelle A6 hätte dort Platz. Fahrzeugbreite 1,886m ohne Spiegel, 2,11m mit Spiegeln; Oha, der darf in Baustellen tatsächlich nur rechts fahren, wenn die mit 2,10m Breite ausgeschildert sind (Zeichen 264). Für Fahrzeug mit einem Aussenspiegel (der andere kann über dem Randstein "schweben"😉 macht das 1,998m Breite. Dazu 3m Breite des Gespanns... das passt auf 5m; nur sollte man dann Schrittgeschwindigkeit fahren.
Die Fahrbahnbegrenzung ist in den 5m Breite nicht inkludiert, da bleibt Luft.

Noch eine Randbemerkung:
Auch, wenn auf der Strasse dort 70km/h erlaubt sind, bedeutet dies nicht, dass man da 70km/h fahren soll. Gerade auf landwirtschaftlich genutzten Strassen MUSS man damit rechnen, dass hinter einer Kurve ein überbreites Gespann auf einen wartet. Da MUSS man bremsbereit sein. Ggf. kann es vorkommen, dass ein Gespann die Kurve zuerst erreicht, da MUSS man ggf. bis zum Stillstand abbremsen. Seine eigene Vorfahrt darf man nicht erzwingen. Komplett Schuldfrei kommt aus der Nummer keiner raus.

Bisschen viel Schlaumeierei, finde ich. Um Autobahnbaustellen geht es hier nicht. Diese Belehrung ist daher überflüssig. Aber wo du es erwähnt hast: Wie breit sind denn Kreisstraßen? Du weißt es ja sicher. Hatte der Traktorfahrer gar keine Pflichten? Ich lese da bei Dir nichts.

Dass beide hier Anteile am Unfall haben, hatten wir schon festgestellt. Ob jeder von uns, der jetzt so selbstsicher erklärt, wie Mr. Perfect den Unfall locker vermieden hätte, da unfallfrei durchgekommen wäre, möchte ich nicht als sicher ansehen. Hinterher sind alle schlauer. Halten wir den Ball doch mal etwas flacher und warten ab, wie die Sache ausgeht. Was man (jeder?) hätte besser machen können /müssen, hat der TE jetzt schon mehrfach lesen dürfen.

Grüße vom Ostelch

Danke (kann man leider nur einmal vergeben!). 😉

Warten wir´s ab, was hier herauskommt. Würde mich echt interessieren.

@remix
Wieso 2 Zeugen?
Dein einer Zeuge ist Unfallbeteiligter (Sohn = Fahrer) und damit nicht Zeuge.
Der einzige Zeuge ist die Mutter, die als Familienmitglied vorbelastet gewertet werden kann und deren Aussage daher nicht zählt (so weit meine Informationen).

bei der Schadenregulierung ist der Halter der Geschädigte und wenn der Halter nicht der Fahrer war sind Fahrer und Beifahrer Zeugen - so gibt man das auf den Fragebögen der Versicherung an.....

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