Schuldfrage bei Kollision auf schmaler Straße

Hallo zusammen,

es würde mich interessieren wie in folgendem Fall die Schuldfrage geklärt werden könnte:

Angenommen, auf einer schmalen Straße ohne Fahrbahnmarkierung fahren zwei engegenkommende Fahrzeuge aneinander vorbei.
Ein Fahrzeug ist aber zu weit links und die Fahrzeuge streifen sich / Spiegel werden abgerissen.

Woher kann man jetzt wissen wer zu weit links war? Solch Situationen gibt es ja ziemlich oft, in engen, zugeparkten Straßen. Wo man denkt "das war knapp".
Wenn sich beide Fahrer nicht einigen können, wird die Schuld dann einfach geteilt? Auch wenn einer offensichtlich zu weit links war? Man könnte es meistens gar nicht beweisen.

Sowas ist mir noch nicht passiert, aber es interessiert mich, weil ich nicht wüsste wie ich mich in einem solchen Fall verhalten sollte.

Was meint ihr dazu?

Gruß
kryptos92

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tiger55 schrieb am 13. Oktober 2020 um 16:05:04 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 13. Oktober 2020 um 14:50:18 Uhr:


Daher werden sich beide die Haftung in irgendeiner Form teilen müssen.
Beide müssen sich überzeugen, dass es passt. Im Zweifel erstmal anhalten und dann fährt einer langsam weiter.
Der Audi hätte langsam rückwärts fahrend, die abgeschrägte Kante hochfahren und somit noch einige Zentimeter gewinnen können.
Beide haben den Fehler gemacht weiterzufahren. Wer mit welcher Geschwindigkeit kann keiner sagen, außer der Traktor hat einen Fahrtenschreiber an Board (was ich bezweifle).
Der Traktorfahrer muss eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er ein überbreites Gerät angehängt hat und nicht darauf vertrauen, dass es schon passen wird. Ebenso hätte der Fahrer vom Audi durchaus noch einige cm nach rechts gekonnt. Eine Linie auf der Straße ist keine 3m hoher Mauer, an der das Auto zerschellt.

Zunächst anhalten wäre hier wohl besser gewesen.

Wäre der Traktor ordentlich rechts gefahren, bei seiner Seite über der Straßenbegrenzung auf dem Seitenstreifen so wie es sein soll und vor der Kurve in Schrittgeschwindigkeit wäre NICHTS passiert. Wenn ich im Gegenverkehr dem entgegen komme muss ich erstmal davon ausgehen er fährt so ... genau wie bei einer Ampel die für mich grün zeigt, dass die anderen bei rot stehen bleiben. Da mach ich ja auch keine Vollbremsung und schaue ob tatsächlich keiner bei rot fährt. Die Kollision mit dem dem Ausleger ist zu diesem Zeitpunkt wo man den Traktor sieht, ja noch gar nicht erahnbar. Man kann m.E. aus dem Fehler des Traktorfahrers (nicht weit genug rechts gefahren) meinem Sohn nicht den Vorwurf machen ER hätte noch weiter rechts gekonnt - die Fahrbahn ist 5m, 2,50 für jeden erstmal. Das Teil war so oder so in der Fahrspur meines Sohnes, das muss dem Traktorfahrer bewusst sein und dafür trägt er primär die Verantwortung. Der Einschlag am Spiegel war 10cm von der Außenkante des Spiegels weg. d.h. selbst wenn mein Sohn größtenteils auf der Linie gewesen wäre hätte er 1-2cm tuschiert. So auf den cm genau am rechten Fahrbahnrad kann doch kein Menschen fahren, das ist doch auf einer Straße außerorts völlig unrealistisch.

Nagut ... da es nicht anders geht: Du bist persönlich schuld an diesem Unfall und zwar ganz alleine. Dein Sohn konnte tatsächlich nichts dafür. Er wurde in seinem Leben von dir in Sachen Straßenverkehr so dominant konditioniert, dass er weiße Linien nicht ohne Verlust der Lebensfunktionen überfahren kann. Da führt kein Weg zurück wenn er erstmal drüber wäre. Diese Barriere hast du ihm in den Kopf gepflanzt. Wie fühlst Du dich damit? Der Traktorist konnte auch nicht weiter nach rechts. Er konnte auch nicht über den Gegenverkehr drüber hüpfen, durfte aber 3m breit sein. Hätte er angehalten, wäre dein unschuldiger Sohn trotzdem dort unschuldig reingefahren, denn es war ja kein Platz für eine Passage innerhalb der weißen Linien. Rückwärts wäre es auch nicht gegangen, denn das würde ein Nachgeben im Recht bedeuten, dessen man sich doch so sehr gewiss ist. Das geht schon aus Prinzip nicht. Auch das ist Folge der Erziehung zur strikten Durchsetzung des eigenen Rechtes. Darin liegt also der "Pfähler". Ich hoffe es hilft dir, dass nicht dein Sohn sondern Du allein schuld bist. 😉

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Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:03:12 Uhr:


Allein die Tatsache das der Trekker Fahrer OHNE seine Geschwindikeit zu verringern vorbei gerauscht ist widerlegt das schon.

Das der Traktor nicht langsamer wurde, ist eine Behauptung und sollte erstmal bewiesen werden.
Das Gehirn spielt einem da öfter einen Streich. Der Schreck, den deine Familie bekam, kann sehr gut dazu führen, dass das zu einer falschen Wahrnehmung führte.

Wenn du mit dem Alten-Bashing aufhören könntest, gelingt eine bessere Diskussion.
Möchtest du, dass wir bei deinem Sohn aufgrund seines Alters ebenfalls mit dem Bashing anfangen?
Ich denke nicht.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:15:35 Uhr:


Kann irgendjemand diese Frage gerichtsfest beantworten?

"Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 bis maximal 3,00 m benötigen keine Schwertransportgenehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Sie verkehren im internen betrieblichen Rahmen (Hof-Feld und umgekehrt).
• Ihre Geschwindigkeit ist auf maximal 30 km/h begrenzt."

....

Klick

Betrachten wir doch mal diesen Fall:

> Mein Sohn reagiert so wie viele es hier fordern:

Variante 1) Er sieht den Traktor mit Überbreite auf sich zukommen, macht eine Vollbremsung weil er möglicherweise Gefahr läuft nicht daran vorbei zu passen. Dann fährt der Trekker haarscharf an ihm vorbei und es passt dochund dann rauscht meinem Sohn hinten einer rein. Jeder würde dann behaupten warum hat der ne Vollbremsung gemacht ? Hat doch gepasst! unverhältnissmäßig reagiert, "Fahranfänger".

Variante 2) Er geht bewusst noch weiter nach rechts und kommt auf den Wulst.
Variante 2a) Trekker passt vorbei, A6 kaputte (Reifen, Stoßstange, Schweller, whatever) - auch hier: Pecht gehabt, unverhältnissmäßig reagiert, "Fahranfänger".
Variante 2b) Durch das Berühren des Wulst wird der A6 instabil und in die andere Richtung gelegt, knallt voll in den Gruber rein, Totalschaden, Verletzte etc. auch hier unverhältnissmäßig reagiert, "Fahranfänger".

Deshalb ... die Betriebsgefahr bringt der Trekker auf die Strasse und von allen Szenarien war die Variante die mein Sohn gewählt hat m.E. die Richtige. Geschwindikeit runter und bremsen (keine Vollbremsung, es war ja kein stehendes Hinderniss auf seiner Spur) und soweit rechts sich halten wie es zumutbar ist unter den gegebenen Umständen und dabei keinenfalls die eigenen Fahrsicherheit gefärden. In dem Fall mit den Reifen BIS an die Fahrbahngrenze, die AN der Linie beginnt! Weil man davon ausgehen muss der Gegenverkehrt (hier Trekker) verhält sich genauso und dann hätte es auch gepasst.

Variante 1: Der Auffahrende bekommt volle Schuld und Haftung
Variante 2a: richtig Pech gehabt, leider
b: Der Bordstein ist nicht hoch genug dafür, der Audi zu schwer (unrealistisch)

Zum Rest
Die Linie darf überfahren werden. Das ist keine Mauer.
Daher ist deine Argumentation falsch.

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Zitat:

@remix schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:21:23 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:15:35 Uhr:


Kann irgendjemand diese Frage gerichtsfest beantworten?

"Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 bis maximal 3,00 m benötigen keine Schwertransportgenehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Sie verkehren im internen betrieblichen Rahmen (Hof-Feld und umgekehrt).
• Ihre Geschwindigkeit ist auf maximal 30 km/h begrenzt."

....

Klick

Hier trifft wohl Punkt 1 des internen betrieblichen Rahmens zu, somit darf er schneller als 30 km/h fahren. Dem Landwirt kann schlecht nachgewiesen werden, dass er nicht auf dem Weg zu einem seiner Felder war...

Zitat:

@remix schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:21:23 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:15:35 Uhr:


Kann irgendjemand diese Frage gerichtsfest beantworten?

"Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 bis maximal 3,00 m benötigen keine Schwertransportgenehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Sie verkehren im internen betrieblichen Rahmen (Hof-Feld und umgekehrt).
• Ihre Geschwindigkeit ist auf maximal 30 km/h begrenzt."

....

Klick

Richtig, ich meinte eher, ob jemand gerichtsfest beweisen kann, dass der Traktor schneller unterwegs war... wie schnell war er denn nun? Gibt es eine amtliche Messung?

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:23:20 Uhr:


Betrachten wir doch mal diesen Fall:

Variante 1) Er sieht den Traktor mit Überbreite auf sich zukommen, macht eine Vollbremsung weil er möglicherweise Gefahr läuft nicht daran vorbei zu passen. Dann fährt der Trekker haarscharf an ihm vorbei und es passt dochund dann rauscht meinem Sohn hinten einer rein. Jeder würde dann behaupten warum hat der ne Vollbremsung gemacht ? Hat doch gepasst! unverhältnissmäßig reagiert, "Fahranfänger".

Die besagte ,,Vollbremsung,, wäre bei welcher Geschwindigkeit passiert ? Ich meine, so ein Traktor ist ja schon aus einiger Entfernung zu sehen. Da hält ja keiner mit 100 drauf, um dann kurz davor voll in die Eisen zu steigen.

Wenn man erkennt, dass es sehr knapp werden kann, passt man die Geschwindigkeit schon im Vorfeld nach unten an. Wenn es sein muss, bis zum Stillstand. Und hier kann man dann auch ganz langsam bis an die Wulst ranfahren, ohne, dass der Wagen Schaden nimmt. Erst recht, wenn man Fahranfänger ist.

Denn offensichtlich ist sein ,,Augenmass,, noch nicht so geschult geschweige denn, dass er bereits ein Gefühl für das Auto entwickelt hat. Sonst wäre er wirklich bis an die Wulst rangefahren und hätte nicht 20cm daneben gelegen .

Der Trecker konnte nicht weiter rüber, da Leitplanke. Der PKW schon.

Die Situation passierte in einer Rechtskurve, der Trekker war nicht schon hunderte Meter im Vorab zu sehen. Der ganze Vorgang dauerte nur wenige Sekunden. Wie gesagt, ich selbst habe es probiert gestern, selbst ich schaffe es nicht bis an den Wulst heran zu kommen solange der Wagen noch rollt. Es ist nicht auf 10-20cm abschätzbar aus Sicht des Fahrers wann man den Wulst berührt. Da die Linie nur gemalt ist spürt man die nicht. Der Trekker hätte weiter rechts gekonnt genauso wie er dann ja auch geparkt wurde. Da hat er weder Leitplanke noch Pfosten berührt und alle (außer dem Bus) kamen "normal" vorbei.

Du hast "Recht" ... 🙄

@Moorteufelchen ... Kann hier mal ein Schloß ran bis es was neues gibt?

Zitat:

@C200_bluebird schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:36:12 Uhr:



Klick

Hier trifft wohl Punkt 1 des internen betrieblichen Rahmens zu, somit darf er schneller als 30 km/h fahren. Dem Landwirt kann schlecht nachgewiesen werden, dass er nicht auf dem Weg zu einem seiner Felder war...

nein - er braucht keine Schwertransportgenehmigung wenn er nicht schneller als 30Km/h fährt und es sich um eine Fahrt des internen betrieblichen Rahmens handelt

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:54:29 Uhr:


Die Situation passierte in einer Rechtskurve, der Trekker war nicht schon hunderte Meter im Vorab zu sehen. Der ganze Vorgang dauerte nur wenige Sekunden.

Deswegen war es gut, dass dein Sohn langsamer fuhr als erlaubt.

Zitat:

Wie gesagt, ich selbst habe es probiert gestern, selbst ich schaffe es nicht bis an den Wulst heran zu kommen solange der Wagen noch rollt. Es ist nicht auf 10-20cm abschätzbar aus Sicht des Fahrers wann man den Wulst berührt. Da die Linie nur gemalt ist spürt man die nicht.

Das bedeutet aber nicht, dass es nicht machbar ist. 😉

Zitat:

Der Trekker hätte weiter rechts gekonnt genauso wie er dann ja auch geparkt wurde. Da hat er weder Leitplanke noch Pfosten berührt und alle (außer dem Bus) kamen "normal" vorbei.

Da alles innerhalb weniger Sekunden passiert ist, konnte dein Sohn gleich abschätzen wie weit der Traktor schon rechts war und noch ein Stück weiter nach rechts gekonnt hätte?

Zitat:

@remix schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:06:33 Uhr:


nein - er braucht keine Schwertransportgenehmigung wenn er nicht schneller als 30Km/h fährt und es sich um eine Fahrt des internen betrieblichen Rahmens handelt

Dein Dokument stammt aus Holland, dort gelten ggf. andere Regelungen. Ich berufe mich da lieber auf §32 der StVZO, dort ist klar nachzulesen, dass für lof-Fahrzeuge eine zulässige Breite von 3,00m gilt, ohne wenn und aber. Eine Genehmigung oder Geschw.-Reduktion ist nicht vorgeschrieben.

"Da alles innerhalb weniger Sekunden passiert ist, konnte dein Sohn gleich abschätzen wie weit der Traktor schon rechts war und noch ein Stück weiter nach rechts gekonnt hätte?"

Genau das kann er / man nicht ... wie soll man auf 40, 30, 20, 10 Meter bereits abschätzen können dass man an dem Gruber HINTER dem Trator ggf. mit dem Spiegel nicht vorbei kommt? Man sieht das Teil, aber es ist ja in dem Moment unbekannt ob es 2,70 oder gar 3 m breit ist. Deshalb ist ja erstmal anzunehmen wenn man selbst soweit als möglich und sicher rechts fährt kommt man vorbei. Wenn eine Ample grün ist mache ich auch keine Vollbremsung und bezweifle der Andere bei rot fährt doch drüber. Dafür ist auch zuviel Dynamik im Spiel, wenn der Trekker Fahrer selbst bei Passieren nochmal minimal nach rechts lenkt, scheert das Teil hinten erheblich weiter in den Gegenverkehr ein, d.h. es hätte gepasst aber durch diesen nicht vorhersehbaren Lenkeingriff des Traktorfahres genau im Moment des Passieren hat es dann nicht mehr gepasst. All diese Möglichkeiten und Eventualitäten können deshalb (so mein Verständnis) nicht zum Vorwurf und Nachteil des Schwächeren ausgelegt werden.

Um das durchzusetzen ... brauchst du einen Schluck aus der Flasche mit dem Zaubertrank vom Asterix. 🙂

Wenn man nicht abschätzen kann, ob man irgendwo nicht vorbeikommt, hält man nicht mit 40 drauf zu. Dass man darüber echt diskutieren muss...

Zitat:

@tiger55 schrieb am 15. Oktober 2020 um 12:23:20 Uhr:


(keine Vollbremsung, es war ja kein stehendes Hinderniss auf seiner Spur)

Also bei stehendem Hindernis Vollbremsung ja, aber bei entgegenkommendem Hindernis Vollbremsung nein...?

Bitte fahrt niemals in kleine italienische Bergdörfer. Da muss man teilweise mit beiden Seitenspiegeln gleichzeitig über den Steinmäuerchen fahren. Und irgendwie klappts...

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