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Schuld an einer Amtsbeleidigung

Themenstarteram 12. August 2004 um 23:11

Ja, ich weiß, das ist Junk, es kann ja auch wieder gelöscht werden, ich bin nur immer noch ganz aufgewühlt.

Ich bin heute durch die Stadt gelaufen und höre hinter mir ein Hupen. Dreh mich um und sehe zwei Kumpels von mir vorbeifahren, die sich mir bemerkbar machen wollen.

Hinter ihnen die Rennleitung.

Naja, ich geh weiter und sehe, dass sie rausgewunken werden. Als ich ankomme, komme ich direkt in eine heiße Diskussion. Meine Freunde sollen 25 Euro zahlen, weil sie in der Stadt gehupt haben. Sie sehen das natürlich irgendwie nicht ein und es ging immer heißer zu.

Naja, kurze rede langer Sinn, einer meiner beiden Freunde geht um den Wagen ( die Polizisten haben tatsächlich nach ihren Waffen gegriffen !!!! ). Er öffnet die Fahrertür beugt sich rein und drückt die Hupe, kommt zurück, drückt den Polizisten einen 50er in die Hand und sagt: Stimmt so!

Ich hab mich einfach in dem Moment totgelacht und wäre fast vor lachen gestorben.

Und jetzt machen mich meine Freunde dafür verantwortlich, dass sie eine Anzeige wegen Amtsbeleidigung am Arsch haben.

So das war meine kurze Erzählung für heute Abend

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16 Antworten

habe ich auch schon mal mitbekommen, da ging es um €10 wegen Betätigung der Hupe in der Ortschaft! Er drückte nochmal drauf und gab €20... Die Rennleitung sah es mit Humor! ;)

frag mal hier nach, hier bekommste gute tips wenn du streß hast mit den grün weißen...

http://www.radarforum.de/forum/

super aktion! :D :D

Re: Schuld an einer Amtsbeleidigung

 

Zitat:

Original geschrieben von manuu

Ja, ich weiß, das ist Junk, es kann ja auch wieder gelöscht werden,

genau das meine ich auch

Re: Re: Schuld an einer Amtsbeleidigung

 

Zitat:

Original geschrieben von Autohansel

 

genau das meine ich auch

ach nich doch. is doch lustig :)

scheisse is das ne geile aktion

also mal grundsätzlich: amtsbeleidigung gibts nicht! genausowenig wie beamtenbeleidigung oder polizistenmord!

an dieser stelle mal ein buchtipp: lexikon der populären rechtsirrtümer - zechprellerei, beamtenbeleidigung und andere juristische volksmythen (warum eltern NICHT für ihre kinder haften). ISBN Nr. 3-548-36659-7 (ullstein-verlag).

hört sich sperrig an, ist aber ganz easy zu lesen.

habs in drei tagen durchgehabt und seitdem ist das ding mein ständiger begleiter.

kostenpunkt 8,95 öre - die sich auf jeden fall lohnen.

ladet euch auch mal den anhang runter; da stehen auch ein paar interessante sachen drinne... (soll aba keine aufforderung zur randale sein!)

böses määäh auch an alle gölfer...

Zitat:

Original geschrieben von BöhseOnkelz85

scheisse is das ne geile aktion

...rrrrrrrrrrrrrrichtig! lol :D :D :D

Na da haste ja richtig tolle Freunde, wenn die Dir die Schuld dran geben!

am 13. August 2004 um 11:21

Ich versteh auch nich so ganz, warum sie dir die Schuld geben? Weil sie dich angehupt haben, oder weil du so gelacht hast?

Naja, war sicher nur vom gestrigen "Schock", bin sicher inzwischen sehen die das schon bissi anders, wenn nich - was sind das für Freunde?

Zitat:

Original geschrieben von monsterschaf

also mal grundsätzlich: amtsbeleidigung gibts nicht! genausowenig wie beamtenbeleidigung oder polizistenmord!

an dieser stelle mal ein buchtipp: lexikon der populären rechtsirrtümer - zechprellerei, beamtenbeleidigung und andere juristische volksmythen (warum eltern NICHT für ihre kinder haften). ISBN Nr. 3-548-36659-7 (ullstein-verlag).

loool, was bist du denn für einer? sicher gibs die sachen....schau doch einfach mal ins BGB oder Strafgesetzbuch....

PS: mag sein, das es bei euch im ösiland nich gilt, aber in DL schon

 

Bsp: zechprellerei:

laut gesetzt ist jeder, der im prinzip alkohol getrunken kann, nicht vertragsfähig. würde er einen saufabend inner kneipe sich anschreiben lassen, und am nächsten tag will der wirt das geld von ihm, könnte er thoeretisch sagen, das er nicht vertragsfähig war, der wirt es wusste und er so nicht zahlen brauch....

soweit richtig, jetzt gibt es dafür aber den zechprellereiparagraphen.....wär ja noch schöner.

alles nachzulesen im BGB, natürlich áuch im gut sortierten buchladen zu kaufen oder im Landkreis, stadt, gemeinde zu besichtigen :D

ist machnmal echt spannend darin zu lesen!

PPS: eltern haften gans gewaltig für ihre kinder....siehe aufsichtspflichtverletztung

Themenstarteram 13. August 2004 um 16:09

Jungs, das meinen sie doch nicht wirklich erst, dass ich Schuld sei.

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP

loool, was bist du denn für einer? sicher gibs die sachen....schau doch einfach mal ins BGB oder Strafgesetzbuch....

PS: mag sein, das es bei euch im ösiland nich gilt, aber in DL schon

 

Bsp: zechprellerei:

...

huihuihui, da hat einer zuviel barbara salesch geguckt!

aalso: mit dem strafgesetzbuch liegste schoma net schlecht, aba dafür mitm bgb total falsch!

genauer gesagt: hier greift §263 StGB "Betrug".

den tatbestand der zechprellerei gibt es in deutschland NICHT! anders ist es in der schweiz. hier gibts wirklich die "Zechprellerei" im art. 149 des SCHWEIZERISCHEN StGB.

Da kann ich noch so lange in meiner gemeinde-bibliothek suchen; ich werde nix finden!

solltest DU aber was finden, und mir das schwarz auf weiß (abgescannter text reicht) beweisen, schenke ich dir zum, äh, "dankeschön" meinen buchtipp, und 10 öre fürn kasten bier! einverstanden?

schönes määäh noch!

ps: weniger gerichtsshows gucken, mehr schulfernsehen!

vk liegt net in österreich, fallste daß mit ösiland gemeint hast, und auch net im osten in den "neuen" ländern, sondern ist neben nrw und rh-pfalz das westlichste bundesland...SAARLAND (ja, daß mitm lafontaine)!

geil;)

böse gefickt ....

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