schriftliche bestätigung gültig

Audi A3 8P

Hallo
habe heute mein auto verkauft(quasi am telefon). Gestern war der käufer von dem wagen da und heute hat er mich angerufen das er den Wagen nimmt. Ich will den Wagen jetzt abmelden und ein kurzzeitkennzeichen für die überführung(käufer holt den wagen bei mir ab) besorgen. Will halt nur sicher sein das er den Wagen abnimmt.Reicht es wenn der Käufer mir eine Mail schreibt das er den Wagen nach erfolgreicher abmeldung etc kauft.

gruß

kai

25 Antworten

hallo
also ich hätte ja wenigstens eine anzahlung verlangt
weil eine mündliche zusage ist gar nix wert

eine Email reicht nicht aus !!!
Anzahlung wäre besser gewesen bzw. ist. Da du sicher gehen kannst das er den Wagen auch nimmt.

Ansonsten würde ich nicht auf einen Kaufvertrag bauen da man da auch zurücktreten kann.
Beim Privatverkauf sage ich nur Anzahlung denn nur Bares ist wares....

Zitat:

Original geschrieben von magictrigger


eine Email reicht nicht aus !!!
Anzahlung wäre besser gewesen bzw. ist. Da du sicher gehen kannst das er den Wagen auch nimmt.

Ansonsten würde ich nicht auf einen Kaufvertrag bauen da man da auch zurücktreten kann.
Beim Privatverkauf sage ich nur Anzahlung denn nur Bares ist wares....

Das ist so nicht ganz richtig. Da es keine gesetzliche Formvorschriften für Verträge gibt, wäre auch eine fernmündliche Zusage gültig. Problematisch wäre allerdings die Beweisführung. Ich würde mir eine verbindliche Zusage mit handschriftlicher Unterschrift geben lassen. Solltest Du diese aufgrund größerer Entfernung nicht persönlich abholen können, dann soll der Käufer das Ding halt einscannen und zumailen. Das sollte voraussichtlich zur Beweisführung im Falle eines Falles ausreichen. Und außerdem würde ich den Käufer das Kurzeitkennzeichen holen lassen, wenn er die Kiste abholen will. 😉

Eine email reicht leider NIE, wie magictrigger bereits sagte!!!

Ein Fax hat hingegen eine Rechtsverbindlichkeit!

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Zitat:

Original geschrieben von input ct


Eine email reicht leider NIE, wie magictrigger bereits sagte!!!

Ein Fax hat hingegen eine Rechtsverbindlichkeit!

Deswegen soll er das Ding ja auch eingescannt verschicken!

Asooo!
War (für mich!) missverständlich ausgedrückt. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von input ct


Asooo!
War (für mich!) missverständlich ausgedrückt. 🙂

Kein Problem, dass nächste mal, male ich es (für Dich!) auf. 😁

Dangööö. 🙂
Heißt MdN etwa MeißeldieNachricht? 😕

😉

wieso musst du dich um das kennzeichen kümmern? das soll der mal schön selber bezahlen und auch auf sich versichern.

Hey ho...

als ich meinen Wagen privat verkauft und einen neuen gekauft habe, bin ich folgendermaßen vorgegangen:

Verkauf:

Käufer kam vorbei, schaute sich das Teil an, bezahlte und nahm es gleich mit; mit meinen Kennzeichen.
Im Kaufvertrag war Tag und Uhrzeit des Kaufes festgehalten, so dass bei einem Schaden alleine der Käufer hätte für den Schaden aufkommen müssen. Das Geld fürs Auto hatte ich ja schon und die Versicherung wusste auf Grund des Vertrages, dass ICH den Wagen zu dieser Zeit nicht mehr besessen habe.

Kauf:

Habe mir das Auto angeschaut und auch etwas angezahlt, weil der Verkäufer das so wollte. Kann ich nachvollziehen und ist im Grunde die einzige Möglichkeit, das Auto auch wirklich loszubekommen. Aus nem Vertrag kommt man doch immer irgendwie heraus. Ist meien Einschätzung.

Ich habe mir von meiner Versicherung eine Deckungskarte für den Abholungstag geben lassen und bin dann mit seinen Nummerschildern (Freitags) heimgefahren. Montags bin ich aufs Amt und hab alles auf mich umgeschrieben. Im Vertrag stand die genaue Uhrzeit der Fahrzeugübernahme, so dass bei einem Unfall ich der "Ansprechpartner" gewesen wäre :-)

Mit diesem Verfahren habe ich gute Erfahrungen gemacht.
Kaufverträge gibt es als Vordruck z.B. beim ADAC.
Es erspart beiden Parteien auch unnötige Kosten für z.B. Überführungskennzeichen.
Eine Anzhalung würde ICH persönlich verlangen, wobei eine solche einen potentiellen Käufer auch abschrecken kann.
Ich sag nur: Überweisen sie auf mein Western Union Konto à la mobile.de :-)

Beste Grüße und viel Erfolg,
X

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


Im Kaufvertrag war Tag und Uhrzeit des Kaufes festgehalten, so dass bei einem Schaden alleine der Käufer hätte für den Schaden aufkommen müssen. Das Geld fürs Auto hatte ich ja schon und die Versicherung wusste auf Grund des Vertrages, dass ICH den Wagen zu dieser Zeit nicht mehr besessen habe.

Das ist zwar üblich so, aber wenn ein Schäden eintritt haftet erst mal DEINE Versicherung, die auf DEINEN Namen läuft.

Im Nachhinein holt sich deine Vers. das Geld vom neuen Besitzer. Aber wenn da nix zu holen ist, bleibst Du auf dem Schaden sitzen.

So hat es mein Vers.-Mann es mir erklärt.

So´n Kurzkennzeichen ist doch die sauberste Lösung. Und wenn man sich nicht sicher ist, ob man das Auto überhaußt will, holt man die Kurzkennzeichen eben nach der Besichtigung am Ort des Verkäufers. Die Deckungskarte ist ja umsonst....

Hmmm...

ich bekam grünes Licht von der HDI... die sagten mir: kein Problem.

Gruß, X

Jo, die bei der Hotline meinte auch wäre i.O. !

Im Normalfall passiert ja auch in 99% der Fälle nix.

Nur wenn´s hart auf hart kommt, hat man nicht so dolle Karten.

Mein Dad hatte mal ein Auto verkauft und der Käufer hat es erst nach 6 Wochen umgemeldet.
Mein Vater konnte da nix machen, da die Versicherung die Ab-/Ummeldung wollte.
Ist schon ein dummes Gefühl......

Eine Email ist heutzutage genauso rechtskräftig wie ein normaler Vertrag.

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