schriftliche bestätigung gültig
Hallo
habe heute mein auto verkauft(quasi am telefon). Gestern war der käufer von dem wagen da und heute hat er mich angerufen das er den Wagen nimmt. Ich will den Wagen jetzt abmelden und ein kurzzeitkennzeichen für die überführung(käufer holt den wagen bei mir ab) besorgen. Will halt nur sicher sein das er den Wagen abnimmt.Reicht es wenn der Käufer mir eine Mail schreibt das er den Wagen nach erfolgreicher abmeldung etc kauft.
gruß
kai
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Eine Email ist heutzutage genauso rechtskräftig wie ein normaler Vertrag.
Dem stimme ich nicht zu.
Zumindest kann heute davon ausgegangen werden, dass eine Email in den Empfangsbereich (? oder wie nennt man das noch, ist schon ein paar Semester her) des Käufers kommt und er sie somit lesen "müsste".
Zumindest kannst du mittlerweile auch z.B viele Abos via email kündigen, ist da gleichzusetzen mit Fax.
Ist jetzt natürlich bei dir nochmal ne andere Liga, denke aber auch, dass du im Notfall (zumindest) etwas in der Hand hast.
Gruß
Hier mal ein paar klärende Worte zum email-"Problem":
Eine email ist ausschließlich unter gleichzeitiger Verwendung einer so genannten Signaturkarte rechtskräftig und nur auf diesem Weg nicht anfechtbar ist.
Ansonsten gilt nach wie vor, dass eine email nicht zwingend als zugestellt gilt und sie außerdem ebenso wenig zwingend von dem im Header genannten Versender stammen muss.
Solange keine anderen Authentifizierungsverfahren im SigG (Signaturgesetz) verankert sind, gilt der von mir postulierte, zweite Absatz. 😉
Wenn ich einen Abo kündige, kann ich vielleicht deutlich mehr darauf hoffen, das der angesprochene Verlag sich nicht "tricky" oder link verhält.
Gruß
Jörg
Zitat:
Original geschrieben von {OR}x-cite
Dem stimme ich nicht zu.
Mußt du ja nicht,ist trotzdem so.
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Das ich das nicht muss, stimmt.
Dass es trotzdem stimmen soll, stimmt nicht, wie dir die Vorredner, insbesondere Input CT, sehr gut beschrieben haben.
Seinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Beste Grüße, X :-)
Der käufer wird doch sicher irgendwo ein Fax schicken können.
Einfach ADAC-Kaufvertrag ausfüllen, dem Käufer schicken und zurück faxen lassen.
Dauert 1 Tag. Dann kann er abmelden und der Käufer soll selbst KK mitbringen. Die Gebühren rechnet die Versicherung dann eh an.
Es ist vielleicht schwerer per Email etwas nachzuweisen,aber rechtkräftig ist eine Mail auch ohne eine schriftliche Bestätigung.
'kay, wacken! 🙄
Eine email ist rechtsverbindlich, aber so etwas von anfechtbar wenn keine Signatur verwendet wurde, dass sie de facto nicht rechtsverbindlich ist.
Da kannst Du auch einen Brief mit Rücksendeschein verschicken, wenn der andere sagt, da waren nur Büroklammern oder Koks drin, dann hast Du zwar den Beweis, dass Du etwas verschickt hat... aber eben nicht was Du verschickt hast.
Da es heutzutage überhaupt kein Problem darstellt, eine email mit einem anderen Header zu verschicken, ist die prozessuale Rechtsverbindlichkeit gut für die Tonne.
KEIN Richter würde sich auf die Wahrhaftigkeit des Inhalts einer email stützen und nicht sofort angreifbar werden.
PS.
GSD ist das nicht mein Auto. Ich hätte schon längst 'n Fax geschickt!!! 😁
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Das ist zwar üblich so, aber wenn ein Schäden eintritt haftet erst mal DEINE Versicherung, die auf DEINEN Namen läuft.
Im Nachhinein holt sich deine Vers. das Geld vom neuen Besitzer. Aber wenn da nix zu holen ist, bleibst Du auf dem Schaden sitzen.
So hat es mein Vers.-Mann es mir erklärt.
So´n Kurzkennzeichen ist doch die sauberste Lösung. Und wenn man sich nicht sicher ist, ob man das Auto überhaußt will, holt man die Kurzkennzeichen eben nach der Besichtigung am Ort des Verkäufers. Die Deckungskarte ist ja umsonst....
Na ganz so ist es nicht. Der Versicherungsvertrag ist an die versicherte Sache, in diesem Fall das Auto, gebunden und geht mit dem Verkauf an den Erwerber über. Der Erwerber kann nun den Vertrag weiterführen oder auch kündigen. Nur macht das in der Praxis keiner. Vielmehr wird der Versicherer von der Ummeldung informiert und nimmt dieses zum Anlass den Vertrag zu stornieren. Sollte es jedoch zum Schaden kommen hat das keine Auswirkungen für den Verkäufer, da er ja durch den Verkauf auch nicht mehr Versicherungsnehmer war. Ist vielleicht etwas verwirrend, aber trotzdem logisch. Der SFR ist an die Person gebunden, der Vertrag ans Fahrzeug.