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Schneller als Richtgeschw. 130 km/h Teilschuld bei Unfall!!

Themenstarteram 12. März 2008 um 17:49

Habe heute in "meinem" A3 einen interessanten Bericht gehört.

In diesem ging es um die Mitschuld bei einem Unfall wo kein Tempolimit sondern die Richtgeschwindigkeit gilt...ja ich weiß diese Abschnitte sind selten...:p

Im geschilderten Fall ist ein Auto mit 120, um jemand einfädeln zu lassen, ruckartig auf die linke Spur. Ein anderer ist mit 160 Klamotten hinten drauf!

Der auffahrende Fahrer bekam eine Teilschuld an dem Unfall weil er über Richtgeschwindigkeit schnell war.

Als Begründung der Richter diente die erhöhte Betriebsgefahr ab Richtgeschwindigkeit.

Ein Fachanwalt sagte zu diesem Fall das dies gängige Rechtsprechung ist es sei denn man könne beweisen das der Unfall ein "unabwendbares Ereignis" gewesen sei.

Nur ist das sehr schwer.

Es müsste schon ein Astronaut direkt aus dem All vors Auto fallen so der Anwalt!! :D

Also jeder der schneller, freigegebene Strecke kein Tempolimit, als Richtgeschwindigkeit fährt ist bei einem Unfall mit einer Teilschuld von 20-50%! im Boot.

Hammer oder?

Also viel Spaß noch beim schnell fahren!

Ich glaube bei zweispurigen BAB's lasse ich den Gasfuß jetzt leichter werden.

Da gibts nämlich die heikelsten Situationen....

Grüße

Beste Antwort im Thema

@gengolf

Die Rechtssprechung regelt ja auch ganz klar die Teilschuld bei "über Richtgeschwindigkeit". Das ist unstrittig.

Ich bezweifele lediglich, dass es in der Praxis regelmässig zu solchen Urteilen kommt. Einzelfälle ganz klar.

Was denkst du, wieviel Prozent fahren über Richtgeschwindigkeit auf der BAB und wieviel fahren Richtgeschwindigkeit oder langsamer? Wenn die jetzt alle ne Teilschuld beim Crash drankriegen, dann würde genau die Hysterie entstehen, die es nebenan bei den Kollegen mit dem gelben Schild und dem 120 hm/h Limit gibt ;o)

Naja, wobei.... Schwarze Schrift auf gelben Grund, halte Abstand - bleib gesund...

Ich will nur darauf hinaus, dass es keinen logischen Grund gibt, jetzt penibel und voller Angst die 130 km/h Grenze einzuhalten. Nach dem Motto "Weil sonst muss ich ja mitblechen".

Viele Grüße

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am 13. März 2008 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von Cascada

Da könnte man sich (ausnahmsweise!!!) mal was von den Amis abgucken:

Generelles Limit auf den Highways/Interstates von 55-75 Meilen, egal ob

LKW oder Corvette. Rechts überholen inklusive. Ich hatte schon ein paarmal das

Vergnügen und muss sagen: Entspanntes Fahren. Prenzlige Situationen wie in

vorhergehenden Beiträgen beschrieben sind da sehr selten.

Ich hatte da auch schon das Vergnügen. Leider fahren die Amis noch schlimmer als die Holländer. Und auf einem 300 Meilen Trip durch nur Landschaft schläft man fast ein. Das ist gefährlicher als hier in D. Und angenehm fand ich es auch nicht wenn ein Laster einen mit 80 Meilen überholt.

am 13. März 2008 um 21:05

Zitat:

Original geschrieben von Cascada

Da könnte man sich (ausnahmsweise!!!) mal was von den Amis abgucken:

Generelles Limit auf den Highways/Interstates von 55-75 Meilen, egal ob

LKW oder Corvette. Rechts überholen inklusive. Ich hatte schon ein paarmal das

Vergnügen und muss sagen: Entspanntes Fahren. Prenzlige Situationen wie in

vorhergehenden Beiträgen beschrieben sind da sehr selten.

seh ich aehnlich... in drei wochen knapp 5000 meilen abgerissen im letzten jahr und es war echt entspannt. allerdings traegt auch die sehr kleine verkehrsdichte (zumindest ausserhalb der staedte) ihren teil zur entspannung beim fahren drueben bei. tempomat rein und los :)

 

gruesse vom doc

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