Schnell mit einem LKW Fahren?

Mercedes Nutzfahrzeuge

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.
Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

Danke fürs lesen über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bünyamin

Beste Antwort im Thema

Sorry aber alles über 3,5to darf nur 80km/h auf Autobahnen fahren!( bis auf wenige Ausnahmen)
Für die Strafen kannst du im Bußgeldkatalog schauen.

Gruß

Chris

58 weitere Antworten
58 Antworten

Zitat:

@voller75 schrieb am 17. November 2019 um 13:17:44 Uhr:


@mofatrucker
Ist dein Nick-Name so Absicht gewesen?

(tausch mal f mit t und lese schnell drüber)

kann lesen und schreiben ...meistens --weiss nicht was Du von mir willst???

OK....nicht jeder versteht mein Humor🙄

mofatrucker

mothafucker

Falsch geschrieben, Anfänger! 😁

Sam.jpg

Zitat:

@mofatrucker schrieb am 22. November 2019 um 17:32:55 Uhr:



Zitat:

@Kurpan schrieb am 18. November 2019 um 11:18:32 Uhr:


Bis 2,8t gibt es keine Aufzeichnungspflicht, gewerblich oder privat. Zwischen 2,8t und 7,5t gibt es Aufzeichnungspflicht für gewerblichen Gütertransport, für private Transporte nicht. Ab 7,5t muss allgemein aufgezeichnet werden.
Privat bedeutet: keine Geld- oder Geldwerte Einnahmen.
Gewerblich bedeutet: man wird für das Fahren in irgendeiner Form entlohnt.

wo steht das es ab 7,5 t allgmein aufgezeichnet werden muss??? bin lernwillig und würde es gere wissen

Eu Sozialvorschrifen lesen da stehts drin Ab 7,5 t zggw gibt keine Privatfahrt mehr alles muss mit Karte oder Schaublatt gefahren werden. Das Thema wurde hier im LKW Bereich aber auch schon sehr oft durchgekaut . Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@worti32 schrieb am 23. November 2019 um 08:33:57 Uhr:



Zitat:

@mofatrucker schrieb am 22. November 2019 um 17:32:55 Uhr:



wo steht das es ab 7,5 t allgmein aufgezeichnet werden muss??? bin lernwillig und würde es gere wissen

Eu Sozialvorschrifen lesen da stehts drin Ab 7,5 t zggw gibt keine Privatfahrt mehr alles muss mit Karte oder Schaublatt gefahren werden. Das Thema wurde hier im LKW Bereich aber auch schon sehr oft durchgekaut . Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Warum hat dann ein 26 Tonner Wohnmobil / Pferdetransporter keinen Fahrtenschreiber verbaut? Und dazu noch eine 100 km/h zulassung?

Weil es eben als Womo zugelassen ist und diese eben nicht Aufzeichnungspflichtig sind.

Zitat:

@Zoker schrieb am 23. November 2019 um 11:54:35 Uhr:



Zitat:

@worti32 schrieb am 23. November 2019 um 08:33:57 Uhr:


Eu Sozialvorschrifen lesen da stehts drin Ab 7,5 t zggw gibt keine Privatfahrt mehr alles muss mit Karte oder Schaublatt gefahren werden. Das Thema wurde hier im LKW Bereich aber auch schon sehr oft durchgekaut . Einfach mal die Suchfunktion nutzen.

Warum hat dann ein 26 Tonner Wohnmobil / Pferdetransporter keinen Fahrtenschreiber verbaut? Und dazu noch eine 100 km/h zulassung?

Michael ich hätte gedacht das du das gewusst hättest. Diese Fahrzeuge sind wie über mir schon beschrieben als Sonder KFZ im Fahrzeugschein eingetragen. Nicht als LKW

Das stand "Allgemein ab 7,5t zGG" klar, LKW und sonstiges muss man da klar unterscheiden, aber das ist ja dann nicht mehr allgemein 😉

OK, das "allgemein" ist missverständlich. Die Aufzeichnungspflicht und die Ausnahmen kann man nachlesen in der Verordnung (EG) 561/2006, die Ausnahmen stehen im Artikel 3.
Für Mofatrucker, Artikel 3, Absatz h lautet:
ausgenommen sind "Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden".

Moin Moin !

Zitat:

Warum hat dann ein 26 Tonner Wohnmobil / Pferdetransporter keinen Fahrtenschreiber verbaut? Und dazu noch eine 100 km/h zulassung?

Weil du dich irrst!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_12/BJNR086600005.html

Nur Womos bis 7,5 t dürfen 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. fahren.

Und sowohl das Womo als auch der Pferdetransporter müssen einen Fahrtenschreiber haben , es sei denn , sie haben ein historisches KZ.

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. November 2019 um 11:31:14 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. November 2019 um 11:31:14 Uhr:



Zitat:

Warum hat dann ein 26 Tonner Wohnmobil / Pferdetransporter keinen Fahrtenschreiber verbaut? Und dazu noch eine 100 km/h zulassung?

Weil du dich irrst!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_12/BJNR086600005.html

Nur Womos bis 7,5 t dürfen 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. fahren.

Und sowohl das Womo als auch der Pferdetransporter müssen einen Fahrtenschreiber haben , es sei denn , sie haben ein historisches KZ.

MfG Volker

Das WoMo benötigt kein EG-Kontrollgerät, allerdings ist ein eichfähiger Fahrtenschreiber erforderlich:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 25. November 2019 um 11:31:14 Uhr:



Zitat:

Warum hat dann ein 26 Tonner Wohnmobil / Pferdetransporter keinen Fahrtenschreiber verbaut? Und dazu noch eine 100 km/h zulassung?

Weil du dich irrst!

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_12/BJNR086600005.html

Nur Womos bis 7,5 t dürfen 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. fahren.

Und sowohl das Womo als auch der Pferdetransporter müssen einen Fahrtenschreiber haben , es sei denn , sie haben ein historisches KZ.

MfG Volker

Ich Irr mich nicht. Verbaut ist kein Fahrtenschreiber nur der Dummy, dazu ist hinten ein 100km/h Aufkleber mit Stempel der Zulassungsbehörde geklebt. Historisch ist das Fahrzeug auch nicht, vielleicht mal in ~25 Jahren, EZ weis ich nicht auswendig, ist aber ein Euro 6 Fahrzeug. Da der so Zugelassen wurde, und noch bei keiner HU eine Beanstandung bekam, muss das wohl irgendwie gehen. Das mit dem Fahrtenschreiber ok, da fehlt evtl. der Überblick über die Gesetzeslage, aber die 100 km/h Zulassung bekommt man nicht so einfach.

Moin Moin !

Zitat:

EZ weis ich nicht auswendig, ist aber ein Euro 6 Fahrzeug

Dann ist der ja praktisch neu.

Zitat:

Da der so Zugelassen wurde, und noch bei keiner HU eine Beanstandung bekam, muss das wohl irgendwie gehen.

Zitat:

da fehlt evtl. der Überblick über die Gesetzeslage

Deswegen hatte ich den Link beigefügt! Und da geht nun wirklich eindeutig draus hervor, dass ausschliesslich Womos bis 7,5 t zGG 100 fahren dürfen.
Älter ist die Regelung , das auch bestimmte Busse 100 fahren dürfen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html

Also ist das Schild eindeutig falsch , es sei denn , das Fzg hat eine Zulassung als KOM und erfüllt die Vorschriften , um 100 km/h fahren zu dürfen , was auch im Schein eingetragen sein muss.Aber als KOM benötigt er einen Fahrtenschreiber.

Zitat:

Das WoMo benötigt kein EG-Kontrollgerät, allerdings ist ein eichfähiger Fahrtenschreiber erforderlich:

Tja , so war das früher mal. Aber erstens schrieb ich auch Fahrtenschreiber , zweitens gibt es seit etlichen Jahren keine Fahrtenschreiber mehr , weil aufgrund der geringen Nachfrage nur noch EG-Kontrollgeräte hergestellt werden , die bekanntlich einen Fahrtenschreiber ersetzen.
Und drittens , um die Verwirrung komplett zu machen , heisst es seit einiger Zeit nicht mehr EG-Kontrollgerät , sondern ....................(denkt euch mal einen Trommelwirbel...................)

Fahrtenschreiber!

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. November 2019 um 19:41:24 Uhr:



Zitat:

EZ weis ich nicht auswendig, ist aber ein Euro 6 Fahrzeug

Dann ist der ja praktisch neu.

Ja, Parktisch neu, nur eben nicht ganz neu, 4 oder 5 Jahre alt, die ersten 3 war er in der Markenwerkstatt, jetzt bei uns. Ich weis nicht warum der eine 100 km/h Zulassung hat und keinen Fahrtenschreiber, aber er hat es. Ich hatte mich auch gewundert, nicht wirklich über den Fehlenden Fahrtenschreiber, eher über die 100 km/h Zulassung. Die 100 km/h Zulassung bekommt man nur mit Ausnahmegenemigung, das geht nicht mal so einfach, also muss es da Möglichkeiten und Ausnahmen dafür geben. Kann das sein das der mit 8 oder mehr Sitzplätzen als Bus ähnlich läuft? Würde den fehlenden Fahrtenschreiber nicht erklären, aber die 100 km/h.

Hallo,

wenn man es genau nimmt werden Wohnmobile im §57c nicht aufgeführt!

(2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei 1.
Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit einschließlich aller Toleranzen von 100 km/h (Vset + Toleranzen ? 100 km/h),
2.
Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit – einschließlich aller Toleranzen – von 90 km/h (vset + Toleranzen ? 90 km/h) einzustellen.

Somit benötigen sie ja gar keinen. Denn im Fahrzeugschein steht So.KFZ Wohnmobil und nicht LKW oder SZM....
Genau so isses ja mit den Schaustellern die keinerlei Tachograph brauchen und auch keinen Geschwindigkeitsbegrenzer!

Bei uns werden die Fahrgestelle für Wohnmobile >7,5to gebaut mit 100km/h und ohne Tachograph mit Dummy!

Gruß

Chris

Deine Antwort
Ähnliche Themen