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Schnell mit einem LKW Fahren?

Mercedes Nutzfahrzeuge
Themenstarteram 16. November 2019 um 1:39

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.

Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

 

Danke fürs lesen über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bünyamin

Beste Antwort im Thema

Sorry aber alles über 3,5to darf nur 80km/h auf Autobahnen fahren!( bis auf wenige Ausnahmen)

Für die Strafen kannst du im Bußgeldkatalog schauen.

Gruß

Chris

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Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 16. November 2019 um 12:36:37 Uhr:

Zitat:

@Bunyamin361 schrieb am 16. November 2019 um 02:39:47 Uhr:

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.

Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

1. Ja Privat zulassen ist möglich, aber nur weil er keinen Fahrtenschreiber hat, bedeutet das nicht das man so schnell fahren kann wie man will, dafür sorgt bei neuen (Wobei neu auch nicht ganz so zutreffend ist, ab ca.1990) Autos der Begrenzer.

2. Ab 15Km/h drüber gibt es beim LKW Punkte, also 95Km/h maximal ohne Punkte.

Ab 2001 war Geschwindigkeitsbegrenzer Pflicht.

Wie ich schon geschrieben habe wird in der Regel 95 Km/h gedudet. Bei mehreren Spitzen 95 Km/h ist man mit 25 Euro dabei.

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 16. November 2019 um 10:22:51 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. November 2019 um 08:57:16 Uhr:

...mal als Beispiel der Blick auf Tacho und Drehzahlmesser eines MB Actros 1844 Lowdeck (Hinterreifen 295 / 55 R 22,5).

Bei 90km/h sinds 1.400 U/min... bei 2500U/min, also am Beginn des roten Bereichs: 90 / 1400 * 2500 = 160km/h

... je nach gewünschter Geschwindigkeit müßte man schon etwas an Getriebe, Hinterachsdifferential oder der Reifengröße drehen um eine passende Übersetzung zu erreichen.

In der Firma gabs einen Volvo FH13... das war eine Drehorgel, der hatte bei 90km/h schon fast den kompletten Drehzahlbereich ausgenutzt. Vermutlich hatten se da aus einer Standard-Zugmaschine ohne größere Eingriffe wie ein anderes Getriebe / andere Getriebeübersetzung und / oder andere Übersetzung des Differentials an der HA eine Lowdeck-Maschine gemacht, indem se einfach kleinere Reifen draufgeschraubt und die Luftfederung nach unten korrigiert haben.

Ab Bj. 2001 sind Geschwindigkeitsregler Pflicht. Wenn Du am Getriebe und Hinterachsdifferential manipulierst wird nach der nächsten Kontrolle sicher der Staatsanwalt auf Deiner Matte stehen. :D:D

...erst Hirn einschalten, sinnerfassend lesen und dann schreiben... von Manipulation war nie eine Rede. Du kannst Getriebe, Hinterachsen und Reifen tauschen, also an der Übersetzung rumdrehen so lange du viel du willst und so lange das Zeug zusammenpaßt bzw. du das Zeug auch in Kombination von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen bekommst und -Achtung jetzt wirds wichtig- so lange du danach den Tachographen & Begrenzer gem. §57b prüfen bzw. entsprechend einstellen läßt.

Bei dem FH13 wurden außerdem kleinere Reifen aufgezogen um mit der Höhe hinzukommen d.h. mit der alten Einstellung des Tachographen / Begrenzers wäre der effektiv erheblich langsamer gefahren... daher hat der nach der korrekten Einstellung von Tachograph & Begrenzer §57b eben sehr hoch gedreht... ne Drehorgel eben. Is halt Pfusch ohne Anpassung der Getriebeübersetzung nur die Reifengröße zu ändern.

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. November 2019 um 14:24:38 Uhr:

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 16. November 2019 um 10:22:51 Uhr:

 

Ab Bj. 2001 sind Geschwindigkeitsregler Pflicht. Wenn Du am Getriebe und Hinterachsdifferential manipulierst wird nach der nächsten Kontrolle sicher der Staatsanwalt auf Deiner Matte stehen. :D:D

...erst Hirn einschalten, sinnerfassend lesen und dann schreiben... von Manipulation war nie eine Rede. Du kannst Getriebe, Hinterachsen und Reifen tauschen, also an der Übersetzung rumdrehen so lange du viel du willst und so lange das Zeug zusammenpaßt bzw. du das Zeug auch in Kombination von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen bekommst und -Achtung jetzt wirds wichtig- so lange du danach den Tachographen & Begrenzer gem. §57b prüfen bzw. entsprechend einstellen läßt.

Bei dem FH13 wurden außerdem kleinere Reifen aufgezogen um mit der Höhe hinzukommen d.h. mit der alten Einstellung des Tachographen / Begrenzers wäre der effektiv erheblich langsamer gefahren... daher hat der nach der korrekten Einstellung von Tachograph & Begrenzer §57b eben sehr hoch gedreht... ne Drehorgel eben. Is halt Pfusch ohne Anpassung der Getriebeübersetzung nur die Reifengröße zu ändern.

Jetzt paße gut auf, Du Schlaumeier und schalte Deine Ganglienzellen ein bevor Du jemand als blöd hinstellen möchtest. Es war in dem Beitrag des Kollegen nicht die Rede von Abnahme gemäß § 57 und meine Antwort bezog sich auf Manipulation der Plombe.

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 16. November 2019 um 10:53:59 Uhr:

 

Ab 3,5 Tonnen sind Fahrtenschreiber Pflicht ...

Das stimmt nicht.

Es gibt Ausnahmen von der Pflicht.

Wenn du nicht aufzeichnungspflichtig bist brauchst auch kein Aufzeichnungsgerät.

Deshalb haben wir auch schon welche ausgebaut - und zwar völlig legal!!

Zitat:

@MAN-Elektriker schrieb am 16. November 2019 um 15:50:07 Uhr:

Zitat:

@Der-Meidlinger schrieb am 16. November 2019 um 10:53:59 Uhr:

 

Ab 3,5 Tonnen sind Fahrtenschreiber Pflicht ...

Das stimmt nicht.

Es gibt Ausnahmen von der Pflicht.

Wenn du nicht aufzeichnungspflichtig bist brauchst auch kein Aufzeichnungsgerät.

Deshalb haben wir auch schon welche ausgebaut - und zwar völlig legal!!

Dann sage mir, wann und unter welchen Voraussetzungen Du nicht aufzeichnungspflichtig bist.

Bei Womos weiß ich es, aber ich rede vom normalen Betrieb eines Kfz über 3.5 Tonnen.

Hier mal ein paar Beispiele, die (zumindest teilweise) ausgenommen sind:

- Kehrmaschinen

- Milchsammelfahrzeuge

- Feuerwehr

- THW

- Stadt und Landkreis

- "Handwerkerregelung"

- u. v. m.

Zitat:

@MAN-Elektriker schrieb am 16. November 2019 um 18:21:09 Uhr:

Hier mal ein paar Beispiele, die (zumindest teilweise) ausgenommen sind:

- Kehrmaschinen

- Milchsammelfahrzeuge

- Feuerwehr

- THW

- Stadt und Landkreis

- "Handwerkerregelung"

- u. v. m.

Das ist doch jedem klar, daß solche Kfz´s nicht die Verpflichtung haben, aber wir haben von normalen privaten und gewerblichen Betrieb gesprochen.

Zitat:

@Bunyamin361 schrieb am 16. November 2019 um 02:39:47 Uhr:

also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

Bünyamin

Erstaunlich wie fleißig hier noch geschrieben wird, wo doch ersichtlich ist, daß der Bub

noch in der Fahrschule sitzt:rolleyes:

Zitat:

@voller75 schrieb am 16. November 2019 um 19:26:17 Uhr:

Zitat:

@Bunyamin361 schrieb am 16. November 2019 um 02:39:47 Uhr:

also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

Bünyamin

Erstaunlich wie fleißig hier noch geschrieben wird, wo doch ersichtlich ist, daß der Bub

noch in der Fahrschule sitzt:rolleyes:

Aus diesem Grund wird ja geschrieben damit er schon vorher weiß was auf ihm zukommt, bevor er auf die Allgemeinheit losgelassen wird. :D:D

Mittlerweile ist sogar so,wenn man dauerhaft mit Tempomat 85 km/h fährt wird das geahndet.

Den in Deutschland gilt 80 km/h auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen mit Baulicher Trennung.

7,49 t dürfen auch auf Landstraßen 80 km/h fahren.

Und die Kontrollorgane sind heute sehr gut geschult und können dir Problemlos nach weisen solltest du dauerhaft den Tempomat zb auf 85 oder schneller gesetzt haben.

Hier kann dir Vorsatz daraus gemacht werden.

Und dann geht die Strafe x 2.

Spitzen sind erlaubt aber alles was über 5 Spitzen über den Tag hinaus geht ,und hier sind 95 km/h durch aus machbar

gilt als unglaubwürdig.

Ich habe es am eigenen leib erfahren dürfen,und hab hier viel Lehrgeld bezahlt.

Seit dem gilt für mich 80km/h auf der Bahn der Chef zahlt es in der Regel nicht bzw du selbst als Privatfahrer zahlst wenn es dumm läuft Doppelt als Fahrer und Halter.

Also ab 01.10.2001 war der Geschwindigkeitsbegrenzer ab 12to. Pflicht, vorher war der Begrenzer ab 15 oder 18to. Pflicht und das seit 1992 oder 1993. Da kann ich mich noch gut dran erinnern als wir die ersten eingebaut haben!

Zudem sind 80km/h die max. Geschwindigkeit und selbst bei 90km/h kannst ein Ticket bekommen!

Schausteller sind auch befreit von der Aufzeichnungspflicht!

Gruß

Chris

am 17. November 2019 um 10:59

hallo ihr lieben Mitteilungspflichtigen

ist doch schön wenn jemand nachts Langeweile hat und solche Diskussionen auslöst über ein Thema was durch klare Gesetze und Verordnungen beantwortet werden kann.

Ich bin der Meinung das Nutzfahrzeuge größer als 3,5 to gottseidank mit Geschwindigkeits- begrenzer sind, schon der Verkehrsdichte geschuldet. Ansonsten gibt es für die private Nutzung und den o.g. Nutzungen keine Aufzeichnungspflicht also braucht wenn vorhanden auch keine Fahrerkarte gesteckt werden.

@mofatrucker

Ist dein Nick-Name so Absicht gewesen?

(tausch mal f mit t und lese schnell drüber)

Bis 2,8t gibt es keine Aufzeichnungspflicht, gewerblich oder privat. Zwischen 2,8t und 7,5t gibt es Aufzeichnungspflicht für gewerblichen Gütertransport, für private Transporte nicht. Ab 7,5t muss allgemein aufgezeichnet werden.

Privat bedeutet: keine Geld- oder Geldwerte Einnahmen.

Gewerblich bedeutet: man wird für das Fahren in irgendeiner Form entlohnt.

am 22. November 2019 um 16:32

Zitat:

@Kurpan schrieb am 18. November 2019 um 11:18:32 Uhr:

Bis 2,8t gibt es keine Aufzeichnungspflicht, gewerblich oder privat. Zwischen 2,8t und 7,5t gibt es Aufzeichnungspflicht für gewerblichen Gütertransport, für private Transporte nicht. Ab 7,5t muss allgemein aufgezeichnet werden.

Privat bedeutet: keine Geld- oder Geldwerte Einnahmen.

Gewerblich bedeutet: man wird für das Fahren in irgendeiner Form entlohnt.

wo steht das es ab 7,5 t allgmein aufgezeichnet werden muss??? bin lernwillig und würde es gere wissen

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