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Schnell mit einem LKW Fahren?

Mercedes Nutzfahrzeuge
Themenstarteram 16. November 2019 um 1:39

Hey freunde, ich bin neu hier auf dem forum fangen wir gleich mit meiner frage an.

Könnte man einen LKW auf sich privat zulassen also auf 7,49t dann bräuchte man ja theoretisch keinen fahrtenschreiber mehr, also könnte man dann schnell mit nem lkw fahren so lange man nicht geblitzt eird oder?

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

 

Danke fürs lesen über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Bünyamin

Beste Antwort im Thema

Sorry aber alles über 3,5to darf nur 80km/h auf Autobahnen fahren!( bis auf wenige Ausnahmen)

Für die Strafen kannst du im Bußgeldkatalog schauen.

Gruß

Chris

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Moin Moin !

Schön , das das geklärt wäre! Nur ging es hier gar nicht um einen Geschwindigkeitsbegrenzer!

Zitat:

Bei uns werden die Fahrgestelle für Wohnmobile >7,5to gebaut mit 100km/h und ohne Tachograph mit Dummy!

Ist ja auch möglich! Nur darf man in D so nicht fahren! Die StVO und StVZO sind nationale Vorschriften!

Zitat:

Ich weis nicht warum der eine 100 km/h Zulassung hat und keinen Fahrtenschreiber, aber er hat es

Da ist ganz einfach etwas schief gelaufen! Fehler sind dazu da, um gemacht zu werden!

MfG Volker

am 15. Dezember 2019 um 17:22

Hallo um das alles noch einmal auf links zu drehen eine kurze Geschichte aus dem täglichen Leben. Dieses Jahr 2019 habe ich zweimal erlebt wenn ausgemusterte 18 T SZM oder 2546 BDF Fahrzeuge durch Händler abgeholt wurden

diese Fahrer keine Fahrerkarte gesteckt haben und auf Nachfragen das wohl nicht brauchen , wie ist das dann zu verstehen??

Wenn die Roten Nummer bzw Überführungskennzeichen benutzt werden, braucht man keine Karte zu stecken. So wurde es mir erzählt, als ich einen Neuen MAN in Salzgitter vom Werk überführt habe. Erst wenn das Fahrzeug angemeldet ist, muss die Karte rein. Denke, das das bei Gebrauchten auch so sein wird.

...vermutlich berufen die sich auf nachfolgende Auszüge aus der FPersV und Verordnung (EG) Nr. 561/2006... aber da sind explizit nur Neufahrzeuge in der Überführung aber keine Gebrauchtfahrzeuge, die überführt werden genannt.

§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr FPersV ( Fahrpersonalverordnung )

(1) ...

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf

1. Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind,

2. Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe b bis i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genannt sind,

...

Verordnung (EG) Nr. 561/2006

...

Artikel 3

...

b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h;

c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer an­gemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht un­terliegt;

d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Not­fällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden;

e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;

f) spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;

g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahr­ten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;

h) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung ver­wendet werden

Zitat:

@Markus1181 schrieb am 15. Dezember 2019 um 19:13:01 Uhr:

... Denke, das das bei Gebrauchten auch so sein wird.

Irrtum, Markus, bei gebrauchten Fahrzeugen trifft diese Ausnahme nicht zu.

gast356 hat´s rictig gestellt und den dazu gehörigen Link auch gleich mit angeführt.

...was da aber mal geprüft werden müßte bzw. der Gesetzgeber mal eindeutig sagen müßte wäre die Situation, wie das läuft, wenn ein Fahrzeug beim vorherigen Unternehmen per Unternehmeskarte abgemeldet wurde, aber noch von keinem nachfolgenden Unternehmen angemeldet wurde.

Ist es bei einem Fahrzeug bzw. einem Tachographen, der nicht per Unternehmenskarte auf ein Unternehmen angemeldet wurde überhaupt möglich (technisch) eine Fahrerkarte zu stecken und wie sieht es da bzw. wer ist da für die Archivierung der Daten zuständig?

Genau genommen müßte das Fahrzeug bzw. der Tachograph ja sonst mit einer Unternehmenskarte des Überführungsunternehmens auf die roten Kennzeichen aktiviert werden und es müßten später die Daten auch entsprechend ausgelesen / mind. 1 Jahr archiviert werden.

Technisch Möglich ist es, frag mich aber nicht wie das mit dem Archivieren ist. Aber wenn du es richtig machen willst, musst du vor der ersten Fahrt die Unternehmerkarte stecken und das Fahrzeug auf das Unternehmen registrieren, egal ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht.

So müsste es korrekt sein, Zoker, - auch wenn´s umständlich ist bzw. nicht wirklich praktikabel, z.B. wenn der abholende Fahrer nicht die Unternehmerkarte dabei hat (die ja nicht in den Händen eines Fahrers sein soll).

...fraglich ist aber auch, wie das mit dem amtl. Kennzeichen läuft. Da brauchste ja ne "§57b-Fachwerkstatt" dazu um das entsprechende amtliche Kennzeichen im Tachographen zu ändern.

Wurde der LKW abgemeldet muß das alte Kennzeichen ja raus und entweder keines oder das rote Kennzeichen rein... ich habe den schweren Verdacht der Gesetzgeber hat da wieder mal etwas nicht bis zu Ende bedacht.

@motorina ... ich hab schon gehört, dass eigentlich jeder Fahrer im Fernverkehr eine Unternehmenskarte dabei haben sollte, falls er im Pannenfall mit einer Miet-Zugmaschine weiterfahren muß... also eben um ggf. eine Miet-Zugmaschine aufs Unternehmen aktivieren zu können.

Jeder Fahrer soll eine Unternehmerkarte mit dabei haben?:confused:

Oh, das ist mir jetzt neu, gast356.

Aber auch kein Wunder: Ich bin ja inzwischen endgültig raus aus diesem "Geschäft"

(habe Module+Fahrerkarte nicht mehr verlängern lassen).

Aber wie soll das funktionieren bei einer großen Flotte, die oft eine oder mehrere Wochen nicht im Büro vorbeikommen können.

...das weiß ich auch nicht... ich mache nur den Fuhrpark bei einer größeren Baufirma, da hab ich eine Unternehmenskarte beim Auslesestick bei mir im Büro liegen und die zweite liegt bei ght (https://www.ght.de/), damit sie einen in einer weiter entfernten NL stationierten 7,5to.-LKW per DLD wide range-Lösung auslesen können.

Mit den Fahrern, die nicht im Büro vorbeikommen... die können die Karten + Fahrzeuge entweder bei irgendwlechen NL von TÜV, Dekra oder anderen Anbietern auslesen lassen und die Daten per Internet nach Hause schicken lassen oder eben die von mir erwähnte Lösung mit einem im Fahrzeug verbauten Zusatzgerät... der Tachograph und eine gesteckte Karte werden ausgelesen und per SIM-Karte (also per "Handy-Netz") zu nem Zentralserver des Anbieters geschickt.

Der wiederum schickt die Daten über einen installierten Client z.B. zu mir auf meinen Computer in der Firma und ich kann diese Dateien ins Archivierungsprogramm importieren... is ganz praktisch, kost halt ca. 10-12,-€ pro LKW und Monat.

Gut mit der Unternehmenskarte... Pannen bei denen ein Miet-Ersatzfahrzeug benötigt wird sind halt schwierig zu managen... ggf. muß halt einer mal ein paar hundert km fahren um die Karte aus einer Niederlassung der Firma zum Pannenort zu bringen... aber große Speditionen werden das bestimmt anders managen, indem se z.B. gleich einen anderen LKW oder einen Subunternehmer schicken.

PS: ... einen gültigen CE sogar mit 95 hab ich aber :-)

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 16. November 2019 um 08:39:57 Uhr:

Zitat:

2 Frage: Wie schnell kann ein LKW auf der Autobahn fahren wen man bußgeld in auf nimmt (nur vußgeld keine punkte).

Im Normalfall 90km/h, weil dann der Geschwindigkeitsbegrenzer einsetzt.

Wer natürlich daran rumdreht, tja, dann ist die Höchstgeschwindigkeit abhänig von Motorleistung und der Gesamtgetriebeübersetzung. Normale Fernverkehrs LKWs schaffen aber Problemlos 120km/h und mehr.

Manche Renn/Ralleytrucks laufen 160+

Stimmt, ich kenne noch Zeiten, wo es Begrenzer noch nicht gab. Bei meinem MAN 361 F80 klappte bei 110 kmh das Gaspedal runter. Ein Luftzylinder im Gasgestänge war dafür verantwortlich. Den durch ein festes Gestänge ersetzt ging's auch schneller. Nur ging's mit dem Tacho nicht weiter Gruß Reinhard

Wenn der Tacho auf kein Unternehmen angemeldet ist, dann kann doch jeder die Daten auslesen.

Das heisst:

- solange kein Unternehmen angemeldet ist sind die Daten frei.

- wird eines angemeldet dann brauchst auch die entsprechende Unternehmerkarte für die Daten AB Anmeldung

- wird das Unternehmen wieder abgemeldet sind Daten die neu hinzukommen wieder für alle frei

- natürlich sind nur die Daten frei von der Zeit in der kein Unternehmen angemeldet war

Also sollte es kein Problem darstellen wenn mal kurzfristig ein Mietfahrzeug benötigt wird.

Soweit ich weiß, musst du bis 7,5 Tonnen wenn du privat fährst keine Fahrkarte haben. Ich hatte mal von der Vermietung sixx am Wochenende einen 7 halbtonner gemietet, die klare Aussage vom Vermieter war, dass keine Fahrerkarte benötigt wird. Klingt auch logisch wie viele leihen sich ein Umzugsauto die keine Fahrkarte haben. Haben besten ist es, bei der BAG nachfragen oder gleich mal auf dessen Hompage versuchen etwas zu finden.

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