Schneeketten - Problem
Hallo ins Land!
Ich habe da so ein Problemchen bezüglich meiner Schneeketten...
zur Vorgeschichte:
Ich wohne in Wuppertal und wir waren echt böse eingeschneit. Für mein altes Fahrzeug hatte ich zum Anfahren, Ein- und Ausparken etc. Schneeketten. Für unseren Sir Horst wollte ich halt auch welche haben und habe (scheinbar zu unbedacht) welche bei "dem großen online-Auktionshaus" gekauft.
- Nagelneue,Originalverpackte Schneeketten
- passend für alle PKW
- passend für folgende Reifengrößen
- 195/65 R 15
- Freigabe nach Ö-Norm V5117:1996 und V 5119:1996
- Alle weiteren Reifengrößen sind auf Anfrage lieferbar
- echte Standmontage ohne Vor-und Zurückfahren
Die Ketten funktionierten eigentlich sehr gut, kam immer gut durch. Sie wurden immer ordnungsgemäß aufgezogen, nur auf geschlossener Schneedecke genutzt und das insgesamt etwa sechs bis acht mal.
Am 27.12. dann fuhr ich aus meiner Parklücke heraus und wollte etwa 300m später auf einem Tankstellengelände die Ketten wieder abnehmen. Hierbei stellte ich fest, dass sich eine der Ketten, welche um das Rad herum führen sollten, abgerissen war und (natürlich) meinen Kotflügel mit lauter "Katschen" versehen hat.
Naja, was solls, die Ketten sind ja noch keine 3 Wochen alt... schreib mal den Verkäufer an..
Jetzt zum Problem:
Der Verkäufer leht aus folgenden Gründen eine Reklamation ab
"...daß die Reklamation mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% abgelehnt werden wird..."
"...Das Problem ist, daß Ihr Auto ein Caddy ist und dieser halt nicht als PKW gilt, sondern afugrund des hohen Gesamtgewichtes, als ein Transporter und für diese Farhzeuge gibt es extra verstärkte Ketten (welche wir auch auf xxx angeboten haben)
Auch in ihrem Fahrzeugschein steht eindeutig "Mehrzweckfahrzeug" und nicht "Pkw".
Ich kann die Ketten gerne zum Hersteller schicken, kann ihnen aber jetzt schon sagen, daß ausser Kosten nix dabei rumkommen wird...
mfg xxx"
Also:
- mein Caddy wiegt laut FZ Schein irgend etwas zwischen 1,412t - 1,639t (Ein VW Golf wiegt laut VW Homepage irgendwas um die 1,217 t -> mit 4 Personen besetzt also etwa so schwer wie mein Caddy)
- im FZ Schein steht was von "FZ zur Personenbeförderung" und "8 Sitzplätze" und "Mehrzweckfahrzeug"
Ich würde jetzt gerne etwas passendes zurück schreiben, will mich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Was würdet ihr raten? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Beste Antwort im Thema
Schon mal daran gedacht einen Rechtsverdreher aufzusuchen? Das Vorsprechen ist in aller Regel kostenfrei.
19 Antworten
Steht auf der Schneekettenverpackung der Hersteller und ein max. PKW-Gewicht drauf,
eventuell die Angebotsseite des Verkäufers ausdrucken.
Du kannst dich ja beim Hersteller mal erkundigen,
ob die Kette für dein Fahrzeug zulässig ist,
bevor du deinen Verkäufer etwas zurückschreibst.
Hast du die ihh-bääh Nr. bzw. einen Link dazu?
Viktor
Die Artikelnummer lautet: 220705393933
link wäre HIER
ein Maximalgewicht ist mir jetzt nicht aufgefallen...ich hab die Packung aber schon da hin geschickt 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Gr0tten0lm
...im FZ Schein steht was von "FZ zur Personenbeförderung" und "8 Sitzplätze" und "Mehrzweckfahrzeug"
Statt Mehrzweckfahrzeug seht da im meiner Zulassungsbescheinigung 'Kombilimousine', das kann also schon mal nicht das eigentliche Problem sein. Die Frage ist mMn eher, wie qualitativ hochwertig Schneeketten für unter 30 Euro Kaufpreis grundsätzlich sein können...😉.
Ja, die Sache mit den 30 Euro ist nicht ganz von der Hand zu weisen, gebe ich zu, war doof.
Aber:
Wenn ein Caddy mit mir drin etwa 1,5t wiegt und die Reifengröße 165/65 R15 hat und z.B. ein VW Golf mit voller Besetzung und gleicher Reifengröße auch so viel wiegen würde, dann müßte es doch absolut Wurst sein, was für ein FZ Typ mein Auto ist. Geht doch nur ums Gewicht.
Meine Schwiegereltern haben eine Lkw-Zulassung bei ihrem 1.4er Caddy, bei mir steht "Mehrzweckfahrzeug" und scheinbar gibt es auch "Kombilimousienen"
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Moin aus Hagen / Westfalen,
also hier war das Wetter nicht minder habe keine Ketten gebraucht.
Gut aber je nachdem wo Du in Wuppertal wohnst blieb Dir nichts
anderes übrig - Denke da an Region Cronenberg/Ronsdorf usw. .
Also ich habe gute Erfahrung gemacht wenn man vorher den Hersteller
der Ketten kontaktiert. Aber auch im Problemfall würde ich den Hersteller
direkt ansprechen, zumindest wird man versuchen Dir zu helfen -
Rep.-Kosten teilen oder ähnliches.
Grüße aus Hagen
Limetty ( Gebürtig aus Elberfeld)
Also meiner Meinung nach (aber die ist nur die eines juristischen
Laien) hast Du nach dem Kauf den Anspruch auf eine einwand-
freie Ware. Wenn Du die Schneekette vorschriftsgemäß verwen-
det hast (und daran wird alles hängen...) und sie sofort kaputt
geht, dann muss Dir Dein Händler (und nicht der Hersteller), das
Ding ersetzen.
Guck mal hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599&ccheck=1
oder hier:
http://www.2sound.de/...ied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung.html
und hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Bei Dir kommen aber ja auch noch die Schäden am Auto hinzu!
Wie teuer wird das denn? Denn wenn da mit mehreren hundert
Euronen für Lack etc. zu rechnen ist, lohnt es sich vielleicht die
Sache mal mit einem Anwalt zu beraten - oder einfach mal bei
der eigenen Kasko anfragen, welches Vorgehen die vorschlagen,
denn in deren Interesse ist es ja auch, dass sie die Kosten nicht
tragen sollen - und die haben ja juristische Kompetenz...
Halt uns mal hier auf dem Laufenden, wie das bei Dir weitergeht!
Ja, wie teuer das wird weiß ich noch nicht, ich versuch mal ein Bild dranzuhängen....
Wollte damit zu einem Lack - Doktor gehen, oder den Schrauber meines Vertrauens fragen (Für den Fall, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe, andrenfalls geht es zu den Freundlichen)
Wollte in der Sache auch mal meine Versicherung anschreiben, das ist die Huk24.de, mal gucken was daraus wird 😁
EDIT:
Habe übrigens mal meinen Caddy so gut es geht im Knofigurator bei VW nachgebaut, das Ergebnis:
Leergewicht mit Fahrer 1592 kg.
Dann einen VW Golf in einer Schlagmichtot-Konfiguration, Ergebnis:
Leergewicht ohne Fahrer 1217 kg.
Also wennich das mal so vergleiche und quasi in den Pseudo-Golf mich, meine Frau und meine Schwiegereltern packe, dann wäre das gleich schwer. Und solche Fahrzeuge werden als Pkw zugelassen.
sers,
ich glaube der verkäufer wird "gewinnen" denn auf das gewicht des fahrzeug kommt es bei ketten immer an. nicht umsonst geben die großen hersteller für verschiedene segmente (LLKW,4x4,PKW usw.) unterschiedliche ketten auf den markt.
wenn der käufer sich vor dem kauf nicht erkundigt, hat er leider pech gehabt. habe meine bei rud gekauft nachdem ich deren "berater" gefragt habe 😉
denn das gewichtsproblem gab es auch beim T4 damals.
Zitat:
Original geschrieben von hardcore_t4
... nachdem ich deren "berater" gefragt habe...
Das ist aber ein lustiger 'Berater', da gibt´s den Caddy als 1,4 TSI...😁😁😁.
sehr amüsant, in der tat. da habe ich im herbst gar nicht drauf geachtet oder er war da noch ned drin.
aber zumindest kann sich der käufer dnn darauf berufen 😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Gr0tten0lm
Am 27.12. dann fuhr ich aus meiner Parklücke heraus und wollte etwa 300m später auf einem Tankstellengelände die Ketten wieder abnehmen. Hierbei stellte ich fest, dass sich eine der Ketten, welche um das Rad herum führen sollten, abgerissen war und (natürlich) meinen Kotflügel mit lauter "Katschen" versehen hat.
Hast du (Themenstarter) während der Fahrt nix davon gehört?
Nein, gehört habe ich davon nix. Ich bin ja nur ca. 300m weit gefahren (zum Glück) und das *tak-tak-tak* hat mich nicht wirklich irritiert, da ja die Ketten mit so einem "Gummizug-Haken-Ding" festgemacht werden. Wenn die Kettenspannung dann etwas nachgelassen hatte, dann schubberten die Dinger schon mal an der Radkappe, das hat dann auch *tak-tak-tak* gemacht.
Naja, ich denke mal daran etwa so etwas zu schreiben wie:
Sehr geehrter Herr XXX
Bezug nehmend auf Ihre email vom möchte ich folgendes anmerken:
1) Zum Zeitpunkt des Kaufes habe ich in der Suchmaske des Internetauktionshauses XY "195/65 R15 Schneeketten" eingegeben und genau zwei (2) Treffer erhalten, Ihr Produkt war dabei.
2) Weder in der Prodduktbeschreibung noch auf / bei dem Produkt gab es einen Hinweis auf eine Gewichtsbeschränkung des Fahrzeuges.
3) Ein durchschnittlicher Mittelklassekombi wiegt leer um die 1,3t, mit 2-3 Personen besetzt ca. 1,5t. Mein Caddy wiegt (laut Konfigurator) mit meiner Ausstattung etwa 1,5t
4) Der Hinweis in der Zusassungsbescheinigung "Mehrzweckfahrzeug" ist nicht wirklich relevant, da dieses Fahrzeug ebenso als Kombilimousine oder auch Lkw zugelassen werden kann. Laut §2 Abs. 2(a) KraftStG handelt es sich bei einem Mehrzweckfahrzeug um einen Pkw. ( Vergleiche: http://bundesrecht.juris.de/kraftstg/__2.html)
5) Zutreffend ist, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein FZ der Klasse M1 handelt; also ein "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl." was einem "Pkw" gleichzusetzen ist. (Vergleiche hierzu die Anlage XXIX zu § 20 Abs. 3a Satz 4 StVZO
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/anlage_xxix_172.html )
6) Bezüglich "..., daß ausser Kosten nix dabei rumkommen wird." möchte ich darauf hinweisen, das ich den Artikel bei Ihnen erworben habe und auch auf meine Kosten an Sie zurück gesendet habe. Wie sie mit dem Artikel weiter verfahren überlasse ich Ihen. Für entstehende Kosten aus Übergabe an Dritte bin ich zu keiner Kostenübernahme verpflichtet.
Ich verbleibe mit freundlichem Gruß und erwarte die Antwort des Herstellers.
Ich bin immer noch ein bisschen auf der Suche nach stichhaltigen Argumenten, ich bin jetzt so weit gekommen das ich glaube das:
In der Zulassungsbescheinigung der Punkt 4 (Art des Aufbaus) lediglich der Festlegung der KFZ Steuer dient.
In der Zulassungsbescheinigung der Punkt 5 (Fahrzeugklasse) ein "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl." neudeutsch für einen popeligen "Pkw" ist.
Wenn diese zwei Vermutungen korrekt sind, schreibe ich den Händler heute oder morgen nochmal an und werde Euch sagen, was daraus wird / geworden ist.
Notfalls werd ich noch bei meiner KFZ Versicherung nachfragen oder mich mal beim Verbraucherschutz informieren.
Stellst du auch den Schaden an deinen Wagen beim Verkäufer in Rechnung?