Schneeketten - Problem
Hallo ins Land!
Ich habe da so ein Problemchen bezüglich meiner Schneeketten...
zur Vorgeschichte:
Ich wohne in Wuppertal und wir waren echt böse eingeschneit. Für mein altes Fahrzeug hatte ich zum Anfahren, Ein- und Ausparken etc. Schneeketten. Für unseren Sir Horst wollte ich halt auch welche haben und habe (scheinbar zu unbedacht) welche bei "dem großen online-Auktionshaus" gekauft.
- Nagelneue,Originalverpackte Schneeketten
- passend für alle PKW
- passend für folgende Reifengrößen
- 195/65 R 15
- Freigabe nach Ö-Norm V5117:1996 und V 5119:1996
- Alle weiteren Reifengrößen sind auf Anfrage lieferbar
- echte Standmontage ohne Vor-und Zurückfahren
Die Ketten funktionierten eigentlich sehr gut, kam immer gut durch. Sie wurden immer ordnungsgemäß aufgezogen, nur auf geschlossener Schneedecke genutzt und das insgesamt etwa sechs bis acht mal.
Am 27.12. dann fuhr ich aus meiner Parklücke heraus und wollte etwa 300m später auf einem Tankstellengelände die Ketten wieder abnehmen. Hierbei stellte ich fest, dass sich eine der Ketten, welche um das Rad herum führen sollten, abgerissen war und (natürlich) meinen Kotflügel mit lauter "Katschen" versehen hat.
Naja, was solls, die Ketten sind ja noch keine 3 Wochen alt... schreib mal den Verkäufer an..
Jetzt zum Problem:
Der Verkäufer leht aus folgenden Gründen eine Reklamation ab
"...daß die Reklamation mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% abgelehnt werden wird..."
"...Das Problem ist, daß Ihr Auto ein Caddy ist und dieser halt nicht als PKW gilt, sondern afugrund des hohen Gesamtgewichtes, als ein Transporter und für diese Farhzeuge gibt es extra verstärkte Ketten (welche wir auch auf xxx angeboten haben)
Auch in ihrem Fahrzeugschein steht eindeutig "Mehrzweckfahrzeug" und nicht "Pkw".
Ich kann die Ketten gerne zum Hersteller schicken, kann ihnen aber jetzt schon sagen, daß ausser Kosten nix dabei rumkommen wird...
mfg xxx"
Also:
- mein Caddy wiegt laut FZ Schein irgend etwas zwischen 1,412t - 1,639t (Ein VW Golf wiegt laut VW Homepage irgendwas um die 1,217 t -> mit 4 Personen besetzt also etwa so schwer wie mein Caddy)
- im FZ Schein steht was von "FZ zur Personenbeförderung" und "8 Sitzplätze" und "Mehrzweckfahrzeug"
Ich würde jetzt gerne etwas passendes zurück schreiben, will mich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Was würdet ihr raten? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Beste Antwort im Thema
Schon mal daran gedacht einen Rechtsverdreher aufzusuchen? Das Vorsprechen ist in aller Regel kostenfrei.
19 Antworten
Also in dem Schrieb, den ich den Ketten beigelegt habe habe ich sinngemäß hineingeschrieben:
"...Bitte nehemen Sie Kontakt zu mir bezüglich des defekten Artikels sowie zwecks Schadensregulierung auf..."
Lichtbilder des Schadens habe ich auch beigelegt.
Was meint ihr bezüglich der Antwort die ich dem schicken möchte? Setze ich mich da voll in die Nesseln oder könnte das so irgendwie passen?
EDIT:
Im Notfall wenn es hart auf hart kommt, werde ich die Kosten für die Reparatur selbst zahlen müssen, weiß halt nur nicht, ob ich da zum Freundlichen muss oder ob ich bei Lackarbeiten auch einen Dellen-Doc aufsuchen darf.
Leergewicht interessiert niemanden. Mit der Argumentation kommst Du nicht weit. Zulässiges Gesamtgewicht ist entscheidend. Und das ist deutlich höher als bei einem Golf VI oder so.
Das Argument des Verkäufers, Caddy kein Pkw, wird aber vor Gericht auch nicht standhalten. Luxuslimusinen mit mit Zul. Gesamtgewicht von 2,5t sind auch als Pkw deklariert.
Entscheidend ist der Angebotstext. Wenn hier nichst von einem zul. Ggw. geschrieben steht, bist du auf der Gewinnerseite.
Dann wir der aber mit falscher Handhabung kommen. Da steht er aber dann in der Beweispflicht.
OT: Vielen wollen mit billigen Produkten das schnelle Geld machen, viele Käufer wollen billige Produkte. Weil, da spart man sich ja reich.
Zitat:
Original geschrieben von mvdb
Leergewicht interessiert niemanden. Mit der Argumentation kommst Du nicht weit. Zulässiges Gesamtgewicht ist entscheidend. Und das ist deutlich höher als bei einem Golf VI oder so.
Das Argument des Verkäufers, Caddy kein Pkw, wird aber vor Gericht auch nicht standhalten. Luxuslimusinen mit mit Zul. Gesamtgewicht von 2,5t sind auch als Pkw deklariert.
Entscheidend ist der Angebotstext. Wenn hier nichst von einem zul. Ggw. geschrieben steht, bist du auf der Gewinnerseite.
Dann wir der aber mit falscher Handhabung kommen. Da steht er aber dann in der Beweispflicht.OT: Vielen wollen mit billigen Produkten das schnelle Geld machen, viele Käufer wollen billige Produkte. Weil, da spart man sich ja reich.
und kauft dennoch doppelt, weil man sich ja was gespart hat 😁😁😁😁😁😁😁😁
So, kleines Update:
Habe beim Straßenverkehrsamt angerufen und mal doof nachgefragt -> ein "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl." ist ein Pkw.
Mit dem Aufbau "Mehrzweckfahrzeug" bin ich immer noch nicht weiter gekommen.
Über die Homepage des KBA bin ich an eine PDF-Datei mit dem schönen Namen "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" gekommen, die verweisen auf das "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern". Daraus geht zumindest nicht hervor, dass ein Caddy kein Pkw ist 🙂
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