Schneechaos
im Moment haben wir ein bisschen viel Schnee :-)
300 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FanbertA3
Genau der Befehl war
Keinen mm weichen, Stellung halten egal was komme 😁
Yes sir, sofort Sir! 😁
@tho schmitz:
so siehts also bei dir zuhause aus...
(127_2788_1.jpg)
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Zitat:
Original geschrieben von bortoman
@tho schmitz:
so siehts also bei dir zuhause aus...
(127_2788_1.jpg)
Das ist Tho's Forenarbeitsplatz!
Wenn Du noch mehr sehen willst, dann
diesem Linkfolgen 🙂
Ojeeee... bei mir siehts vieel schlimmer aus *G* ich stell lieber kein Bild hier rein 😉 Ich sag nur 5 PCs, 3 Notebooks und eeeeendlos Kabelsalat. Aber Salat ist ja bekanntlich gesund 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mr. J
Ojeeee... bei mir siehts vieel schlimmer aus *G* ich stell lieber kein Bild hier rein 😉 Ich sag nur 5 PCs, 3 Notebooks und eeeeendlos Kabelsalat. Aber Salat ist ja bekanntlich gesund 😉
Rat mal, warum von meinem Platz da kein Foto ist 😁😁
@ Fan:
Sowas geht bei euch am hellichten Tage, auf so nem Parkplatz, vor so nem Palais?!
Ich weiß nicht mal, wo ich hier bei mir so nen Parkplatz (leer) nachts, der ruhig gelegen ist, finden könnte.
Kommen da nicht Leute an, die sich nen Wolf schimpfen oder dich anzeigen wollen? Hat keiner der Passanten dich angesprochen oder so?
Hätte ich irgendwie Bammel vor, hatte da schonmal so nen Spezi - bei einem rein unabsichtlichen Fahrmanöver -, der mich verfolgte und anzeigen wollte.
Ja klar, wann den sonst?? 😉
Das Palais wie du es nennst gehört zu einem Stift ( Kirche ), und das is der Besucherparkplatz. Da is im Winter nie viel los am Wochenende, Beschwerd hat sich noch keiner, und wenn schon is ein Privatparkplatz 😉 .
Leute kommen da eher selten vorbei, höchstens ein paar Fußgänger, und die findens manchmal richtig geil. Die Grinsen sich dann immer einen ab 😁
Naja, aber grade vonwegen Kirche und so... Da würd erst recht hier Stress geben.
Vorallem steht meist an Parkplätzen ja (in D) "Hier gilt die StVO" oder "Schrittgeschwindigkeit" usw...
Ich glaub ich zieh nach Österreich wenn die Leute bei euch so locker sind. 😉
Zitat:
Original geschrieben von oTTe
Vorallem steht meist an Parkplätzen ja (in D) "Hier gilt die StVO" oder "Schrittgeschwindigkeit" usw...
Nette Sprüche die auf Privatgelände sowieso nicht gelten können da die StVO nur für normale Straßen gilt.
Also ablachen und dann mit 150 rauf auf das Privatgelände. 😁
Ich habe so etwas im letzten Winter auch mal bei mir mitten in der Stadt gemacht. Bin dann zu real auf den Parkplatz gefahren! Ist ein richtig schön großer! 🙂 Meine Freundin war nicht so begistert. Keine Ahnung, warum nicht.
😉
Nach kurzer Zeit haben sich noch 2 Autos dazugesellt. Hat richtig fun gemacht. Würde es immer wieder machen!
Bei mir hat sich auch keiner beschwert und das in D!
MFG
Ad.Astra! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Oldi_1
Nette Sprüche die auf Privatgelände sowieso nicht gelten können da die StVO nur für normale Straßen gilt.
Also ablachen und dann mit 150 rauf auf das Privatgelände. 😁
Das die StVO auch auf Privatgeländen gilt die nicht räumlich von der Straße getrennt sind sollte inzwischen geläufig sein. Ist der Privatparkplatz ohne Schranke oder Absperrung, so gilt dort die StVO. Selbst wenn sie getrennt ist und dort nicht "automatisch" die StVO gilt, kann der Eigentümer durchaus vorschreiben was man dadrauf zu tun und zu lassen hat.
Wenn es DEIN Privatgrundstück ist und es umzäunt und abgesperrt ist, kannst DU aber driften soviel du willst ...
Zitat:
Abgrenzung öffentliche Straße / Privatfläche
Öffentliche Straße kann z.B. ein Weg sein, der im Privateigentum steht und geduldeterweise durch die Allgemeinheit als öffentliche Straße benutzt wird (BGH, NJW 1975, 444). Auch die Privatfläche vor einem Gebäude, welche ohne Abgrenzung dem Gehweg zugeschlagen ist und allgemein von den Fußgängern benutzt wird, ist öffentliche Verkehrsfläche im Sinne der StVO.
Hierfür einige Beispiele:
Eine zu mehreren Wohnhäusern führende private, aber nicht besonders gekennzeichnete, gemeinsame Zufahrt. Zufahrt zu geöffneten Tankstellen und der Raum bei der Zapfstelle. Ein der Öffentlichkeit zugänglicher Firmenparkplatz. Ein Parkhaus während der Öffnungszeiten. Straßen innerhalb eines Klinikgeländes trotz Umzäunung und Zugangskontrolle, wenn der Benutzerkreis nicht näher bestimmbar ist (Besucher, Patienten).
Privatgrund ist hingegen anzunehmen, wenn der Verfügungsberechtigte nur den Verkehr von Personen duldet, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anläßlich des Gebrauchs des Weges in solche treten. Nicht zur öffentlichen Straße zählen z.B. Grünstreifen, Straßengräben oder Mittelstreifen zwischen in entgegengesetzter Richtung verlaufender Fahrbahnen (OLG Düsseldorf, VM 1993, 46). Der Begriff der Straße nach der StVO beinhaltet somit zwar die öffentlich gewidmeten Straßen und Wege nach den Straßengesetzen, geht jedoch aber auch weit darüber hinaus.
... that's the point.
Zudem kommen noch die Eigentümer/Besitzrechte am Parkplatz, die sogar hin zum Straftatbestand des § 123 StGB (Hausfriedensbruch) gehen können...
Naja, wollens zwar nicht übertreiben, aber das waren die Überlegungen die mich bisher zumindest tagsüber von nicht abgelegenen Parkplätzen abhalten würden.