Schlüsselsicherstellung nach Begehung einer Owi - rechtmäßig?
Möchte mich hier nochmals kurz auf den vom Moderator geschlossenen Thread beziehen:
Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten. Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin. (Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Ist das so zulässig?
Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.
Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.
Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.
...und muß dem Mod hier leider widersprechen, denn die Polizei macht sowas durchaus - auf alle Fälle in Bayern.
Der Wahrheitsgehalt des von "MyronGenes" dargelegten Sachverhaltes sei mal dahingestellt, Fakt ist aber, dass die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel in diesem Fall ein verhältnissmäßiges Mittel zur Unterbindung der fortgesetzten Begehung einer Owi war. Natürlich hätte der Polizeibeamte auch das Fahrzeug sicherstellen und zur Verwahrstelle schleppen lassen können mit dem Vermerk, den Pkw erst bei schneefreier Fahrbahn oder nach dem "Aufzug" von WR herauszugeben. Ich frage mich gerade, wie hoch und kostenaufwändig die ganze Sache dann erst geworden wäre.
Praktiziert werden diese "formlosen Sicherstellungen" der Fahrzeugschlüssel auch ganz gerne bei Fahrzeugen die in der Nacht mit kaum sichtbarer Beleuchtung unterwegs sind oder bei Fahrzeugen mit abgefahrenen Reifen etc. Sollte der Fahrzeugführer nicht mit dieser "formlosen Sicherstellung" der Fahrzeugschlüssel einverstanden sein, wird das Fahrzeug natürlich abgeschleppt. Meist wird vom Fahrzeugführer aber die erstere Alternative gewählt.
Ach ja, bevor die Spezialisten vom Stammtisch der Schneeglöckchenzüchter hier wieder nach einer Rechtsgrundlage rufen: Art. 25 PAG.
LG
N.T.
Beste Antwort im Thema
nichts destotrotz,
ich stand früher den jungens und mädels sowieso schon im allgemeinen eigentlich recht positiv gegenüber,
ABER seit ich den andern fred und diesen gelesen habe,
falls ihr mitlesen solltet:
GEIL GEMACHT, mein dickes fettes lob an die beamten, denen würde ich sofort nen bier, glühwein oder von mir aus auch nur nen kaffee ausgeben.
endlich mal beamte die eier haben und mitbürger vor solchen typen sinnvoll schützen
91 Antworten
Fürmich stellt sich die Sache doch ganz einfach dar.
Zum Zeitpunkt der Schlüsseleinbehaltung war diese rechtens da Schneefall.
Zu einem späteren Zeitpunkt wurde es so warm. dass die situationbedingte WR-Pflicht nicht mehr vorhanden ist, dann wird der Autoschlüssel sicher ausgehändigt.
Aber sobald das Auto geparkt ist, ist auch bei Schneefall der Mangel behoben - darauf will @Deden wohl hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Aber sobald das Auto geparkt ist, ist auch bei Schneefall der Mangel behoben - darauf will @Deden wohl hinaus.
Wäre die Weiterfahrt nicht durch die Einziehung des Schlüssels nicht unterbunden worden.
Vergleich ich mit dem fahren >= 0,5 ‰
Er ist bis zum Zeitunkt der Anhaltung gefahren.
Ist das Auto geparkt kann der Fahrer erst bei < 0,5 ‰ straffrei fahren.
@ichtyos
Warum fährst du eigentlich mit WR herum? Sei froh, dass der Beamte dem Leichtsinnsvogel die Weiterfahrt unterbunden hat. Der wäre wohl weitergeschlittert/gerutscht mit den bereits erwähnten Risiken. Der Beamte wird sich den jungen Mann wohl genauer angeschaut haben (der kennt seine Pappenheimer!) und hat vorsichtshalber die Fahrt beendet.
Wisst ihr noch, wie es ca. 2 Jahren einen ellenlangen Thread gab: Sommerreifen im Winter kein Problem!! Mann, was kam da eimerweise an Rezepten, Irrtümern und Egoismus an den Tag.
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@freddi2010: Ganz einfach - ich will mir keinen Kopf machen müssen, ob ich morgen früh losfahren darf oder nicht.
dazu kommt,
DU bist mit wr unterweg,sehr löblich
was machst DU denn wenn dir SO EIN spinner, der mit sr unterwegs ist, dir auf einmal auf deiner spur entgegen kommt und dich von der straße schießt?
oder einen fußgänger? evtl deine frau oder dein kind??
und es kommt raus,das dieser vt, 10 minuten vorher kontrolliert wurde, ihm zwar die weiterfahrt untersagt wurde, er aber trotzdem weitergefahren ist, weil er so uneinsichtig ist wie der ersteller des freds um den es hier in diesem fred geht??
DANN ist die empörung wieder riesen groß und kommt die frage auf:
wieso hat die polizei nicht WIRKSAM eine weiterfahrt verhindert
von daher finde ich die ganzen begründungen in diesem tollen fred hier, die das verhalten der beamten als überzogen hinstellen schon recht scheinheilig und zeigt mal wieder die doppelmoral die in diesem forum bei einigen leuten vorherscht.
ich bin hier raus, sowas is echt nich zu glauben
warum driften die Threads eigentlich immer wieder auf Stammtischniveau ab?
Man muss doch mal sachlich diskutieren können, ob die Sicherstellung rechtlich abgedeckt ist oder nicht. Völlig wertfrei und ohne Emotionen.
Dazu gehört es auch andere als die eigene Position einzunehmen.
Für mich persönlich stellt sich die Frage ob WR oder nicht, nicht (mehr) seit wir nur noch einen PKW (Bulli) im Haushalt haben. Ganzjahresreifen sind weder Fleisch noch Fisch. Das mag legal sein, taugt aber nichts.
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von Deden
Man muss doch mal sachlich diskutieren können, ob die Sicherstellung rechtlich abgedeckt ist oder nicht.
Dieses Ziel wurde doch erreicht.
Zitat:
Original geschrieben von Deden
[da beisst sich die Katze in den Schwanz:
Mangel ist somit (durch`s parken) behoben. Warum wird trotz behobenem Mangel der Schlüssel einbehalten?Mir gehts hier nicht um "sinnvoll oder nicht" sondern einzig um die Rechtsgrundlage.
Gruss Deden
Natürlich hast du Recht, dass sich die Owi (§§ 2, 49 StVO, 24 StVG) durch`s Parken erst einmal erledigt hätte. Die Schlüsselsicherstellung erfolgte aber präventiver Natur (Art. 25 PAG), vermutlich hat sich der Fahrzeugführer nicht gerade einsichtig gezeigt. Welche präventiven Maßnahmen getroffen werden, um die Begehung einer Owi/Straftat zu unterbinden, liegt im Ermessensspielraum des Polizeibeamten, er muß aber diese Maßnahme auch verantworten können.
Zeigt sich der Fahrzeugführer einsichtig und versichert glaubhaft, dass er seinen Pkw hier abstellt und mit den Sommerreifen nicht weiterfährt, so wird der Polizeibeamte möglicherweise auf eine Sicherstellung des Schlüssels verzichten.
Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
...ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Natürlich kann die Behörde niemanden dazu zwingen, dass er sich WR kauft. Selbstverständlich bekommt der Fahrzeugführer seinen Schlüssel auch unter anderen Umständen zurück, z. B. wenn kein Schnee mehr liegt etc.
Es kommt wohl immer auf den Einzelfall und den Ort an:
In alpinen Geländen mit viel Schnee und bergigen Straßen mag das angemessen sein ( aber es ist da auch noch fraglich ob der Abschlepper mit SR oder Allwetter mit erheblich mehr Gewicht die bessere Lösung ist und/oder der Wechsel auf der Anhaltstelle auf WR ist auch nicht toll).
Die Frage ist auch ob der VT den Verkehr mit SR überhaupt behindert hat, heutzutage fahren ja VT mit WR bei Schneefall so als hatten sie Schlicks aufgezogen. Ich hab (im Flachland) erst WR seid es diese Vorschrift gibt, vorher war ich immer mit SR unterwegs ohne Einschränkungen ( ich käme auch nie auf die Idee damit in die Alpen zu fahren) oder echter Gefahr und das 14 Jahre lang.
Heute glaubt ja jeder was in den Medien steht.
Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Es kommt wohl immer auf den Einzelfall und den Ort an:In alpinen Geländen mit viel Schnee und bergigen Straßen mag das angemessen sein ( aber es ist da auch noch fraglich ob der Abschlepper mit SR oder Allwetter mit erheblich mehr Gewicht die bessere Lösung ist und/oder der Wechsel auf der Anhaltstelle auf WR ist auch nicht toll).
Die Frage ist auch ob der VT den Verkehr mit SR überhaupt behindert hat, heutzutage fahren ja VT mit WR bei Schneefall so als hatten sie Schlicks aufgezogen. Ich hab (im Flachland) erst WR seid es diese Vorschrift gibt, vorher war ich immer mit SR unterwegs ohne Einschränkungen ( ich käme auch nie auf die Idee damit in die Alpen zu fahren) oder echter Gefahr und das 14 Jahre lang.
Heute glaubt ja jeder was in den Medien steht.
Naja, ein Wintereinbruch kann auch im Flachland kommen. Das du 14 Jahre ohne WR gefahren bist sagt mir das du sehr wenig faehrst. Und wenn du wirklich mal bei Schnee auf der Strasse gefahren sein solltest, wirst schon die entsprechende Figur gemacht haben. Aber man ist ja ein guter Fahrer. Nicht wahr?
Zitat:
Original geschrieben von Deden
der Unterschied ist, dass die Beleuchtung zu jeder Zeit funktionieren muss.
Der "Mangel Sommerreifen" ist aber behoben sobald man parkt oder sobald die Temperaturen gestiegen sind. Er behebt sich quasi von selbst 😉Gruss Deden
Die Bereifung muss auch JEDERZEIT den Gegebenheiten entsprechen!-
Da die Bereifung zum Zeitpunkt der Kontrolle NICHT den Gegebenheiten entsprochen hat UND - die Polizei nicht solang beim Auto stehen bleiben kann bis das Frühjahr kommt wird eine Weiterfahrt (bei "superschlauen Kandidaten"😉 unterbunden...
Zitat:
Der "Mangel Sommerreifen"
Er behebt sich quasi von selbst 😉
und wenn wir eine plötzliche Eiszeit bekommen- die die nächsten 500Jahre anhält? *grins...
naja.. ich denke der Dropp ist gelutscht-
Alex
Der dafür ist das Menschen die sich nicht an Regeln hält so bestraft werden dass sie sich dran halten müssen...
und dass am Besten - wie im vorliegenden Fall - "kostenneutral" - ABER - Deutlich!
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Naja, ein Wintereinbruch kann auch im Flachland kommen. Das du 14 Jahre ohne WR gefahren bist sagt mir das du sehr wenig faehrst. Und wenn du wirklich mal bei Schnee auf der Strasse gefahren sein solltest, wirst schon die entsprechende Figur gemacht haben. Aber man ist ja ein guter Fahrer. Nicht wahr?Zitat:
Original geschrieben von Scirosto 8V
Es kommt wohl immer auf den Einzelfall und den Ort an:In alpinen Geländen mit viel Schnee und bergigen Straßen mag das angemessen sein ( aber es ist da auch noch fraglich ob der Abschlepper mit SR oder Allwetter mit erheblich mehr Gewicht die bessere Lösung ist und/oder der Wechsel auf der Anhaltstelle auf WR ist auch nicht toll).
Die Frage ist auch ob der VT den Verkehr mit SR überhaupt behindert hat, heutzutage fahren ja VT mit WR bei Schneefall so als hatten sie Schlicks aufgezogen. Ich hab (im Flachland) erst WR seid es diese Vorschrift gibt, vorher war ich immer mit SR unterwegs ohne Einschränkungen ( ich käme auch nie auf die Idee damit in die Alpen zu fahren) oder echter Gefahr und das 14 Jahre lang.
Heute glaubt ja jeder was in den Medien steht.
Ja ich bin ein Wenigfahrer und fahr nur 60000km/Jahr und ich war auch der Bösewicht der es gewagt hat WR Fahrer zu überholen ... Ih bin ja nicht mit Slicks unterwegs gewesen, allerdings haben WR eindeutige Vorteile. Aber entgegen der Medien werden SR bei der ersten Schneeflocke nicht sofort unfahrbar.