Schlüsselsicherstellung nach Begehung einer Owi - rechtmäßig?
Möchte mich hier nochmals kurz auf den vom Moderator geschlossenen Thread beziehen:
Zitat:
Original geschrieben von MyronGeynes
Ich wurde vorgestern von der Polizei angehalten. Dabei bin ich trotz Schneefall mit Sommerreifen gefahren bin. (Ich wollte diese in den kommenden Tagen auswechseln, da in der Region bisher kein Schnee lag)Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Ist das so zulässig?
Ich finde das ganze sinnlos. Ein Bußgeld und von mir aus den Punkt kann man ja noch tolerieren, aber das Auto still zu legen scheint mir vorsichtig ausgedrückt "wahnhaft".
Ich wohne in einer Stadt, die Straßen sind entsprechend gut geräumt und waren auch bei der Kontrolle frei.
Zumindest hätte man mich noch nach Hause fahren lassen können.
Jetzt muss ich einen vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand betreiben. Ich kann es immer noch nicht glauben.
Fragt sich außerdem wie der Nachweis der Winterreifen überhaupt erfolgen soll. Ich kann ja schlecht mit dem Auto und den Reifen dort vorfahren, wenn ich die Schlüssel nicht habe.
...und muß dem Mod hier leider widersprechen, denn die Polizei macht sowas durchaus - auf alle Fälle in Bayern.
Der Wahrheitsgehalt des von "MyronGenes" dargelegten Sachverhaltes sei mal dahingestellt, Fakt ist aber, dass die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel in diesem Fall ein verhältnissmäßiges Mittel zur Unterbindung der fortgesetzten Begehung einer Owi war. Natürlich hätte der Polizeibeamte auch das Fahrzeug sicherstellen und zur Verwahrstelle schleppen lassen können mit dem Vermerk, den Pkw erst bei schneefreier Fahrbahn oder nach dem "Aufzug" von WR herauszugeben. Ich frage mich gerade, wie hoch und kostenaufwändig die ganze Sache dann erst geworden wäre.
Praktiziert werden diese "formlosen Sicherstellungen" der Fahrzeugschlüssel auch ganz gerne bei Fahrzeugen die in der Nacht mit kaum sichtbarer Beleuchtung unterwegs sind oder bei Fahrzeugen mit abgefahrenen Reifen etc. Sollte der Fahrzeugführer nicht mit dieser "formlosen Sicherstellung" der Fahrzeugschlüssel einverstanden sein, wird das Fahrzeug natürlich abgeschleppt. Meist wird vom Fahrzeugführer aber die erstere Alternative gewählt.
Ach ja, bevor die Spezialisten vom Stammtisch der Schneeglöckchenzüchter hier wieder nach einer Rechtsgrundlage rufen: Art. 25 PAG.
LG
N.T.
Beste Antwort im Thema
nichts destotrotz,
ich stand früher den jungens und mädels sowieso schon im allgemeinen eigentlich recht positiv gegenüber,
ABER seit ich den andern fred und diesen gelesen habe,
falls ihr mitlesen solltet:
GEIL GEMACHT, mein dickes fettes lob an die beamten, denen würde ich sofort nen bier, glühwein oder von mir aus auch nur nen kaffee ausgeben.
endlich mal beamte die eier haben und mitbürger vor solchen typen sinnvoll schützen
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jein - in dem Moment die Weiterfahrt unterbinden ist richtig - aber nicht so, wie es dem TE widerfahren ist.
Wie dann?
Er darf den Schlüssel behalten aber bekommt eine Parkkralle?
oder er darf den Schlüssel behalten wird aber abgeschleppt?
Ich bin der Meinung es war die Einfachste, Billigste und Effiktivste Variante um eine unmittelbare Weiterfahrt zu unterbinden!
Eine Androhung von Strafe scheidet wohl aus (vorallem bringt sie nichts- er fährt ja weiter hat er ja auch angekündigt)
und was anderes fällt mir spontan nicht ein... bitte hilf mir!
Alex
ich bin raus hier,das wird mir echt zu dumm
@ bmw man hätte den deliquenten ja auch in gewahrsam nehmen können bis zum frühling
evtl wäre das manchen "die straße vor meiner tür ist frei, also sind alle straßen frei und nicht glatt typen" wenn sie selbst betroffen sind liebe
@ ichtoys, und du kannst genau erkennen wenn iwo auf deinem weg eine glatte stelle ist?? und lässt deinen wagen dann an einer nicht geräumten wagen stehen,oder drehst um und fährst nach hause??
wer`s glaubt,
ich jedenfalls nicht
Unser ehemaliger (zum Glück 🙂 ) Mieter war wie der TE des eigentlichen Threads bei Schnee mit sogar recht neuen Sommerreifen unterwegs. Hat ihm auch nichts genutzt. Der fast neue Mercedes stand dann mit Totalschaden die Böschung runter und über dem Fuß- / Radweg hinausgeschossen im Acker. Wenn es nicht an diesem Tag eher schlechtes Wetter gewesen wäre hatte unser ehemaliger Mieter richtige gute Chancen gehabt bei seinem Abflug noch eine Fahrradfahrer oder Fußgänger mitzunehmen. Aus dem Mercedes wurde dann ein gebrauchter Rover, da hat die Versicherung wohl nicht gezahlt. Der Rover sprang ironischer weise für ein britisches Auto bei Regen fast nie an.
Meiner Ansicht nach haben die Beamten richtig gehandelt.
Ich verstehe diese ganze Diskussion nicht...Faulheit hat gesiegt, Faulheit wird bestraft.
Aber Fehler sind da, um daraus zu lernen, richtig TE?
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Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Meine Antwort bezog sich auf @wkienzl, der wohl mit der Regel aus Österreich kam.
Die Regelung in Österreich unterscheidet sich mal abgesehen von einem Zeitraum so
Mit dem 1. November tritt in Österreich wieder die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht in Kraft. Aber auch wer eine Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte sich vorab genau über entsprechende Bestimmungen zu Winterreifen und Co informieren.
http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1100426%2C%2C
NmM wie in D
Winterausrüstung in Europa
Da steht bei D
Situative Winterreifenpflicht:
Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis
darf ein Kraftfahrzeug ausschließlich mit Winter- oder
Ganzjahresreifen betrieben werden. Bei Missachtung
drohen 40 Euro Strafe. Bei einer Behinderung des
Verkehrs infolge falscher Bereifung bei den genannten
winterlichen Wetterverhältnissen beträgt die Strafe 80
Euro.
http://www.oeamtc.at/media.php?...
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Wie dann?Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Jein - in dem Moment die Weiterfahrt unterbinden ist richtig - aber nicht so, wie es dem TE widerfahren ist.
Er darf den Schlüssel behalten aber bekommt eine Parkkralle?
oder er darf den Schlüssel behalten wird aber abgeschleppt?Ich bin der Meinung es war die Einfachste, Billigste und Effiktivste Variante um eine unmittelbare Weiterfahrt zu unterbinden!
Eine Androhung von Strafe scheidet wohl aus (vorallem bringt sie nichts- er fährt ja weiter hat er ja auch angekündigt)
und was anderes fällt mir spontan nicht ein... bitte hilf mir!Alex
Mir ging es um diesen Part aus dem Startbeitrag:
Zitat:
Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
@ ichtoys, und du kannst genau erkennen wenn iwo auf deinem weg eine glatte stelle ist?? und lässt deinen wagen dann an einer nicht geräumten wagen stehen,oder drehst um und fährst nach hause??wer`s glaubt,
ich jedenfalls nicht
Mal abgesehen davon, dass ich Winterreifen fahre: Ja, ich kann durchaus erkennen, wenn winterliche Straßenverhältnisse aufkommen.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mir ging es um diesen Part aus dem Startbeitrag:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
Daraufhin musste ich das Auto abstellen und die Schlüssel übergeben. Ich habe nun ca. 1 Woche Zeit, nachzuweisen, dass ich Winterreifen habe und erhalte dann die Schlüssel zurück:
Naja ist ein erkannter Mangel wie (Beispielsweise) defekte Beleuchtung.
Da gibt es eine Mangelkarte und die muss man innerhalb einer Woche bei der Polizei abgeben und sich bestätigen lassen das der Mangel behoben ist!
- wie das gelingen soll ist mir aber auch schleierhaft!
Aber nicht nur aus dem Grund geh ich davon aus das der TE - nicht mit allem die Wahrheit gesagt hat- oder vielleicht doch nur etwas "aufmischen" will...
Der Erstbeitrag war doch etwas arg "reisserisch"-
Alex
der erkannte Mangel ist aber behoben wenn
1. das Fahrzeug nur am ruhenden Verkehr teilnimmt
2. Tauwetter einsetzt
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Naja ist ein erkannter Mangel wie (Beispielsweise) defekte Beleuchtung.
Nicht ganz - der Mangel "Sommerreifen" ist kein technischer Defekt.
Zitat:
Da gibt es eine Mangelkarte und die muss man innerhalb einer Woche bei der Polizei abgeben und sich bestätigen lassen das der Mangel behoben ist!
- wie das gelingen soll ist mir aber auch schleierhaft!
Stell Dir mal vor, drei Tage später ist aller Schnee weggetaut - was nun? Besteht immer noch ein Mangel?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nicht ganz - der Mangel "Sommerreifen" ist kein technischer Defekt.Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Naja ist ein erkannter Mangel wie (Beispielsweise) defekte Beleuchtung.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Stell Dir mal vor, drei Tage später ist aller Schnee weggetaut - was nun? Besteht immer noch ein Mangel?Zitat:
Da gibt es eine Mangelkarte und die muss man innerhalb einer Woche bei der Polizei abgeben und sich bestätigen lassen das der Mangel behoben ist!
- wie das gelingen soll ist mir aber auch schleierhaft!
@ ichtyos
da Du immer wieder ein-Haar-in-der-Suppe-findest,
wandel ich den uralten Spruch mal etwas ab:
>"Du bist s c h l a u e r , als die Polizei erlaubt" 😛
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Nicht ganz - der Mangel "Sommerreifen" ist kein technischer Defekt.Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Naja ist ein erkannter Mangel wie (Beispielsweise) defekte Beleuchtung.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Stell Dir mal vor, drei Tage später ist aller Schnee weggetaut - was nun? Besteht immer noch ein Mangel?Zitat:
Da gibt es eine Mangelkarte und die muss man innerhalb einer Woche bei der Polizei abgeben und sich bestätigen lassen das der Mangel behoben ist!
- wie das gelingen soll ist mir aber auch schleierhaft!
NAtürlich ist das ein Technischer Mangel!- was den sonst? ein Meteriologischer?
Die Ausrüstung des Fahrzeugs entspricht nicht den Erfordernissen.
Sommerreifen bei Schneefall.
ich stelle mir vor dass die Polizei eine Kontrolle zu einem bestimmten Zeitpunkt durchführt.
Da weder die Polizei noch ich oder du einen Glaskugellehrgang besucht haben, muss sich an die im Moment der Kontrolle herrschenden Gegebenheiten gehalten werden.
Was ist bei einer Defekten Beleuchtung in der Nacht?-
in 3 Stunden ist doch wieder Tag!- AUA.. das Argument ist für die Katz
Alex
der Unterschied ist, dass die Beleuchtung zu jeder Zeit funktionieren muss.
Der "Mangel Sommerreifen" ist aber behoben sobald man parkt oder sobald die Temperaturen gestiegen sind. Er behebt sich quasi von selbst 😉
Gruss Deden
Zitat:
Original geschrieben von Deden
Der "Mangel Sommerreifen" ist aber behoben sobald man parkt...
Genau deswegen erfolgte ja die Schlüsselsicherstellung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau deswegen erfolgte ja die Schlüsselsicherstellung.Zitat:
Original geschrieben von Deden
Der "Mangel Sommerreifen" ist aber behoben sobald man parkt...
da beisst sich die Katze in den Schwanz:
Mangel ist somit behoben. Warum wird trotz behobenem Mangel der Schlüssel einbehalten?
Mir gehts hier nicht um "sinnvoll oder nicht" sondern einzig um die Rechtsgrundlage.
Gruss Deden