Scheinwerferunterkante min. 50 cm überm Boden

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

habe vor kurzem mit einem Kumpel ein Gewindefahrwerk in meinen Compact eingebaut. Von der Unterkanten der Scheinwerfer bis zum Boden habe ich jetzt ca 44 cm Abstand. Laut eines Bekannten muß dieser Abstand allerdings mindesten 50 cm betragen um eine TÜV-Eintragung zu bekommen (soll seit ca einem halben Jahr so sein)!

Weiß von euch jemand, ob da was dran ist?

Hochschrauben, eintragen lassen und wieder runterlassen wär wohl nicht die beste Idee!? Würde mir der TÜV-Prüfer wohl auch kaum abnehmen...

Danke schonmal...

29 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Compact123


nee, FK HighSport Gewinde

hey wie siehts mit 7cm bodenabstand aus?

ich hab mein fahrwerk drin und freute mich über 8,5cm bodenfreiheit.. 😉

Hi,

hast du auch das mit den Restgewinde eingehalten?
So wie mir das scheint,habt habt ihr das Gewinde nicht mehr im Tüvbereich.

maf maik

Den Abstand der Schürze bis zum Boden hab ich ehrlich gesagt noch nicht gemessen. Sind aber bestimmt noch geschätzte 10 cm. Die Lippe hatte eine Höhe von 6-7 cm und ein bisschen Platz war da auch noch drunter.

Restgewinde? 3 cm sind noch nach unten offen! Wieviel müsste das sein?

Gruß Micha

bei meinen coupe müssen es laut Gutachten 5 cm an der VA sein .Steht im Gutachten drinne.
wenn dich dran hälst solltest keine probs haben.

maf maik

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Grad nen kleinen Schreck bekommen ;-)

50cm Unterk. Scheinwerfer bis Fahrbahn ...

Hi,

hab' jetzt doch noch den entsprechenden Passus aus der StVZO gefunden:

Zitat:

§50 StVZO Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

Da wir ja nun weder Bagger, noch Trekker oder Sonstwas fahren, denke ich, ist das verbindlich.

Wenn nun die Rennleitung oder die technischen Kommissare das beanstanden, fordern sie nur geltendes Verkehrsrecht ein.

Mir ist aus Berlin bekannt, dass dort speziell Aktionen von der Polizei durchgeführt wurden, bei denen an tiefergelegten Fahrzeugen genau diese 500mm überprüft wurden. Dabei fielen besonders viele BMW E36 durch zu tiefe Scheinwerfer auf ...

Nachtrag: Vielleicht kann man ja mit den DE-Schweinwerfern "schummeln", weil da ja die Unterkante der Linse die Lichtaustrittsfläche begrenzt und nicht der sich darum befindliche "Reflektor" ... 😉

Bei meinem KW steht ein Restgewinde von 15mm im Gutachten drinnen an der VA.Die tiefste Stelle der Karosse darf nicht unter 7cm sein.Steht auch im Gutachten.Der TüV hat das auch genauso mit den 15mm eingetragen.Kann ihn aber wegen den 18Zoll jetzt nicht mehr so tief machen wie er war.Habe jetzt noch 40mm Restgewinde.

mfg.Loki

also bei mir sind 9,5 bis 10,5 cm platz von lippe zum boden. das gewinde steht hinten und vorne schön in der mitte. scheinwerferunterkante zum boden sind so 480mm.
achja hab scheinwerferblenden unten. ab wo misst man denn da?? *g*

Zitat:

Original geschrieben von rüdiger_vogel


...
achja hab scheinwerferblenden unten. ab wo misst man denn da?? *g*

Hmm,

da bleibt wohl eine spannede Frage offen ...

Hi,

wie sieht das denn aus wenn man Linsen hat anstatt Streuscheiben?? Zählt das vordere Glas, oder die Lichtaustrittskante (Linse) die ja eigentlich höher ist als das eigentliche Glas!?

Greetz

da bleibt wohl noch eine spannende frage offen 😉

ja nee iss klar

also du musst das teil ja auch nicht bis zum kotzen auf den boden schrauben für die eintragung.

und mit der frontschürze bist du echt ein ehrenamtlicher stauführer. oder kann man mit dem bimmer auch schnell fahren ohne das das teil abreißt.
und wenn du das teil unbedingt auf radkante haben willst probiers mal mit größere felgen. aber jedem das seine...........

die kotze muss grad noch so unterm spoiler durch 😁
naja ansonsten muss ich halt langsam über bahnübergänge rüber, bzw. einfahrten langsam hoch und runter. ist doch kein stress!
außer bei mc donads komm ich nimmer rein 🙁

betrifft Mcdonalds

ist auch besser so das du nicht mehr zu mcdonalds kommst nicht das du dir bei dem pappfrass den die da haben deinen bimmer auch noch vollkotzt

und den stress hast du nicht nur die die hinter dir fahren............... aber egal ich kann ja auch überholen

der spoiler ist, wie ich schon erwähnt habe natürlich nicht mehr dran!!! ist das einzige bild das ich gerade habe. es wurde nach dem einbau an der vorderachse aufgenommen!

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