Scheinwerferreflektor erblindet - Osram Nightbreaker schuld?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Passat im August 2016 neu gekauft. Da er allerdings "nur" die Halogenscheinwerfer hat, habe ich sofort gegen die OSRAM Nightbreaker getauscht, die ich über 300 TKM im Seat Leon ohne jegliche Probleme gefahren habe.
Ich habe jetzt mal zufällig tief in den Scheinwerfer geschaut und da an beiden Seiten feststellen müssen dass oberhalb der Birne die Reflektoren matt sind.
Nur die große Frage ist ob das ein Mangel von VW oder Osram ist.
Schaut bitte mal in eure Scheinwerfer ob ihr auch ähnliches Bild erkennt und schreibt bitte dabei ob Original-Birnen oder welche sonst. Danke
Beste Antwort im Thema
Das hat damit zu tun, daß ich sehr viel mit dem TÜV zu tun habe, grade im bereich tuning.
Da fällt auch das Thema Leuchtmittel drunter.
Die Tatsache, daß du nicht in der Lage bist, die Eintragung bestätigen zu können, durch ein Foto oder der gleichen, zeigt doch ganz klar, das etwas faul ist, zudem hast du anfangs vom Abblendlicht geschrieben, jetzt sind es auf einmal die NSW. Dezenter unterschied....
Für mich hat es entweder etwas von, ich habe vom Schwager des Nachbarn was gehört, oder ich mache Werbung für ein Artikel, den die Leute von mir auf der Homepage kaufen sollen zu tun.
Du scheinst es nicht zu verstehen, ein leuchtmittel ist genauso wichtig/gefährlich, wie andere Dinge.
Du kannst Leute blenden, du kannst durch Schatten selber eventuell weniger sehen, was nicht auffällt, die LED werden meist PWM angesteuert, ist die Frequenz ungünstig, kann es zu Irritationen kommen.
Mir ist es prinzipiell egal, weil wohne ich nicht in Hamburg und habe somit keine Sorge betroffen zu sein.
70 Antworten
Ja klar kann man alles eintragen, es muss aber Hand und Fuß haben.
Einen Scheinwerfer, der lediglich eine Zulassung für ein z. B H7 Halogen Leuchtmittel hat, darf nicht einfach so umgebaut werden, dafür müsste man im Licht Tunnel um die genaue Ausleuchtung usw zu dokumentieren, ein einfaches Messgerät ob die Höhe richtig eingestellt ist, reicht da bei weiten nicht.
Hier auch mal paar Screenshots von einen PDF Bericht, bekomme ihn leider aktuell nicht vom Handy hier hochgeladen.
Die dort erwähnten Philips Retrofit LED kosten laut Google Suche grob 150€.
Eine günstige China Version ist mit Sicherheit alles andere als Eintragungsfähig, alleine deine Aussage, man kann die LEDs ausrichten, zeigt, daß es nicht legal sein kann.
Da durch ein nachträgliches drehen, das Lichtbild komplett geändert wird, das darf nicht sein, warum hat wohl sonst selbst eine einfache Halogen Lampe eine Nase um sie nur in einer Position montieren zu können....
Mal erlich, das ist doch alles nicht ziehlfuhrend, man kauft z. B für 150€ das leuchtmittel und lässt es einstellen, zahlt TÜV Gebühren und dann beim Amt zum eintragen, und ist dennoch nicht auf der 100% sicheren Seite, spart dabei vielleicht paar Euro zu günstigen LED oder Xenonen Lösungen ab Werk.
Beim Passat B8 gab es, Halogen, LED Low und LED High.
Beim Golf 7 gab es soweit ich weiß, Halogen, Xenon(25w), BiXenon.
Diese 25w Xenon hat meine Frau im Rapid SB, die haben rund ~500-600€ gekostet, also bei weiten kein Geld, wenn man sich heutzutage die Grundpreise der Autos anguckt.
Ohne Worte: 2 Beispielphotos.
Das „Drehen“ der LED-Einheit soll das Einstellen des Lichtkegels auf die Reflektor-Geometrie unterschiedlicher Scheinwerfer ermöglichen.
Bei einer H4 oder H7 Lampe ist das ja nicht erforderlich, da diese Lampen diese Geometrie bereits fest verbaut haben.
Ich persoenlich halte diese neuen LED Lampen fuer eine sehr gute Alternative fuer Fahrzeuge, die es vor einigen Jahren noch nicht mit Xenon oder LED-Scheinwerfern gab. Die Verbesserung des Fahrlichtes ist schon beeindruckend und der Sicherheitsgewinn fuer den Fahrer ist nicht zu unterschaetzen. Wenn solche Nachruestloesungen von serioesen Anbietern fachgerecht verbaut, eingestellt und legalisiert wurden, dann spricht bitte was dagegen?
Insofern kann ich die abwertende Bewertung dieser neuen LED Lampen nicht verstehen.
Das hat nichts mit abwertend zu tun, ich hätte selber Bedarf bei der ein oder anderen Umsetzung.
Nur habe ich mich immer mal wieder mit dem Thema Licht beschäftigt, habe einen Umbau beim Leon von Halogen auf BiXenon hinter mit, mit ALWR nachrüstung usw.
Wir haben einen Kunden der für diverse Hersteller Scheinwerfer produziert mit Licht Kanal usw, der mir auch das ein und andere dazu erklärt hat.
Wie willst du sicher stellen, daß nach der Eintragung, der Fahrer nicht dran rum fummelt, das nach dem Defekt eines leuchtmittel der Besitzer dieses Tauschen kann ohne falsche Werte?
Dein Foto zeigt verschiedene Typen, deren Lichtquelle in der Höhe alleine an einer anderen Stelle ist, somit hat das massiven Einfluss auf Nah oder Fern vom Lichtkegel, ob es blendet oder nicht.
Wird dann Hersteller und Modell mit eingetragen? Weil eine andere LED kann eventuell komplett andere Werte erzeugen.
All diese Dinge sorgen schon für eine unmögliche Legalisierung.
Ohne Grund müssen die Leuchtmittel nicht ein Prüf Zeichen haben und nach Norm gefertigt sein und Leuchten.
Daher nochmals, eine einfache Prüfstelle wird diese Abnahme nie machen können, das muss wenn dann im Prüfzentrum geschehen, das einen eigenen Prüfstand hat, oder mit einen zusammen arbeitet, bei mir in der Nähe wäre das vermutlich die ift TÜV Zentrale in Essen.
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Ich tippe dennoch, dass jemand der zum TÜV fährt und die Lampen eingetragen bekommt keinerlei Konsequenzen fürchten muss. Denn vor Gericht kann derjenige mit begrenztem Sachverstand darauf vertrauen, dass die technische Prüfstelle den entsprechenden Sachverstand hat. Deshalb wendet man sich an diese dafür benannte Stelle. Wenn diese dann die Sachlage falsch bewerten, dann ist vielleicht der Prüfer dran, aber vermutlich nicht der beim TÜV vorstellig gewordene.
Die einzige Konsequenz, die dann denjenigen dann wohl trifft ist, dass die Lampe wieder ausgebaut werden muss.
Vor Gericht hat das Prinzip von Treu und gutem Glauben häufig genug recht
Prinzipiell ist der Gedanke richtig, wer aber viel mit Tuning und somit TÜV Eintragungen zu tun hat, weiß, das jede Eintragung nicht 100% Sicherheit bedeutet.
Beispiel: Auto tiefer gelegt und entsprechende Breitreifen eingetragen. Jetzt hat man aber aus irgendwelchen Gründen Spuren an den Reifen, die nach schleifen am Kotflügel aussehen, sieht das die Polizei und du hast Pech doch an einen der Ahnung hat zu geraten, ist die karre stillgelegt, du kannst dann schmale Winterreifen holen und an Ort und Stelle umbauen, oder ihn per schlepper/Anhänger nachhause fahren, Reifen tauschen, zur TÜV stelle abstempeln lassen, damit dann zur Polizei.
Ähnlich ist es bei der Beleuchtungstechnik, man kann ewigkeiten Glück haben, man kann genauso gut Pech haben.
Schlimmster Fall es passiert ein Unfall und die Sachlage ist unklar, der Unfallgegner schiebt die Schuld auf blendende Scheinwerfer, dann wird diesbezüglich genau geprüft, sollte es da zu problemen kommen, bleibt man im Zweifel ohne Versicherungsschutz......
Unabhängig ob eingetragen oder nicht....
Interesannt wäre ja mal ein foto der Eintragung.
Dazu vielleicht ein gesetzestext wonach die Eintragung stattgefunden hat.
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 30. Dezember 2018 um 21:42:13 Uhr:
Schlimmster Fall es passiert ein Unfall und die Sachlage ist unklar, der Unfallgegner schiebt die Schuld auf blendende Scheinwerfer, dann wird diesbezüglich genau geprüft, sollte es da zu problemen kommen, bleibt man im Zweifel ohne Versicherungsschutz......
Unabhängig ob eingetragen oder nicht....
Und genau das ist der Punkt, alles andere ist doch kaum von Belang und mit Mängelschein, Rückbau und Wiedervorstellung leicht lösbar. Bei kleinen Sachschäden guckt da sicher auch niemand nach, wenns aber mit Personen- und Umweltschäden anfängt und es wirklich um Geld geht, wird gerne genauer geschaut. Hier muss jeder für sich entscheiden, ob es das Risiko wert ist, unter Umständen vom Geschädigten zum Selbstzahler zu werden.
Zitat aus einer Urteilsbegruendung zum Thema KFZ-Beleuchtung, die die obigen Bedenken ad absurdum fuehrt.
Ein zitat ohne Quellenangabe von MT......
Wenn man Lust und Laune hat, könnte man es sich so auslegen, daß man einfach einen anderen Motor einbaut, oder Auspuff, andere Reifen und Fahrwerk und ja theoretisch nie sorge um eine Stilllegung haben muss, weil sind ja im Einzelfall harmlose Gegenstände....
Aber unten der Passus sagt ja klar, owi mit Geldstrafe und rückrüstung, der Fall wenn etwas passiert, ist hier noch gar nicht berücksichtigt.
Das hat mit Lust und Laune nichts zu tun, und schon gar nicht mit Motoren-, Auspuff- oder sonstigen Umruestungen.
Das Urteil bezieht sich auf KFZ-Leuchtmittel, und sonst nichts. Deine Phantasie geht schon sehr weit, aber Urteile haben nichts mit Phantasie zu tun, sondern sind praxis-und fallbezogen.
Und wir reden hier von NSW-Nachruest LED‘s, die in unserem Fall auch noch durch eine offiziell zugelassene Prueforganisation abgenommen und fuer den Verwendungszweck freigegeben wurden. Die Zeiten aendern sich.
Wo ist hier eigentlich Dein Problem? Geht es hier nur um Rechhaberei oder steckt was anderes dahinter?
Ganz ehrlich, ich kann Deiner Agrumentationskette nicht mehr folgen.
Das hat damit zu tun, daß ich sehr viel mit dem TÜV zu tun habe, grade im bereich tuning.
Da fällt auch das Thema Leuchtmittel drunter.
Die Tatsache, daß du nicht in der Lage bist, die Eintragung bestätigen zu können, durch ein Foto oder der gleichen, zeigt doch ganz klar, das etwas faul ist, zudem hast du anfangs vom Abblendlicht geschrieben, jetzt sind es auf einmal die NSW. Dezenter unterschied....
Für mich hat es entweder etwas von, ich habe vom Schwager des Nachbarn was gehört, oder ich mache Werbung für ein Artikel, den die Leute von mir auf der Homepage kaufen sollen zu tun.
Du scheinst es nicht zu verstehen, ein leuchtmittel ist genauso wichtig/gefährlich, wie andere Dinge.
Du kannst Leute blenden, du kannst durch Schatten selber eventuell weniger sehen, was nicht auffällt, die LED werden meist PWM angesteuert, ist die Frequenz ungünstig, kann es zu Irritationen kommen.
Mir ist es prinzipiell egal, weil wohne ich nicht in Hamburg und habe somit keine Sorge betroffen zu sein.