Scheinwerfer verdunkeln ?!

Audi A3 8P

N'abend

Hat jemand Erfahrung mit dem verdunkeln von den Scheinwerfern?! Ich hab mal ein Bild gefunden genau so sollen meine Scheinwerfer werden -> A3

ps. hoffentlich gewinn ich gleich im Lotto ^^ Dann hol ich mir gleich en S5

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sebastien0605


Was das denn fürn Schwachsinn??? Dann müsstest du ja nach jedem Birnenwechsel zum TÜV ne Zulassung beantragen!
Wer keine Ahnung sollte einfach mal die Schnauze halten!

Armes Deutschland, wandere bitte aus! 🙄

Bist ja ein ganz toller, dass du einen Scheinwerfer durch die Öffnungen der Lampensockel lackieren kannst - ich lach mich tot. Die Scheinwerfer sind verklebt, durch Öffnen erlischt die Betriebserlaubnis. Fertig.

Ihr Schlaumeier könnt euch ja an TÜV & Co. wenden, aber ich würde euch empfehlen, da die Klappe nicht so weit auf zu reißen, könnte peinlich werden.

🙄

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Meinen Beitrag hier hat anscheinend niemand wirklich gelesen.

So oder so gibts es in ebay schwarze Scheinwerfer (komplett und als Paar) ab 150,- Kröten neu und mit E-Prüfzeichen, also eintragungsfrei (wie ein Ersatzteil eben). Für den paar Euro würd ich nicht mal dran denken selber da dran rumzufuschen oder gar den Backofen zu bemühen und dann danach solche Threads wie "ich habe Wasser in den Scheinwerfern :-( " zu erstellen.

Schön dabei ist dann noch, dass die nette Angeleyes haben - sieht zwar etwas nach BMW aus ....... aber will ich eh nicht gegen die nicen TFL-XENON-Plus tauschen.

Gibts übrigens für 8L und 8P (Sportback ist eh immer gleich - falls wieder einer fragt).

Anne 😎

Also er qualifiziert sich mit jedem Post weiter ins aus meiner Meinung nach, jetzt Garantie eines DVD Players mit der BE eines Scheinwerfers zu vergleichen is jawohl Äpfel mit nem Backofen vergleichen! Zudem schrieb er das allein das öffnen zum erlöschen reicht, auf Lackierungen berief er sich bei seiner Aussage mit seiner Formulierung nicht. Insofern is alles was er schreibt m.E. nach daneben!

Das wollte ich einfach zum Ausdruck bringen! Meine Formulierungen waren nicht toll o.k. Im sorry aber wenn jemand meint er müsste hier Bullshit reinschreiben um sich als Allwissender zu verkaufen find ich es sehr arm!

Fazit: Patrick redet aber er weiß nicht genau worüber! Scheinwerfer öffnen darf man genauso wie die Motorhaube öffnen! Lackierungen solange man die Lichtfunktion nicht beeinträchtigt und eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist auch. Ob ich das jetzt machen will oder nicht bleibt ja jedem selbst überlassen! Jedenfalls sollte man sich erkundigen!

Mal was grundsätzliches.
Kleine Kinder fragen immer warum, wenn man ihnen etwas erklärt oder verbietet.

Kluge Erwachsene die erfolgreicher wie der Durchschnitt sind, behalten diese
"warum Frage" ihr Leben lang bei weil sie sich nicht mit unbegründeten/bewiesenen Behauptungen
zufrieden geben.

Daher meine ich, ist es vorteilhaft bei Behauptungen gleich auch die Begründung oder den Beweis
oder die Quelle des Wissens mit anzugeben.
So kann man sich ein eigenes Urteil bilden. Ausserdem entfallen dadurch lange unnütze Diskussionen
die meistens auch noch im Streit enden.

Viele Grüße
Mission Control 🙂

Patrick hat völlig recht.

1. Ging es sehr wohl darum, dass der Scheinwerfer optisch verändert werden soll. Siehe Titel.

2. Nach dem Öffnen (und wieder Verschließen) ist der Scheinwerfer verändert worden.
Der neue Kleber ist ein anderer, die Scheibe könnte beim Unfall zersplittern, statt an einem Stück herauszufallen.
Die wieder eingesetzte Scheibe sitzt nicht 100%ig so wie vorher. Auch eine klare Scheibe verändert die Lichtverteilung - das wird bei der Konstruktion des Reflektors schon mit eingerechnet.

Ist zwar alles Korinthenkackerei, aber so siehts rechtlich aus.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz


Patrick hat völlig recht.

1. Ging es sehr wohl darum, dass der Scheinwerfer optisch verändert werden soll. Siehe Titel.

2. Nach dem Öffnen (und wieder Verschließen) ist der Scheinwerfer verändert worden.
Der neue Kleber ist ein anderer, die Scheibe könnte beim Unfall zersplittern, statt an einem Stück herauszufallen.
Die wieder eingesetzte Scheibe sitzt nicht 100%ig so wie vorher. Auch eine klare Scheibe verändert die Lichtverteilung - das wird bei der Konstruktion des Reflektors schon mit eingerechnet.

Ist zwar alles Korinthenkackerei, aber so siehts rechtlich aus.

Zitat:

Original geschrieben von Mission Control



Daher meine ich, ist es vorteilhaft bei Behauptungen gleich auch die Begründung oder den Beweis
oder die Quelle des Wissens mit anzugeben.
So kann man sich ein eigenes Urteil bilden. Ausserdem entfallen dadurch lange unnütze Diskussionen
die meistens auch noch im Streit enden.

Viele Grüße
Mission Control 🙂

...

Zitat:

Original geschrieben von Snickerz


Patrick hat völlig recht.

1. Ging es sehr wohl darum, dass der Scheinwerfer optisch verändert werden soll. Siehe Titel.

2. Nach dem Öffnen (und wieder Verschließen) ist der Scheinwerfer verändert worden.
Der neue Kleber ist ein anderer, die Scheibe könnte beim Unfall zersplittern, statt an einem Stück herauszufallen.
Die wieder eingesetzte Scheibe sitzt nicht 100%ig so wie vorher. Auch eine klare Scheibe verändert die Lichtverteilung - das wird bei der Konstruktion des Reflektors schon mit eingerechnet.

Ist zwar alles Korinthenkackerei, aber so siehts rechtlich aus.

Leider haben es nicht alle so mit Logik und möchten daher Beweise 😁

Danke dir trotzdem, ich hätte das Thema auch nicht so aufgeblasen, wenn man mir nicht so kackfrech gekommen wäre nach meiner Anmerkung 😉

Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen

Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

Änderungen können nur durch:

- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.

Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Eine Kombination der einzelnen Punkte ist durchaus möglich.

Quelle:http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Mfg Oli

Jaja, jetzt könnte man wieder dran rumdiskutieren, wann eine Veränderung bei einem geschlossenen Bauteil wie einem Scheinwerfer eintritt 😉

Das können wir uns aber sicherlich schenken.

Wenn der Scheinwerfer geöffnet wird, liegt eine Änderung vor.

Zum Öffnen muss dieser ja z.B. in den Backofen, damit der Kleber sich löst.

KEINER kann mir hier erzählen, dass der Scheinwerfer nach der Prozedur im Backofen und nach der eigenen Neuverklebung zu 100% noch genauso wie vorher ist! 1. hat Wärme auf jedes Material geringfühige Einflüsse, egal wie hitzebständig diese sind (und ich gehe mal davon aus, dass die Materialien beim Xenon-Scheinwerfer nicht unbedingt für hohe Temperaturen ausgelegt sein müssen) und 2. kann hier keiner von Hand den Scheinwerfer wieder exakt so zusammen kleben, wie er es vorher war. Auch kann es zu ungewollten und teilweise am Anfang nicht sichtbaren Verschmutzungen im Innenraum kommen. All dies führt dazu, dass das Licht nicht mehr so wie vorher sein wird, auch wenn man es optisch nicht unbedingt sieht - der Tüv kann dies aber feststellen und damit ist die BE futsch! Und aufgrund dieses Wissens kann man pauschal sagen, dass die BE verloren geht, wenn man den Scheinwerfer öffnet, da man zu 99% davon ausgehen kann, dass eine Änderung erfolgt - egal ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt.

@all jene, die das nicht glauben, was Patrick hier sagt: Folgt doch mal seinem Ratschlag und geht zum Tüv, statt hier unwissend einfach nur zu behaupten, dass es nicht stimmt und Patrick dumm wäre. Wenn der Tüv euch dann bestätigt, dass die BE erhalten bleibt, dann könnt ihr immer noch hier schreiben, dass Patrick im Unrecht ist.

Ich denke die Diskussion führt zu keinem Ergebniss, welches beide Seiten recht gibt!

Denn, es gibt nunmal Audi-Fahrer, die Änderungen an ihrem Auto durchführen wollen die grundsätzlich vom Aussehen erstmal fragwürdig sind. Aber meistens wollen die Personen auf die Frage OB man Scheinwerfer verdunkeln kann, nicht gerade die Antwort das dadurch Möglicherweise die BE oder sonst was erlischt.
Ob diese dabei erlischt oder nicht ist erstmal dahin gestellt und mir auch völlig egal, aber durchführen werden diese Personen es so oder so!

also mal ehrlich. Die Person weiß nun wie man solch eine, nach meinem Geschmack, einfach nur schreckliche Änderung durchführen kann!

Schöne Restwoche noch 😉

Zitat:

Original geschrieben von sushilange


@all jene, die das nicht glauben, was Patrick hier sagt: Folgt doch mal seinem Ratschlag und geht zum Tüv, statt hier unwissend einfach nur zu behaupten, dass es nicht stimmt und Patrick dumm wäre. Wenn der Tüv euch dann bestätigt, dass die BE erhalten bleibt, dann könnt ihr immer noch hier schreiben, dass Patrick im Unrecht ist.

Naahhh,

immer noch hier Sushi😉😁

Wäre von Anfang an, eine Erklärung (wie z.B. die von Snickerz) der Behauptung zugefügt worden, hätte man sich die ganze Diskussion sparen können🙄

Ich habe mehrfach nach eine Erklärung/Quelle gefragt !

THX 2 Snickerz

Viele Grüße

g-j🙂

Zitat:

Original geschrieben von oli-dreier


Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen

Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

Änderungen können nur durch:

- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.

Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

Eine Kombination der einzelnen Punkte ist durchaus möglich.

Quelle:http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=38312

Mfg Oli

Wenn dann ist dass ne ordentliche Quelle, und nicht das was Snickerz geschrieben hat. Wer ein wenig die Technik beherrscht, einen Sachverhalt unter eine Rechtsnorm zu subsumieren, wird feststellen, dass es auf die Frage der Änderung nicht wirklich ankommt, da es - bei unterstellter Änderung - zusätzlich darauf ankommt, ob die Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung vorliegt oder das Auto mehr die Umwelt verpesstet (in Form von Lärm und Abgas).

Im hier vorliegenden Fall kann also die BE nur dann erlischen, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Das kann sicherlich geschehen, wenn durch den Backofen das Blendverhalten des Scheinwerfers verändert wird. Oder natürlich dasselbe durch falsches wieder ankleben des Scheinwerferglases. Andererseits musste ich bei meinem Mofa immer das Scheinwerferglas entfernen, um das Birnchen wechseln zu können. Dadurch ist sicherlich nicht die BE des Mofas erloschen. Was ich damit sagen will ist, dass man dieses Thema nicht Allgemeingültig beurteilen kann, es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Wenn ein Fachmann einen Scheinwerfer öffnet, und ihn anschließend fachmännisch wieder verschließt, und dabei eine Gefährdung anderer ausschließen kann, erlischt die BE sicherlich nicht. Wenn Tuningpeter die Dinger in den Backofen legt, wohl schon.

Das ganze hab ich zwar schon auf der ersten Seite gepostet, aber egal. PLease close it.

Die idee ist eh bescheuert, am nächst fangt welche anzufragen wo die am besten die Fuchsschwanz aufhängen können.

Zitat:

Original geschrieben von EllisDee81


Im hier vorliegenden Fall kann also die BE nur dann erlischen, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Das kann sicherlich geschehen, wenn durch den Backofen das Blendverhalten des Scheinwerfers verändert wird. Oder natürlich dasselbe durch falsches wieder ankleben des Scheinwerferglases. Andererseits musste ich bei meinem Mofa immer das Scheinwerferglas entfernen, um das Birnchen wechseln zu können. Dadurch ist sicherlich nicht die BE des Mofas erloschen. Was ich damit sagen will ist, dass man dieses Thema nicht Allgemeingültig beurteilen kann, es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Wenn ein Fachmann einen Scheinwerfer öffnet, und ihn anschließend fachmännisch wieder verschließt, und dabei eine Gefährdung anderer ausschließen kann, erlischt die BE sicherlich nicht. Wenn Tuningpeter die Dinger in den Backofen legt, wohl schon.

Und ich stimm dir sogar zu. Ich muss auch sagen, dass ich das Thema bereits von einem anderen Automodell kenne - A3-Fahrer sind ja nun wahrlich nicht die ersten, die auf solche Ideen kommen. Und die rechtliche Problematik ist nunmal da, auch wenn es sicherlich die Möglichkeit gibt, sie aus dem Weg zu räumen. Das hat aber auch keiner je bestritten.

Die Anfangsfrage war hier lediglich, ob man den Scheinwerfer innen lackieren kann. Darauhin schrieb ich, dass das an sich schon okay ist, solange man die Reflektoren nicht überlackiert, es aber rechtlich ein Problem sein dürfte, den Scheinwerfer - der baulich nicht dafür vorgesehen ist - zu öffnen und wieder zuzukleben.

Das Thema muss man sicherlich nicht so eskalieren, dazu kam es letztlich nur, weil einige Teilnehmer meinten, ihre gegenteilige Meinung mit einer beachtlichen Aggressivität zu vertreten. Ich kenne genug Leute, die ihre Scheinwerfer innen lackiert haben, wayne. Rechtlich ist in D aber nunmal sehr vieles sehr unverständlich und engstirnig, das wollte ich lediglich nicht unerwähnt lassen.

Schön dann sind wir uns ja alle einig und gelernt hammwa auch was. Und das von dir angesprochene beachtliche Aggressivität kenne ich selber.... manchmal hab ich das Gefühl, dass hier teilweise eine Horde Piranhas rumschwimmt, die alles ansaugt, was nicht "good old 304" ist...

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