Scheibenwischerfunktion bei Fahrzeugstillstand / Tagfahrlicht

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo zusammen,
laut Betriebsanleitung sollte mein Polo Highline die Scheibenwischerfunktion bei Regen und bei Fahrzeugstillstand (Stopp vor einer Ampel) eine Stufe runterschalten, d.h., von Dauerbetrieb auf Intervall.
Leider funktioniert es nicht.
Die Funktion ist schon sehr sinnvoll, da ich beim Halt an einer Kreuzung kein Dauerbetrieb der Scheibenwischer benötige und ich dies nicht manuell für die Haltedauer runterschalten möchte.
Kann ich das beim freundlichen .... per Software freischalten lassen?

Gruß
Andreas

Beste Antwort im Thema

Moin!

Ich würde nicht zum planlosen freundlichen fahren, die haben sehr oft keine Ahnung.

Aussage vom Freundlichen:

"Das Komfortblinken kann man nicht deaktivieren. Den Gurtwarner auch nicht...."

Ich war bei einem befreundeten Mechaniker in seiner eigenen freien Werkstatt, da dauerte das ganze über VCDS keine Minute!

Ciao

Der Gaswart

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Zitat:

Original geschrieben von cooperle81



Zitat:

Was soll daran nicht gesetzeskonform sein?

Das man nicht mit Standlicht durch die Gegend kurven sollte. Heißt ja STANDlicht.

Es heißt vorn Begrenzungslicht und hinten sind es Schlußleuchten.

Im §17 STVO heißt es, dass man bei Dämmerung oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern die vorgeschriebene Beleuchtung einzuschalten hat. Weiter heißt es dass mit dem Begrenzungslicht allein nicht gefahren werden darf.
Es steht dort allerdings nicht, dass man bei ausreichenden Sichtverhältnissen das Begrenzungslicht nicht allein einschalten darf. Dies haben Gerichte bereits so bestätigt.

Jain^^

Grundsätzlich darf man mit Standlicht fahren, jedoch eben nicht wenn Bedingungen herrschen die Abblendlicht vordern. Dunkelheit, Regen, Schnee,...

Wobei das Fahren mit Standlicht am Tag eigentlich ncihts bringt, da man es überhauptnicht sieht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi


Jain^^

Grundsätzlich darf man mit Standlicht fahren, jedoch eben nicht wenn Bedingungen herrschen die Abblendlicht vordern. Dunkelheit, Regen, Schnee,...

Wobei das Fahren mit Standlicht am Tag eigentlich ncihts bringt, da man es überhauptnicht sieht 😁

Richtig.

Es bringt den Fahrzeughaltern mit DFL ein längeres Leben der Glühlampen.

Ok. Man lernt nie aus.

Danke.

Allerdings....

seit irgendwann sind ja die Tagfahrfunzeln vorgeschrieben. Bei meiner Fahrmaschine mit Dauerfahrlicht von der Konzernseite her realisiert. Wenn ich nun nur mit "Begrenzungslicht sowie Schlussleuchten" 😉 unterwegs bin, dann dürfte ich ja wieder auf der "illegalen" Seite sein?

Und:

Man sieht das "Standlicht" . Man muss nur hin gucken. Und wer angeguckt wird, wird auch gesehen.
Safety First 😁

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Es ist für Fahrzeuge mit einem bestimmten Typzulassungsdatum vorgeschrieben. Der Polo hat seine Typzulassung vorher bekommen.

Da ihr mittlerweile das Thema gewechselt habt, habe ich mal den Betreff erweitert.

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