Scheibenwischer Wechsel-Panne Riss in der Scheibe. Was nun?
Habe beim Wechseln der Scheibenwischer ausversehen die Halterung auf die Scheibe knallen Lassen. Folge war ein Riss in der Windschutzscheibe.
Habe die ganze Scheibe scghon austauschen lassen.
Kann ich da noch etwas Geld von der Versicheurng bekommen?
Ich habe Teilkasko (SB 150€) und Vollkasko (300€) bei der HUK.
Bitte um schnelle Antwort.
20 Antworten
Moin,
die Glasbruchversicherung in der TK ist m.E. auch eine Allgefahrendeckung, so dass der Umstand des Bruches unerheblich ist, nur die Beschädigung muss gegeben sein.
Du brauchst also nur mitteilen, dass es einen Riss in der Scheibe gab und diese daher ausgetauscht werden musste.
Rechnung an die Versicherung senden und die Kosten abzüglich SB erstattet bekommen.
Übrigens kann man so auch einen Teil an Unfallkosten erstattet bekommen.
Der eigene Glasbruch (Scheinwerfer, Blinker, Nebelscheinwerfer oder Rückleuchten) kann IMMER über die TK abgerechnet werden, selbst dann, wenn man den Unfall verschuldet hat.
Alkohol und Vorsatz sind natürlich ausgeschlossen, aber einige Gesellschaften zahlen inzwischen sogar bei grober Fahrlässigkeit bis auf die beiden vorgenannten Ausnahmen 😉
Beste Grüße
Na wenn dem so ist, dann ziehe ich für das Thema Glasbruch mein obiges Statement zurück und behaupte das Gegenteil.
@Thorsten: Danke für die Aufklärung.
Aber die Frage war ja, ob es nachträglich auch möglich ist.
Ich bin mir sicher, ja. Denn als bei meinem Daddy die Scheibe getauscht wurde (TK mit 0.-SB), da hat der Glasmeister alles geregelt. Und zwar NACH dem Austausch, logischerweise, denn er konnte gleich nach 3h wieder vom Hof fahren.
Viele Grüße, Timo
PS: Vielleicht sollten nicht mehrere Wochen dazwischen liegen... Und selbst wenn?
Moin,
also man sollte den Schaden schon zeitnah melden (Stichwort: Obliegenheiten oder eben deren Verletzung 😉 ) - aber wenn es gerade erst passiert ist, dann heute melden und ich bin mir sicher, dass alles gut wird 😉
Beste Grüße
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Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Öhm, ich finde es eigentlich nicht dumm, wenn man mal nen Schaden, den man aus eigenem Ungeschick verursacht hat, auch zahlt.
Denn das hält die Versicherungsprämie ALLER niedrig.
Und wenn ich die Versicherung wäre, würde ich gewiss nicht zahlen. Warum auch?
Also ich bezahl doch deshalb meine Vollkasko, damit auch meine eigene Dummheit abgedeckt ist.
Die Versicherungen verdienen doch eh genug.
Meine Meinung!
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von markus1986_KF
Also einige im Forum ham´s als Steinschlag deklariert und mussten nur die SB zahlen.. Nachträglich is das glaub jetz nich mehr möglich..
wie ja schon beschrieben ist die "lügerei" nicht nötig.
ich war auch mal so dumm und habe genau so meine scheibe geschrottet. man darf seine dummheit auch zugeben und muss nur die SB zahlen, da die TK eben glasschäden abdeckt, egal wie sie zustande kommen.
und das wird auch im nachhinein ziemlich sicher gehen, eben "zeitnah".
viele grüße, Jan