Scheibentönung voll daneben

Audi A4 B9/8W

Ich habe bei meinem Audi A4 bei einem Scheibentöner die Scheiben tönen lassen . Nach rund 4 Tagen kommt an der Heckscheibe und Seitenscheiben (hinten) die Folie hoch an den Ecken und in der Mitte bilden sich Luftblasen . Zudem wurde meine Heckscheibe links unten mit dem Kattermesser zerkratzt . Ich habe versucht mit dem Folierer kontakt aufzunehmen jedoch antwortet er nicht , wie soll ich den jetzt vorgehen . Der Folierer ist Gewerblich eine Rechtschutzversicherung hätte ich jedoch will ich es ohne Anwalt klären.

Beste Antwort im Thema

120 km zu einem kaum anwesenden Typen, der Scheiben schlecht tönt, keine Rechnung ausstellt und schwer zu kontaktieren ist? Hast du den nachts hinterm Bahnhof kennengelernt? Einen ABE-Zettel hat er sicher auch nicht mitgegeben?

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Januar 2020 um 17:27:42 Uhr:



Du wirst es nicht glauben. Aber auch dann haftet er. Das BGB macht da keinen Unterschied.
"Schwarzarbeit" ist lediglich eine steuerliche Angelegenheit (und ggf. Sozialversicherungsrechtliche). Und wie gesagt, das Durchsetzen ist die größere Problematik beim Auftraggeber.

Du hast Recht. Das BGB macht da keinen Unterschied.

Der BGH schon ... (BGH, Urteil v. 16.3.2017, VII ZR 197/16).

Aber natürlich kann der TE sich bestimmt erfolgreich auf deine Rechtsmeinung vor Gericht berufen. 😉

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 17:31:36 Uhr:


Vielleicht verrät uns der TE ja noch, unter welcher Intention er den Auftrag an den Folierer vergeben hat.

So wie ich das verstanden habe, hat er ja eine Rechnung erwartet - der Folierer ist seiner Verpflichtung zur Rechnungsstellung nur noch nicht nachgekommen.

Selbstverständlich ging der TE immer davon aus, eine Rechnung zu erhalten 😉

Der TE kann auf jeden Fall die Rechnungsstellung und die Haftung für den verursachten Schaden juristisch beim Folierer einfordern.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 17:35:40 Uhr:


Der TE kann auf jeden Fall die Rechnungsstellung und die Haftung für den verursachten Schaden juristisch beim Folierer einfordern.

Einfordern kann der TE alles. Ob er es auch erfolgreich kann, das ist spannend.

Der Folierer wird aber im Zweifel nicht so doof sein, selbst vorzutragen, dass das alles Schwarzarbeit war. Die Folgen wären für ihn wohl eher problematisch als für den TE.

Das hier

Zitat:

@Agi42 schrieb am 22. Januar 2020 um 15:55:50 Uhr:


Er hat mir keine Rechnung mitgegeben jedoch habe ich sein Schriftverkehr mit Terminvergabe etc und seine Daten hatte er auch mit angegeben wo er Gewerblich die Scheiben tönt

klingt für mich aber irgendwie schon nach vereinbarter Schwarzarbeit. Aber das habe ich bestimmt nur falsch verstanden.

Zitat:

@ixtra schrieb am 24. Januar 2020 um 17:37:27 Uhr:


Der Folierer wird im Zweifel nicht so doof sein, selbst vorzutragen, dass das alles Schwarzarbeit war.

Das wäre ja auch im Sinne des TE. 😉

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 17:39:17 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 24. Januar 2020 um 17:37:27 Uhr:


Der Folierer wird im Zweifel nicht so doof sein, selbst vorzutragen, dass das alles Schwarzarbeit war.

Das wäre ja auch im Sinne des TE. 😉

klar, so meinte ich das auch.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 17:35:40 Uhr:


Der TE kann auf jeden Fall die Rechnungsstellung und die Haftung für den verursachten Schaden juristisch beim Folierer einfordern.

Wenn er dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen will, ist das bei dem Streitwert der beste Weg. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Januar 2020 um 17:45:36 Uhr:


Wenn er dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen will, ist das bei dem Streitwert der beste Weg. 😉
Grüße vom Ostelch

Die Frage ist auch ein Stück weit immer, ob es ums Geld oder ums Prinzip geht. Wenn keine auch kleine Geldbeträge durchsetzen würde, wäre das am Ende ein Freibrief für Zahlungsverweigerer.

Zitat:

@ixtra schrieb am 24. Januar 2020 um 18:04:00 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. Januar 2020 um 17:45:36 Uhr:


Wenn er dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen will, ist das bei dem Streitwert der beste Weg. 😉
Grüße vom Ostelch

Die Frage ist auch ein Stück weit immer, ob es ums Geld oder ums Prinzip geht. Wenn keine auch kleine Geldbeträge durchsetzen würde, wäre das am Ende ein Freibrief für Zahlungsverweigerer.

Das stimmt natürlich. Man muss dann aber von vornherein sich darüber klar sein, warum man den Aufwand startet. Pfuscher davonkommen zu lassen fällt mir auch schwer. Erst einmal würde ich hier zu dem Spezi fahren und eine Klärung ohne juristisches Orchester versuchen. Noch steht ja gar nicht fest, ob das nicht auch Erfolg haben könnte.

Grüße vom Ostelch

Nur mal so als Anmerkung.
Wenn es sich um "Schwarzarbeit" handeln sollte, und das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung Ermittlungen anstrebt, könnte es auch für die Auftraggeber eng werden. Sofern bei den Ermittlungen herauskommt, dass Beide, Auftraggeber und Auftragsannehmer, einvernehmlich sich auf Bezahlung ohne Steuer und Sozialabgaben geeinigt haben.

Deswegen sollte man sich die Drohung mit dem Finanzamt gut überlegen, und nur machen, wenn man wirklich keinen "schwarz Auftrag" erteilt hat.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 17:31:36 Uhr:


Vielleicht verrät uns der TE ja noch...

Mich würde wundern, wenn der TE noch mal wieder kommt, nachdem einige Besserwisser von sich geben mussten, dass der TE es doch selbst Schuld ist, wenn er es günstig machen lässt... 🙄

Er hat es nicht günstig gemacht sondern billig 😉 das ist der Unterschied.

Zitat:

@MvM schrieb am 24. Januar 2020 um 18:55:39 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 17:31:36 Uhr:


Vielleicht verrät uns der TE ja noch...

Mich würde wundern, wenn der TE noch mal wieder kommt, nachdem einige Besserwisser von sich geben mussten, dass der TE es doch selbst Schuld ist, wenn er es günstig machen lässt... 🙄

Klar, die anderen sind mal wieder die Bösen und "Besserwisser".

Wer nach der Devise "Geiz ist geil" vorgeht, sich hinterher leichtgläubig nicht mal ne Rechnung ausstellen lässt (und damit kaum eine Handhabe hat), was ist derjenige dann in deinen Augen??

Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. Januar 2020 um 19:16:17 Uhr:


Klar, die anderen sind mal wieder die Bösen und "Besserwisser".

Wer nach der Devise "Geiz ist geil" vorgeht, sich hinterher leichtgläubig nicht mal ne Rechnung ausstellen lässt (und damit kaum eine Handhabe hat), was ist derjenige dann in deinen Augen??

Einfach nur etwas leichtgläubig, genau wie du es selbst schriebst.

Wie viele haben nun das "Geiz ist Geil" gebrabbel auf den letzten Seiten von sich gegeben? Hätte es nicht gereicht, wenn es nur einer macht? Es ist nun mal scheiße, wenn eine Gruppe auf einen einzelnen rumtrampelt. Will man zeigen, dass man dem anderen überlegen ist? Ist es beabsichtigt, dass die etwas naiven aus dem Forum vertrieben werden?

Wieder mal ziemlich daneben was hier teilweise geantwortet wurde.

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