Scheibentönung voll daneben

Audi A4 B9/8W

Ich habe bei meinem Audi A4 bei einem Scheibentöner die Scheiben tönen lassen . Nach rund 4 Tagen kommt an der Heckscheibe und Seitenscheiben (hinten) die Folie hoch an den Ecken und in der Mitte bilden sich Luftblasen . Zudem wurde meine Heckscheibe links unten mit dem Kattermesser zerkratzt . Ich habe versucht mit dem Folierer kontakt aufzunehmen jedoch antwortet er nicht , wie soll ich den jetzt vorgehen . Der Folierer ist Gewerblich eine Rechtschutzversicherung hätte ich jedoch will ich es ohne Anwalt klären.

Beste Antwort im Thema

120 km zu einem kaum anwesenden Typen, der Scheiben schlecht tönt, keine Rechnung ausstellt und schwer zu kontaktieren ist? Hast du den nachts hinterm Bahnhof kennengelernt? Einen ABE-Zettel hat er sicher auch nicht mitgegeben?

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ich vermute auch mal, dass das ganze nicht in einer werkstatt, sondern auf irgendeiner hofeinfahrt oder einem hinterhof gemacht wurde 😁

Das kommt davon, wenn man "geiz ist geil" als Lebensmotto heranzieht. Zu denken, dass man für 125€ eine Scheibentönung am Kombi vom Fachmann bekommt, zeugt genau von dieser heutigen "Hauptsache BILLIG" Mentalität. Und dafür noch über 100km hinfahren *facepalm* … da ist so, wie mit den Leuten die für 2 Cent pro Liter billigen Sprit erst mal 30km zur Tanke fahren *lol* um dann 30 Liter zu tanken^^

Tja, jetzt hast Du viel Spaß mit dem Typen. Wen er auf stumm schaltet gibt es nur den Weg übern Anwalt & Co., was wieder Geld und Nerven kostet.

Hoffe Du hast daraus gelernt, dass was billig ist, nichts sein kann. Oder würdest Du für eine Hand voll Nüsse arbeiten gehen? 😉

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 24. Januar 2020 um 09:14:28 Uhr:


Hoffe Du hast daraus gelernt, dass was billig ist, nichts sein kann. Oder würdest Du für eine Hand voll Nüsse arbeiten gehen? 😉

Käme drauf an, ob er ein Eichhörnchen ist 🙂

If you pay peanuts you will get monkeys

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wenn du nicht gerade die totale finanzielle Lebenskrise hast, dann vergiss den Vorgang, trotz der Kratzer, lasse woanders neu tönen oder auch nicht, fahr und schreib da nicht mehr hin, vergiss den Typen, spar dir den ganzen Stress ... Haare kämmen, lächeln und weiter gehts!

Hoffentlich hat er nicht mit dem Cutter die Drähte der Heckscheibenheizung verletzt.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 24. Januar 2020 um 10:31:22 Uhr:


Hoffentlich hat er nicht mit dem Cutter die Drähte der Heckscheibenheizung verletzt.

Ich habe schon eine Kerze für ihn angezündet!😉

Zitat:

@Teksaz schrieb am 24. Januar 2020 um 10:31:22 Uhr:


Hoffentlich hat er nicht mit dem Cutter die Drähte der Heckscheibenheizung verletzt.

Für derartige Schäden muß der Folierer haften.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. Januar 2020 um 10:43:26 Uhr:



Zitat:

@Teksaz schrieb am 24. Januar 2020 um 10:31:22 Uhr:


Hoffentlich hat er nicht mit dem Cutter die Drähte der Heckscheibenheizung verletzt.

Für derartige Schäden muß der Folierer haften.

Der ja anscheinend nicht zu erreichen ist und auch für eine Nachbesserung nicht zur Verfügung steht. Rechnung gab es auch nicht. Ich glaube da wird er auch für keine neue Scheibe haften. 😉

sehe das wie die anderen... ab und zu zahlt man halt Lehrgeld im Leben.
Abhaken!
Jetzt noch die Nerven ruinieren bringt nichts.
Hoffentlich wird der TE klug draus.

Zitat:

@Teksaz schrieb am 24. Januar 2020 um 10:46:03 Uhr:


Der ja anscheinend nicht zu erreichen ist und auch für eine Nachbesserung nicht zur Verfügung steht. Rechnung gab es auch nicht. Ich glaube da wird er auch für keine neue Scheibe haften. 😉

Die irrige Meinung, daß es so einfach ist, sich der Haftung zu entziehen, ist leider immer noch weit verbreitet. 😉

Also wenn es schon die Folie schafft, sich aus der Haftung zu entziehen, dann muss des für den Folierer doch erst Recht gelten.
Im Ernst. Rechtlich haftet der Folierer, da besteht denke ich kein Zweifel. Die Frage ist im echten Leben eher, ob man sein Recht mit vertretbarem Aufwand durchsetzen kann. Kann ja sein, dass der Folierer im besten Fall sofort die Rückabwicklung anbietet.

Zitat:

m Ernst. Rechtlich haftet der Folierer,…

… wenn es keine Schwarzarbeit war.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 24. Januar 2020 um 17:15:13 Uhr:



Zitat:

m Ernst. Rechtlich haftet der Folierer,…


… wenn es keine Schwarzarbeit war.

Du wirst es nicht glauben. Aber auch dann haftet er. Das BGB macht da keinen Unterschied.
"Schwarzarbeit" ist lediglich eine steuerliche Angelegenheit (und ggf. Sozialversicherungsrechtliche). Und wie gesagt, das Durchsetzen ist die größere Problematik beim Auftraggeber.

Vielleicht verrät uns der TE ja noch, unter welcher Intention er den Auftrag an den Folierer vergeben hat.

So wie ich das verstanden habe, hat er ja eine Rechnung erwartet - der Folierer ist seiner Verpflichtung zur Rechnungsstellung nur noch nicht nachgekommen.

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