Scheiben tönen - Wieviel % erlaubt?

Hallo Leute,

ich wollte mal nachfragen wie das ist wenn ich Scheiben an meinem Auto verdunkeln lasse.

Welche Scheiben darf man überhaupt verdunkeln/tönen?

Wieviel Prozent Licht muss mindestens noch "durchkommen"?

Muss ich das beim TÜV abnehmen/eintragen lassen oder sowas in der Art, ABE z.b.??

Ist irgendwas nicht erlaubt, z.b. keine von außen verspiegelten Foligen/Scheiben oder so?

Beste Antwort im Thema

Tönen ist out - vorne Auto, hinten Leichenwagen. Iggitt

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Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979



Zitat:

Original geschrieben von Mark-86


Es gibt aber Aufspritzverfahren die mit Einzelabnahmen Tönungen bis zu 30% an den forderen Seitenscheiben zulassen.
NEIN!

Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen.
Alle anderen Scheiben müssen mindestens 70 % des Lichts durch lassen.

Auch minimal getönte Folien unterschreiten häufig den geforderten Grenzwert. Sie lassen häufig nur ca. 70 % des Lichts durch. Bei „glasklaren" Folien liegt der Wert bei 85 %. Dabei haben wir den Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

Quelle: Tüv-Nord

Also theoretisch möglich aber technisch faktisch nicht zu realisieren.

genau so!

und warum immer wieder stammtischparolen? folien vorne und seitlich vorne sind ZULÄSSIG! gibts im übrigen von foliatec. ebenso ist eine töning der scheiben zulässig. das passenen TÜV zugelassene messgerät kann man ebenso bei foliatec ausleihen, bzw alles bei denen machen lassen.

das problem is nur das eben nahezu jede scheibe schon von haus aus getönt ist ohne das man es merkt und somit ist eine nachtönung eben nocht möglich bzw macht eine nachtönung von 5% keinen sinn weil man es net sieht.

Die Jungs hier machen alles, einfach TOP!
http://

Zitat:

Original geschrieben von Basti_26



Die Jungs hier machen alles, einfach TOP!
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Wow. Ganze 3 Beiträge verfasst und alles billige Werbung für eine Fusel-Tuning-Bude. Mögen die Moderatoren dem Trauerspiel ein Ende bereiten...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von Basti_26


Die Jungs hier machen alles, einfach TOP!
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Wow. Ganze 3 Beiträge verfasst und alles billige Werbung für eine Fusel-Tuning-Bude. Mögen die Moderatoren dem Trauerspiel ein Ende bereiten...

Und der Geschäftsführer der Firma heisst zufällig auch noch > > Se

basti

an < <.

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Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Wow. Ganze 3 Beiträge verfasst und alles billige Werbung für eine Fusel-Tuning-Bude. Mögen die Moderatoren dem Trauerspiel ein Ende bereiten...

Haben sie... 😉

Gruß Tecci

Hallo jungs,

Kann man in ausland die scheiben tönen lassen??
alles legal nur halt das Zertifikat auslandisch, hologramm code beim fenster gebundet
.

Klar kann man Scheiben auch im Ausland tönen lassen. Die Folien müssen halt eine ABE haben, die hier Gültigkeit besitzt. Wer die Folie in welchem Land aufbringt, ist völlig egal. Ob ein ausländisches Zertifikat ausreicht, kann die die eintragende Stelle (TÜV oder Dekra, je nach Zulassungsort) beantworten.

Zitat:

@freddi2010 schrieb am 14. Mai 2011 um 15:04:48 Uhr:


Tönen ist out - vorne Auto, hinten Leichenwagen. Iggitt

Moin,

Leichenwagen haben hinten doch so schön drapierte, plissierte Samtblenden ... ;-)

Hallo.

Ich habe bei mir am Audi die vorderen (Fahrer und Beifahrerseite) Scheiben tönen lassen. Bin damit auch bis jetzt ganz gut gefahren. 2 Jahre lang war ich bei jeder Kontrolle schneller und konnte die Scheiben noch rechtzeitig runter machen.

Nun ist es aber passiert und ich wurde mit den Scheiben angehalten. Hab nen Mängelschein bekommen und muss die Folie entfernen.

Jetzt meine Frage: Ich kann nirgendwo im Gesetzgeber lesen, dass es verboten ist. Es gibt keinen Paragraphen in der STVO die das verbietet.

Was könnt ihr mir dazu sagen?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheiben (Fahrer und Beifahrerseite) tönen' überführt.]

Doch gibt es.... aber was möchtest Du ?
Von uns einen Segen haben ?? 😁
Die Vordere und die Seitenscheiben dürfen nur maximal x% getönt sein.. da der Hersteller aber schon getöntes Glas ab Werk verbaut hat ist die Nummer durch 🙂
Außerdem hat das mit der Folie auch einen Sicherheitsrelevanten Aspekt.... wie willst Du be einem Unfall durchs Fenster kommen wenn die Folie das zerspringen verhindert ? (ähnlich wie Frontscheibe)

Hol die Folie runter und führe ihn wieder vor... FERTIG
Ich habe pro Sete 1 Std gebraucht 😁

PS. in der STVO wirst Du auch keinen finden..schau mal in die StvZo 😉

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheiben (Fahrer und Beifahrerseite) tönen' überführt.]

Sentis-avant

Auch in der StvZo gibt es keinen Paragraphen der es durch ein direktes Verbot untersagt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheiben (Fahrer und Beifahrerseite) tönen' überführt.]

Zitat:

@Kompass_Kalle schrieb am 28. Januar 2019 um 19:20:31 Uhr:


Auch in der StvZo gibt es keinen Paragraphen der es durch ein direktes Verbot untersagt.

Meine Güte.. dann Goggle doch mal... 😉

https://www.bussgeldkatalog.org/autoscheiben-toenen/
oder
https://www.google.de/search?...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheiben (Fahrer und Beifahrerseite) tönen' überführt.]

Es gibt auch kein Verbot zum tönen / bekleben der Scheiben.
Es gibt ein Gesetz welches besagt, dass Scheiben der Bauartgenehmigungspflicht unterliegen.
Scheiben sind Bauartgenehmigte, Typgeprüfte Bauteile.

Eine Veränderung daran muss eine ABE haben, oder per Sonderabnahme eingetragen sein. Fertig.

Das ist erlaubt

https://www.tz.de/.../...-toenen-erlaubt-gehts-richtig-zr-9796277.html

Zitat:

@Kompass_Kalle schrieb am 28. Januar 2019 um 19:08:02 Uhr:



Nun ist es aber passiert und ich wurde mit den Scheiben angehalten.
Jetzt meine Frage: Ich kann nirgendwo im Gesetzgeber lesen, dass es verboten ist. Es gibt keinen Paragraphen in der STVO die das verbietet.

Was könnt ihr mir dazu sagen?

Folgendes möchte ich Dir dazu sagen:

1. Ich finde es gut und richtig, dass Du endlich erwischst wurdest und die Folie entfernen musst. Dir ist auch bewusst gewesen, dass die von Dir vorgenommene Scheibentönung nicht zulässig ist. So etwas nennt man vorsätzliches Handeln.
2. Es ist richtig, wenn Du "feststellst", dass es in der StVO dazu keine Regelung gibt. 😮 Für mich ist das allerdings ein Beweis dafür, dass Dir die sogenannte StVZO wahrscheinlich nicht (mehr) geläufig ist. In dieser Verordnung werden die Grundregeln für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr bestimmt. Das lernt man übrigens auch in der Fahrschule.
3. Was Deine unerlaubte Scheibentönung betrifft, so findest Du hier die gesetzliche Grundlage: § 40 Abs. 1 StVZO

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