ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Scheiben tönen - Wieviel % erlaubt?

Scheiben tönen - Wieviel % erlaubt?

Themenstarteram 13. Mai 2011 um 13:40

Hallo Leute,

ich wollte mal nachfragen wie das ist wenn ich Scheiben an meinem Auto verdunkeln lasse.

Welche Scheiben darf man überhaupt verdunkeln/tönen?

Wieviel Prozent Licht muss mindestens noch "durchkommen"?

Muss ich das beim TÜV abnehmen/eintragen lassen oder sowas in der Art, ABE z.b.??

Ist irgendwas nicht erlaubt, z.b. keine von außen verspiegelten Foligen/Scheiben oder so?

Beste Antwort im Thema

Tönen ist out - vorne Auto, hinten Leichenwagen. Iggitt

40 weitere Antworten
Ähnliche Themen
40 Antworten

Die Front- und die vorderen Seitenscheiben dürfen nicht beklebt werden.

Ab den hinteren Seitenscheiben darf man, kann Dir nicht genau in % sagen.

Gute Folien haben eine ABE, deren Nummer ist in die Folie eingeprägt und darf nicht dem Zuschnitt der Folien zum Opfer fallen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Clocker

Hallo Leute,

ich wollte mal nachfragen wie das ist wenn ich Scheiben an meinem Auto verdunkeln lasse.

Welche Scheiben darf man überhaupt verdunkeln/tönen?

Wieviel Prozent Licht muss mindestens noch "durchkommen"?

Muss ich das beim TÜV abnehmen/eintragen lassen oder sowas in der Art, ABE z.b.??

Ist irgendwas nicht erlaubt, z.b. keine von außen verspiegelten Foligen/Scheiben oder so?

Was du darfst und was wofür zulässig ist, kannst du dem jeweiligen Gutachten bzw. der ABE entnehmen.

Hintenrum darfst du im Prinzip alles, die Folie muss trotzdem ne ABE haben und da steht dann meist die Auflage eines rechten Außenspiegels drinnen.

am 13. Mai 2011 um 15:41

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Was du darfst und was wofür zulässig ist, kannst du dem jeweiligen Gutachten bzw. der ABE entnehmen.

Genau das. Es ist nirgendwo explizit verboten Folien vorne anzubringen, nur gibt es m.W. keine getönten Folien die im Rahmen ihrer ABG für die vorderen Scheiben zugelassen sind. Es gibt aber ein paar dieser ungetönten Splitterschutzfolien die man vorne anbringen darf.

Letztlich ist eine Scheibe sowie jede Veränderung daran bauartgenehmigungspflichtig.

Es gibt aber Aufspritzverfahren die mit Einzelabnahmen Tönungen bis zu 30% an den forderen Seitenscheiben zulassen.

Ab Werk sind heute ja auch alle Scheiben getönt.

Letztendlich ist eine Scheibe ein Sicherheitsrelevantes Bauteil und darf daher nicht durch beklebung mit Folie verändert werden.

Der Grund ist dafür, dass Bastelfolien z.B. das Bruchverhalten von Sicherheitsscheiben erheblich verändern können und so dazu führen können, dass statt Glaskrümeln Splitter im ganzen fliegen.

Ausnahmen davon bieten eben z.B. Tönungsfolien welche durch Gutachten / ABE nachweisen, dass sie das Bruchverhalten der Scheiben nicht negativ beeinflussen.

Bei Scheibenfolien wird ja in aller Regel ein ABE-Zettel mitgeliefert, auf dem steht, dass die Folie zugelassen ist. An den vorderen Seitenscheiben darf meines Wissens nach nicht foliert werden; allerdings kannte ich vor vielleicht 10 Jahren einen magmaroten Opel Omega A Caravan, bei dem auch die vorderen Scheiben zuf Hälfte foliert waren.

...lackieren geht aber auch (sogar vorne):

 

KLICK

 

KLICK 

am 13. Mai 2011 um 21:36

Da ich mich bei der Sache nicht ganz herangetraut habe, habe ich mir die hinteren Scheiben Tiefschwarz (ich denke mal 90%) von einer Fachwerkstatt tönen lassen (mit Folie). Man kann von außen nicht reinschauen, aber von innen sehr gut raus. Eine ABE usw habe ich aber nicht bekommen. Muss ich denn jetzt noch eine ABE oder so bei der Werkstatt holen?

Eine ABE alleine nützt nichts, wenn nicht auch diese Nummer auf der Folie steht.

Und das auf jeder Scheibe !!!

 

Ist aber auch egal, denn mit Deinen lasierten Rückleuchten bekommst Du eh Probleme.

Erzähl jetzt blos nicht daß die eingetragen sind. :D

am 13. Mai 2011 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Eine ABE alleine nützt nichts, wenn nicht auch diese Nummer auf der Folie steht.

Und das auf jeder Scheibe !!!

Ist aber auch egal, denn mit Deinen lasierten Rückleuchten bekommst Du eh Probleme.

Erzähl jetzt blos nicht daß die eingetragen sind. :D

okay, dann muss ich mal genauer hinschauen ob da Nummern draufstehen.

Ob du es glaubst oder nicht aber diese Rückleuchten sind tatsächlich eingetragen :D

Also beim TÜV und vorgestern bei der letzten Allgemeinen Verkehrskontrolle gabs keine Probleme. :D:D:D

Eingetragen und nachher lasiert ?

Und wo sind die Rückstrahler ?

am 14. Mai 2011 um 5:32

@Piet BN

Lass dir noch die geile gruene Ventilkappe eintragen;) Oder hat die auch das E-Zeichen:)

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Es gibt aber Aufspritzverfahren die mit Einzelabnahmen Tönungen bis zu 30% an den forderen Seitenscheiben zulassen.

NEIN!

Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen.

Alle anderen Scheiben müssen mindestens 70 % des Lichts durch lassen.

Auch minimal getönte Folien unterschreiten häufig den geforderten Grenzwert. Sie lassen häufig nur ca. 70 % des Lichts durch. Bei „glasklaren" Folien liegt der Wert bei 85 %. Dabei haben wir den Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.

Quelle: Tüv-Nord

Also theoretisch möglich aber technisch faktisch nicht zu realisieren.

Tönen ist out - vorne Auto, hinten Leichenwagen. Iggitt

am 15. Mai 2011 um 7:24

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Eingetragen und nachher lasiert ?

Und wo sind die Rückstrahler ?

Mit den Rückleuchten habe ich nix gemacht, außer eingebaut, abnehmen und eintragen lassen. Die Reflektor streifen befinden sich mittlerweile unmittelbar unter den Rückleuchten, auf dem Bild sind sie noch nicht mit drauf, das war unmittelbar nach dem Einbau ;)

Ist aber denke ich der falsche Thread hier ;)

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

@Piet BN

Lass dir noch die geile gruene Ventilkappe eintragen Oder hat die auch das E-Zeichen

Wenn sie dir so gefallen, kannste sie gerne haben :D:D:D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Scheiben tönen - Wieviel % erlaubt?