Scheiben abgedunkelt - grün

VW Tiguan 2 (AD)

Weiß zufällig jemand worin der Unterschied zwischen den grün und den grau abgedunkelten Seiten- bzw. Heckscheiben bei VW liegt?

Beim neuen Touran HL sind diese in schönem grau abgedunkelt. Beim neuen Tiguan HL sind diese grün abgedunkelt (bei meinem B6 Passat sind diese übrigens auch grün abgedunkelt).

Im Konfigurator steht bei Touran und Tiguan HL bei der Serienausstattung:
"... Seitenscheiben ab B-Säule abgedunk. 65% (Seitenscheiben hinten und Heckscheibe abgedunkelt, zu 65% lichtabsorbierend)..."

Gibt es da technische Unterschiede?

Beste Antwort im Thema

Für den Tiger gibt es im Original-VW-Zubehör ein Sonnenschutzset (5 Teile) an den Türen hinten und am Heck. Artikelnummer 5NA064365 für schlappe 199 Euro:

https://shops.volkswagen.com/.../...raum-und-heckscheiben--5na064365-9

Sonnenschutz ist eingebaut !
20 min Arbeit.
Foto 1 ohne , Rest mit Sonnenschutz !

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Hat jemand von Euch auf die vorderen Scheiben "unauffällig" getönt?
Ich denke gerade an den nächsten Sommer der garantiert irgenwann kommen wird...
Irgendwelche Vorschläge?

Zitat:

@A3 S-Line schrieb am 29. Januar 2017 um 15:18:35 Uhr:


Hole das Thema mal wieder hoch:

Keine Frage, getönte Scheiben sehen besser aus und das Auto heizt sich nicht so schnell auf. Aber mir persönlich gefallen sie nicht, wenn ich hinten mitfahre.
Frage: Was mögen Kinder lieber? Gut rausschauen können (ohne dass alles grün grau aussieht) oder doch besser weniger geblendet werden.

Oder beides: Dafür gibt es auch Lösungen z.b. nen passenden Sonnenschutz aus dem Zubehör.
Meinungen bitte.

Die Sicht von innen nach außen ist bei der Sun-Tek nicht eingeschränkt

Zitat:

@gastronaut schrieb am 29. Januar 2017 um 21:21:01 Uhr:


Hat jemand von Euch auf die vorderen Scheiben "unauffällig" getönt?
Ich denke gerade an den nächsten Sommer der garantiert irgenwann kommen wird...
Irgendwelche Vorschläge?

Das Tönen der vorderen Scheiben führt zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Korrekt!

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Zitat:

@gastronaut schrieb am 29. Januar 2017 um 21:21:01 Uhr:


Hat jemand von Euch auf die vorderen Scheiben "unauffällig" getönt?
Irgendwelche Vorschläge?

Also mal ganz ehrlich 😰😕😰

Zitat:

@ForiSJ schrieb am 29. Januar 2017 um 21:54:15 Uhr:



Zitat:

@gastronaut schrieb am 29. Januar 2017 um 21:21:01 Uhr:


Hat jemand von Euch auf die vorderen Scheiben "unauffällig" getönt?
Ich denke gerade an den nächsten Sommer der garantiert irgenwann kommen wird...
Irgendwelche Vorschläge?

Das Tönen der vorderen Scheiben führt zum Verlust der Betriebserlaubnis.

Zitat:

@Huiwaellerallemol schrieb am 30. Januar 2017 um 08:49:34 Uhr:


Korrekt!

Naja... Nicht so ganz richtig... Es gibt in der Nähe von Karlsruhe eine Firma (

>Klick<

) die auch die vorderen Scheiben (angeblich auch die Windschutzscheibe) mit TÜV durch Verwendung eines Speziallackes tönen kann. Das ist zum einen sicher nicht ganz billig und zum anderen wäre ich mir nicht sicher wie lange der Lack auf den beweglichen vorderen Seitenscheiben hält. Vor allem ist man damit (selbst mit Eintragung) sicher immer wieder Ziel von Kontrollmaßnahmen seitens der Rennleitung.

Zitat:

@chevie schrieb am 30. Januar 2017 um 09:55:58 Uhr:


Naja... Nicht so ganz richtig... Es gibt in der Nähe von Karlsruhe eine Firma (>Klick<) die auch die vorderen Scheiben (angeblich auch die Windschutzscheibe) mit TÜV durch Verwendung eines Speziallackes tönen kann. Das ist zum einen sicher nicht ganz billig und zum anderen wäre ich mir nicht sicher wie lange der Lack auf den beweglichen vorderen Seitenscheiben hält. Vor allem ist man damit (selbst mit Eintragung) sicher immer wieder Ziel von Kontrollmaßnahmen seitens der Rennleitung.

Leider nur eine urban legend.
Ich habe mich in jüngeren Jahren sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt und dabei u.a. auch mit dem sogenannten "fluten" der Scheiben. Es gibt keine legale Möglichkeit, die vorderen Scheiben getönt zu bekommen....weder mit Folie, noch mit Lack, noch aufgrund irgendeines ärztlichen Atest. Sollte jemand dies eingetragen haben, ist die Eintragung das Papier nicht wert, auf dem sie steht.
Denn "eingetragen" bedeutet nicht automatisch "legal".

Ich habs dann trotzdem machen lassen, mit Folie, ging gut bis zum nächsten Zivilfahrzeug, welches ich überholt habe...

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 1. Februar 2017 um 16:57:42 Uhr:



Zitat:

@chevie schrieb am 30. Januar 2017 um 09:55:58 Uhr:


Es gibt in der Nähe von Karlsruhe eine Firma (>Klick<) die auch die vorderen Scheiben (angeblich auch die Windschutzscheibe) mit TÜV durch

Leider nur eine urban legend.
Ich habe mich in jüngeren Jahren sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt und dabei u.a. auch mit dem sogenannten "fluten" der Scheiben. Es gibt keine legale Möglichkeit, die vorderen Scheiben getönt zu bekommen....

Du hast den Link aber schon verfolgt und gelesen? Die bieten es

mit

TÜV an

Ja habe ich, und genau darauf bezog sich meine Antwort! 😉
Diese TÜV-Eintragung ist NICHT zulässig!

Nur weil mir jemand (und sei es ein hochdekorierter Prüfer) etwas in die Papiere einträgt, wird daraus nicht automatisch eine legale Sache.
Es gibt Vorschriften, welchen Tönungsgrad eine vordere Seitenscheibe haben darf. Dieser Wert ist bereits bei JEDER Scheibe ab Werk ausgeschöpft, es gibt keinerlei Spielraum. Sobald du auch nur eine Küchenfolie drüberspannst, überschreitet man den zulässigen Wert. Eine nachträgliche zusätzliche Tönung (egal ob durch Folie, lackieren oder mit Buntstift anmalen) ist nicht zulässig, egal was diese Firma behauptet.
(deren Homepagetext im Übrigen klingt, als wäre er von einem 5.-Klässler geschrieben worden...)

Abgesehen von der Folie bin ich davon ausgegangen das wenn es der TÜV (oder vergleichbare) prüft und technisch abnimmt und mir darauf hin die Erlaubniss zum Eintrag in die Papiere gibt das ich es dann auch so nutzen darf. Dann wird mir wohl keine andere Stelle die Nutzung untersagen.

Zitat:

@chevie schrieb am 2. Februar 2017 um 18:33:17 Uhr:


Dann wird mir wohl keine andere Stelle die Nutzung untersagen.

Und genau das ist der Trick, mit dem diese Firma offensichtlich arbeitet.
Etwas illegales bleibt auch nach einer Eintragung illegal. Denn wer garantiert denn, dass ich dem Prüfer, weil er mein bester Kumpel ist, nicht nen Fuffi für die Eintragung zugeschoben habe?
Wenn mir ein Polizist sagt, dass ich mit 120km/h durch die 30er Zone darf, wird es auch nicht rechtmäßig und bleibt trotz "offizieller" Erlaubnis ein Vergehen.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 3. Februar 2017 um 09:04:16 Uhr:



Zitat:

@chevie schrieb am 2. Februar 2017 um 18:33:17 Uhr:


Dann wird mir wohl keine andere Stelle die Nutzung untersagen.
Wenn mir ein Polizist sagt, dass ich mit 120km/h durch die 30er Zone darf, wird es auch nicht rechtmäßig und bleibt trotz "offizieller" Erlaubnis ein Vergehen.

Würde er dir das (wie der TÜV Prüfer mit dem Bericht) auch

schriftlich

geben?

Wie schon gesagt, ich denke das der TÜV die Instanz in Deutschland ist um technisch unbedenkliches zu prüfen und zu genehmigen. Von daher, entschuldige bitte, wenn ich dem TÜV selber mehr Gewicht gebe als einer evtl. gerichtlichen Instanz. Wenn der TÜV mir etwas einträgt, dann verlasse ich mich darauf. Den wen, als den TÜV bzw einen Sachverständigen, würde ein Gericht mit der Prüfung beauftragen? Wie die Zulassung dann Zustande gekommen ist wäre evtl. Verhandlungspunkt eines gesonderten Verfahrens (das wir aber nicht in einem Auto Forum besprechen müssen).

Richtig, der TÜV ist die höchste Instanz.
ABER eben nicht bei einer von vornherein illegalen Sache.

Wie oben schon erwähnt, ich habe mich, wegen exakt diesem Vorhaben, sehr lange und sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Und es ist nunmal so, dass auch ein einzelner Prüfer nicht unfehlbar ist. Ja, ich bin danach erstmal "besten Wissens" und wiege mich auf der sicheren Seite, aber hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich habe es selber komplett durch. Habe es auf ähnlichem Wege versucht, nicht über Eintragung in die Papiere, aber über eine offizielle vom TÜV freigegebene und schriftliche ABE. Hat dazu geführt, dass ich alles wieder rausreissen durfte.

PS: google mal nach "illegale TÜV Eintragung"...da wirst du unzählige Treffer finden, die dir genau das bestätigen, was ich oben geschrieben habe. 😉

Hat jemand Tönung von Werk aus und ZUSÄTZLICH noch professionell tönen lassen? Würde mich interessieren, wie das von nahem aussieht.

Zitat:

@hamburgcity_eu schrieb am 22. Februar 2017 um 19:40:25 Uhr:


Hat jemand Tönung von Werk aus und ZUSÄTZLICH noch professionell tönen lassen? Würde mich interessieren, wie das von nahem aussieht.

Habe bei meinem Folierer ein Auto gesehen (leider habe ich kein Foto gemacht) wo die schwarze Folie auf die werksseitige grüne 65%-Tönung geklebt wurde. Ich konnte zu meinem Fzg. keinen Unterschied feststellen weil offensichtlich das werksseitige grün von der schwarzen Folie überdeckt wurde. Den Aufpreis für die werksseitige Tönung kann man sich sparen. Wenn es denn halt serienmäßig verbaut ist würde ich trotzdem die schwarze Folie nachträglich anbringen lassen. Habe bei einem Superb auch mal diese "schwarzen Matten" oder wie man das nennen soll vor die werksseitige Grüntönung angebracht. Auch da war außen von grün nichts mehr zu sehen - nur noch schwarz. Allerdings finde ich (professionelles) Folieren besser als diesen Sonnyboy-Sichtschutz. Ist halt alles eine Geschmackssache.

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