Scheibe geplatzt!!!!!!!!!!!!!!!
Hi,
wollte mal fragen wie das aussieht wenn die Scheibe kaputt ist die ist doch in der TK eingeschlossen jedoch habe ich diese 150 Euro Selbstbeteiligung muß ich diese jetzt bezahlen wenn mir der BMW Dealer eine neue Scheibe einbaut oder nicht. Hatte mal irgendwo gelesen das die meisten Autohäuser diese 150 Euro übernehmen sprich man zahlt gar nichts. Ist das richtig?????
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
@Fred62
ich habe nach einem motorschaden auf der autobahn die abschleppkosten zu 100% ersetzt bekommen und war nur haftpflicht verischert![Provinzial]
greetz Darki
dann hattest du eine HP ink.Schutzbrief.
Viele Versicherungen bieten einen Schutzbrief für ein paar € Aufpreis(manche sogar kostenlos) zur HP an.
Die Abschleppkosten wurden dann nicht von der HP bezahlt sondern dem Schutzbrief
Was ich bei dem ganzen *Theater* sowieso nicht verstehe ist, dass bei euch in Deutschland ihr ja schon fast betteln müsst dass die Versicherung was bezahlt und wenn, dass ihr dann noch selber was zuzahlen müsst. Hier in Liechtenstein hab ich zwar auch einen Selbstbehalt, aber auf dem hab ich ne Zusatzversicherung (kostet 40 sFr. im Jahr) die bei einem Schadensfall den Selbsbehalt bezahlt. Dazu noch ne Bonusschutzversicherung, die meinen Bonuns auf den Prozenten hält, die ich gerade habe. Desweiteren bezahl ich nur noch 30% der Versicherungsprämien, da dies das Tiefste ist was geht. Gläser sind bei mir alle versichert, egal ob Scheiben oder Lichter. Das alles bei der Deutschen Allianz Versicherung und vermutlich trotzdem noch einiges billiger als bei euch in Deutschland. Angefangen wird hier auch nur bei 100% und nicht bei 170% oder sowas wie bei euch.
Mir haben letzten Winter Kinder die Scheiben zerkratzt beim entfernen von Eis. Ich bin dann einfach zu meiner Versicherung gefahren, hab denen erzählt was passiert ist, die meinten dann nur, ich soll zum BMW-Händler fahren und ne neue Scheibe reinmachen lassen. Die Rechnung soll der Händler dann gleich schon an sie senden. Ich bekam dann ein paar Wochen später nur ne Mitteilung, dass alles geregelt und bezahlt worden wäre. Und das ohne das ich irgendwas zahlen musste...
Gruss
Fred
...
Zitat:
Original geschrieben von Fred62
Was ich bei dem ganzen *Theater* sowieso nicht verstehe ist, dass bei euch in Deutschland ihr ja schon fast betteln müsst dass die Versicherung was bezahlt und wenn, dass ihr dann noch selber was zuzahlen müsst. Hier in Liechtenstein hab ich zwar auch einen Selbstbehalt, aber auf dem hab ich ne Zusatzversicherung (kostet 40 sFr. im Jahr) die bei einem Schadensfall den Selbsbehalt bezahlt. Dazu noch ne Bonusschutzversicherung, die meinen Bonuns auf den Prozenten hält, die ich gerade habe. Desweiteren bezahl ich nur noch 30% der Versicherungsprämien, da dies das Tiefste ist was geht. Gläser sind bei mir alle versichert, egal ob Scheiben oder Lichter. Das alles bei der Deutschen Allianz Versicherung und vermutlich trotzdem noch einiges billiger als bei euch in Deutschland. Angefangen wird hier auch nur bei 100% und nicht bei 170% oder sowas wie bei euch.
Mir haben letzten Winter Kinder die Scheiben zerkratzt beim entfernen von Eis. Ich bin dann einfach zu meiner Versicherung gefahren, hab denen erzählt was passiert ist, die meinten dann nur, ich soll zum BMW-Händler fahren und ne neue Scheibe reinmachen lassen. Die Rechnung soll der Händler dann gleich schon an sie senden. Ich bekam dann ein paar Wochen später nur ne Mitteilung, dass alles geregelt und bezahlt worden wäre. Und das ohne das ich irgendwas zahlen musste...
Gruss
Fred![]()
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ganz einfach, andere Länder andere Sitten !
Wenn ein vorausfahrendes Auto seine Ladung verliert und
du dann einen Steinschlag hast, haftet dessen Haftpflichtversicherung!
Hallo zusammen,
einen Glasschaden zahlt immer nur die Teilkaskoversicherung und nicht die Haftpflichtversicherung des eigenen Fahrzeuges ( auch nicht bei der Provinzial ).
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart müsst Ihr die Selbstbeteiligung beim Austausch der Scheibe dem Reparaturbetrieb bezahlen.
Jetzt gibt es immer wieder Fälle in denen der Betrieb Euch vorschlägt auf die Selbstbeteiligung zu verzichten. Dies ist aber nicht ganz einfach, denn laut den Versicherungsbedingungen muss jeder Rabatt, dazu zählt auch dieser SB-Verzicht, der Versicherung zurückerstattet werden. Dass heisst einfach auf deutsch, wenn Ihr eine TK mit SB habt und dennoch beim Austausch der Scheibe nicht bezahlt und der Versicherung dies nicht meldet, dann macht Ihr Euch wegen Versicherungsbetruges strafbar. Jedes Unternehmen das Euch den Deal vergeschlägt und Euch nicht auf die Folgen aufmerksam macht geht es hierbei nur um den eigenen Profit. Den mitarbeitern dieser Betriebe ist es dabei vollkommen egal, ob sie Euch damit in Schwierigkeiten bringen oder nicht. Also Finger weg vor unseriösen Betrieben.
Bei der Steinschlagreparatur sieht es vollkommen anderst aus, denn da übernehmen die Versicherungen trotz bestehender Selbstbeteiligung die Raparaturkodten in voller Höhe.
Die Haftplichtversicherung eines vorrausfahrenden Fahrzeuges bezahlt nur, wenn der auslösende Gegenstand nachweisbar von der Ladung dieses Fahrzeuges stammt. Die Beweislast liegt allerdins beim Geschädigten.