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Scheckheftgepflegt ab wann ?

BMW 3er F30
Themenstarteram 3. Juni 2016 um 5:37

Bei mir steht bald die Inspektion an und zudem noch die Bremsbeläge.

Jetzt zu meiner Frage, die Inspektion werde ich bei BMW machen lassen und die Bremsbeläge würde ich gerne von einem Kumpel machen lassen.

Zählt das Auto dann noch als Scheckheftgepflegt?

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Unter scheckheftgepflegt verstehe ich nach Herstellervorgabe, nachweisbar und fachkundig, es nützt einem Käufer ja nichts, wenn zwar regelmäßig aber möglicherweise eben ein Pfuscher die Bremsen macht. In so fern würde ich bei scheckheftgepflegt "mit Rechnung" erwarten, nicht unbedingt von der Vertragswerkstatt (was sicher noch schöner wäre) aber eben von einer Kfz-Werkstatt. Von privat gemacht kann zwar im Prinzip genau so gut sein, aber ein Käufer kennt ja denjenigen nicht, der es gemacht hat. Bremsen sind ja nun mal etwas anderes als Luftfilter tauschen.

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Das Ganze wird man im Streitfall wohl nur über Anwälte und Gericht klären lassen können.

Wenn aber die Rechnungen als Nachweis vorhanden sind, und ein Papier-Scheckheft geführt wurde (mit Unterschrift und Stempel) sollte das auch als Nachweis gelten. Es ist ja ein Nachweis ("Scheckheft") geführt worden.

Aber das ist nur meine persönliche Meinung; ich bin kein Anwalt.

Zusätzlich sollte dann auch nachweisbar sein, dass die Wartung gemäß Herstellervorgabe durchgeführt wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass BMW, das sonst als Aufhänger nehmen kann, im Falle der Fälle eine Kostenübernahme zu verweigern (Gewährleistung bzw. Kulanz).

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 4. Juni 2016 um 06:38:55 Uhr:

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 3. Juni 2016 um 22:34:05 Uhr:

Serviceheft, Wartungsheft, Inspektionsheft whatever.

Jeder der selbst einen Ölwechsel, Bremsflüssigkeitswechsel oder auch eine komplette Inspektion abarbeitet, sollte den absolvierten Service auch wirklich eintragen mit Datum und Unterschrift.

Auf dem Bildschirm? Es wird ja darauf angespielt, dass der F3x eine elektronische Service Historie hat. Die Frage ist also, wie man ein Fahrzeug nennen würde, bei dem diese elektronische Historie nicht gepflegt ist, dafür aber ein physikalisches Scheckheft.

Ok, ja. Hab auch gerade gelesen, dass BMW für das Anmeldung einer Werkstatt bei diesem Service Portal nochmals Geld haben möchte. Am schönsten wäre es natürlich wenn es trotzdem ginge.

Vielleicht ist das ja eine Geschäftsidee. Ich nehme jedem Selbstschrauber eine schriftliche Versicherung ab, dass er den Service selbst gemacht hat, schaue Rechnungen an, und trage bei BMW ein. Dafür muss ich BMW was zahlen, aber das leg ich auf die Selbstschrauber um.

:)

 

Zitat:

@RalphM schrieb am 4. Juni 2016 um 08:18:09 Uhr:

Das Ganze wird man im Streitfall wohl nur über Anwälte und Gericht klären lassen können.

Eigentlich sollte es gar nicht zu einem Streitfall kommen. Was wie gemacht wurde, sollte bereits während des Verkaufsgespräches geklärt werden - da darf der Verkäufer lediglich nicht lügen. Dann wird gekauft wie gesehen. Im üblichen Standard-Kaufvertrag kommt die die Wartung nicht vor:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf

Zunächst einmal gilt ein Fahrzeug als scheckheftgepflegt, wenn alle laut Hersteller notwendigen Wartungen fristgemäß in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Eine Inspektion oder Bremsentausch bei einem Kumpel würde also nicht dazu zählen.

Der Knackpunkt ist allerdings, dass der Käufer bei relativ niedrigem Kilometerstand keine Möglichkeit hat nachzuweisen, ob ein Bremsenwechsel vielleicht mal privat gemacht worden ist. Ein Auto kann ja bis 100.000km bei sehr geringer Nutzung der Bremse noch mit den ersten Belägen und Scheiben unterwegs sein. Bei sehr hohen Kilometerständen geht das natürlich nicht mehr. Mit 150.000km erscheint es doch extrem unglaubwürdig, wenn noch nie etwas an der Bremse gemacht wurde.

Umgehen könnte man Probleme und Diskussionen, indem man es im Kaufvertrag einfach angibt.

Quelle für diese Definition?

Bei mobile.de steht "Fristgemäß in einer Fachwerkstatt" statt Vertragswerkstatt.

http://www.mobile.de/auto-lexikon/scheckheftgepflegt/

Diese Kanzlei hier sagt ebenfalls, dass es eine rechtlich bindende Bezeichnung ist und dass die Wartungen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein müssen:

http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/scheckheftgepflegt-rechte/

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